Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 16:01
Aktualisiert
02.10.17, 16:01
Beschlussvorlage (Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren) Beschlussvorlage (Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren) Beschlussvorlage (Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren)

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.10.2017 öffentlich TOP- Nr.: 91/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 2/Gö. 25.09.2017 Kindergartenpool im Kreisjugendamtsbezirk Düren Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, einer einvernehmlichen Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den unter Ziffer 2 beschriebenen Regelungen zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90611 Jährlich 50.000 € bis 60.000 € Sachverhalt: Wie bereits mündlich in der Ratssitzung am 13.07.2017 im nichtöffentlichen Teil unter TOP 22 „mündliche Mitteilungen“ mitgeteilt wurde, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Kindergartenpool nach fast 20-jähriger Laufzeit durch die Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen erfolgte bereits im Jahr 2015. Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag gekündigt, weil deren eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen wurden. Die Kündigung der Gemeinde Niederzier ist wegen angenommenem Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach Übertragung der Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren) aus wichtigem Grund „mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Weitere Kündigungen liegen aktuell nicht vor. Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erklärt. Da Uneinigkeiten insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Gemeinde Niederzier bestand, wurde auf der Veranlassung der Bürgermeisterkonferenz die Angelegenheit - Seite 1 von 3 - vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Dessen Stellungnahme liegt als Anlage bei. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung der Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor, anderseits sei jedoch auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden. 1. Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären: Weitere Kündigungen der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31. Dezember 2017 sind nicht mehr möglich, da die Kündigungsfrist bei einem Jahr liegt. Danach verlängert sich die Vereinbarung um weitere fünf Jahre. Bis jetzt wurde im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/2012 abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem noch die Jahre 2014/2015. Die „Nachlauffrist“ über jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern, über das Ende der Vereinbarung hinaus müsste also noch eine Zeit lang abgerechnet werden. Zudem besteht ein gewisses Prozessrisiko sofern eine Vertragspartei, z. B. die Gemeinde Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (s. unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gemeinde Niederzier und des Städte- und Gemeindebundes). 2. Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da eine solche Auflösung wergen der dargestellten Kündigungsfristen nur konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten, und zwar unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen: Die Auflösung des Kindergartenpools sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich, ggf. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen, einhergehend mit der Entwicklung eines konsensfähigen Abrechnungsmodells für die restlichen Kindergartenjahre. Anzustreben ist eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/2015. Der Zeitpunkt liegt eindeutig vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren. Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 ist unter Berücksichtigung des Prozessrisikos und zur Vermeidung etwaiger verwaltungsrechtlicher Auseinandersetzungen ein Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Dies könnte eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 zum Inhalt haben und damit eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Pools verhindern. Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen Unter dem Vorbehalt, dass weitere Kündigungen nicht erfolgen, würden nach alledem zum 01.01.2018 von bisher 14 Kommunen lediglich noch 11 Städte und Gemeinden im Kreis Düren diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag tragen. Obwohl die Gemeinde Hürtgenwald aus dem bisherigen Vertrag aufgrund seiner 3 kommunalen Kindertageseinrichtungen profitiert hat, ist unklar, ob dies auch zukünftig aufgrund der veränderten Verhältnisse zu bleibt. Vielmehr darf davon ausgegangen werden, dass sich z.B. die Übertragung der Kitas in Nörvenich auf den Kreis Düren negativ auf die Kreis- bzw. Jugendamtsumlage auswirkt. - Seite 2 von 3 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wird es keine Ausgleichszahlungen in Höhe von jährlich 50.000 € bis 60.000 € mehr geben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da ein alleiniges Festhalten der Gemeinde Hürtgenwald an der Pool-Lösung nicht möglich ist, und das Fernbleiben von nur wenigen Kommunen im Pool keinen Sinn, bzw. mit nicht zu kalkulierenden und prognostizierten Folgen verbunden wären, ist es geboten, der vorgeschlagenen einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -