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Beschlussvorlage (Empfehlungen des Lenkungskreises Moratorium)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
206 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
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Inhalt der Datei

Resümee und Empfehlungen des Lenkungskreises Überreicht am 8. Juni 2017 im Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald an Landrat Wolfgang Spelthahn und Bürgermeister Axel Buch Das Moratorium Hürtgenwald wurde im Herbst 2015 von der Gemeinde Hürtgenwald (Bürgermeister Axel Buch) und dem Kreis Düren (Landrat Wolfgang Spelthahn) gestar‐ tet und endete mit einem Workshop im Dezember 2016. Ausgangspunkt war die Frage, wie sich die Erinnerungslandschaft im Hürtgenwald im Sinne einer zeitgemäßen und demokratischen Erinnerungskultur weiterentwickeln beziehungsweise neu ausrichten lässt. Zu einem Zeitpunkt, an dem sich eine wichtige Etappe im Wechsel von der Erfahrungs‐ generation zur inzwischen dritten und vierten Generation (die „Enkel“ und „Urenkel“ der Kriegsteilnehmenden) in einer sich durch Globalisierung und Migration verändern‐ den Gesellschaft vollzieht, galt es, innezuhalten. Es ging darum, über das Vorhandene zu reflektieren, bestehende Sichtweisen zur Disposition zu stellen und im Diskurs mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um notwendigen Änderungsbedarf festzustellen und mögliche Perspektiven auszulo‐ ten. Gemeinde und Kreis wurden bei diesem Prozess von einem Lenkungskreis begleitet, dem die folgenden Personen und Institutionen angehören: Peter Bülter (Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.), Dr. Karola Fings (NS‐Dokumentationszentrum der Stadt Köln), Dr. Klaus‐Dieter Kleefeld (Landschaftsverband Rheinland, Stab Digita‐ les Kulturerbe), Wolfgang Wegener (Landschaftsverband Rheinland, Amt für Boden‐ denkmalpflege), Gabriele Harzheim und Stefan Wunsch sowie ab Sommer 2016 Albert Moritz (Akademie Vogelsang IP). In der Endphase ergänzte Dr. Martin Bredenbeck (Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V.) diesen Kreis. Dr. Hans Wupper‐Tewes nahm für den Hauptförderer des Projektes, die Landeszentra‐ le für politische Bildung NRW, an den Sitzungen des Lenkungskreises teil. Frank Möller (Gesellschaft für interdisziplinäre Praxis e. V., Köln) führte die Umsetzung der im Rah‐ men des Moratoriums vorgesehenen Projektphasen durch. Mit seiner Sitzung am 17. 1 Februar 2017 und der Verabschiedung des vorliegenden Papiers beendete der Len‐ kungskreis seine Arbeit. Eine Übersicht über die einzelnen Aktivitäten sowie alle Unterlagen und Diskussions‐ papiere, die im Rahmen des Moratoriums erstellt wurden, sind im Anhang zu finden. Es wird empfohlen, sie der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Hürt‐ genwald zugänglich zu machen. Das Moratorium war als ergebnisoffener Prozess angelegt, kontroverse Standpunkte traten dabei deutlicher als bisher zu Tage. Es hat sich bei den Veranstaltungen im Rahmen des Moratoriums gezeigt, dass ein großer Teil der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wie auch der in verschiedenen Zusammenhängen aktiven Personen bzw. Organisationen im Hürtgenwald eine Weiterentwicklung/Neuausrichtung der Erinne‐ rungskultur wünscht. Angesichts der Tatsache, dass Änderungsprozesse Zeit benötigen sowie Ressourcen, mit denen diese moderiert und fachlich unterstützt werden können, konnte und sollte das Moratorium nicht mit einem einzigen Lösungsvorschlag enden. Das Moratorium war vielmehr ein wichtiger Schritt, um den Änderungsbedarf herauszustellen sowie die Schwierigkeiten aufzuzeigen, die bei einer erinnerungskulturellen Weiterentwick‐ lung/Neuausrichtung auftreten können. Die vorliegenden Empfehlungen für das weite‐ re Vorgehen leiten sich daraus ab. Die Ausgestaltung der Erinnerungskultur stützt sich sowohl auf ehrenamtliches Enga‐ gement als auch auf professionelle Expertise. Klare inhaltliche Orientierungen zu ge‐ ben, liegt jedoch auch in der Verantwortung der Repräsentantinnen und Repräsentan‐ ten von politischen Gremien und Institutionen der öffentlichen Hand. Der Lenkungs‐ kreis sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie Gemeinde und Kreis bereits jetzt durch geeignete Maßnahmen eine Weiterentwicklung/Neuausrichtung der Erinnerungskultur in Gang setzen können. Darüber hinaus gibt es mittel‐ und langfristige Ziele, für die Gemeinde und Kreis Ressourcen mobilisieren sollten, um nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen. Ziel einer Weiterentwicklung/Neuausrichtung der Erinnerungskultur sollte es sein, die Lernchancen einer „Bildungslandschaft Hürtgenwald“ zu nutzen sowie das kulturtou‐ ristische Potenzial der „Erinnerungslandschaft Hürtgenwald“ verantwortungsbewusst und verstärkt in Wert zu setzen. Dazu bedarf es eines abgestimmten Handlungskon‐ zepts, das die kurz‐, mittel‐ und langfristigen Ziele ins Auge fasst und an dessen Umset‐ zung kontinuierlich gearbeitet wird. Der Lenkungskreis empfiehlt daher der Gemeinde Hürtgenwald und dem Kreis Düren, folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die damit verbunde‐ nen Fragestellungen in den entsprechenden Gremien von Gemeinde und Kreis zu be‐ handeln: 2 1. Der „Hürtgenwald“ sollte – stärker als bisher – als erinnerungskulturelle Chance begriffen und entwickelt werden. Im Einzelnen bedeutet das: a. Zu einem Zeitpunkt, wo das Erstarken von Fremdenhass und populistischer Men‐ schenverachtung sowie von nationalistisch‐aggressiver Europafeindlichkeit in Deutschland wie in Europa und auf anderen Kontinenten allenthalben zu Tage tritt, sollte „der Hürtgenwald“ als erinnerungskulturelle Chance begriffen und ergriffen werden. b. Die „Bildungslandschaft Hürtgenwald“ bietet sich für historisch‐politische Bildungs‐ formate an, die beispielsweise in Bezug auf militaristische und rechtsextreme Ten‐ denzen sensibilisieren, die Kriegsschicksale und Fluchtursachen verdeutlichen, die Vorgeschichte(n) des Krieges ins Blickfeld holen oder die Ausgrenzung und Gewalt zum Thema machen. Auch kann beispielhaft die Frage diskutiert werden, wie nach‐ folgende Generationen es vermögen, vor dem Hintergrund von Gewalt‐ und Kriegserfahrungen eine demokratische Gesellschaft zu schaffen. Dieser Bildungs‐ mehrwert sollte genutzt werden und zugleich auch in kulturtouristische Angebote einfließen. 2. Es sollte eine klare Positionierung gegen Verherrlichung und Verharmlosung von Nationalsozialismus und Wehrmacht, gegen Militarismus und die Verherrlichung von Krieg und Gewalt sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenhass geben. Im Einzelnen bedeutet das: a. Militarismus sowie die Verherrlichung von Nationalsozialismus, NS‐Repräsentanten und NS‐Organisationen sowie der Wehrmacht sind nicht zu dulden. Diese Haltung sollte unmissverständlich auf allen Ebenen deutlich gemacht werden, ggf. erforder‐ liche Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen daran geknüpft sein. Damit diese Maxime konsequent umgesetzt werden kann, sollte hierüber auf kommuna‐ ler Ebene ein Einverständnis erzielt und ein Handlungskonzept erarbeitet werden, z.B. im Hinblick auf das Tragen von Wehrmachtabzeichen in öffentlichen Einrich‐ tungen der Gemeinde und des Kreises (z.B. Schulen, Rathäuser etc.) oder das Ab‐ stellen von Militärfahrzeugen auf öffentlichem Grund. b. Bei öffentlichen Veranstaltungen von Gemeinde und Kreis sowie bei Veranstaltun‐ gen im öffentlichen Raum, die sich im weitesten Sinne mit der Zeit des Nationalso‐ zialismus und des Zweiten Weltkriegs befassen, sollten klare Positionen im vorge‐ nannten Sinne (2.a.) vertreten werden. Über Jahre genutzte Gedenk‐ und Friedens‐ rituale sollten hinterfragt werden. Es wird zudem empfohlen, auch die Gestaltung von Volkstrauertagen und anderen Jahrestagen zu überdenken. c. Es wird empfohlen, in der Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack vom 23. Juni 2008 den § 5 Absatz 5 ersatzlos zu streichen. Dies be‐ deutet, dass auch die Veranstaltungen des Vereins „Windhunde mahnen zum Frie‐ den e.V.“ einer Erlaubnis bedürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass die in § 5 Absatz 2 a)–c) der Friedhofsordnung formulierten Grundsätze eingehalten werden. d. Es wird empfohlen, eine strikte räumliche Trennung von der Kriegsgräberstätte in Vossenack und der „Windhund“‐Anlage herzustellen. 3 e. Es wird Wert auf eine angemessene Verwendung eingeführter Terminologien ge‐ legt. Beispielsweise ist der Begriff „Gedenkstätte“ mit der Erinnerung an die Opfer des NS‐Regimes verbunden. Eine Bezeichnung der Anlage der „Windhunde“ in Vos‐ senack als „Mahn‐ und Gedenkstätte“ ist vor diesem Hintergrund nicht erwünscht; entsprechende Hinweisschilder sollten entfernt werden. 3. Die Aufarbeitung der Geschichte in der Region und ihre Repräsentation im öffentli‐ chen Raum sollten an aktuellen wissenschaftlichen und ethischen Standards ausge‐ richtet werden. Im Einzelnen bedeutet das: a. Die weitere wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Vorkriegs‐, Kriegs‐ und Nachkriegsgeschichte der Nordeifel ist erforderlich. Dies könnte u. a. durch Kooperationen zwischen Kreis und Gemeinde mit wissenschaftlich ausgewiesenen Einrichtungen der Region (zum Beispiel Stadt‐ und Kreisarchive, Akademie Vogel‐ sang IP) und verschiedenen Hochschulen erreicht werden. b. Der Lenkungskreis empfiehlt dem Rat der Gemeinde und dem Kreistag, auf Grund‐ lage der weiteren wissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeitung sowie mit Un‐ terstützung durch geeignete Fachkräfte in einem moderierten Prozess gemeinsame Regeln aufzustellen. Durch diesen Aushandlungsprozess könnte die bisherige Erin‐ nerung an „den Hürtgenwald“ hinterfragt und nach Möglichkeit neu definiert wer‐ den. Ziel sollte es sein, eine verbindende Haltung und eine gemeinsame repräsen‐ tative Geschichtserzählung über die Jahre 1933 bis 1945 in der Nordeifel zu entwi‐ ckeln, auch um der eingangs erwähnten klaren inhaltlichen Orientierung historisch fundiert gerecht werden zu können. Diese repräsentative Geschichtserzählung über die Region sollte veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden. In diesem Sinne ist bereits für 2017 ein nächster Workshop geplant, der als eines der Elemen‐ te des zukünftigen Aushandlungsprozesses dienen soll. c. Die Gemeinde Hürtgenwald sollte die Verantwortung für das kulturelle Erbe über‐ nehmen, indem sie eine professionelle Archivierung und Bereitstellung von Ge‐ meindeakten und Sammlungen in gemeindlichem Besitz in Angriff nimmt. d. Der Geschichtsteil der Website der Gemeinde sollte überarbeitet werden. e. Die Vitrinen im Eingangsbereich des Rathauses Hürtgenwald sollten konzeptionell überarbeitet und umgestaltet werden. Die Darstellungen sollten auf jeden Fall auf die unkontextualisierte und unkommentierte Zurschaustellung von Militaria ver‐ zichten. f. Die Gemeinde Hürtgenwald trägt aufgrund der Überlassung von Sammlungsgut aus Gemeindeeigentum, durch die Zurverfügungstellung der Gebäude und des Gelän‐ des sowie einen jährlichen finanziellen Zuschuss die Mitverantwortung für das „Museum Hürtgenwald 1944 und im Frieden“. Insofern ist sie auch für das Ge‐ schichtsbild, das in diesem Museum vertreten wird, mitverantwortlich. Es wird dringend empfohlen, das auch als Geschichts‐„Schaufenster“ der Gemeinde wir‐ kende Museum „Hürtgenwald 1944/45 und im Frieden“ einer grundlegenden di‐ daktischen wie musealen Überarbeitung bzw. Neukonzeption unter fachkundiger Leitung zu unterziehen. Seine Positionierung bzw. Einbindung in die Erinnerungs‐ 4 landschaft Hürtgenwald sollte neu definiert werden. Der Lenkungskreis empfiehlt, dafür einen Zeitplan aufzustellen und die Zwischenergebnisse zu überprüfen. g. Unabhängig davon sieht der Lenkungskreis auf Grund der verherrlichenden Dar‐ stellung dringenden Handlungsbedarf bei der von Kurt Wendt gestalteten Ausstel‐ lung über die 116. Panzerdivision im „Museum Hürtgenwald 1944 und im Frieden“. Er empfiehlt, diese abzubauen und einzulagern. h. Der Lenkungskreis empfiehlt die Schaffung einer Anlaufstelle für Fragen und Bera‐ tungen im Hinblick auf die historisch‐politische Bildungsarbeit. Diese Stelle sollte die Entwicklung und Umsetzung wissenschaftlicher und ethischer Standards unter‐ stützen. Es wird empfohlen, zur Realisierung dieses Vorhabens mit den Nachbar‐ kreisen zu kooperieren. 4. Die Erinnerungsobjekte in der Region sollten historisiert werden, die Aufstellung neuer Objekte sollte nach einheitlichen fachlichen Kriterien in einem transparenten Verfahren erfolgen. Im Einzelnen bedeutet das: a. Gemeinde und Kreis sollten für ihre Zuständigkeitsbereiche jeweils festlegen, wie die Entscheidungsfindung bei allen neu aufzustellenden erinnerungskulturellen Zei‐ chen erfolgen soll und welche Akteure bei der Erarbeitung dieser eingebunden werden. b. Die im Rahmen des Moratoriums erstellten „Anregungen für den künftigen Umgang mit Erinnerungsobjekten“ sollten auf kommunaler Ebene diskutiert und – ggf. in fortgeschriebener Form – bei der Beurteilung von Anträgen, die die Aufstellung wei‐ terer Erinnerungsobjekte zum Ziel haben, als verbindlich zugrunde gelegt werden. c. Die vorhandenen Erinnerungsobjekte der Region sollten nach wissenschaftlichen Kriterien erfasst und zeitgeschichtlich eingeordnet werden. d. Die Objekte sollten nach einheitlichen Standards vor Ort kommentiert und auf diese Weise historisiert werden. e. Die einzelnen Informationen könnten zentral erfasst und in digitale Verzeichnisse eingebunden werden, um die Informationen für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dafür bietet sich das System KuLaDig des LVR an. f. Der Lenkungskreis empfiehlt, die Idee eines Landschaftsmuseums weiterzuverfolgen und die Umsetzbarkeit eines solchen unter Einbindung von Expertinnen und Exper‐ ten zu überprüfen. 5. Die historisch‐politische Bildungsarbeit sollte weiter ausgebaut und vor allem in Bezug auf die junge Generation verstärkt werden. Im Einzelnen bedeutet das: a. Der Lenkungskreis empfiehlt, Formate und Veranstaltungen zu entwickeln, die die wissenschaftlich aufbereitete repräsentative Geschichtserzählung fundiert und zielgruppenorientiert vermitteln. Zu Zielgruppen könnten Kulturtouristinnen und ‐touristen gehören, genauso wie interessiertes Fachpublikum oder Multiplikatoren, z.B. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. 5 b. In Zusammenarbeit mit den Schulen sollten nachhaltig wirksame Formate entwi‐ ckelt werden. Diese könnten z.B. verherrlichenden oder rechtsextremen Tenden‐ zen entgegenwirken, aktuelle Themen der Erinnerungskultur ablesbar machen, die Ursachen von Flucht und Vertreibung sowie die Schicksale einzelner Menschen verdeutlichen, den Zweiten Weltkrieg kontextualisieren, Exklusion und Gewalt thematisieren. c. In der historisch‐politischen Bildungsarbeit sollte Wert darauf gelegt werden, transnationale Perspektiven stärker als bisher einzubeziehen. 6. Unter dem Motto „Hürtgenwald – Perspektive 2019|20“ sollte der Verständigungs‐ prozess über die Erinnerungslandschaft zielorientiert weitergeführt und verbreitert werden. Im Einzelnen bedeutet das: a. Der Lenkungskreis empfiehlt als Zielperspektive für neue Aktivitäten und Formate eine Orientierung an dem „langen Jahr“ 2019/2020. Es steht zu erwarten, dass 75 Jahre nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg viele Akteu‐ rinnen und Akteure vor der Frage stehen werden, was unserer Gesellschaft und nicht zuletzt den jüngeren Generationen die Kriegsereignisse und das Kriegsende heute noch „erzählen“ können. Darauf gilt es, Antworten zu finden. b. Es bedarf nach Ansicht des Lenkungskreises eines abgestimmten Programms an Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene. Wie dies zu organisieren und zu fi‐ nanzieren ist, sollten Gemeinde und Kreis im Einvernehmen mit möglichen Partne‐ rinnen und Partnern in der Region, im Land sowie auf Bundes‐ und europäischer Ebene prüfen. c. In einem vor der Sommerpause geplanten Workshop sollten die bisherigen Ergeb‐ nisse des zivilgesellschaftlichen Aushandlungsprozesses mit Blick auf die Perspekti‐ ve 2019/2020 weiter diskutiert und entwickelt werden. Dr. Martin Bredenbeck, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschafts‐ schutz e. V. Peter Bülter, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Dr. Karola Fings, NS‐Dokumentationszentrum der Stadt Köln Dr. Klaus‐Dieter Kleefeld, Landschaftsverband Rheinland, Stab Digitales Kulturerbe Frank Möller, Gesellschaft für interdisziplinäre Praxis e.V. Albert Moritz, Stefan Wunsch, Gabriele Harzheim, Akademie Vogelsang IP Wolfgang Wegener, Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege 6