Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
93/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 592.8
16.08.2017
Reiten in der freien Landschaft und im Wald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein.
Produkt:
902210
€
Sachverhalt:
Auf die Niederschrift vom 09.06.2017 zur 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom
18.05.2017 , Top 8. Fragen, Buchstabe b), wird Bezug genommen. Die Thematik des Reitens und
die damit verbundenen Begleiterscheinungen in Bezug auf den Zustand von Wegen, wurde
bereits mehrfach im Rat angesprochen.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem § 59 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
sowie dem § 58 Landesnaturschutzgesetz NW (LNatschG NW). Beide Normen sind als Anlage
beigefügt.
Da das LNatschG NW zum 01.01.2018 Änderungen erfährt, ist auch die diskutierte Sachlage ab
diesem Zeitpunkt anders zu beurteilen. Nach der neuen Rechtslage ist es so, dass das Reiten auf
allen Wegen grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, es wurde durch Kreise oder kreisfreie Städte
aus bestimmten Gründen eingeschränkt.
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Eine Allgemeinverfügung müsste durch den Kreis Düren erlassen und von diesem auch überwacht
werden. Letztendlich unterliegt es dem Ermessen des Kreises Düren, ob eine Regelung getroffen
wird oder nicht.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Angelegenheit kann nur zur Kenntnis genommen werden. Dem ursprünglichen Ansinnen der
Eingabe steht die neue Rechtslage ab dem 01.01.2018 entgegen. Eine direkte Einflussnahme ist
seitens der Gemeinde ab diesem Zeitpunkt gar nicht mehr möglich.
Aufgrund des vorgenannten kann die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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