Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Reiten in der freien Landschaft und im Wald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Mitteilungsvorlage (Reiten in der freien Landschaft und im Wald) Mitteilungsvorlage (Reiten in der freien Landschaft und im Wald)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 93/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 592.8 16.08.2017 Reiten in der freien Landschaft und im Wald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein. Produkt: 902210 € Sachverhalt: Auf die Niederschrift vom 09.06.2017 zur 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.05.2017 , Top 8. Fragen, Buchstabe b), wird Bezug genommen. Die Thematik des Reitens und die damit verbundenen Begleiterscheinungen in Bezug auf den Zustand von Wegen, wurde bereits mehrfach im Rat angesprochen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem § 59 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sowie dem § 58 Landesnaturschutzgesetz NW (LNatschG NW). Beide Normen sind als Anlage beigefügt. Da das LNatschG NW zum 01.01.2018 Änderungen erfährt, ist auch die diskutierte Sachlage ab diesem Zeitpunkt anders zu beurteilen. Nach der neuen Rechtslage ist es so, dass das Reiten auf allen Wegen grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, es wurde durch Kreise oder kreisfreie Städte aus bestimmten Gründen eingeschränkt. - Seite 1 von 2 - Eine Allgemeinverfügung müsste durch den Kreis Düren erlassen und von diesem auch überwacht werden. Letztendlich unterliegt es dem Ermessen des Kreises Düren, ob eine Regelung getroffen wird oder nicht. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Angelegenheit kann nur zur Kenntnis genommen werden. Dem ursprünglichen Ansinnen der Eingabe steht die neue Rechtslage ab dem 01.01.2018 entgegen. Eine direkte Einflussnahme ist seitens der Gemeinde ab diesem Zeitpunkt gar nicht mehr möglich. Aufgrund des vorgenannten kann die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -