Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
87/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.22
20.07.2017
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald schließt sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, siehe Schnellbrief 184/2017 vom 19.07.2017, vollumfänglich an und beschließt, den Antrag nach § 24 GO als unzulässig zu verwerfen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5
der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden.
In naher Zukunft ist keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert. Aus diesem
Grund macht der Rat der Gemeinde Hürtgenwald von seinem Recht Gebrauch, die Anregung
nach § 24 GO unmittelbar zu beraten und entscheiden.
Auf den beigefügten Antrag vom 18.07.2017 wird verwiesen (Anlage 1).
Die Verwaltung schließt sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom
19.07.2017 (Schnellbrief 184/2017) vollumfänglich an und empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
ohne
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Siehe Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW 184/2017.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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