Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine; hier: CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:01
Aktualisiert
27.10.17, 13:01
Beschlussvorlage (Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine;
hier: CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine;
hier: CDU-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 09.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 8 138/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 023.0 27.10.2017 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine; hier: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für den im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine ausgeschiedenen stellvertretenden sachkundigen Bürger Hermann-Josef Kirch Herrn/Frau _______________________ als stellvertretenden sachkundigen Bürger im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Der stellvertretende Sachkundige Bürger der CDU-Fraktion, Herr Hermann Josef Kirch, ist mit Datum vom 26.10.2017 von seinem Posten als stellvertretender Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine zurückgetreten. Mit Antrag vom 27.10.2017 (Anlage) beantrag die CDU-Fraktion, den Posten des stellvertretenden Sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine neu zu besetzen. - Seite 1 von 2 - Die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahl von Ausschussmitgliedern sind in den §§ 50 und 58 GO NRW geregelt. Im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung am 26.04.2014 wurde sich auf einheitliche Wahlvorschläge zur Besetzung der Ausschüsse geeinigt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird empfohlen, einen einstimmigen Ratsbeschluss über die Besetzung der Ausschüsse zu fassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -