Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
86/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2 752.276
20.07.2017
Ruhehain Hürtgenwald;
Erweiterung der nutzbaren Fläche
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald erklärt sich mit einer Erweiterung des Ruhehains im
untenstehenden Sinne einverstanden und beauftragt den Bürgermeister, die erforderliche Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91341
€
Sachverhalt:
Bekanntlich wurde der Ruhehain Hürtgenwald auf einer Teilfläche der Parzelle Gemarkung
Vossenack, Flur 7, Nr. 112, am 30.09.2011 eröffnet.
Die Ruhehain Hürtgenwald GmbH hat von der Gemeinde aus dem genannten Flurstück mit einer
Größe von 22,5980 ha eine Teilfläche von rd. 7,00 ha gepachtet. Hiervon werden z.Z. ca. 2,5 ha
Fläche für Beisetzungen im Urnenwald genutzt. Hierzu wird auch auf die vom Kreisbauordnungsamt Düren erteilte Baugenehmigung vom 21.07.2011 verwiesen.
Z.Z. stehen für Beisetzungen im Ruhehain 290 Bäume sowie 3 markante Stellen mit insgesamt
2.380 Grabstellen zur Verfügung. Es wurden bis heute bereits rd. 41 % Nutzungsrechte an diesen
Plätzen veräußert. In rd. 25 % dieser Fälle sind Beisetzungen erfolgt.
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Diese Bestattungsbäume bzw. –stellen sind in 4 Kategorien unterteilt. Die Bäume der Kategorie I
(Brusthöhendurchmesser bis 40 cm) haben sich aufgrund großer Nachfrage deutlich reduziert.
Seitens der Gesellschafter der Ruhehain Hürtgenwald GmbH wurde es daher für notwendig
erachtet, die nutzbare Fläche aus dem 7 ha großen Pachtverhältnis zu erweitern. Angedacht ist
dabei eine Erweiterung um die vom derzeitigen Urnenwald rechts gelegene Fläche (Fichten-/
Douglasien-Bestand) mit einer Größe von ca. 2,2 ha.
Nach einem ersten Gespräch mit dem Kreisbauordnungsamt Düren bedarf eine mögliche
Erweiterung einer Baugenehmigung.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
z.Z. keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Durch eine Erweiterung des Ruhehains im geltend gemachten Umfang wird der hohen Nachfrage
an Bestattungsbäumen der Kategorie I Rechnung getragen. Dem Beschlussvorschlag steht daher
nichts entgegen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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