Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.07.2017
44/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
200.02/Kr.
22.06.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der
Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald setzt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen in den
Grundschulen durch Anwendung der kommunalen Klassenrichtzahl auf 4 Klassen fest.
Die Klassen verteilen sich wie folgt:
Grundschule Vossenack
Standort Vossenack: 2 Klassen
Standort Bergstein:
1 Klasse
Grundschule Gey
1 Klasse
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dem Schulamt des Kreise Düren mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90312
€
Sachverhalt:
Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für
die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gem. § 93 Absatz 2
Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte
fest.
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für
jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei der einer Schülerzahl von:
bis 29 Kinder eine Klasse
bei 30 bis 56 Kinder zwei Klassen usw.
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Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten.
Für die Ermittlung er kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden
Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt.
Die Schülerzahlen sehen wie folgt aus:
Grundschule Vossenack
Standort Vossenack: 30 Schulneulinge
Standort Bergstein:
7 Schulneulinge und das jetzige 1. Schuljahr = 10 Kinder
Insgesamt:
17 Kinder
Laut der Schulamtsdirektorin, Frau Lürken, wird die jahrgangsübergreifende Lerngruppe 1 / 2
im Teilstandort insgesamt als Eingangsklasse gerechnet.
Grundschule Gey:
29 Schulneulinge
Insgesamt: 76 Schulneulinge
Die kommunale Klassenrichtzahl errechnet sich wie folgt:
76 Schüler : 23 (statistischer Wert) = 3,30 (kommunale Klassenrichtzahl)
Da der Rechenwert der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl gem. § 6a der Verordnung
(Klassenbildung an Grundschulen) kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende ganze Zahl
aufgerundet. Somit beträgt die kommunale Klassenrichtzahl 4.
Im Schuljahr 2017/18 können somit 4 Eingangsklassen gebildet werden, die sich wie aufteilt:
Grundschule Vossenack:
Standort Vossenack: 2 Klassen
Standort Bergstein: 1 Klasse
Grundschule Gey:
1 Klasse
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Keine
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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