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Beschlusstext (Notwendig werdende Änderungen im örtlichen Friedhofsrecht u. Neukalkulation der Friedhofsgebühren nach Beschluss über ein neues Friedhofskonzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:10
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Beschlusstext (Notwendig werdende Änderungen im örtlichen Friedhofsrecht u. Neukalkulation der Friedhofsgebühren nach Beschluss über ein neues Friedhofskonzept)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 15.11.2012 10 Notwendig werdende Änderungen im örtlichen Friedhofsrecht u. Neukalkulation der Friedhofsgebühren nach Beschluss über ein neues Friedhofskonzept (413/2012) Der Bürgermeister wird beauftragt, nach erfolgter Beschlussfassung über ein neues Friedhofskonzept die dann notwendig werdenden Satzungsänderungen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung – einschließlich einer Gebührenneukalkulation – vorzubereiten. In Abhängigkeit von der Beschlussfassung über das neue Friedhofskonzept sollen die erforderlichen Modifizierungen in den Satzungen dem Rat der Stadt Erftstadt nach Möglichkeit bis Mitte 2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren soll dem Demographiewandel und der wandelnden Bestattungskultur Rechnung tragen und geeignet sein, für die Zukunft eine weitest mögliche Erhöhung des Gebührendeckungsgrades zu erzielen. Gleichwohl soll hierbei aber der grundsätzlichen Maßgabe Rechnung getragen werden, zumindest im Vergleich zu anderen – insbesondere benachbarten – kommunalen Friedhofsträgern konkurrenzfähig zu bleiben. 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)