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Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald; Erweiterung der nutzbaren Fläche)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald;
Erweiterung der nutzbaren Fläche) Beschlussvorlage (Ruhehain Hürtgenwald;
Erweiterung der nutzbaren Fläche)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 86/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: I/2 752.276 20.07.2017 Ruhehain Hürtgenwald; Erweiterung der nutzbaren Fläche Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald erklärt sich mit einer Erweiterung des Ruhehains im untenstehenden Sinne einverstanden und beauftragt den Bürgermeister, die erforderliche Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91341 € Sachverhalt: Bekanntlich wurde der Ruhehain Hürtgenwald auf einer Teilfläche der Parzelle Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 112, am 30.09.2011 eröffnet. Die Ruhehain Hürtgenwald GmbH hat von der Gemeinde aus dem genannten Flurstück mit einer Größe von 22,5980 ha eine Teilfläche von rd. 7,00 ha gepachtet. Hiervon werden z.Z. ca. 2,5 ha Fläche für Beisetzungen im Urnenwald genutzt. Hierzu wird auch auf die vom Kreisbauordnungsamt Düren erteilte Baugenehmigung vom 21.07.2011 verwiesen. Z.Z. stehen für Beisetzungen im Ruhehain 290 Bäume sowie 3 markante Stellen mit insgesamt 2.380 Grabstellen zur Verfügung. Es wurden bis heute bereits rd. 41 % Nutzungsrechte an diesen Plätzen veräußert. In rd. 25 % dieser Fälle sind Beisetzungen erfolgt. - Seite 1 von 2 - Diese Bestattungsbäume bzw. –stellen sind in 4 Kategorien unterteilt. Die Bäume der Kategorie I (Brusthöhendurchmesser bis 40 cm) haben sich aufgrund großer Nachfrage deutlich reduziert. Seitens der Gesellschafter der Ruhehain Hürtgenwald GmbH wurde es daher für notwendig erachtet, die nutzbare Fläche aus dem 7 ha großen Pachtverhältnis zu erweitern. Angedacht ist dabei eine Erweiterung um die vom derzeitigen Urnenwald rechts gelegene Fläche (Fichten-/ Douglasien-Bestand) mit einer Größe von ca. 2,2 ha. Nach einem ersten Gespräch mit dem Kreisbauordnungsamt Düren bedarf eine mögliche Erweiterung einer Baugenehmigung. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: z.Z. keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Durch eine Erweiterung des Ruhehains im geltend gemachten Umfang wird der hohen Nachfrage an Bestattungsbäumen der Kategorie I Rechnung getragen. Dem Beschlussvorschlag steht daher nichts entgegen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -