Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
166 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
133/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Frau Görgen/Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
2/Gö
09.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 7.3
Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den
„Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der
Ausführungen im Sachverhalt zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten
Auflösungsvertrag abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90611
Jährlich 50.000 € bis 60.000 €
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage Nr. 91/2017, mit der die Verwaltung ausführlich
über die Thematik berichtet hat. Auf der Ebene der Bürgermeister wurde einvernehmlich unter
Zugrundelegung des als Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des
Kindergartenpools zugestimmt. Das Berechnungsmodell kann bei Bedarf gerne in der Sitzung des
Fachausschusses erläutert werden.
Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen nochmals kurz
dargestellt:
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Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen,
und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen;
Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen Kindergartenjahre.
Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des
Kindergartenjahres 2014/2015 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der
Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den
Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen
„Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht angerechneter Kindergartenjahre
ohne Einfluss bleiben.
Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wird eine
Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 vorgenommen mit
dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Prozessrisikos zu vermeiden.
Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren
2008/2009 bis 2013/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos
um 20 % vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die
nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet.
Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der
Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet.
Die Spitzabrechnungen erfolgen im I. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge
werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Die Pauschalabrechnungen
erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum
Ende des III. Quartals 2018 zur Zahlung fällig.
Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Hürtgenwald sind dem beiliegenden
Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach erhält die Gemeinde noch folgende Zahlungen:
Abrechnungsjahr
Abrechnungsfähig
2012/2013
53.989,88 €
2013/2014
60.543,38 €
Pauschal
2014/2015
58.777,65 €
2015/2016
43.000,00 €
2016/2017
43.000,00 €
Auch die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell zu entnehmen. Die
Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen
Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen.
Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Regelung über den
„Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage ebenfalls bei und wird
nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich
abgeschlossen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
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Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird es keine Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich
50.000 € bis 60.000 € mehr geben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Den Schulausschuss hat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 12.10.2017 im vorstehenden
Sinne unterrichtet. Der Schulausschuss hat daraufhin dem Gemeinderat empfohlen, einer einvernehmlichen Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen. Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, ist der vorstehende Beschlussvorschlag zu empfehlen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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