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Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Erstellt
12.09.14, 21:17
Aktualisiert
12.09.14, 21:17
Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 04.09.2014: 5. Ortsrecht 5.3 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass BM Herr Schemmel bezieht sich in seinen Ausführungen zunächst auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 37/2014. So müsse die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass durch das Inkrafttreten des novellierten Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW neugefasst werden. In der Neufassung seien nunmehr im gesamten Gemeindegebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass vorgesehen. Auf Nachfrage von AM Frau Risy teilt BM Herr Schemmel mit, dass auch die Aufnahme des verkaufsoffenen Sonntags am Generationenfest zum Weltkindertag mit den Werbegemeinschaften abgesprochen worden sei. Er könne jedoch keine detaillierte Aussage dazu treffen, mit wem die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vorab besprochen worden sei. Die Verwaltung werde hierzu jedoch im Rahmen des Protokolls genauere Angaben vorlegen. Im Übrigen sei die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen nur ein Angebot an die Einzelhändler und könne darüber hinaus jederzeit ergänzt werden. Abschließend stellt er fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, dass der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zugestimmt werde mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Dies wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Anmerkung zum Protokoll: Die Sachlage wurde sowohl mit den Vorständen der beiden Werbegemeinschaften als auch mit dem Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU erörtert. Beratungsergebnis: Zur Kenntnis genommen