Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 10.5
166/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
659.00
16.11.2017
Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hürtgenwald
(Straßenreinigungssatzung);
hier: Beratung über eine mögliche Aktualisierung und Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine
Aktualisierung und Ergänzung der Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Übertragung der
Straßenreinigungspflicht zu erarbeiten und zur erneuten Beratung den politischen Gremien
vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Grds. ja im Rahmen des
Gebührenhaushalts Straßenreinigung
Produkt:
912112 Straßenreinigung und Winterdienst
€
Sachverhalt:
Der Sachverhalt war Gegenstand der Beratungen im Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung
am 30.11.2017 (Beschlußvorlage 136/2017).
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist das Ergebnis der Beratungen des Bau- und
Umweltausschusses nicht bekannt. In der Sitzung wird mündlich über das Ergebnis dieser
Beratungen berichtet.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Grundsätzlich sind Veränderungen im Rahmen des Gebührenhaushalts Straßenreinigung je nach
Ausgestaltung einer Satzungsänderung möglich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist abzuwägen zwischen einer Übertragung der Straßenreinigung auf die
Grundstückseigentümer und einer Beibehaltung des bisherigen Zustands (keine ausdrückliche
Regelung/ Erwähnung in der Satzung).
Übertragung der Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer:
Vorteile:
- rechtssichere Regelung
- Gleichbehandlung
Nachteile:
- bürokratischer Aufwand (Festlegung und Fortschreibung des Straßenverzeichnisses,
Handlungsdruck zur Regulierung von Verstößen gegen die Straßenreinigungspflicht)
- steigender kommunaler Reinigungsaufwand an Bereichen (Straßen), die aufgrund ihrer
Klassifizierung nicht für eine Übertragung der Straßenreinigung in Frage kommen
Beibehaltung des bisherigen Zustands:
Vorteile:
- tendenziell höhere Bereitschaft von Bürgern öffentliche Bereiche zu reinigen und zu pflegen
- vereinzelt Schwierigkeiten bei ungepflegten Straßenbereichen
Nachteile:
- keine rechtssichere, allgemeingültige Satzungsregelung
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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