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Beschlussvorlage (Hundesteuersatzung; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Hundesteuersatzung;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018) Beschlussvorlage (Hundesteuersatzung;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 23.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 6 137/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Mainz Aktenzeichen: Datum: 968.11 07.11.2017 Hundesteuersatzung; hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die anliegende Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018 mit den nachstehenden Steuersätzen zu beschließen: Steuersatz für einen Hund 108,00 € Steuersatz für zwei Hunde 128,00 € je Hund Steuersatz für drei oder mehr Hunde 156,00 € je Hund Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 1.056,00 € je Hund Mehrertrag 10.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 218/2014 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 219/214, verwiesen. Danach wird nach dem Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2014, Ziffer 8, für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahre 2023 die Hundesteuer jährlich um 10 v.H. erhöht. - Seite 1 von 2 - Für 2018 ergeben sich folgende Steuersätze: Steuersatz je Hund Steuersatz je Hund 2017 Steuersatz je Hund 2018 Steuersatz für einen Hund 96,00 € 106,00 € gerundet 108,00 € Steuersatz für zwei Hunde 114,00 € 125,00 € gerundet 128,00 € Steuersatz für drei oder mehr Hunde 138,00 € 152,00 € gerundet 156,00 € Steuersatz für gefährliche Hunde 960,00 € 1.056,00 € Die neuen Steuersätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag gerundet worden. Eine Gegenüberstellung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes mit der Hundesteuersatzung 2018 sowie die Hundesteuersatzung 2018 sind separat als Anlage beigefügt. Die Satzungsbestimmungen sind an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom 14.08.2016 angeglichen worden. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt worden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufgrund der 10%-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag von insgesamt 10.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2014 sowie der neuen Mustersatzung sollte die neue Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -