Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 14.11
175/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1 Abt. 2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2 423.5
21.11.2017
Kommunale Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren;
Fortschreibung 2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90521
€
Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Düren hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 die Fortschreibung der
kommunalen Pflegeplanung zur Kenntnis genommen und eine verbindliche Bedarfsplanung für
den Kreis Düren für den Bereich der vollstationären Pflege mit Ausnahme der solitären
Kurzzeitpflegeeinrichtungen beschlossen.
Diese Planung ist bis zur Aktualisierung Grundlage für verbindliche Entscheidungen über die
bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen im
Kreis Düren. Mit dem Beschluss des Kreistages zur verbindlichen Bedarfsplanung für Pflegeplätze
in vollstationären Einrichtungen mit Ausnahme der solitären Pflegeplätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Kreis Düren nach § 11 Abs. 7 APG NRW wurde hierfür die Grundlage geschaffen.
- Seite 1 von 2 -
Unter Hinweis auf das Gutachten „Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren
– Jahresbericht 2017 zum Stand 31.12.2016“ wurde für die Gemeinde Hürtgenwald u.a. im
Bereich der vollstationären Pflege ein ungedeckter Bedarf an Pflegeplätzen festgestellt.
Mit Stellungnahme vom 15.08.2017 habe ich gegenüber dem Landrat des Kreises Düren die
Auffassung vertreten, dass eine verbindliche Entscheidung über die Pflegebedarfsplanung im
beabsichtigten Umfang dazu führt, dass die aktuellen vollstationären Pflegeplätze eingefroren
werden. Dadurch würde die Gemeinde Hürtgenwald gegenüber dem Kreisdurchschnitt
benachteiligt. Vielmehr habe ich dringend angeregt, die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den
stationären Bereich lediglich soweit festzuschreiben, dass der Kreisdurchschnitt erreicht bzw.
überschritten wird.
Dieser Stellungnahme ist der Kreistag nicht gefolgt.
Dies bedeutet, dass weitere Pflegeplätze im stationären Bereich, auch im Rahmen der
tatsächlichen Bedarfsdeckung in Hürtgenwald, vom Kreis nicht gefördert werden.
Das erwähnte Gutachten sowie eine Kopie meiner Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
s. Mitteilungsvorlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -