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Beschlusstext (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,0 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.11.15, 13:02
Aktualisiert
16.11.15, 13:02
Beschlusstext (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 16.11.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 28.10.2015 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Vorlagennummer: 190/2015 Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.11.2015 die bereits vorliegende Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.10.2015 aufgehoben. Einstimmig, 0 Enthaltungen