Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
34 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.07.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
67/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.22
19.06.2017
Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Aufstellen von Mitfahrerbänken mit zugehörigen Hinweisschildern
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91311
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5
der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden.
In naher Zukunft ist keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert. Aus diesem
Grund macht der Rat der Gemeinde Hürtgenwald von seinem Recht Gebrauch, die Anregung
nach § 24 GO unmittelbar zu beraten und entscheiden.
Zunächst wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Mit diesem wird das Aufstellen von Mitfahrerbänken mit zugehörigen Hinweisschildern angeregt.
Alle weiteren Details sind der Anlage zu entnehmen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
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Die finanziellen Auswirkungen sind ggfls. zu ermitteln.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ob der Rat der Gemeinde Hürtgenwald der Anregung des Antragstellers nachkommt, entscheidet
dieser in eigener Zuständigkeit.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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