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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein externes Beratungsbüro; hier: Beschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein externes Beratungsbüro;
hier: Beschluss) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein externes Beratungsbüro;
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hier: Beschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 92/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 133.2 15.08.2017 Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein externes Beratungsbüro; hier: Beschluss Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Brandschutzbedarfsplan umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 902210 € Sachverhalt: Nachdem der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 27.10.2016 (vgl. Beschlussvorlage Nr. 129/2016 sowie Niederschrift vom 27.10.2016 zu Top 12) die Kommunalagentur NRW mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes nach § 3 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG NRW) beauftragt hat, wurde die erforderliche Datenerhebung durchgeführt. Die Daten wurden anschließend der Kommunalagentur zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines abgestimmten „Zeit- und Meilensteinplans“ wurde von der Kommunalagentur gemeinsam mit der Verwaltung unter der gesetzlichen Vorgabe der Beteiligung der Feuerwehr ein - Seite 1 von 3 - neuer Brandschutzbedarfsplan erarbeitet. Der Planentwurf wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 19.07.2017 den Vertretern der Politik vorgestellt. Der Planentwurf wurde am 03.08.2017 der Unteren Aufsichtsbehörde, Kreis Düren, vorgelegt und vom Kreisbrandmeister geprüft. Der Kreisbrandmeister hat zwar grds. keine Bedenken, es gibt aber unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kommunalagentur NRW – diese vertritt nach Zusage aus dem Innenministerium die Auffassung, dass die „Kölner Papiere“ aufgehoben sind und das sog. „Rätepapier“ Anwendung finden kann – und dem Kreisbrandmeister – dieser vertritt die Auffassung, dass die „Kölner Papiere“ weiterhin gelten, da sie nicht schriftlich aufgehoben sind und das „Rätepapier“ noch keine Anwendbarkeit besitzt, da es noch nicht erlassen ist – hinsichtlich der Schutzzielfestsetzung (Seite 31; Ziffer 5.3). Trotz intensiver Bemühungen seitens der Kommunalagentur eine schriftliche Bestätigung des Innenministeriums zu erhalten, war dies bis zum Versenden der Ratsunterlagen nicht möglich. Es wird in der Sitzung über den Sachstand berichtet. Frau Esser, Kommunalagentur NRW, wird als Planverfasserin den neuen Brandschutzbedarfsplan in der Sitzung vorstellen. Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald werden die stv. Wehrleiter Reinhold Pickart und Sebastian Schwindt an der Sitzung teilnehmen. Entgegen der vorherigen Rechtsgrundlage verpflichtet der Gesetzgeber die Kommunen ausdrücklich im BHKG, die aufgestellten Brandschutzbedarfspläne auch umzusetzen. Aufgrund der Komplexität des Themas und der mittlerweile hohen Anforderungen an zugehörige Parameter, nicht zuletzt in der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, ist es nach Ansicht der Verwaltung erforderlich, die Umsetzung durch Fachbüros beratend begleiten zu lassen. In einem ersten Schritt muss daher ein Vorhaben-, Maßnahmen- und Finanzplan erstellt werden, der die Umsetzung nach Prioritäten beschreibt. Dies betrifft in erster Linie die bauliche Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser. Es ist daher geplant Kontakt zu Fachingenieurbüros aufzunehmen, damit diese anhand des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde entsprechende Vorschläge und somit auch Angebote unterbreiten. Dabei wird sich zeigen, welche Umsetzung innerhalb der Gültigkeit des zu beschließenden Brandschutzbedarfsplanes erfolgen kann, bevor dieser nach dem Ablauf von fünf Jahren fortgeschrieben werden muss. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Auswirkungen auf den Haushalt stehen in direktem Zusammenhang zum Brandschutzbedarfsplan, wenn es um die Beschaffung von Fahrzeugen geht. Hier wird auch auf die interfraktionelle Abstimmung vom 11.01.2013 verwiesen, die als Anlage beigefügt ist. Die Auswirklungen, welche sich auf die Ertüchtigung der Gebäude beziehen, lassen sich erst zu einem späteren Zeitpunkt verifizieren. Um bereits im kommenden Haushaltsjahr eine Handlungsfähigkeit zu erlangen wird seitens des Fachamtes vorgeschlagen, im Bereich der Gebäude einen Betrag in Höhe von 150.000 € zzgl. 20%igem Aufschlag für Nebenleistungen (z. B. Ingenieurhonorare) einzustellen. Hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung sollten im investiven Bereich für einen Gerätewagen Gefahrgut/Logistik (GWG/L) 200.000 € und einen Mannschaftstransportwagen 30.000 € vorgesehen werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Hinsichtlich des Brandschutzbedarfsplanes schlägt die Verwaltung dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, diesen in der vorgestellten Form zu beschließen. - Seite 2 von 3 - Für das weitere Vorgehen und die daraus resultierenden finanziellen Erfordernisse sollte der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Bürgermeister beauftragen, das Erforderliche zu veranlassen. Die weiteren Einzelentscheidungen werden dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss oder zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -