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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung 1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
16.07.14, 21:15
Aktualisiert
16.07.14, 21:15
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier:Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung 
1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009
2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 25.06.2014: 30. Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erhier: schließungsbeitragssatzung 1.) Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 2.) Erneute Beschlussfassung über die Abschnittsbildung BM Herr Schemmel erläutert kurz den Sachverhalt, der der Drucksache 33/2014 zugrunde liegt. Ein Übersichtsplan sowie ein Lageplan werden seitens der Verwaltung per Beamer für alle Anwesenden hierzu sichtbar gemacht. Er führt aus, dass sich sowohl die Notwendigkeit als auch die Dringlichkeit für einen Beschluss in dieser Angelegenheit aus einem Gerichtstermin am 24.06.2014 ergebe, wonach die Abschnittsbildung in Bezug auf den Lageplan kurzfristig zu korrigieren sei. Sodann lässt BM Herr Schemmel über den Beschlussvorschlag der Drucksache 33/2014 abstimmen: Beschluss: 1.) Der Ratsbeschluss vom 25.06.2009 über die Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 Erschließungsbeitragssatzung wird hiermit aufgehoben. 2.) Der Rat beschließt für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ - 2. Bauabschnitt – gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung die Abschnittsbildung, beginnend ab Höhe des Hauses Nr. 16 (Flurstück 750) und dem Grundstück Flurstück 150 bis zur Straßeneinmündung „Hauptstraße“, gemäß dem als Anlage beigefügten Lageplan (Entwurfs- und Ausführungsplanung). Beratungsergebnis: - einstimmig -