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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Regionalplanes; hier: Sachstand sowie Beratung über die Inhalte für das anstehende Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
285 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:54
Aktualisiert
14.09.17, 18:54
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Regionalplanes;
hier: Sachstand sowie Beratung über die Inhalte für das anstehende Kommunalgespräch 
         bei der Bezirksregierung Köln) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Regionalplanes;
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         bei der Bezirksregierung Köln)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 28.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 97/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 790.4 F/Ra 13.09.2017 Neuaufstellung des Regionalplanes; hier: Sachstand sowie Beratung über die Inhalte für das anstehende Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung Köln Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt für das Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung zur Kenntnis und stimmt den Inhalten grundsätzlich zu. Er ermächtigt den Bürgermeister mit diesen Inhalten das Gespräch mit der Bezirksregierung zu führen. Weiterhin stimmt der Bau- und Umweltausschuss zu, dass Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann die Verwaltung zu dem Gespräch bei der Bezirksregierung begleitet. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes werden von der Bezirksregierung sog. Kommunalgespräche mit den jeweiligen Kommunen durchgeführt. Für die Gemeinde Hürtgenwald findet dieses Gespräch am 12.10.2017 statt. Mit Schreiben vom 30. Juni 2017 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Hürtgenwald Unterlagen zur Vorbereitung auf das Kommunalgespräch zur Verfügung gestellt: - Aktuelle Regionalplandarstellung (Kartenausschnitt für die Gemeinde Hürtgenwald), - Seite 1 von 4 - - Grundlagenkarte mit Darstellung der bauleitplanerisch nicht umgesetzten Siedlungsflächen des Regionalplanes (ab 2 ha) sowie von Flächennutzungsplanreserven (ab 0,5 ha), - Tabellarische Auflistung der Regionalplan‐ und FNP‐Reserven, - Infrastrukturerhebung für die Gemeinde Hürtgenwald (Stand 2014), - Datenblatt mit Kennzahlen für die Gemeinde Hürtgenwald (Bevölkerungs‐ und Haushaltsentwicklung 2014 – 2035, Siedlungsbezogene Kennzahlen (Siedlungsstruktur und Arbeitsplatzdichte), Gegenüberstellung von Bedarf und Reserveflächen (Gewerbe / Wohnen), Freiraumbezogene Kennzahlen (Stand 2014; Quelle: IT.NRW)), - Themen/Ablauf Kommunalgespräch. Zur Vorbereitung dieser Gespräche hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Bildung eines Arbeitskreises mit der Bezeichnung „Regionalplan“ beschlossen. Dieser ist bisher zweimal zusammengekommen. Als Ergebnis der 1. Arbeitskreissitzung am 14.11.2016 ist das Büro Stadtplanung Zimmermann beauftragt worden, die im Flächennutzungsplan bzw. in rechtskräftigen Bebauungsplänen vorhandenen Reserveflächen Wohnen/Gewerbe zu ermitteln. In der 2. Arbeitskreissitzung am 17.07.2017 wurden die Ergebnisse durch Herrn Faßbinder vorgetragen: 1. Die durch die Bezirksregierung Köln ermittelten Wohnbauflächenreserven der Gemeinde Hürtgenwald (rd. 74 ha) entsprechen ungefähr den durch das Büro Stadtplanung Zimmermann im Auftrag der Gemeinde erhobenen Reserveflächen im Flächennutzungsplan (47 ha) bzw. in Bebauungsplänen (23 ha). Wohnbauflächenreserven rd. 74 ha Bezirksregierung Köln Gemeinde Hürtgenwald in Bebauungsplänen rd. 23 ha (33%) im Flächennutzungsplan rd. 47 ha (67%) rd. 70 ha 2. Der Wohnbauflächenbedarf der Gemeinde Hürtgenwald bis zum Jahr 2035 ist durch die Bezirksregierung Köln auf 33 ha ermittelt worden. Der errechnete Wohnbauflächenbedarf bietet bei ca. 10 – 15 Wohneinheiten/ Hektar Bruttowohnbaufläche (bei Einzel‐ und Doppelhausbebauung) die Möglichkeit über 350 Wohneinheiten zu realisieren, d. h. rund 20 Wohneinheiten pro Jahr. Der Durchschnittswert der Jahre 2011 – 2015 (Quelle: Statistikatlas NRW) lag bei rund 16 Wohneinheiten pro Jahr. Die im Flächennutzungsplan bzw. in Bebauungsplänen vorhandenen Wohnbauflächenreserven sind mehr als doppelt so groß wie der errechnete Wohnbauflächenbedarf. 