Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
26.11.13, 14:47
Aktualisiert
26.11.13, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
19.11.2013 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
VHS Kreis Euskirchen: Ermäßigung der Kursentgelte ab 2014
TOP 9
Info 34/2013
In Abstimmung mit der Volkshochschule der Stadt Euskirchen
wurde sich darauf verständigt, dass sich die Ermäßigung nach
Zusammenschluss zum 01.01.2014 auf folgenden
Personenkreis beschränkt: Schüler, Studenten, Auszubildende,
Bezieher von SGB II, Sozialhilfeempfänger,
Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagempfänger.
Schüler, Studenten und Auszubildende gehören zu der Gruppe,
die Ermäßigungen in Anspruch nehmen kann, um diese als
Zielgruppe zu gewinnen. Der Großteil dieses Personenkreises
würde keinen VHS-Kurs belegen, wenn die volle Kursgebühr zu
zahlen wäre.
Schwerbehinderte Teilnehmer/-innen erhalten keine
Ermäßigung, da eine Schwerbehinderung nicht automatisch mit
einer finanziellen Hilfebedürftigkeit einhergehend ist.