Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
13.12.13, 12:06
Aktualisiert
13.12.13, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erläutert, dass seiner
Fraktion eine Prüfung fehle, warum nicht die größere städtische
Schule die kreiseigene kleinere Schule übernehmen kann.
Daher könne man der Vorlage nicht zustimmen.
AV Poth erläutert, dass es politischer Wille war, ein
Förderschulentwicklungskonzept zu erstellen und man sich mit
den Kommunen einig sei. In diesen Diskussionen sei von
Seiten der Stadt Euskirchen der Wunsch geäußert worden, die
städtische Förderschule in Kreisträgerschaft zu übernehmen.
Insofern gehe es nun in der Vorlage um die Prüfung, ob eine
solche Übernahme möglich wäre.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
verweist auf die noch zu klärenden Vorbehalte der Umsetzung
(Finanzierung über differenzierte Kreisumlage und
Genehmigung der Regierungspräsidentin).
Der Kreisausschuss empfiehlt sodann folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen
Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis
und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der
Schulträgeraufgaben der Matthias-Hagen-Schule durch
den Kreis Euskirchen
- vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten
Übernahmeverhandlungen mit der Stadt Euskirchen,
welche in der nächsten Sitzung am 18.03.2014
vorgestellt werden, und
- vorbehaltlich der Genehmigung der oberen
Schulaufsicht - zu.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Euskirchen
in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme
der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule
einzutreten und gleichzeitig mit der oberen
Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen zur
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis
Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2014
abzuklären.
V 77/2013
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (UWV)