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Beschlusstext (VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
26.11.13, 14:47
Aktualisiert
26.11.13, 14:47
Beschlusstext (VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 19.11.2013 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014 TOP 9 Info 34/2013 In Abstimmung mit der Volkshochschule der Stadt Euskirchen wurde sich darauf verständigt, dass sich die Ermäßigung nach Zusammenschluss zum 01.01.2014 auf folgenden Personenkreis beschränkt: Schüler, Studenten, Auszubildende, Bezieher von SGB II, Sozialhilfeempfänger, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger. Schüler, Studenten und Auszubildende gehören zu der Gruppe, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen kann, um diese als Zielgruppe zu gewinnen. Der Großteil dieses Personenkreises würde keinen VHS-Kurs belegen, wenn die volle Kursgebühr zu zahlen wäre. Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen erhalten keine Ermäßigung, da eine Schwerbehinderung nicht automatisch mit einer finanziellen Hilfebedürftigkeit einhergehend ist.