Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:54
Aktualisiert
14.09.17, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 28.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
94/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
700.02 F/Ra
13.09.2017
Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Neuaufstellung zum 31.12.2017
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss der aktuellen
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu. Der Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat die Fortschreibung 2018 des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
€
Sachverhalt:
Den Gemeinden ist die Pflicht der Abwasserbeseitigung gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz
(LWG) als hoheitliche Aufgabe übertragen. Diese Abwasserbeseitigungspflicht umfasst u. a. auch
die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept
nach § 47 LWG legen die Gemeinden der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde eine
Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge
und die geschätzten Kosten der erforderlichen Abwassermaßnahmen vor. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von sechs Jahren vorzulegen. Es wird von der Gemeinde
erarbeitet und ist vom Rat zu beschließen.
Das letzte Abwasserbeseitigungskonzept wurde im Jahre 2012 vorgelegt.
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Die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzepts wurde in Zusammenarbeit mit dem Ing.Büro Dr. Jochims & Burtscheidt vorgenommen. Herr Burtscheidt wird in der Sitzung anwesend
sein und das Abwasserbeseitigungskonzept vorstellen und erläutern.
Der Vorlage sind als Anlage die schriftlichen Ausführungen zum Abwasserbeseitigungskonzept
beigefügt. Die zeichnerische Darstellung des Gesamtkonzeptes und des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) haben eine Größenordnung von DIN-A 0 und kann bei Bedarf den
einzelnen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich können die Anlagen im
Sitzungsdienstverfahren SD-Net unter der Homepage der Gemeinde Hürtgenwald eingesehen
werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die im Abwasserbeseitigungskonzept festgelegten Maßnahmen, die unmittelbar die Gemeinde
betreffen, wie z. B. die Sanierung des Kanalnetzes, sind im Rahmen der vorgesehenen Zeitschiene abzuarbeiten. Entsprechende Mittel werden in den künftigen Haushaltsplänen der
Gemeinde eingestellt.
Andere Maßnahmen, wie z. B. die Erschließung von neuen Baugebieten, werden die künftigen
Haushalte nicht belasten, sofern die Erschließung durch Dritte (Investoren) erfolgt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
3 Anlagen
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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