Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 6
137/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Mainz
Aktenzeichen:
Datum:
968.11
07.11.2017
Hundesteuersatzung;
hier: Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die anliegende Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2018 mit den nachstehenden Steuersätzen zu beschließen:
Steuersatz für einen Hund
108,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
128,00 € je Hund
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
156,00 € je Hund
Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
1.056,00 € je Hund
Mehrertrag 10.000,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014,
Beschlussvorlage Nr. 218/2014 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2014,
Beschlussvorlage Nr. 219/214, verwiesen. Danach wird nach dem Antrag der CDU-Fraktion vom
20.11.2014, Ziffer 8, für die Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahre 2023 die
Hundesteuer jährlich um 10 v.H. erhöht.
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Für 2018 ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuersatz je Hund
Steuersatz je Hund
2017
Steuersatz je Hund
2018
Steuersatz für einen Hund
96,00 €
106,00 € gerundet 108,00 €
Steuersatz für zwei Hunde
114,00 €
125,00 € gerundet 128,00 €
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
138,00 €
152,00 € gerundet 156,00 €
Steuersatz für gefährliche Hunde
960,00 €
1.056,00 €
Die neuen Steuersätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag gerundet worden.
Eine Gegenüberstellung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes mit der
Hundesteuersatzung 2018 sowie die Hundesteuersatzung 2018 sind separat als Anlage beigefügt.
Die Satzungsbestimmungen sind an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom
14.08.2016 angeglichen worden. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt worden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Aufgrund der 10%-igen Steigerung des jeweiligen Hundesteuersatzes ist mit einem Mehrertrag
von insgesamt 10.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2014 sowie der neuen Mustersatzung sollte die neue
Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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