3. Die bauleitplanerisch bisher nicht umgesetzten Siedlungsflächen des Regionalplanes liegen in den Ortslagen Gey, Kleinhau und Vossenack (insgesamt rd. 88 ha): - Die größte Regionalplan‐Reservefläche liegt am nordöstlichen Ortsrand von Gey (ASB‐354‐01, rd. 24 ha). Diese Fläche ist durch die Umgehungsstraße geteilt und als gewerbliche Entwicklungsfläche z. Z. nicht vorgesehen. - Die durch die Gemeinde Hürtgenwald favorisierte, gewerbliche Entwicklungsfläche in Kleinhau am südlichen Ortsrand liegt überwiegend außerhalb der ASB‐Darstellung. - Die durch die Gemeinde favorisierte, gewerbliche Entwicklungsfläche in Vossenack am nordöst- Seite 2 von 4 - lichen Ortsrand liegt ungefähr zur Hälfte innerhalb der ASB‐Darstellung (ASB‐361‐03, rd. 6 ha). - Weitere Regionalplan‐Reserveflächen liegen am nordwestlichen Ortsrand von Gey (ASB‐354‐02, rd. 7 ha), am westlichen bzw. östlichen Ortsrand von Kleinhau (ASB‐402‐01, rd. 6 ha; ASB‐402‐02, rd. 3 ha) und am nordwestlichen bzw. östlichen Ortsrand von Vossenack (ASB‐361‐01, rd. 8 ha; ASB‐361‐02, rd. 7 ha; ASB‐361‐04, rd. 5 ha). Die Eignung dieser Flächen zur Arrondierung der Ortsränder ist zu überprüfen. - In Vossenack werden drei Reserveflächen (ASB‐361‐06, ASB‐361‐07, ASB‐361‐12, rd. 9 ha) gelistet, die im Flächennutzungsplan als grüne Binnenbereiche planerisch gesichert sind. Insoweit sind diese Flächen keine Reserveflächen. Herr Faßbinder kann in der Sitzung nicht anwesend sein und wird durch Frau Dr. Korus vertreten. Frau Dr. Korus wird das vorhergesagte anhand einer Power-Point-Präsentation in der Sitzung nochmals erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Power-Point-Präsentation ist als Anlage beigefügt. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis, der Verwaltung und dem Stadtplanungsbüro wurde sich darauf verständigt, nachfolgend aufgeführte Punkte bzw. Sachverhalte in dem anstehenden Kommunalgespräch mit einzubringen: 1. die bauleitplanerisch bisher nicht umgesetzten Siedlungsflächen des Regionalplanes den aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde anzupassen. Insbesondere sind die gewerblichen Entwicklungsflächen ggf. im Tausch zu festgelegten, aber planerisch nicht mehr favorisierten ASB‐Flächen zu sichern. 2. die Flächendarstellungen „Wohnbauflächen“ als Zielplanung im Flächennutzungsplan aus folgenden Gründen beizubehalten: - Der größere Flächenpool ermöglicht der Gemeinde notwendige Handlungsspielräume bei der Flächenentwicklung. - Die Gemeinde verfolgt das Ziel, neue Entwicklungsperspektiven als ländliche Gemeinde in guter Erreichbarkeit zu städtischen Ballungsräumen für Wohnen und Arbeiten zu aktivieren. - Aufgrund des demographischen Wandels ist zukünftig ein steigender Anteil kleinerer Haushalte und in der Folge eine geringere Siedlungsdichte zu erwarten. 3. vorrangig die Potenziale in Bebauungsplänen zu entwickeln. 4. „neue“ Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nur „im Tausch“ gegen die Rücknahme von Flächennutzungsplanreserven an anderer Stelle darzustellen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 3 von 4 - Beabsichtigt ist, dass der Bau- und Umweltausschuss den vorgenannten Punkten zustimmt und den Bürgermeister ermächtigt, mit diesen Inhalten das Gespräch bei der Bezirksregierung zu führen. Weiterhin wird um Zustimmung gebeten, dass Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann an dem Kommunalgespräch teilnimmt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -