Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
179 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
149/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Schieffer /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
700.313 (2018)
07.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2018 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
wird festgestellt.
2.) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung wird erlassen (Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen ?
Erlöse
Kosten
Produkt:
Ja
649.844,89 €
649.844,89 €
91111
Sachverhalt:
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Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem
01.01.2018 bei.
Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen.
a) Restmüllgefäß
Die Abrechnung 2016 wird in der Berechnung für das Jahr 2018 vorgetragen. Hiernach ist beim
Restmüllgefäß ein Verlust in Höhe von 51.313,00 € entstanden. Dieser Verlust wirkt sich bei der
Festlegung der Gebühr voll aus.
Für das Jahr 2017 sind keine gravierenden Einschnitte im Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird
mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet.
Im Jahre 2018 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt gemäß der bestehenden Verträge beträgt im Jahre 2018 131.568,01 €
(Vorjahr 136.456,05 €). Es sinkt um 4.888,04 €. Dies ist auf den neuen Vertrag mit dem
Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete,
Transport- und Kraftstoffkosten.
Daneben ist die Zahl der Restmüllgefäße gesunken.
2. Bei den Deponiekosten tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 12,15 €
Grundbetrag je Einwohner und 148,53 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird voraussichtlich
1.300 Tonnen im kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag (ILB) sowie der Anteil des Bauhofes
sind aktualisiert und unter Einbeziehung der üblichen Tarifanpassungen (97.651,00 €)
berücksichtigt worden.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf,
Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten
können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden.
5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt.
6. Hieraus würden sich folgende Gebührensätze ergeben:
Gefäßeinheit
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
Kalkulierte
Gebühr
140,64 €
210,84 €
352,08 €
1.990,68 €
995,40 €
Vorjahr
132,12 €
217,56 €
388,32 €
1.612,08 €
769,20 €
b) Biotonne
Im Jahre 2016 ist im Bereich Bio-Müll ein Fehlbetrag in Höhe von 821,03 € entstanden. Dieser
Betrag wirkt sich voll in der Kalkulation aus.
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Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2017 bei 33.803,44 €
(Vorjahr 33.803,44 €). Die Anzahl der Biomüllgefäße ist gestiegen.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 30.552,00 € (Vorjahr 34.572,00 €) ermittelt.
Die anderen Kosten sind entsprechend der bisherigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der
Anpassungen der Personalkosten bei den Stellenanteilen kalkuliert worden.
Nach der Anlage 2 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 80.921,23 € (Vorjahr
88.374,44 €). Gegenüber dem Vorjahr sinken sie um 7.453,21 €.
Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäßeinheit
120 Liter
240 Liter
Kalkulierte Gebühr
79,44 €
120,36 €
Vorjahr
88,08 €
138,36 €
Die Gebührensätze müssen hier geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist lt. Anlage 2
beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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