Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 7
134/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
963.11
23.10.2017
Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem
01.01.2018 mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A von 825 v. H.,
Grundsteuer B von 950 v. H.
und Gewerbesteuer von 495 v. H.
zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag insgesamt 128.000,00 €
Sachverhalt:
Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates
zum Haushaltssicherungskonzept des Haushaltes 2017 (IV. Fortschreibung 2017) vom
16. Februar 2017 weiter jährlich erhöht.
Demnach wird die Grundsteuer A von 780 v. H. auf 825 v. H. angehoben und die Gewerbesteuer
von 480 v. H. auf 495 v. H.
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Gemäß § 2 Absatz 4 der am 15.12.2016 vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossenen
Nachhaltigkeitssatzung wird nun im Jahr 2018 die Grundsteuer B von 926 v. H. auf 950 v. H.
festgelegt.
Der Satzungsentwurf liegt als Anlage bei.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A
in Höhe von 9.000,00 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 74.000,00 € und bei der
Gewerbesteuer in Höhe von 45.000,00 € zu rechnen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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