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Beschlussvorlage (Naturparkförderung 2018; hier: Instandsetzung der Wanderhütte „Untere Harth“, Vossenack )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
19.10.2017
Erstellt
09.10.17, 09:59
Aktualisiert
09.10.17, 09:59
Beschlussvorlage (Naturparkförderung 2018; 
hier: Instandsetzung der Wanderhütte „Untere Harth“, Vossenack ) Beschlussvorlage (Naturparkförderung 2018; 
hier: Instandsetzung der Wanderhütte „Untere Harth“, Vossenack )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin: 19.10.2017 öffentlich 122/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Stoffels Aktenzeichen: Datum: 792.0 04.10.2017 TOP- Nr.: Naturparkförderung 2018; hier: Instandsetzung der Wanderhütte „Untere Harth“, Vossenack Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft empfiehlt der Gemeindeverwaltung, für das Jahr 2018 beim Naturpark Nordeifel eine Förderung für die Instandsetzung der Wanderhütte „Untere Harth“ in Vossenack zu beantragen, sofern dies keine finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt mit sich bringt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 915212 max. 750,00 € Sachverhalt: Für das Jahr 2015 wurde beim Naturpark Nordeifel eine Förderung von insgesamt 1.750,00 € (70% Förderung) zur Sanierung der Schutzhütte „Untere Harth“ in Vossenack beantragt und genehmigt. Eine Durchführung der Sanierungsmaßnahmen durch den Eifelverein Ortsgruppe Vossenack konnte im Jahr 2015 jedoch nicht durchgeführt werden, sodass bei Bedarf eine erneute Förderung der Maßnahme beantragt werden muss. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: keine - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bereits im Jahr 2014 wurde einer Beantragung der Fördermaßnahmen zwecks Sanierung der Schutzhütte „Untere Harth“ zugestimmt. Voraussetzung für die Beantragung der Fördermaßnahmen ist, dass die durchzuführenden Arbeiten im Rahmen der Patenschaft durch den Eifelverein Ortsgruppe Vossenack durchgeführt werden. Die Entscheidung diesbezüglich steht noch aus. Die zu beantragende Fördersumme beträgt ca. 2.500,00 € (Material + Arbeitsstunden), wovon bis zu 70% durch den Naturpark gefördert werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -