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Beschlussvorlage (Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW; hier: stellvertretender Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW;
hier: stellvertretender Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft) Beschlussvorlage (Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW;
hier: stellvertretender Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 öffentlich TOP- Nr.: 2 152/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 023.0 14.11.2017 Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW; hier: stellvertretender Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Beschlussvorschlag: Als stellvertretender Ausschussvorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft wird ______________________ bestellt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Am 21.09.2017 bestellte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald Ratsmitglied Volker R. Beißel zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft. Am 09.11.2017 bestellte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald Ratsmitglied Manfred Wirtz an Stelle von Ratsmitglied Volker R. Beißel in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft. - Seite 1 von 2 - Da Ratsmitglied Beißel nach dieser Bestellung nicht mehr Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft ist, muss ein neuer stellvertretender Ausschussvorsitzender bestellt werden. Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung von stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird auf die Beschlussvorlage 104/2017, behandelt in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 21.09.2017, verwiesen. Der Bürgermeister hat bei der Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden kein Stimmrecht. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -