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Mitteilungsvorlage (Kommunale Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren; Fortschreibung 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Mitteilungsvorlage (Kommunale Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren;
Fortschreibung 2017) Mitteilungsvorlage (Kommunale Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren;
Fortschreibung 2017)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 öffentlich TOP- Nr.: 14.11 175/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Abt. 2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: I/2 423.5 21.11.2017 Kommunale Pflegebedarfsplanung des Kreises Düren; Fortschreibung 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90521 € Sachverhalt: Der Kreistag des Kreises Düren hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zur Kenntnis genommen und eine verbindliche Bedarfsplanung für den Kreis Düren für den Bereich der vollstationären Pflege mit Ausnahme der solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen beschlossen. Diese Planung ist bis zur Aktualisierung Grundlage für verbindliche Entscheidungen über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Düren. Mit dem Beschluss des Kreistages zur verbindlichen Bedarfsplanung für Pflegeplätze in vollstationären Einrichtungen mit Ausnahme der solitären Pflegeplätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Kreis Düren nach § 11 Abs. 7 APG NRW wurde hierfür die Grundlage geschaffen. - Seite 1 von 2 - Unter Hinweis auf das Gutachten „Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren – Jahresbericht 2017 zum Stand 31.12.2016“ wurde für die Gemeinde Hürtgenwald u.a. im Bereich der vollstationären Pflege ein ungedeckter Bedarf an Pflegeplätzen festgestellt. Mit Stellungnahme vom 15.08.2017 habe ich gegenüber dem Landrat des Kreises Düren die Auffassung vertreten, dass eine verbindliche Entscheidung über die Pflegebedarfsplanung im beabsichtigten Umfang dazu führt, dass die aktuellen vollstationären Pflegeplätze eingefroren werden. Dadurch würde die Gemeinde Hürtgenwald gegenüber dem Kreisdurchschnitt benachteiligt. Vielmehr habe ich dringend angeregt, die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den stationären Bereich lediglich soweit festzuschreiben, dass der Kreisdurchschnitt erreicht bzw. überschritten wird. Dieser Stellungnahme ist der Kreistag nicht gefolgt. Dies bedeutet, dass weitere Pflegeplätze im stationären Bereich, auch im Rahmen der tatsächlichen Bedarfsdeckung in Hürtgenwald, vom Kreis nicht gefördert werden. Das erwähnte Gutachten sowie eine Kopie meiner Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: s. Mitteilungsvorlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -