Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
21.11.17, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr
Schieffer/Herr
Engels
Aktenzeichen:
Datum:
4 700.313 (2018)
08.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 5
147/2017
Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr
2018 wird festgestellt.
2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 213,08 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90531
€
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen
Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und
Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu
kalkulieren.
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Die Gebührenkalkulation für das 2018 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation sind die bis Ende Oktober 2017 vorhandenen
Flüchtlingszahlen und Unterbringungskosten auf der Basis der momentanen maximalen Belegung
zugrunde gelegt. Eine Berechnung erfolgt auf der Basis der Gesamtkosten je Person und Monat.
Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen
Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen
Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2018 zu erlassenden Satzung über die Erhebung
einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw.
asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der
Anzahl der genutzten Gebäude bzw. Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben
dargestellten Form beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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