Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
200 kB
Datum
19.10.2017
Erstellt
09.10.17, 09:59
Aktualisiert
09.10.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin: 19.10.2017
öffentlich
118/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Stoffels
Aktenzeichen:
Datum:
023.30
28.09.2017
TOP- Nr.:
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger/innen sowie
die stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachte und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“*)
Die anwesenden sachkundigen Bürger/innen und stellvertretenden Bürger/innen bekunden durch
Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die folgenden Bürger/innen per Handschlag:
1. …
2. …
3. usw.
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
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€
Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden(Gemeindeordnung §58 Abs.3). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in
seiner konstituierenden Sitzung am 21. September 2017 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auf für Mitglieder der
Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) Bürger-/innen bei deren Amtseintritt
einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
Folgende sachkundigen Bürger/innen, sowie stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen sind
bisher noch nicht verpflichtet worden: Alice Prümmer, Christian Bergs, Johannes Jörres, Patrick
Kremer, Paul Bolz und Ulrich Schnitzler.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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