Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 16:01
Aktualisiert
02.10.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 12.10.2017
113/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Herr Görner/Frau
Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
200.32
14.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Grundschulteilstandort Bergstein des Grundschulverbundes Vossenack/Bergstein
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnisnahme.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90311
€
Sachverhalt:
Die Bezirksregierung Köln teilte am 09.08.2017 schriftlich mit, dass mit Schreiben vom 22.11.2016
genehmigt wurde, den Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.10.2016 den
Grundschulteilstandort Bergstein zum 31.07.2017 aufzulösen. Mit dem erfolgreichen
Bürgerentscheid vom 18.06.2017, hat sich die Genehmigung erledigt. Der Grundschulteilstandort
Bergstein wird somit fortgeführt. Die Bezirksregierung weist vorsorglich darauf hin, dass die
schulgesetzlichen Regelungen zur Mindestgröße von Grundschulteilstandorten (mindestens 46
Schüler) und zur Klassenbildung (mindestens 15 Schüler) von dem erfolgreichen Bürgerentscheid
über die Fortführung des Grundschulteilstandortes Bergstein unberührt bleibt. Nach den durch
Artikel 2 des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 13.11.2012 (GV.NRW.S.514) bestimmten
Übergangsvorschriften sind diese Voraussetzungen ab dem Schuljahr 2018/19 bei einer
Fortführung des Teilstandortes zwingend einzuhalten.
Zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Keine
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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