Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
199 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:54
Aktualisiert
14.09.17, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 28.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
110/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 3
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
023.30
13.09.2017
Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern sowie von persönlichen
stellvertretenden sachkundigen Bürgern durch den Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger sowie die
anwesenden persönlichen stellvertretenden sachkundiger Bürger in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und verliest die
Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.“ *)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne religiösen Zusatz möglich.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901111 Politische Gremien
- Seite 1 von 2 -
Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage am 13.09.2017 ist vorgesehen, dass der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 21.09.2017 über die Besetzung des Bau- und
Umweltausschusses in seiner Gesamtheit berät und entscheidet. Gleichfalls ist ein neuer
Ausschussvorsitzender zu wählen. Vorsorglich geht die Verwaltung davon aus, dass ggf. neue
sachkundige Bürger bzw. persönlich stellvertretende sachkundige Bürger in der Sitzung am
28.09.2017 zu verpflichten sind.
Zu den grundsätzlichen Bestimmungen wird wie folgt ausgeführt:
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung – GO).
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für Mitglieder der
Ausschüsse.
Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) sachkundigen Bürger bei ihrem Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu verpflichten.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -