Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
13.12.13, 12:06
Aktualisiert
16.01.14, 04:08
Beschlusstext (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate
hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlusstext (Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate
hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung R 2/2013 und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) dankt den Fraktionsvorsitzenden und dem Geschäftsführer der CDU für die konstruktive Mitarbeit an der Resolution. Allerdings werde das auch ein Thema sein, was man weiterhin kritisch begleiten müsse und die Politik beschäftigen werde. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) verweist auf die aktuelle Problematik im Bad Münstereifeler Höhengebiet und die diesbezügliche Diskussion im Fachausschuss, wo noch einige Fragen offen geblieben seien, insbesondere ob die entsprechenden Analysen nun der Verwaltung vorliegen und sich daraus eine Verunreinigung durch Gülle erkennen lasse. Herr Blindert, GBL IV, erläutert, dass der Fall bekannt sei und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wurde. Die Analysen lägen vor und ließen den Rückschluss einer Gülleverunreinigung zu. Ein Verursacher sei indessen noch nicht festgestellt worden, dies werde aber durch die Staatsanwaltschaft weiter geprüft. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist auf einen grammatikalischen Fehler in der Z6 auf Seite 2 hin und bittet um Korrektur. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) geht davon aus, dass sich die überwiegende Mehrheit der an diesem Geschäft Beteiligten so verhält, wie es die Gesetze vorsehen und sich lediglich ein paar Wenige falsch verhalten, gegen die massiv vorgegangen werden müsse. Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist im Gegensatz zu den Aussagen im Fachausschuss der Auffassung, dass die Dokumentationen über die Ausbringung der Gülle nicht ausreichend seien, um einen Verursacher auszumachen und es insofern zu Problemen führen werde. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass bei bewussten rechtswidrigen Verstößen eine verschärfte gesetzliche Regelung auch nichts bringe und man zudem bei den Ausführungen der Verwaltung insofern ein gutes Gefühl habe, dass diese das Notwendige umsetze und prüfe. Thematisch könne man sich den anderen Fraktionen grundsätzlich anschließen, allerdings sei man der Auffassung, dass das Land den Prüfauftrag habe und werde von daher gegen die Resolution stimmen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Resolution in Form der Anlage zur Z6 vom 27.11.2013. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (FDP)