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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
200 kB
Datum
19.10.2017
Erstellt
09.10.17, 09:59
Aktualisiert
09.10.17, 09:59
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin: 19.10.2017 öffentlich 118/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Stoffels Aktenzeichen: Datum: 023.30 28.09.2017 TOP- Nr.: Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden Beschlussvorschlag: Ausschussvorsitzender Hallmanns verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger/innen sowie die stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“*) Die anwesenden sachkundigen Bürger/innen und stellvertretenden Bürger/innen bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der ihnen vom Ausschussvorsitzenden vorgesprochenen Verpflichtungsformel. Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die folgenden Bürger/innen per Handschlag: 1. … 2. … 3. usw. *) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden(Gemeindeordnung §58 Abs.3). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 21. September 2017 Gebrauch gemacht. Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auf für Mitglieder der Ausschüsse. Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) Bürger-/innen bei deren Amtseintritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten. Folgende sachkundigen Bürger/innen, sowie stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen sind bisher noch nicht verpflichtet worden: Alice Prümmer, Christian Bergs, Johannes Jörres, Patrick Kremer, Paul Bolz und Ulrich Schnitzler. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -