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Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18) Beschlussvorlage (Kommunale Klassenrichtahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.07.2017 44/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 200.02/Kr. 22.06.2017 öffentlich TOP- Nr.: Kommunale Klassenrichtzahl/Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen der Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald für das Schuljahr 2017/18 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald setzt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen in den Grundschulen durch Anwendung der kommunalen Klassenrichtzahl auf 4 Klassen fest. Die Klassen verteilen sich wie folgt: Grundschule Vossenack Standort Vossenack: 2 Klassen Standort Bergstein: 1 Klasse Grundschule Gey 1 Klasse Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dem Schulamt des Kreise Düren mitzuteilen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90312 € Sachverhalt: Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gem. § 93 Absatz 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei der einer Schülerzahl von: bis 29 Kinder eine Klasse bei 30 bis 56 Kinder zwei Klassen usw. - Seite 1 von 2 - Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung er kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Die Schülerzahlen sehen wie folgt aus: Grundschule Vossenack Standort Vossenack: 30 Schulneulinge Standort Bergstein: 7 Schulneulinge und das jetzige 1. Schuljahr = 10 Kinder Insgesamt: 17 Kinder Laut der Schulamtsdirektorin, Frau Lürken, wird die jahrgangsübergreifende Lerngruppe 1 / 2 im Teilstandort insgesamt als Eingangsklasse gerechnet. Grundschule Gey: 29 Schulneulinge Insgesamt: 76 Schulneulinge Die kommunale Klassenrichtzahl errechnet sich wie folgt: 76 Schüler : 23 (statistischer Wert) = 3,30 (kommunale Klassenrichtzahl) Da der Rechenwert der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl gem. § 6a der Verordnung (Klassenbildung an Grundschulen) kleiner als 15 ist, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Somit beträgt die kommunale Klassenrichtzahl 4. Im Schuljahr 2017/18 können somit 4 Eingangsklassen gebildet werden, die sich wie aufteilt: Grundschule Vossenack: Standort Vossenack: 2 Klassen Standort Bergstein: 1 Klasse Grundschule Gey: 1 Klasse zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Keine Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -