Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
13.12.13, 12:06
Aktualisiert
13.12.13, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 16. Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als Dünger
A 21/2013
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
dankt den Fraktionsvorsitzenden und dem Geschäftsführer der
CDU für die konstruktive Mitarbeit an der Resolution. Allerdings
werde das auch ein Thema sein, was man weiterhin kritisch
begleiten müsse und die Politik beschäftigen werde.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) verweist auf die aktuelle
Problematik im Bad Münstereifeler Höhengebiet und die
diesbezügliche Diskussion im Fachausschuss, wo noch einige
Fragen offen geblieben seien, insbesondere ob die
entsprechenden Analysen nun der Verwaltung vorliegen und
sich daraus eine Verunreinigung durch Gülle erkennen lasse.
Herr Blindert, GBL IV, erläutert, dass der Fall bekannt sei und
Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wurde. Die Analysen
lägen vor und ließen den Rückschluss einer
Gülleverunreinigung zu. Ein Verursacher sei indessen noch
nicht festgestellt worden, dies werde aber durch die
Staatsanwaltschaft weiter geprüft.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist auf einen
grammatikalischen Fehler in der Z6 auf Seite 2 hin und bittet
um Korrektur.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) geht davon aus, dass sich
die überwiegende Mehrheit der an diesem Geschäft Beteiligten
so verhält, wie es die Gesetze vorsehen und sich lediglich ein
paar Wenige falsch verhalten, gegen die massiv vorgegangen
werden müsse.
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist
im Gegensatz zu den Aussagen im Fachausschuss der
Auffassung, dass die Dokumentationen über die Ausbringung
der Gülle nicht ausreichend seien, um einen Verursacher
auszumachen und es insofern zu Problemen führen werde.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) führt aus, dass bei bewussten
rechtswidrigen Verstößen eine verschärfte gesetzliche
Regelung auch nichts bringe und man zudem bei den
Ausführungen der Verwaltung insofern ein gutes Gefühl habe,
dass diese das Notwendige umsetze und prüfe. Thematisch
könne man sich den anderen Fraktionen grundsätzlich
anschließen, allerdings sei man der Auffassung, dass das Land
den Prüfauftrag habe und werde von daher gegen die
Resolution stimmen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Resolution in Form der Anlage zur
Z6 vom 27.11.2013.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (FDP)