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Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung); hier: Beratung über eine mögliche Aktualisierung und Ergänzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung);
hier: Beratung über eine mögliche Aktualisierung und Ergänzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung);
hier: Beratung über eine mögliche Aktualisierung und Ergänzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 öffentlich TOP- Nr.: 10.5 166/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 659.00 16.11.2017 Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald (Straßenreinigungssatzung); hier: Beratung über eine mögliche Aktualisierung und Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Aktualisierung und Ergänzung der Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Übertragung der Straßenreinigungspflicht zu erarbeiten und zur erneuten Beratung den politischen Gremien vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen ? Grds. ja im Rahmen des Gebührenhaushalts Straßenreinigung Produkt: 912112 Straßenreinigung und Winterdienst € Sachverhalt: Der Sachverhalt war Gegenstand der Beratungen im Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2017 (Beschlußvorlage 136/2017). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist das Ergebnis der Beratungen des Bau- und Umweltausschusses nicht bekannt. In der Sitzung wird mündlich über das Ergebnis dieser Beratungen berichtet. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Grundsätzlich sind Veränderungen im Rahmen des Gebührenhaushalts Straßenreinigung je nach Ausgestaltung einer Satzungsänderung möglich. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen einer Übertragung der Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer und einer Beibehaltung des bisherigen Zustands (keine ausdrückliche Regelung/ Erwähnung in der Satzung). Übertragung der Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer: Vorteile: - rechtssichere Regelung - Gleichbehandlung Nachteile: - bürokratischer Aufwand (Festlegung und Fortschreibung des Straßenverzeichnisses, Handlungsdruck zur Regulierung von Verstößen gegen die Straßenreinigungspflicht) - steigender kommunaler Reinigungsaufwand an Bereichen (Straßen), die aufgrund ihrer Klassifizierung nicht für eine Übertragung der Straßenreinigung in Frage kommen Beibehaltung des bisherigen Zustands: Vorteile: - tendenziell höhere Bereitschaft von Bürgern öffentliche Bereiche zu reinigen und zu pflegen - vereinzelt Schwierigkeiten bei ungepflegten Straßenbereichen Nachteile: - keine rechtssichere, allgemeingültige Satzungsregelung Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -