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Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
21.11.17, 12:57
Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung) Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 23.11.2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Schieffer/Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 4 700.313 (2018) 08.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 5 147/2017 Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 213,08 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90531 € Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. - Seite 1 von 2 - Die Gebührenkalkulation für das 2018 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind die bis Ende Oktober 2017 vorhandenen Flüchtlingszahlen und Unterbringungskosten auf der Basis der momentanen maximalen Belegung zugrunde gelegt. Eine Berechnung erfolgt auf der Basis der Gesamtkosten je Person und Monat. Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2018 zu erlassenden Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der Anzahl der genutzten Gebäude bzw. Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben dargestellten Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -