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Beschlussvorlage (Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
166 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 133/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Frau Görgen/Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 2/Gö 09.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 7.3 Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90611 Jährlich 50.000 € bis 60.000 € Sachverhalt: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage Nr. 91/2017, mit der die Verwaltung ausführlich über die Thematik berichtet hat. Auf der Ebene der Bürgermeister wurde einvernehmlich unter Zugrundelegung des als Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des Kindergartenpools zugestimmt. Das Berechnungsmodell kann bei Bedarf gerne in der Sitzung des Fachausschusses erläutert werden. Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen nochmals kurz dargestellt: - Seite 1 von 3 - Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen Kindergartenjahre. Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/2015 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht angerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben. Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2013/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20 % vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet. Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet. Die Spitzabrechnungen erfolgen im I. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Die Pauschalabrechnungen erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des III. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Hürtgenwald sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach erhält die Gemeinde noch folgende Zahlungen: Abrechnungsjahr Abrechnungsfähig 2012/2013 53.989,88 € 2013/2014 60.543,38 € Pauschal 2014/2015 58.777,65 € 2015/2016 43.000,00 € 2016/2017 43.000,00 € Auch die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen. Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Regelung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage ebenfalls bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: - Seite 2 von 3 - Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird es keine Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich 50.000 € bis 60.000 € mehr geben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Den Schulausschuss hat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 12.10.2017 im vorstehenden Sinne unterrichtet. Der Schulausschuss hat daraufhin dem Gemeinderat empfohlen, einer einvernehmlichen Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen. Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, ist der vorstehende Beschlussvorschlag zu empfehlen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -