Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
92/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 133.2
15.08.2017
Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes durch ein externes Beratungsbüro;
hier: Beschluss
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den
vorgelegten Brandschutzbedarfsplan.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Brandschutzbedarfsplan umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
902210
€
Sachverhalt:
Nachdem der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 27.10.2016 (vgl.
Beschlussvorlage Nr. 129/2016 sowie Niederschrift vom 27.10.2016 zu Top 12) die
Kommunalagentur NRW mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes nach § 3
Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG NRW) beauftragt hat,
wurde die erforderliche Datenerhebung durchgeführt. Die Daten wurden anschließend der
Kommunalagentur zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen eines abgestimmten „Zeit- und Meilensteinplans“ wurde von der Kommunalagentur
gemeinsam mit der Verwaltung unter der gesetzlichen Vorgabe der Beteiligung der Feuerwehr ein
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neuer Brandschutzbedarfsplan erarbeitet. Der Planentwurf wurde im Rahmen eines
interfraktionellen Gespräches am 19.07.2017 den Vertretern der Politik vorgestellt.
Der Planentwurf wurde am 03.08.2017 der Unteren Aufsichtsbehörde, Kreis Düren, vorgelegt und
vom Kreisbrandmeister geprüft. Der Kreisbrandmeister hat zwar grds. keine Bedenken, es gibt
aber unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kommunalagentur NRW – diese vertritt nach
Zusage aus dem Innenministerium die Auffassung, dass die „Kölner Papiere“ aufgehoben sind
und das sog. „Rätepapier“ Anwendung finden kann – und dem Kreisbrandmeister – dieser vertritt
die Auffassung, dass die „Kölner Papiere“ weiterhin gelten, da sie nicht schriftlich aufgehoben sind
und das „Rätepapier“ noch keine Anwendbarkeit besitzt, da es noch nicht erlassen ist –
hinsichtlich der Schutzzielfestsetzung (Seite 31; Ziffer 5.3). Trotz intensiver Bemühungen seitens
der Kommunalagentur eine schriftliche Bestätigung des Innenministeriums zu erhalten, war dies
bis zum Versenden der Ratsunterlagen nicht möglich. Es wird in der Sitzung über den Sachstand
berichtet.
Frau Esser, Kommunalagentur NRW, wird als Planverfasserin den neuen Brandschutzbedarfsplan
in der Sitzung vorstellen.
Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald werden die stv. Wehrleiter Reinhold Pickart und
Sebastian Schwindt an der Sitzung teilnehmen.
Entgegen der vorherigen Rechtsgrundlage verpflichtet der Gesetzgeber die Kommunen
ausdrücklich im BHKG, die aufgestellten Brandschutzbedarfspläne auch umzusetzen. Aufgrund
der Komplexität des Themas und der mittlerweile hohen Anforderungen an zugehörige Parameter,
nicht zuletzt in der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, ist es nach Ansicht der
Verwaltung erforderlich, die Umsetzung durch Fachbüros beratend begleiten zu lassen.
In einem ersten Schritt muss daher ein Vorhaben-, Maßnahmen- und Finanzplan erstellt werden,
der die Umsetzung nach Prioritäten beschreibt. Dies betrifft in erster Linie die bauliche
Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser. Es ist daher geplant Kontakt zu Fachingenieurbüros
aufzunehmen, damit diese anhand des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde entsprechende
Vorschläge und somit auch Angebote unterbreiten.
Dabei wird sich zeigen, welche Umsetzung innerhalb der Gültigkeit des zu beschließenden
Brandschutzbedarfsplanes erfolgen kann, bevor dieser nach dem Ablauf von fünf Jahren
fortgeschrieben werden muss.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Auswirkungen auf den Haushalt stehen in direktem Zusammenhang zum
Brandschutzbedarfsplan, wenn es um die Beschaffung von Fahrzeugen geht. Hier wird auch auf
die interfraktionelle Abstimmung vom 11.01.2013 verwiesen, die als Anlage beigefügt ist. Die
Auswirklungen, welche sich auf die Ertüchtigung der Gebäude beziehen, lassen sich erst zu einem
späteren Zeitpunkt verifizieren.
Um bereits im kommenden Haushaltsjahr eine Handlungsfähigkeit zu erlangen wird seitens des
Fachamtes vorgeschlagen, im Bereich der Gebäude einen Betrag in Höhe von 150.000 € zzgl.
20%igem Aufschlag für Nebenleistungen (z. B. Ingenieurhonorare) einzustellen. Hinsichtlich der
Fahrzeugbeschaffung sollten im investiven Bereich für einen Gerätewagen Gefahrgut/Logistik
(GWG/L) 200.000 € und einen Mannschaftstransportwagen 30.000 € vorgesehen werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Hinsichtlich des Brandschutzbedarfsplanes schlägt die Verwaltung dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald vor, diesen in der vorgestellten Form zu beschließen.
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Für das weitere Vorgehen und die daraus resultierenden finanziellen Erfordernisse sollte der Rat
der Gemeinde Hürtgenwald den Bürgermeister beauftragen, das Erforderliche zu veranlassen. Die
weiteren Einzelentscheidungen werden dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zum Beschluss oder
zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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