Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 16:01
Aktualisiert
02.10.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 12.10.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
91/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
2/Gö.
25.09.2017
Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, einer einvernehmlichen
Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den unter Ziffer 2 beschriebenen
Regelungen zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90611
Jährlich 50.000 € bis 60.000 €
Sachverhalt:
Wie bereits mündlich in der Ratssitzung am 13.07.2017 im nichtöffentlichen Teil unter TOP 22
„mündliche Mitteilungen“ mitgeteilt wurde, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den
Kindergartenpool nach fast 20-jähriger Laufzeit durch die Kommunen Nideggen, Niederzier und
Nörvenich gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen erfolgte bereits im Jahr 2015.
Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag gekündigt, weil deren eigene Einrichtungen in die
Trägerschaft des Kreises Düren übertragen wurden. Die Kündigung der Gemeinde Niederzier ist
wegen angenommenem Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach Übertragung der Einrichtungen
der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren) aus wichtigem Grund „mit sofortiger Wirkung“
erfolgt. Weitere Kündigungen liegen aktuell nicht vor.
Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der
Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erklärt. Da
Uneinigkeiten insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Gemeinde
Niederzier bestand, wurde auf der Veranlassung der Bürgermeisterkonferenz die Angelegenheit
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vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Dessen Stellungnahme liegt als Anlage
bei. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende Gründe für eine
sofort wirksame Kündigung der Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor,
anderseits sei jedoch auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden.
1. Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären:
Weitere Kündigungen der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31.
Dezember 2017 sind nicht mehr möglich, da die Kündigungsfrist bei einem Jahr liegt.
Danach verlängert sich die Vereinbarung um weitere fünf Jahre.
Bis jetzt wurde im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/2012
abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem noch die Jahre 2014/2015. Die
„Nachlauffrist“ über jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre
dauern, über das Ende der Vereinbarung hinaus müsste also noch eine Zeit lang
abgerechnet werden.
Zudem besteht ein gewisses Prozessrisiko sofern eine Vertragspartei, z. B. die Gemeinde
Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (s.
unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gemeinde Niederzier und des Städte- und
Gemeindebundes).
2. Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen Auflösung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da eine solche
Auflösung wergen der dargestellten Kündigungsfristen nur konsensual erfolgen kann, wurde aus
der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um dieser kurzfristig einen
Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten, und zwar unter Beachtung der
nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen:
Die Auflösung des Kindergartenpools sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen,
und zwar einvernehmlich, ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen,
einhergehend mit der Entwicklung eines konsensfähigen Abrechnungsmodells für die
restlichen Kindergartenjahre.
Anzustreben ist eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des
Kindergartenjahres 2014/2015. Der Zeitpunkt liegt eindeutig vor der Übertragung der
vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren.
Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 ist unter
Berücksichtigung des Prozessrisikos und zur Vermeidung etwaiger verwaltungsrechtlicher
Auseinandersetzungen ein Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Dies könnte eine
Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 zum Inhalt haben
und damit eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Pools verhindern.
Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen
Unter dem Vorbehalt, dass weitere Kündigungen nicht erfolgen, würden nach alledem zum
01.01.2018 von bisher 14 Kommunen lediglich noch 11 Städte und Gemeinden im Kreis Düren
diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag tragen.
Obwohl die Gemeinde Hürtgenwald aus dem bisherigen Vertrag aufgrund seiner 3 kommunalen
Kindertageseinrichtungen profitiert hat, ist unklar, ob dies auch zukünftig aufgrund der veränderten
Verhältnisse zu bleibt. Vielmehr darf davon ausgegangen werden, dass sich z.B. die Übertragung
der Kitas in Nörvenich auf den Kreis Düren negativ auf die Kreis- bzw. Jugendamtsumlage auswirkt.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird es keine Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich
50.000 € bis 60.000 € mehr geben.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da ein alleiniges Festhalten der Gemeinde Hürtgenwald an der Pool-Lösung nicht möglich ist, und
das Fernbleiben von nur wenigen Kommunen im Pool keinen Sinn, bzw. mit nicht zu
kalkulierenden und prognostizierten Folgen verbunden wären, ist es geboten, der
vorgeschlagenen einvernehmlichen Lösung zuzustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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