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Mitteilungsvorlage (Grundschulteilstandort Bergstein des Grundschulverbundes Vossenack/Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 16:01
Aktualisiert
02.10.17, 16:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.10.2017 113/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Görner/Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 200.32 14.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: Grundschulteilstandort Bergstein des Grundschulverbundes Vossenack/Bergstein Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnisnahme. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Die Bezirksregierung Köln teilte am 09.08.2017 schriftlich mit, dass mit Schreiben vom 22.11.2016 genehmigt wurde, den Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.10.2016 den Grundschulteilstandort Bergstein zum 31.07.2017 aufzulösen. Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vom 18.06.2017, hat sich die Genehmigung erledigt. Der Grundschulteilstandort Bergstein wird somit fortgeführt. Die Bezirksregierung weist vorsorglich darauf hin, dass die schulgesetzlichen Regelungen zur Mindestgröße von Grundschulteilstandorten (mindestens 46 Schüler) und zur Klassenbildung (mindestens 15 Schüler) von dem erfolgreichen Bürgerentscheid über die Fortführung des Grundschulteilstandortes Bergstein unberührt bleibt. Nach den durch Artikel 2 des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 13.11.2012 (GV.NRW.S.514) bestimmten Übergangsvorschriften sind diese Voraussetzungen ab dem Schuljahr 2018/19 bei einer Fortführung des Teilstandortes zwingend einzuhalten. Zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Keine Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -