Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,1 MB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
Auftraggeber
Gemeinde Hürtgenwald
Herr Frank Heidbüchel
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Projekt
Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Auftragnehmer
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43077-0
Telefax: 0211 43077-22
Projekt-Nr./Datum
054 16 047 / 05.09.2017 Entwurf
Bearbeitung
Anne Kathrin Esser, M.Sc.
Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Inhalt
Inhalt .............................................................................................................................. 2
1.
Einleitung .............................................................................................................. 8
2.
Rechtsgrundlagen ................................................................................................ 9
2.1
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. 2015 S. 886) in aktueller Fassung ......... 9
2.2
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NW) vom
01.03.2000 in aktueller Fassung .................................................................... 10
2.3
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW) vom 12. Oktober
2000 in aktueller Fassung .............................................................................. 11
2.4
Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten
(Sonderbauverordnung –SBauVO) vom 17.11.2009 in aktueller Fassung ..... 12
2.5
Erlass: Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für
Inneres und Kommunales – 73-52.06.04 – 11.09.2012 .................................. 12
2.6
Erlass: Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei
Bränden, Gem. RdErl. d. Innenministeriums 73-52.09.03 u.d. Ministeriums für
Schule und Weiterbildung-222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.05.2000 ........ 13
2.7
Sonstige ........................................................................................................ 13
3.
Aufgaben der Feuerwehr ................................................................................... 14
4.
Gefährdungspotential ........................................................................................ 16
4.1
Allgemeines zur Gemeinde ............................................................................ 16
4.1.1
Drehleiterpflichtige Objekte ..................................................................... 17
4.1.2
Löschwasserversorgung ......................................................................... 17
4.2
Besondere Objekte der Gemeinde ................................................................. 19
4.3
Besondere Risiken der Gemeinde ................................................................. 21
4.4
Einsatzzahlen ................................................................................................ 21
4.5
Risikoanalyse ................................................................................................ 22
4.6
Zusammenfassung ........................................................................................ 25
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
5.
Schutzzieldefinition............................................................................................ 26
5.1
Grundlagen .................................................................................................... 26
5.2
Auswertung der Schutzzielerreichung ............................................................ 29
5.3
Schutzzielfestlegung ...................................................................................... 31
6.
IST-Struktur ........................................................................................................ 32
6.1
Organisation .................................................................................................. 32
6.2
Standorte ....................................................................................................... 33
6.2.1
Straß ....................................................................................................... 35
6.2.2
Gey ......................................................................................................... 36
6.2.3
Großhau.................................................................................................. 37
6.2.4
Hürtgen ................................................................................................... 38
6.2.5
Vossenack .............................................................................................. 40
6.2.6
Bergstein................................................................................................. 41
6.2.7
Löschgruppe Kleinhau ............................................................................ 42
6.2.8
Jugendfeuerwehr .................................................................................... 43
6.3
Organisatorische Regelungen........................................................................ 44
6.4
Ausstattung / Technik .................................................................................... 45
6.5
Grafische Darstellung von Erreichbarkeiten ................................................... 46
6.5.1
Abdeckung Nacht .................................................................................... 46
6.5.2
Abdeckung Tag ....................................................................................... 50
6.6
7.
8.
Zusammenfassung IST .................................................................................. 51
SOLL-Struktur .................................................................................................... 52
7.1
Organisationsstruktur ..................................................................................... 52
7.2
Standorte und Standortstruktur ...................................................................... 52
7.3
Technik und Ausstattung ............................................................................... 53
7.4
Fahrzeugkonzept ........................................................................................... 53
7.5
Personelle Aufstellung ................................................................................... 56
Maßnahmen ........................................................................................................ 61
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9.
8.1
Organisationsstruktur ..................................................................................... 61
8.2
Standorte und Standortstruktur ...................................................................... 61
8.3
Technik und Ausstattung ............................................................................... 62
8.4
Fahrzeugkonzept ........................................................................................... 62
8.5
Personelle Aufstellung ................................................................................... 62
Fortschreibung und Berichtswesen.................................................................. 63
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1
Daten der Gemeinde..........................................................................16
Tabelle 2
Flächen der Gemeinde ......................................................................16
Tabelle 3
Objekte mit Brandmeldeanlage ..........................................................19
Tabelle 4
Industrie / Gewerbebetriebe ...............................................................19
Tabelle 5
Schulen, Kindergärten, Jugendheime ................................................20
Tabelle 6
Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten....................................20
Tabelle 7
Einsatzzahlen der Jahre 2014 bis 2016 .............................................21
Tabelle 8
Bisheriges Schutzziel .........................................................................29
Tabelle 9
Neugewähltes Schutzziel ...................................................................31
Tabelle 10
Fahrzeuge Löschgruppe Straß...........................................................35
Tabelle 11
Qualifikationen Löschgruppe Straß ....................................................35
Tabelle 12
Fahrzeuge Löschgruppe Gey .............................................................36
Tabelle 13
Qualifikationen Löschgruppe Gey ......................................................37
Tabelle 14
Fahrzeuge Löschgruppe Großhau .....................................................38
Tabelle 15
Qualifikationen Löschgruppe Großhau ...............................................38
Tabelle 16
Fahrzeuge Löschgruppe Hürtgen.......................................................39
Tabelle 17
Qualifikationen Löschgruppe Hürtgen ................................................39
Tabelle 18
Fahrzeuge Löschgruppe Vossenack ..................................................40
Tabelle 19
Qualifikationen Löschgruppe Vossenack ...........................................41
Tabelle 20
Fahrzeuge Löschgruppe Bergstein ....................................................42
Tabelle 21
Qualifikationen Löschgruppe Bergstein ..............................................42
Tabelle 22
Qualifikationen Löschgruppe Kleinhau ...............................................43
Tabelle 23
Maßnahmen an Objekten...................................................................53
Tabelle 24
Fahrzeugbedarf Straß ........................................................................54
Tabelle 25
Fahrzeugbedarf Gey ..........................................................................54
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Tabelle 26
Fahrzeugbedarf Großhau...................................................................54
Tabelle 27
Fahrzeugbedarf Hürtgen ....................................................................54
Tabelle 28
Fahrzeugbedarf Bergstein..................................................................55
Tabelle 29
Fahrzeugbedarf Vossenack ...............................................................55
Tabelle 30
Fahrzeugbedarf Kleinhau ...................................................................55
Tabelle 31
Fahrzeugbedarf C-Dienst ...................................................................56
Tabelle 32
Beschaffungsfolge .............................................................................56
Tabelle 33
Personalbedarf ..................................................................................57
Tabelle 34
Qualifikationen ...................................................................................60
Projekt Nr.: 054 16 047
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Verteilung der Einsatzarten im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre .22
Abbildung 2
Risikoanalyse: Parameter und Grenzwerte ........................................23
Abbildung 3
Risikoanalyse: Einstufung der Ortsteile ..............................................23
Abbildung 4
Risikoanalyse: Grafische Darstellung .................................................24
Abbildung 5
CO-Summenkurve aus der ORBIT-Studie .........................................27
Abbildung 6
Prozentuale Verteilung der Funktionsverteilung in Abhängigkeit der
Zeit über die zeitkritischen Einsätze 2014 - 2016 ...............................30
Abbildung 7
Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald .....................33
Abbildung 8
Standorte der Feuerwehr Hürtgenwald ..............................................34
Abbildung 9
Grafische Darstellung der ersten Hilfsfrist nachts ...............................47
Abbildung 10
Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges
Nord nachts .......................................................................................48
Abbildung 11
Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges
Süd nachts .........................................................................................49
Abbildung 12
Grafische Darstellung der Abdeckung durch die Tagesbereitschaft
Kleinhau tagsüber ..............................................................................50
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
1.
Einleitung
Die Brandschutzbedarfsplanung ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinde Hürtgenwald kommt mit diesem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan sowohl Ihrer Pflicht zur Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr nach und trägt somit Gewähr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Hürtgenwald.
Die Gemeinde Hürtgenwald ist mit ca. 9.000 Einwohnern eine der kleinsten Gemeinden im
Kreis Düren. Die Gemeinde liegt am Rande des Nationalparks Eifel. Die Gemeinde Hürtgenwald ist in 13 Gemeindeteile untergliedert. Die Freiwillige Feuerwehr setzt sich aus sechs
Löschgruppen mit rund 130 Mitgliedern und einer Löschgruppe als Tagesbereitschaft sowie
einer Jugendfeuerwehr mit 50 Jungen und Mädchen zusammen.
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
2.
Rechtsgrundlagen
Nachfolgend werden wichtige gesetzliche Grundlagen für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in NRW zusammengefasst. Seit der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes
im Jahr 2009 ist eine wesentliche Änderung mit der Ablösung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 erfolgt. Zudem hat die Wiederaufnahme
der Begriffe „Katastrophe“ und „Katastrophenschutz“ die Folge, dass der Verweis auf das Zivilschutzgesetz des Bundes entfällt.
2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. 2015 S. 886)
in aktueller Fassung
Teil 1 Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger
§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
1. bei Brandgefahren (Brandschutz),
2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung)
und
3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
[…]
§ 2 Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind
die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung, […]
(2) Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
[…]
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
(1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres
zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.
(2) […]
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
(3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne
und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
[…]
§ 4 Aufgaben der Kreise
§ 5 Aufgaben des Landes
§ 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
Teil 2 Organisationen
Kapitel 1: Feuerwehr
Kapitel 2: Katastrophenschutz
Kapitel 3: Rechtsstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz
Teil 3 Gesundheitswesen
Teil 4 Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen
Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz
Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen
Teil 5 Durchführung der Abwehrmaßnahmen
Kapitel 1: Einsatzleitung
Kapitel 2: Krisenmanagement
Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung
Teil 6 Rechte und Pflichten der Bevölkerung
Teil 7 Kosten
Teil 8 Aufsicht
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
2.2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO
NW) vom 01.03.2000 in aktueller Fassung
§ 54 Sonderbauten
(1) Für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1
Satz 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können im Einzelfall
gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften
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a) wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen und Räume oder
b) wegen der besonderen Anforderungen nach Satz 1
nicht bedarf.
(2) Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf
[…]
5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen,
[…]
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für die in § 68 Abs. 1 Satz
3 aufgeführten Vorhaben.
§ 72 Behandlung des Bauantrages
[…]
(6) Legt die Bauherrin oder der Bauherr Bescheinigungen einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen im Sinne des § 85 Abs. 2 Nr. 4 vor, so wird vermutet, dass
die bauaufsichtlichen Anforderungen insoweit erfüllt sind. Im Hinblick auf die Standsicherheit und den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die
Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage solcher Bescheinigungen verlangen. Die Bauaufsichtsbehörde ist zu einer Überprüfung des Inhalts der Bescheinigungen nicht verpflichtet. Mit
der Vorlage der Bescheinigungen sind der Bauaufsichtsbehörde die staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zu benennen, die mit den stichprobenhaften Kontrollen der Bauausführung beauftragt worden sind. Die Sätze 1 bis 5 gelten im Hinblick auf den Brandschutz einer baulichen Anlage nicht für Sonderbauten (§
54).
2.3 Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW)
vom 12. Oktober 2000 in aktueller Fassung
(54)
Sonderbauten (§ 54)
(54.33)
Beteiligung der Brandschutzdienststellen
(72)
Behandlung des Bauantrages (§ 72)
(72.622)
Die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes
haben
1.
im vereinfachten Genehmigungsverfahren - soweit es sich nicht um Sonderbauten (§ 54) handelt zu bescheinigen, dass das Bauvorhaben nach Prüfung der einzureichenden
Bauvorlagen den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht
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(§ 72 Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauO NRW in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1
SV-VO). Zur Bescheinigung gehören der Prüfbericht und eine Ausfertigung der
brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SV-VO). Die
Sachverständigen haben den zur Wahrung der Belange des abwehrenden
Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu entsprechen (§ 16 Abs. 2 SV-VO), dies ist in der Bescheinigung zum Ausdruck zu
bringen;
2.
in der Freistellungsregelung (§ 67 Abs. 4 Satz 2) die in Ziffer 1 genannte
Bescheinigung auszustellen.
2.4 Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –SBauVO) vom 17.11.2009 in aktueller Fassung
Teil 1 Versammlungsstätten
Teil 2 Beherbergungsstätten
Teil 3 Verkaufsstätten
Teil 4 Hochhäuser
Teil 5 Garagen
Teil 6 Betriebsräume für elektrische Anlagen
2.5 Erlass: Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73-52.06.04 – 11.09.2012
„Nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung […] setze ich
hiermit die nachfolgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften in Kraft:
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –„ (Ausgabe September 2006)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“
(Ausgabe Januar 2012)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
(Ausgabe Februar 2008)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) „Atemschutz“ (Ausgabe August 2004)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV 8) „Tauchen“ (Ausgabe August 2004)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern“ (Ausgabe 1996)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100) „Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem“ (Ausgabe März 1999)
Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) „Einheiten im ABC-Einsatz“ (Ausgabe Januar 2012)“
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2.6 Erlass: Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in
Schulen bei Bränden, Gem. RdErl. d. Innenministeriums 7352.09.03 u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.05.2000
2.2 Die örtlich zuständige Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen.
2.7 Sonstige
Unfallverhütungsvorschriften (UVV Feuerwehr GUV-V C53)
DVGW-Arbeitsblatt 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
Schutzzieldefinition der AGBF – Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug
auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad
Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung der Spitzenverbände (Schnellbrief
194/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW)
Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die
Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesfeuerwehrverband NRW e.V.
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3.
Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes.
In der Gemeinde Hürtgenwald werden u.a. die nachstehenden Aufgaben von der Feuerwehr
wahrgenommen:
Aufgaben nach BHKG:
vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz)
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden
vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
(Katastrophenschutz)
Stellung von Brandsicherheitswachen
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
Beteiligung an der Brandschau
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zur Verhütung von Bränden, zum sachgerechten Umgang mit Feuer, zum Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Amtshilfe für andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Ausleuchten, Leichenbergung, Gestellung von Fahrzeugen oder Gerätschaften)
Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der
Leistungsfähigkeit durch Übungen
Einsatz und Beteiligung bei Großschadensereignissen
Überörtliche Hilfeleistung
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Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben:
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, soweit nicht Aufgabe nach
BHKG
Tiertransport und Tierfang
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt, Umweltamt, Lebensmittelbehörde und Untere Wasserbehörde
Mitwirkung bei Kreiskonzepten
Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung auf Gemeinde- und Kreisebene
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährdete Objekte
Mitwirken bei der Ausschreibung von Fahrzeugen u. Geräten, Fremdvergaben und Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt
Überwachung, Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Ausrüstung
Mitwirken bei der Bauunterhaltung bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt/Bauamt
Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen
Regelmäßige Pressearbeit in Tageszeitungen und dem Mitteilungsblatt der Gemeinde
Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Hürtgenwald (während des Einsatzes und als Nachbereitung)
Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen und im Rahmen von Veranstaltungen anderer Vereine
Begleitung von Umzügen, Prozessionen und Kranzniederlegungen (Verkehrssicherung auf Anforderung der Polizei)
Unterstützung von Vereinen des Ortes
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4.
Gefährdungspotential
Das folgende Kapitel „Gefährdungspotenzial“ beschreibt in den Kapiteln 4.1 bis 4.4 verschiedene Gefahrenmerkmale der Gemeinde Hürtgenwald. Im Kapitel 4.5 wird anhand von vier
Parametern eine Risikoanalyse durchgeführt. Abschließend fasst das Kapitel 4.6 das Gefährdungspotential für die Gemeinde Hürtgenwald zusammen.
4.1 Allgemeines zur Gemeinde
Daten der Gemeinde
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Düren
Geographische Lage
Ausdehnung
50° 41‘ 46‘‘ nördliche Breite
6° 21‘ 26‘‘ östliche Länge
Nord-Süd
~14,7 km
Ost-West
~12,4 km
Höchster Punkt
566 m über NN (Jägerhaus)
Niedrigster Punkt
170 m über NN (Staubecken Obermaubach)
Tabelle 1
Daten der Gemeinde
Hürtgenwald liegt in einem topografisch anspruchsvollen Gebiet. Die 13 Ortsteile verteilen
sich auf Höhenlagen von 170 m über NN bis 566 m über NN. Auch die Verbindungsstraßen
zwischen den Ortsteilen sind durch einflussreiche Höhenunterschiede geprägt. Zudem führen die Straßen z.T. durch Waldgebiete und Serpentinen.
Flächen der Gemeinde
Fläche
Anteil
bebaute Fläche, einschl. Hofräume und
Hausgärten
4,05 qkm
4,60 %
Verkehrsflächen
2,81 qkm
3,19 %
Grünflächen
0,17 qkm
0,19 %
landwirtschaftliche Flächen
27,64 qkm
31,40 %
Wasserflächen
1,67 qkm
1,90 %
Flächen für die Forstwirtschaft
51,15 qkm
58,13 %
Sonstige Flächen
0,52 qkm
0,59 %
Summe
88 qkm
Tabelle 2
Flächen der Gemeinde
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Die bedeutendste Straße im Gemeindegebiet ist die B 399, die das Gemeindegebiet auf der
Nord-Süd-Achse durchquert und den Kreis Düren mit Belgien verbindet. Darüber hinaus gibt
es weitere stark befahrene Landes- und Kreisstraßen. In Folge der Einführung der LKW-Maut
hat der Schwerlastverkehr im Gemeindegebiet zugenommen. Auch das Gefahrenpotential an
zwei größeren Kreuzungen der B399n hat in Folge dessen zugenommen.
Durch das Gemeindegebiet führt eine ca. 350 m lange Bahnstrecke, die für den Personenverkehr genutzt wird.
4.1.1
Drehleiterpflichtige Objekte
In der Gemeinde Hürtgenwald sind nahezu alle Gebäude von geringer Höhe. Bei den wenigen
Objekten nicht geringer Höhe handelt es sich im Wesentlichen um Beherbergungsstätten mit
einem zweiten, baulich sichergestellten Rettungsweg. Auch gibt es wenige ältere Objekte, die
eine Baugenehmigung unter Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über eine 3-teilige
Schiebleiter erhalten haben. Die Feuerwehr hält daher derzeit eine 3-teilige Schiebleiter vor.
Sofern für weitere Objekte mit einem Aufenthaltsraum oberhalb des zweiten Obergeschosses
ein Bauantrag gestellt wird, werden diese Objekte nur unter Auflage der Sicherstellung des
zweiten Rettungsweges über bauliche Maßnahmen genehmigt.
Daher besteht für das Gemeindegebiet Hürtgenwald kein Bedarf zur Vorhaltung einer eigenen
Drehleiter.
Zur überörtlichen Bedarfsabdeckung hält der Kreis Düren für die Feuerwehren der Städte und
Gemeinden im Kreis Düren Einsatzfahrzeuge und Gerätschaften, so auch eine Drehleiter, am
Feuerschutztechnischem Zentrum in Stockheim vor. Diese Drehleiter wie auch eine Drehleiter
aus dem benachbarten Gemeindegebiet der Gemeinde Simmerath wird in örtlicher Abhängigkeit über die Alarm- und Ausrückeordnung zeitgleich alarmiert. Sofern die Drehleiter des Feuerschutztechnischen Zentrums in einem anderen Einsatz gebunden ist oder personell nicht
besetzt werden kann, wird die Drehleiter der Stadt Düren alarmiert.
4.1.2
Löschwasserversorgung1
Im besiedelten Gebiet der Gemeinde steht eine größtenteils ausreichende Versorgung mit
Löschwasser über das Hydrantennetz zur Verfügung. In wenigen bebauten Gebieten ist die
Löschwasserversorgung nicht an die Bebauungspläne angepasst worden, sodass einige
Landwirte sich eigenständig Löschwasser bevorraten. Derzeit besteht keine Zuständigkeit des
Wasserversorgers bezüglich der Löschwasserversorgung.
Für die Wartung des Hydrantennetzes ist der Wasserleitungszweckverband Perlenbach verantwortlich. Sofern im Rahmen des alljährlichen Hydranten-Winterdienstes durch die Feuerwehr Mängel festgestellt werden, werden diese gebündelt über das Ordnungsamt an den Wasserleitungszweckverband Perlenbach weitergeleitet.
1
Die Beurteilung der Löschwasserversorgung beruht auf den Angaben der Feuerwehr.
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Darüber hinaus gibt es in einigen Gebieten eine unabhängige Löschwasserversorgung. Diese
wird über offene Gewässer wie die Bäche Kall, Rur und Wehebach mit geeigneten Entnahmestellen in Simonskall und Zerkall sowie die Wehebachtalsperre sichergestellt. An den Freizeitanlagen Steinbach in Hürtgen sowie Bosselbach in Vossenack werden Teiche für die Löschwasserversorgung vorgehalten. Am Gut Hocherbach in Horm gibt es auf einem privaten
Grundstück ebenfalls einen Teich, der in Ausnahmefällen zur Wasserentnahme genutzt werden könnte. Zudem können insgesamt drei Schwimmbecken im Gemeindegebiet für die
Löschwasserversorgung genutzt werden.
Für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet gibt es sechs Wasserhochbehälter. Diese bieten derzeit jedoch keine Möglichkeit zur Entnahme als Löschwasser durch die Feuerwehr.
Schwierig wird die Löschwasserversorgung an der Ringstraße eingeschätzt. Da dort nicht direkte Wasserentnahmestellen zur Verfügung stehen, wird ein Anhänger mit 2.000 m Schlauch
von der Feuerwehr vorgehalten.
Ebenfalls schwierig ist die Löschwasserversorgung für die nahezu 60 % einnehmenden Waldflächen im Gemeindegebiet. Die Waldflächen grenzen nur in wenigen Bereichen an die bebauten Gebiete an. Innerhalb der Waldflächen ist die Löschwasserversorgung über Pendelverkehr und geeignete Gerätschaften der Feuerwehr aufrecht zu halten.
Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach wird der Gemeinde im Laufe des Jahres
ein Berechnungsprogramm zur Verfügung stellen. Dann kann eigenständig die Verfügbarkeit
der Wassermengen im Leitungsnetz punktgenau abgerufen werden.
Damit ist die Löschwasserversorgung insgesamt als ausreichend einzustufen. Langfristig
muss jedoch die Löschwasserversorgung beobachtet werden, da durch die Vergrößerung der
Abstände zwischen den Hydranten sowie durch die Verringerung der Rohrdurchschnitte und
damit der Durchflussmengen bei der Neuverlegung oder Sanierung der Leitungen durch den
Wasserversorger die Löschwasserversorgung gegebenenfalls beeinflusst werden kann.
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
4.2 Besondere Objekte der Gemeinde
Im Gemeindegebiet Hürtgenwald sind insgesamt sieben Objekte mit einer Brandmeldeanlage
ausgestattet, die auf die Kreisleitstelle Düren aufgeschaltet sind.
Objekte mit Brandmeldeanlage
Blindenwohnheim
Antoniusstraße, Gey
Mega Pellet
Holzpelletsanlage
Germeter, Vossenack
Blindenwerkstätten
An der Binnesburg, Straß
AWA Restmüllverwertung
Entsorgungs- / Logistikzentrum
Pfarrer Pleus Straße, Straß
Landhotel Kallbach
Simonskall, Vossenack
Altenheim Geschwister Louis Haus
Baptist Palm Platz, Vossenack
Hotel „Zum alten Forsthaus“
Germeter, Vossenack
Tabelle 3
Objekte mit Brandmeldeanlage
Darüber hinaus gibt es weitere Objekte, die aufgrund ihrer Nutzungsart oder der Anzahl an
versammelten Personen eine besondere Betrachtung erforderlich machen. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
Industrie, Gewerbebetriebe
Biogasanlage
Rinnebachstraße, Kleinhau
Papierfabrik Zerkall
Gustav-Renker-Straße 5, Bergstein
Tabelle 4
Industrie / Gewerbebetriebe
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Schulen, Kindergärten, Jugendheime
Villa Wackelzahn
Brandenberger Straße 64, Brandenberg
"Eifelzwerge" Gey
Friedhofsstraße 15, Gey
Kindertageseinrichtung "Regenbogen"
Kleinhau
Katholische Kindertageseinrichtung
"FATIMA"
Kreuzstraße 7, Kleinhau
Pfarrer-Dickmann-Straße 6, Vossenack
Grundschule Vossenack
Im Oberdorf 16, Vossenack
Burgstraße 48, Bergstein
Grundschule Gey-Straß
Hormer Straße 5, Straß
Schulzentrum
Sekundarschule Nordeifel
(Haupt- und Realschule)
Franziskus-Gymnasium Vossenack
(privat, mit Jungen-Internat)
Jugendwaldheim
Tabelle 5
August-Scholl-Straße 4, Kleinhau
Franziskusweg 1, Vossenack
Am Peterberg 8, Vossenack
Schulen, Kindergärten, Jugendheime
Insbesondere die Ortsteile Vossenack und Simonskall sind touristisch gut erschlossen. In Simonskall ist die Bettenanzahl der Beherbergungsstätten größer als die Einwohnerzahl in diesem Bereich.
Beherbergungsstätten (mit mehr als 12 Betten)
Jugendzeltplatz
Schevenhüttener Straße, Kleinhau
Hotel „Im Wiesengrund“
Simonskall 12, Vossenack
Hotel „Talschenke“
Simonskall 1, Vossenack
Hotel Pension Sonneneck
Simonskall 21, Vossenack
Tabelle 6
Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten
Die vorhandenen Waldflächen werden zudem für die Freizeitgestaltung – Hochseilgarten
Raffelsbrand, Mountainbike-Park Raffelsbrand - genutzt. Zur Koordinierung von Notfällen innerhalb des Waldes sind sogenannte Rettungspunkte markiert.
Zudem sind eine Motorcross-Strecke sowie ein Segelflugplatz als Objekte mit besonderer
Nutzung anzusehen.
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4.3 Besondere Risiken der Gemeinde
Aufgrund der großen Anteile der Waldflächen an der Gesamtgemeindefläche ist das Risiko
der Waldbrandgefahr als hinreichend wahrscheinlich einzustufen. Bei dem Waldgebiet handelt
es sich um Mischwald, größtenteils Fichten.
Die topografische Lage des Gemeindegebietes auf einem Höhenrücken führt dazu, dass Unwetterlagen sich häufig vor dem Höhenrücken teilen und am Gemeindegebiet vorbeiziehen. In
seltenen Fällen ziehen die Unwetterlagen über das Gemeindegebiet und führen dann zu besonders starken Auswirkungen.
4.4 Einsatzzahlen
Auf Grundlage der von der Gemeinde Hürtgenwald bereitgestellten Einsatzdaten ergeben sich
folgende Werte:
2014
2015
2016
∅
Brände
16
10
22
16
Kleinbrände
14
4
16
11
Mittelbrände
2
5
5
4
Großbrände
0
1
1
1
Hilfeleistungen
64
61
61
62
TH
37
28
29
31
Türöffnung
1
2
4
2
Sturm / Wasser
0
2
1
1
Öl
8
15
11
12
ABC-Einsätze
1
2
2
2
Tierrettung
12
10
3
8
Amtshilfe / Sonstige Einsätze
5
2
11
6
Brandwachen
2
5
5
4
Fehlalarme (BMA)
2
6
4
4
Summe
84
82
92
86
Tabelle 7
Einsatzzahlen der Jahre 2014 bis 2016
Die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald hatte im Durchschnitt über die letzten drei Kalenderjahre 86 Einsätze. Es ist festzustellen, dass die Einsatzzahlen der letzten drei Jahren insgesamt sehr konstant sind. Durchschnittlich 72 % aller Einsätze fallen auf Hilfeleistungen aller
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Art. Die Anteile von Brandwachen und Fehlalarmen an den Gesamteinsätzen sind mit weniger
als 5 % als geringfügig zu betrachten.
Verteilung der Einsatzarten im
Durchschnitt über die letzten 3 Jahre
5%
5%
18%
Brände
Hilfeleistungen
Brandwachen
Fehlalarme
72%
Abbildung 1
Verteilung der Einsatzarten im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre
4.5 Risikoanalyse
Für die Beurteilung des Risikos im Gemeindegebiet wurde durch die Kommunal Agentur NRW
eine heute übliche Methode zur Risikoanalyse angewendet. Die Methode der Risikoanalyse
lässt eine differenzierte Betrachtung der Ortschaften zu. Für die Ortschaften wurde die in der
Satzung der Gemeinde festgelegten Gemarkungen übernommen. Zu der Gemarkung Straß
gehören auch die Ortschaften Horm und Schafberg, zu Bergstein zählt Zerkall sowie zu Vossenack gehören Simonskall und Raffelsbrand. Folgende Parameter und Grenzwerte wurden
zugrunde gelegt:
Einwohnerdichte
Risiko-Objektdichte
Einsatzdichte
Sondereinflüsse (bspw. Kriminalität, Sozialstruktur)
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Abbildung 2
Risikoanalyse: Parameter und Grenzwerte
Die Grenzwerte wurden dabei gegenüber den für die Methode üblichen Grenzwerten verschärft, da die Gemeindegröße und -struktur nur bedingt mit anderen Kommunen übereinstimmt. Würde man die in anderen Städten üblichen Grenzwerte (z. B. Punktwert 1 bis 500
Einwohner / km2) ansetzen, ergäbe sich für alle Ortschaften ein geringes Gesamtrisiko (Punktwert 1). Ziel der Risikoanalyse ist jedoch eine Differenzierung des Risikos zwischen den einzelnen Ortsteilen. Ein Vergleich mit anderen Städten ist aufgrund der verschärften Grenzwerte
nicht bzw. nur eingeschränkt möglich.
Abbildung 3
Risikoanalyse: Einstufung der Ortsteile
Durch die Anwendung der deutlich verschärften Grenzwerte ergibt sich folgende grafische
Darstellung für die Verteilung des Risikos über das Gesamtgemeindegebiet:
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Gey
Großhau
Straß
Kleinhau
Hürtgen
Brandenberg
Bergstein
Vossenack
Abbildung 4
Risikoanalyse: Grafische Darstellung
Insgesamt betrachtet, besteht für die Gemeinde Hürtgenwald ein geringes Risiko. Die Ortsteile
Gey und Vossenack werden in Risikogruppe 2 mit einem leicht erhöhten Risiko eingestuft.
Lediglich der Ortsteil Straß wird in Risikogruppe 3 von 4 mit einem mittleren Risiko eingestuft.
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Diese Einstufung ergibt sich insbesondere aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, da die Flächenanteile des Ortsteiles Straß im Verhältnis zu den anderen besonders ländlich geprägten
Ortseilen gering sind.
4.6 Zusammenfassung
Die Gemeinde Hürtgenwald ist eine topografisch anspruchsvolle Flächengemeinde. Die dezentrale Verteilung der Objekte und Einrichtungen stellt ebenso ein Risiko dar, wie die großen
Waldflächen, welche zur Freizeitgestaltung einladen. Ebenso ist die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen auf der Bundes- sowie den Landes- und Kreisstraßen als kritisch zu betrachten.
Die insgesamt homogene Verteilung des Risikos führt zu der Schlussfolgerung, dass kein Bereich besonders betrachtet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden müssen. Vielmehr sollte es Ziel sein, alle Ortsteile gleichermaßen abzudecken.
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5.
Schutzzieldefinition
5.1 Grundlagen
Nach § 3 BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr“ zu unterhalten. Die Unterhaltung der Feuerwehr umfasst dabei die
personelle Aufstellung, die materielle Ausstattung und die ständige Unterhaltung. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird darüber hinaus über das im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Schutzziel beschrieben. Für die Frage der Leistungsfähigkeit und der Bemessung der
Feuerwehr ist dabei allein auf die (politische) Gemeinde abzustellen.
Zur Orientierung bezüglich der Wahl des Schutzziels werden allgemein anerkannte Regeln
der Technik, Empfehlungen von Fachverbänden und Handreichungen herangezogen. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat in der Vollversammlung am 19.11.2015
erneut die Fachempfehlung für Berufsfeuerwehren aus dem Jahr 1998 bestätigt. Darin sind
als Qualitätskriterien die Hilfsfrist, die Funktionsstärke und der Erreichungsgrad festgelegt.
Diese Kriterien werden in Anlehnung an ein standardisiertes Schadensereignis, den kritischen
Wohnungsbrand, bemessen. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass es neben dem kritischen
Wohnungsbrand auch andere Schadensereignisse gibt, in denen eine wirksame und schnelle
Hilfeleistung, bspw. bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, erforderlich ist.
Hilfsfrist:
Als Hilfsfrist nach DIN 14011 wird die Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen der
Kräfte am Einsatzort bezeichnet. Betrachtet man den kritischen Wohnungsbrand, so ist die
Rettung von Personen maßgeblich für den Erfolg des Einsatzes. Im Rahmen der ORBIT-Studie wurde in den 70er Jahren die Erträglichkeits- und Reanimationsgrenze für Menschen durch
Rauchgasintoxikation untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erträglichkeitsgrenze bei
13 Minuten und die Reanimationsgrenze bei 17 Minuten nach Brandausbruch liegen.
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Abbildung 5
CO-Summenkurve aus der ORBIT-Studie
Aufgrund dieser medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ist es das Ziel, spätestens 17
Minuten nach Brandausbruch die Person zur Reanimation an den Rettungsdienst zu übergeben. Der zeitliche Ablauf von Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Maßnahmen sieht
wie folgt aus:
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Zeitpunkt
1
Zeitabschnitt
Brandausbruch
> Entdeckungszeit
2
Brandentdeckung
> Meldezeit
3
Betätigung einer Meldeeinrichtung
> Aufschaltzeit
4
Beginn der Notrufabfrage
> Gesprächs- und Dispositionszeit
5
Alarmierung der Einsatzkräfte
> Ausrückezeit
6
Ausrücken der Einsatzkräfte
> Anfahrtzeit
7
Eintreffen der Einsatzkräfte
> Erkundungszeit
8
Erteilung des Einsatzauftrages
> Entwicklungszeit
9
Wirksamwerden der Maßnahmen
Die von der Gemeinde festzusetzende Hilfsfrist umfasst ausschließlich die von den Einsatzkräften beeinflussbaren Zeiten bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle (s. Fettdruck oben). Die
festgelegte Hilfsfrist (z. B. 8 Minuten) kann von der Gemeinde durch organisatorische Maßnahmen der Feuerwehr beeinflusst werden. Die verbleibenden Minuten bis zur Erträglichkeitsbzw. Reanimationsgrenze nach 13 bzw. 17 Minuten fallen für Brandentdeckung und Meldung
(vgl. Zeitpunkt 1-4) sowie die Einleitung von Maßnahmen (vgl. Zeitpunkt 7-9) an und sind nicht
durch die Feuerwehr beeinflussbar.
Funktionsstärke:
Die Funktionsstärke beschreibt die erforderliche Personalstärke, die zur Erreichung des
Schutzziels benötigt wird. Zur Einhaltung der Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften
muss die ersteintreffende Einheit mindestens 6 Funktionen (taktische Einheit „Staffel“) umfassen, damit bei Einsatz eines Trupps zur Brandbekämpfung (bestehend aus 2 Funktionen) ein
weiterer Trupp als Sicherungstrupp bereitsteht. Alle 4 Funktionen müssen Atemschutzgeräteträger sein. Komplettiert wird die Staffel durch den Staffelführer und den Maschinisten, der für
die Bedienung der Aggregate am Fahrzeug verantwortlich ist.
Die ersteintreffende Einheit ist in der Regel vollständig mit ihren Tätigkeiten gebunden, sodass
für jede weitere Aufgabe, bspw. die Kontrolle der Nachbargebäude auf das Eindringen von
Rauch, der Einsatz weiterer Funktionen erforderlich ist. Aber auch bei Einsätzen technischer
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Hilfe ist die Staffel vollständig gebunden und auf das Nachrücken weiterer Kräfte angewiesen.
Die AGBF legt für die weiteren Arbeiten eine erforderliche Gesamtpersonalstärke von 16 Funktionen fest.
Erreichungsgrad:
Der Erreichungsgrad beschreibt, in wie vielen Fällen, die selbstgewählte Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird. Wählt man bspw. den Erreichungsgrad mit 80 % bedeutet
dies, dass in 4 von 5 Einsätzen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten werden müssen.
Ein Erreichungsgrad von 100 % ist u.a. durch folgende, nicht beeinflussbare Parameter, nicht
erreichbar:
Duplizität von Einsätzen,
Verzögerungen in der Anfahrt durch wetterbedingte Einflussfaktoren (Glatteis, Schnee
etc.),
Gemeindestruktur.
Als tatsächlich möglicher Erreichungsgrad ist nach Fachempfehlungen2 ein Erreichungsgrad
zwischen 80 % und 100 % anzustreben. Die Wahl des Erreichungsgrades kann nicht wie
Hilfsfrist und Funktionsstärke durch wissenschaftliche Ansätze bestimmt werden. Der Erreichungsgrad wird insbesondere durch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sowie die Höhe
des einzugehenden Risikos bestimmt.
5.2 Auswertung der Schutzzielerreichung
Im fortzuschreibenden Brandschutzbedarfsplan wurden die Schutzziele der Gemeinde Hürtgenwald wie folgt festgelegt:
Qualitätskriterium
Schutzziel 1
Schutzziel 2
Hilfsfrist
8 Minuten
13 Minuten
Funktionsstärke
9 Funktionen
21 Funktionen
Zielerreichungsgrad
80 %
80 %
Tabelle 8
Bisheriges Schutzziel
Zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades werden die zeitkritischen Einsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 ausgewertet und mit dem Schutzziel abgeglichen. Als zeitkritische Einsätze
wurden alle in diesem Zeitraum anfallende Einsätze bewertet, die mit den Alarmierungsstichworten Brand 2 und 3 (BD 2, 3), Person eingeklemmt 1 und 2 (PE 1, 2), Person hinter Tür
2
R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung?
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(PET) und ABC 1 und 2 alarmiert wurden. Zu den zeitkritischen Einsätzen wurden keine Alarmierungen mit dem Stichwort „BMA“ hinzugezogen, da die BMA-Einsätze aufgrund der hohen
Abbruchquote nicht mit den anderen zeitkritischen Einsätzen vergleichbar sind.
Die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald hatte in den Jahren 2014 und 2015 jeweils sechs,
sowie im Jahr 2016 zehn zeitkritische Einsätze. Der tatsächliche Zielerreichungsgrad bezieht
sich jeweils auf die Anzahl der zeitkritischen Einsätze (100%).
Der Zielerreichungsgrad im Jahr 2014 lag für die Schutzziele 1 und 2 bei 17 %. Im Jahr 2015
ist eine deutliche Verbesserung im Schutzziel 1 auf 43 % und im Schutzziel 2 auf 29 % ersichtlich. Im Jahr 2016 verschlechterte sich der Zielerreichungsgrad für Schutzziel 1 und 2 auf 10 %
aller zeitkritischen Einsätze. Dieser Rückgang des Zielerreichungsgrades kann auf die Umstellung (Handhabung, Bedienung) auf den Digitalfunk zurückzuführen sein.
Der Zielerreichungsgrad wird maßgeblich von der geringen Anzahl der zeitkritischen Einsätze
beeinflusst. Diese hat zur Folge, dass jeder einzelne Einsatz besonders hohen Einfluss auf
die Auswertung hat. Einsatzabbrüche vor Eintreffen aller Kräfte und fehlende Statusmeldungen führten vereinzelt ebenfalls dazu, dass die Annahme des nicht rechtzeitigen Eintreffens
der Funktionen getroffen werden muss.
Die Auswertung der Einsätze hat dabei ergeben, dass kein signifikanter Unterschied bezüglich
des Erreichungsgrades tagsüber oder nachts besteht. Vielmehr lässt die Auswertung feststellen, dass der Einsatzort und die damit verbundene Fahrzeit ausschlaggebend sind für die Zielerreichung. Die prozentuale Verteilung des Erreichens der erforderlichen Funktionsstärke von
9 Funktionen in Abhängigkeit der Zeit über alle zeitkritischen Einsätze aus den Jahren 2014
bis 2016 zeigt Abbildung 6.
Abbildung 6
16 min
15 min
14 min
13 min
12 min
11 min
10 min
9 min
8 min
7 min
6 min
5 min
4 min
3 min
2 min
1 min
100,00%
90,00%
80,00%
70,00%
60,00%
50,00%
40,00%
30,00%
20,00%
10,00%
0,00%
Prozentuale Verteilung der Funktionsverteilung in Abhängigkeit der Zeit über die
zeitkritischen Einsätze 2014 - 2016
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
5.3 Schutzzielfestlegung
In Anlehnung an die Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der kommunalen Spitzenverbände, werden in Wahrnehmung des
kommunalen Selbstverantwortungsrechts die folgenden Schutzziele 1 bis 3 für zeitkritische
Einsätze in der Gemeinde Hürtgenwald festgelegt:
Qualitätskriterium
Schutzziel 1
Schutzziel 2
Schutzziel 3
Hilfsfrist
8 Minuten
12 Minuten
16 Minuten
Funktionsstärke
6 Funktionen
12 Funktionen
18 Funktionen
Zielerreichungsgrad
75 %
75 %
75 %
Tabelle 9
Neugewähltes Schutzziel
Als zeitkritische Einsätze werden solche definiert, die mit den Alarmierungsstichworten Brand
2 und 3 (BD 2, 3), Person eingeklemmt 1 und 2 (PE 1, 2), Person hinter Tür (PET) und ABC 1
und 2 belegt sind.
Die Wahl der drei Schutzziele wird wie folgt begründet:
Aufgrund der homogen verteilten Risiken ist es das Ziel, in allen dicht besiedelten Bereichen
innerhalb kürzester Zeit eine Einheit für Erstmaßnahmen am Einsatzort vorweisen zu können.
Die benachbarten Löschgruppen führen dann innerhalb der Schutzziele 2 und 3 je eine weitere
Staffel für unterstützende Maßnahmen und weiterführende Aufgaben zu.
Die Zielerreichung soll mit dem Ziel der langfristigen Erhöhung des Erreichungsgrades in den
kommenden Jahren engmaschig überprüft werden.
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6.
IST-Struktur
6.1 Organisation
Die Gemeinde Hürtgenwald betreibt eine rein freiwillige Feuerwehr. Die Feuerwehr ist verwaltungsintern der Abteilung 1 innerhalb des Fachbereichs 1 zugeordnet. Der Fachbereich 1 wird
von Herrn Bürgermeister Axel Buch geleitet. So besteht ein enger Kontakt zwischen Leitung
der Feuerwehr, Abteilungsleitung und Bürgermeister.
Die Gemeinde Hürtgenwald hat einen Leiter der Feuerwehr, namentlich Herrn Walter Kurth,
sowie zwei Stellvertreter, Herrn Reinhold Pickart und Herrn Sebastian Schwindt, bestellt. Der
Leiter der Feuerwehr sowie seine Stellvertreter nehmen die Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Der Feuerwehr steht zur Wahrnehmung des C-Dienstes (Einsatzleitung) ein KdoW zur Verfügung. Dieser wird wöchentlich zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinen Stellvertretern
getauscht und unter der Woche von weiteren Führungskräften besetzt.
Die Feuerwehr Hürtgenwald ist in zwei Löschzüge unterteilt, die sich jeweils aus drei Löschgruppen zusammensetzen. Die Löschgruppe Kleinhau unterstützt in der Tagesbereitschaft mit
Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung die ehrenamtlichen Löschzüge. Zudem wird in jeder
Löscheinheit eine Jugendfeuerwehr zur Förderung des Nachwuchses unterhalten. Weiterhin
besteht eine Alters- und Ehrenabteilung. Eine sonstige Abteilung nach § 9 BHKG befindet sich
derzeit im Aufbau.
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Bürgermeister
Leiter der
Feuerwehr
Stv. Leiter der
Feuerwehr
Löschgruppe
Kleinhau
(Tagesbereitschaft)
C-Dienst
(Tagesbereitschaft)
Stv. Leiter der
Feuerwehr
Löschzug Nord
Löschzug Süd
Jugendfeuerwehr
Hürtgenwald
Löschgruppe Straß
Löschgruppe
Hürtgen
Jugendfeuerwehr
Straß
Löschgruppe Gey
Löschgruppe
Vossenack
Jugendfeuerwehr
Gey
Löschgruppe
Großhau
Löschgruppe
Bergstein
Jugendfeuerwehr
Großhau
Jugendfeuerwehr
Hürtgen
Jugendfeuerwehr
Vossenack
Jugendfeuerwehr
Bergstein
Abbildung 7
Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
6.2 Standorte
Die Feuerwehr Hürtgenwald betreibt sechs Feuerwehrgerätehäuser. Darüber hinaus wird
tagsüber am Rathaus der Gemeinde (Standort Kleinhau) ein Mannschaftstransportfahrzeug
(MTF) stationiert, mit dem die Mitarbeiter der Verwaltung zum Einsatz ausrücken können. Die
Einheit wird, soweit erforderlich, im Kapitel 6.2.7 beschrieben. Abbildung 9 stellt die räumliche
Verteilung der Standorte im Gemeindegebiet Hürtgenwald dar. Der Standort Kleinhau, der nur
tagsüber besetzt ist, ist ebenfalls in der Abbildung enthalten.
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Abbildung 8
Standorte der Feuerwehr Hürtgenwald
Aufgrund der Lage am Rande des Nationalparks Eifel sind alle Großfahrzeuge mindestens
geländefähig, wenn nicht sogar geländegängig.
Für alle Standorte der Gerätehäuser gilt, dass der Winterdienst nicht ausreichend sichergestellt ist, da der Bauhof erst auf einer der letzten Touren die Gerätehäuser anfährt. Ein frühzeitiger Winterdienst ist zur Vermeidung von Unfallgefahren beim Anfahren der Privatfahrzeuge an die Gerätehäuser und beim Ausrücken der Einsatzfahrzeuge erforderlich.
Projekt Nr.: 054 16 047
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
6.2.1
Straß
Das Gerätehaus der Löschgruppe Straß ist im Jahr 1998 erbaut worden. Es verfügt über einen
Stellplatz. Entlang des Stellplatzes werden Materialien gelagert, somit musste eine organisatorische Regelung zum Besetzen des Fahrzeuges (Maschinist fährt das Fahrzeug aus der
Halle, erst vor der Halle wird von der Mannschaft aufgesessen) getroffen werden. In der hinteren Hälfte des Stellplatzes grenzt eine weitere Halle an, in denen zum Teil Spinde aufgestellt
sind oder (offene) Kleiderhaken angebracht sind. Eine separate Umkleide für weibliche Mitglieder ist nicht vorhanden. Zwischen dem Stellplatz und der Umkleide gibt es keine bauliche
Trennung. Das Fahrzeug wird über eine Ladeerhaltung mit Strom, jedoch nicht mit Druckluft,
versorgt und verfügt über eine Absauganlage. Im Außenbereich stehen 3 Parkplätze zur Verfügung. Weitere Einsatzkräfte parken an der Straße, an welcher sich auch eine Grundschule
befindet. Darüber hinaus gibt es keine weitere Übungsfläche.
An die Umkleide schließt sich ein Unterrichtsraum an. Je Geschlecht wird eine Toilette vorgehalten. Eine Dusche befindet sich im Raum der Damentoilette. Diese wird von beiden Geschlechtern genutzt. Es ist kein Schwarz-Weiß-Bereich eingerichtet. Im Obergeschoss des
Gebäudes ist ein Aufenthaltsraum eingerichtet.
Zur Lagerung von weiteren Materialen ist hinter dem Gebäude eine Garage aufgestellt.
Fahrzeug
Baujahr
Ausstattung
LF 10
1998
Gruppenkabine, mobiler Wasserwerfer,
Tragkraftspritze
Bemerkungen
Tabelle 10 Fahrzeuge Löschgruppe Straß
Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
2
Zugführer F IV
0
Gruppenführer F III
0
Truppführer
5
Maschinist mit Führerschein Kl. C
9
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
10
Freistellung durch den Arbeitgeber
5
Anzahl Aktiver
20
Tabelle 11 Qualifikationen Löschgruppe Straß
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem unzureichenden Zustand. Die bauliche Substanz des
Gebäudes ist augenscheinlich gut, jedoch können die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 in nahezu allen Punkten nicht eingehalten werden.
Es ist erstrebenswert die Lagerflächen entlang des Stellplatzes aus Gründen des Unfallschutzes zu entfernen. Die Umkleide sollte baulich von der Fahrzeughalle abgetrennt werden. Bei
der Neubeschaffung eines Fahrzeuges ist zu prüfen, wie eine Unterstellung des Fahrzeuges
unter Beachtung der Sicherheit der Ehrenamtlichen erfolgen kann.
6.2.2
Gey
Das Gerätehaus der Löschgruppe Gey stammt aus dem Jahre 1981. In der Fahrzeughalle sind
zwei Einstellplätze für Großfahrzeuge. Da auf einem Stellplatz nur ein Mannschaftstransportfahrzeug abgestellt ist, wurde im hinteren Bereich eine abgetrennte Lagerfläche eingezogen.
Zwischen den beiden Stellplätzen ist noch ein Anhänger zur Verkehrssicherung abgestellt. Die
Spinde der Löschgruppenmitglieder sowie der Jugendfeuerwehr Gey sind in der Fahrzeughalle aufgestellt. Eine separate Umkleide für weibliche Mitglieder ist nicht vorhanden. Die Fahrzeuge werden über eine Ladeerhaltung mit Strom versorgt. Da keine Einrichtung zur Erhaltung
der Druckluft vorhanden ist, muss das Fahrzeug vom ersteintreffenden Maschinisten gestartet
werden, damit bis zum Ausrücken des Fahrzeuges ausreichend Druckluft zur Lösung der
Bremsen gebildet werden kann. Eine Absauganlage ist nicht vorhanden. Im Außenbereich ist
ein Vorplatz, der für Übungen genutzt werden kann. Parkplätze, die ausschließlich durch die
Feuerwehrangehörigen genutzt werden, sind nicht vorhanden. Die Beleuchtung im Außenbereich erfolgt über einen Außenstrahler und über die Straßenbeleuchtung.
In dem erdgeschossigen Gebäude befinden sich noch ein Schulungsraum, ein kleiner Aufenthaltsraum und eine Nasszelle mit 3 Duschen. Diese werden jedoch von den Mitgliedern nicht
genutzt. Es wird eine Toilette vorgehalten. Separate Duschen oder Toiletten für die weiblichen
Mitglieder gibt es nicht.
Fahrzeug
Baujahr
Ausstattung
LF 20
2015
Gruppenbesatzung,
3000 l Wassertank
MTF
2005
Anhänger
2004
Bemerkungen
Verkehrsabsicherung
Tabelle 12 Fahrzeuge Löschgruppe Gey
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
0
Zugführer F IV
0
Gruppenführer F III
2
Truppführer
5
Maschinist mit Führerschein Kl. C
9
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
2
Freistellung durch den Arbeitgeber
0
Anzahl Aktiver
21
Tabelle 13 Qualifikationen Löschgruppe Gey
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem ausreichenden Zustand. Die bauliche Substanz des
Gebäudes ist augenscheinlich gut und die Platzverhältnisse sind ausreichend. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 zur Vermeidung der
Kontaminationsverschleppung können nicht eingehalten werden. Es empfiehlt sich, das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine separate Umkleide mit Duschen zur Einhaltung einer
Schwarz-Weiß-Trennung eingerichtet werden kann. Außerdem ist eine Absauganlage ebenso
wie eine Druckluft-Ladeerhaltung nachzurüsten.
6.2.3
Großhau
Das Gerätehaus der Löschgruppe Großhau wurde in den 70er Jahren erbaut und im Jahr 2004
erweitert. Es ist ein Einstellplatz vorhanden. Das dort abgestellte Fahrzeug wird über eine Ladeerhaltung mit Strom versorgt und verfügt über eine Absauganlage, sodass die Abgase während der Vorlaufzeit des Fahrzeuges abgesaugt werden. An dem Einstellplatz werden Materialien gelagert, da es an weiteren Lagerflächen fehlt. Im Außenbereich sind keine Parkplätze
und kein Übungshof vorhanden. Links vom Gebäude schließt sich eine gemeindeeigene Freifläche an, die aufgrund eines Höhenunterschieds jedoch derzeit nicht zum Parken oder Üben
genutzt werden kann.
Räumlich abgetrennt von der Halle befindet sich die Umkleide. Dort stehen den männlichen
und weiblichen Mitgliedern Spinde zur Verfügung. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum mit angrenzender Küche sowie getrennte Toiletten für Damen und Herren. Innerhalb des Raumes der Damentoilette ist eine Dusche vorhanden, die sowohl von Damen und
Herren genutzt wird.
Projekt Nr.: 054 16 047
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
Fahrzeug
Baujahr
Ausstattung
Bemerkungen
HLF 10
2006
Gruppenbesatzung,
Schere, Spreizer
Technische Hilfe
Ausstattung für den
Löschzug Nord
Tabelle 14 Fahrzeuge Löschgruppe Großhau
Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
1
Zugführer F IV
1
Gruppenführer F III
1
Truppführer
6
Maschinist mit Führerschein Kl. C
6
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
5
Freistellung durch den Arbeitgeber
9
Anzahl Aktiver
25
Tabelle 15 Qualifikationen Löschgruppe Großhau
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des
Gebäudes ist augenscheinlich gut. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
sowie der DIN 14092 - 1 können nur in Teilen eingehalten werden, bspw. fehlt eine SchwarzWeiß-Trennung. Es fehlt an ausreichend Lager-, Park- und Übungsflächen, die jedoch langfristig auf der Erweiterungsfläche geschaffen werden können.
6.2.4
Hürtgen
Die Löschgruppe Hürtgen ist in einem Gerätehaus mit zwei Einstellplätzen untergebracht. Die
Fahrzeuge werden über Ladeerhaltungen mit Strom versorgt und verfügen über eine Absauganlage. Zurzeit sind auf den zwei Stellplätzen zwei Großfahrzeuge sowie ein ELW untergestellt. Die beiden Großfahrzeuge werden voraussichtlich im Mai 2017 durch ein HLF ersetzt,
sodass sich dann die Raumsituation deutlich verbessert. Ein Stellplatz verfügt über eine Arbeitsgrube, die mit Holzbohlen gegen ein Hereinfallen gesichert ist. In der Fahrzeughalle stehen auch die Spinde der Löschgruppenmitglieder und die Kleiderhaken der Jugendfeuerwehr
Hürtgen sind an der Wand angebracht. Angrenzend an die Fahrzeughalle ist ein Lagerraum
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sowie eine Werkstatt angeordnet. Im Außenbereich sind Parkplätze sowie ein Übungshof vorhanden. Die Beleuchtung wird über Bewegungsmelder gesteuert.
Es schließt sich ein Sozialtrakt an, in dem ein Schulungsraum mit angrenzender Küche sowie
nach Geschlecht getrennte Toiletten- und Duschmöglichkeiten vorhanden sind. Der Duschraum wird, ebenso wie der Heizungsraum, als zusätzliche Lagerfläche genutzt. Eine Besonderheit stellt im Schulungsraum die Bereithaltung von zwei Dispositionsplätzen dar. Diese werden bei verstärktem Einsatzaufkommen, bspw. bei Sturmlagen, durch ausgebildete Kräfte besetzt.
Fahrzeug
Baujahr
HLF 20
2017
ELW
2003
Ausstattung
Bemerkungen
Funkausstattung,
Besatzung 1:4
Technische Ausstattung wird derzeit überarbeitet
Tabelle 16 Fahrzeuge Löschgruppe Hürtgen
Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
1
Zugführer F IV
1
Gruppenführer F III
3
Truppführer
5
Maschinist mit Führerschein Kl. C
13
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
9
Freistellung durch den Arbeitgeber
3
Anzahl Aktiver
26
Tabelle 17 Qualifikationen Löschgruppe Hürtgen
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des
Gebäudes ist augenscheinlich gut. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
sowie der DIN 14092 - 1 können insbesondere hinsichtlich der Kontaminationsverschleppung
(Schwarz-Weiß-Bereich) nicht eingehalten werden. Es fehlt an ausreichenden Lagerflächen.
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6.2.5
Vossenack
Das Gerätehaus Vossenack wurde im Jahre 1967 erbaut und im Jahr 2002 durch einen Anbau
erweitert. Insgesamt sind vier Stellplätze vorhanden. Zwei der Stellplätze sind im Anbau, welcher auf einem anderen Höhenniveau als das Ursprungsgebäude liegt. Die Fahrzeuge werden
über Ladeerhaltungen mit Strom versorgt und verfügen über eine Absauganlage. In der Fahrzeughalle ist eine Stiefelwaschanlage vorhanden. Angrenzend an die Fahrzeughalle ist eine
separate Umkleide mit angrenzenden Sanitäranlagen für die Herren vorhanden. Für die derzeit
einzige Dame steht im Raum der Damen-Toilette ein Spind. Duschen für Damen werden nicht
vorgehalten.
Im Außenbereich sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Die Zufahrt der Einsatzkräfte zum
Feuerwehrgerätehaus und das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge erfolgt über eine schmale Zufahrt.
Im Keller des Gebäudes sind der Heizungsraum sowie ein Lager untergebracht. Weitere Lagerflächen finden sich im Obergeschoss, in dem auch ein Schulungsraum mit angrenzender
Küche sowie ein Raum der Jugendfeuerwehr Vossenack vorhanden ist.
Fahrzeug
Baujahr
Ausstattung
LF 20
2012
Gruppenbesatzung,
3000 l Wassertank
LF 10
1995
Gruppenbesatzung
MTF
1999
Anhänger
1999
Bemerkungen
2000 m Schlauch
Tabelle 18 Fahrzeuge Löschgruppe Vossenack
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Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
0
Zugführer F IV
2
Gruppenführer F III
1
Truppführer
6
Maschinist mit Führerschein Kl. C
11
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
9
Freistellung durch den Arbeitgeber
10
Anzahl Aktiver
25
Tabelle 19 Qualifikationen Löschgruppe Vossenack
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem guten Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes
ist augenscheinlich gut und es ist ausreichend Platz vorhanden. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können in weiten Teilen eingehalten
werden.
6.2.6
Bergstein
Das Feuerwehrgerätehaus Bergstein stammt aus dem Jahr 1965. Es stehen zwei Stellplätze
zur Verfügung, auf denen insgesamt drei Fahrzeuge untergestellt sind. Die Kleinfahrzeuge
MTF und GW stehen hintereinander. Eine Fahrzeughalle verfügt über eine Arbeitsgrube, die
gegen Hereinfallen gesichert ist. Die Fahrzeuge werden dauerhaft mit Strom versorgt. Eine
Einrichtung zur Erhaltung der Druckluft ist ebenso wie eine Absaugung nicht vorhanden. Die
Spinde sind in der Fahrzeughalle aufgestellt. Durch die Vorlaufzeit des Fahrzeuges und die
fehlende Absaugung wird die Bekleidung mit Dieselmotoremissionen kontaminiert. An die
Fahrzeughalle grenzt ein kleiner Aufenthaltsraum an. Außerdem sind im Erdgeschoss noch
ein kleines Lager sowie die Herrentoilette untergebracht. Duschmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Im Außenbereich befinden sich wenige Parkplätze auf dem Vorplatz.
Im Obergeschoss des Gebäudes sind ein Schulungsraum sowie eine Küche untergebracht.
Außerdem befindet sich dort eine Toilette für die Kameradinnen.
Fahrzeug
Baujahr
LF 20
2013
GW
1993
MTF
2009
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Ausstattung
Bemerkungen
Gruppenbesatzung,
3000 l Wassertank
Gerätewagen für Gefahrgut
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Tabelle 20 Fahrzeuge Löschgruppe Bergstein
Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
2
Zugführer F IV
0
Gruppenführer F III
5
Truppführer
6
Maschinist mit Führerschein Kl. C
13
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
13
Freistellung durch den Arbeitgeber
6
Anzahl Aktiver
25
Tabelle 21 Qualifikationen Löschgruppe Bergstein
Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des
Gebäudes ist augenscheinlich gut, jedoch sind die Platzverhältnisse beengt. Die Anforderung
der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können zu großen Teilen
nicht eingehalten werden. Es sollte ein abgetrennter Umkleidebereich mit Schwarz-Weiß-Trennung eingerichtet werden. Zudem sind eine Absauganlage ebenso wie eine Druckluft-Ladeerhaltung nachzurüsten.
6.2.7
Löschgruppe Kleinhau
Die Löschgruppe Kleinhau ist als reine Tagesbereitschaft der Verwaltung eingerichtet. Den
Mitarbeitern steht im Rathaus ein Umkleideraum mit angrenzenden Sanitäranlagen zur Verfügung. Mit dem MTF wird das nächstliegende Feuerwehrgerätehaus angefahren, um ein Löschfahrzeug mit an die Einsatzstelle zu führen.
Folgendes Personal steht in der Tagesbereitschaft zur Verfügung:
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Qualifikation
Anzahl
Verbandsführer F B V / IV
0
Zugführer F IV
0
Gruppenführer F III
0
Truppführer
1
Maschinist mit Führerschein Kl. C
0
Atemschutzgeräteträger mit G26.3
0
Freistellung durch den Arbeitgeber
10
Anzahl Aktiver
10
Tabelle 22 Qualifikationen Löschgruppe Kleinhau
Der Standort ist für die Bereitstellung einer Tagesbereitschaft zweckmäßig. Die sanitären Einrichtungen können durch einen von der Gemeindeverwaltung separierten Eingang betreten
werden, sodass eine Kontamination Dritter ausgeschlossen werden kann.
6.2.8
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald setzt sich aus sechs Jugendfeuerwehrgruppen zusammen. Die Gruppen Straß und Gey haben sich aufgrund geringer Mitgliederzahlen
für die Ausübung der Gruppenstunden im Gerätehaus Gey zusammengeschlossen. In Gey
und Hürtgen wird die Kleidung in der Fahrzeughalle des jeweiligen Gerätehauses aufbewahrt.
Die Gruppen Großhau und Bergstein bewahren ihre Dienstkleidung zuhause auf. Der Gruppe
Vossenack steht ein Raum zur Verfügung, der aufgrund fehlender Spinde und der gleichzeitigen Nutzung als Dienstraum den Anforderungen einer Kleideraufbewahrung nicht ausreichend
gerecht wird. Alle Gruppen dürfen die Räumlichkeiten und Fahrzeuge der jeweiligen Löschgruppe nutzen. Eigene Fahrzeuge stehen nicht zur Verfügung.
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6.3
Organisatorische Regelungen
Tagesalarmbereitschaft
Die Tagesbereitschaft ist wie in Kap. 6.2.7 beschrieben organisiert.
Einsatzleitung (C-Dienst)
Es besteht eine Standardeinsatzregel „Einsatzleitung“, in der die Bildung und Strukturierung
der Einsatzleitung und Hierarchien der Führungskräfte organisatorisch festgelegt sind.
Ölspuren
Tagsüber werden Ölspuren vom Bauhof der Gemeinde Hürtgenwald bearbeitet. Außerhalb
der Dienstzeiten des Bauhofs wird die jeweils zuständige Löscheinheit alarmiert. Alle
Löscheinheiten haben dann Zugriff auf den am Bauhof stationierten Anhänger zur Ölspurbeseitigung. Dieser ist mit Streumittel beladen und verfügt über einen festinstallierten Bindemittelstreuer.
Tiereinsätze
Tiereinsätze werden innerhalb der Arbeitszeiten der Verwaltung vom Ordnungsamt bearbeitet.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Freiwillige Feuerwehr zuständig. Um die Löschgruppen
nicht zu sehr zu belasten, ist in jedem Kalenderjahr eine andere Löscheinheit für die Abarbeitung der Tiereinsätze im gesamten Gemeindegebiet zuständig. Das erforderliche Material
(Tierbox, Leinen etc.) wird dann im jeweiligen Gerätehaus gelagert.
Überörtliche Unterstützung
Bei Einsätzen der technischen Hilfe wird aus den Hilfeleistungslöschfahrzeugen der Einheiten
Großhau und Hürtgen sowie der örtlich zuständigen Löscheinheit ein Rüstzug gebildet. Dieser
wird überörtlich durch einen RW2 aus dem Feuerwehrtechnischen Zentrum des Kreises Düren
unterstützt. Dies ist in der AAO geregelt.
Für Einsätze mit dem Stichwort „ABC“ ist eine überörtliche Hilfe im Kreis Düren organisatorisch
geregelt. Daher hält jede Gemeinde nur die nach Kreiskonzept erforderlichen Materialien für
den Einsatz mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen vor. Die Alarmierung erfolgt
gem. AAO.
Ebenfalls in der AAO ist die Alarmierung der Drehleiter des Feuerwehrschutztechnischen Zentrums des Kreises Düren sowie der Gemeinde Simmerath im Rahmen der überörtlichen Hilfe
organisiert.
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Im Gemeindeteil Zerkall führt ca. 350 m einer Bahnlinie durch das Gemeindegebiet. Die Zuständigkeit hierfür wurde schriftlich an die Stadt Nideggen übertragen, die geeignete Gerätschaften vorhält.
Die Unterstützung durch das Feuerwehrschutztechnische Zentrum ist eine sinnvolle Einrichtung, die allen Gemeinden im Kreisgebiet zu Gute kommt. Die Kapazitäten des Zentrums sind
jedoch aufgrund der personellen Besetzung mit zwei Stellen im 24h-Stunden-Dienst mitunter
schnell ausgeschöpft.
Vorbeugender Brandschutz
Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes wird durch die Stadt Düren für die Gemeinde
Hürtgenwald wahrgenommen. Die Leitung der Feuerwehr wird über die Durchführung von
Brandschauen informiert und kann nach eigenem Ermessen über ihre Teilnahme entscheiden.
Auch bei Nichtteilnahme werden die Informationen von der Stadt Düren der Leitung der Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
6.4
Ausstattung / Technik
Alarmierung
Organisatorisch ist die Alarmierung in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Hürtgenwald schriftlich niedergelegt. Die Gemeinde ist an die Leitstelle des Kreises Düren angeschlossen, die nach Alarm- und Ausrückeordnung die Alarmierung ausführt. Die Alarmierung
der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt über Funkmeldeempfänger. Zusätzlich alarmiert die Feuerwehr Hürtgenwald über eine SMS-Alarmierung, um die Erreichung aller Mitglieder durch die
Redundanz sicherzustellen. In der Alarm- und Ausrückeordnung ist für die zeitkritischen Einsätze auch die Alarmierung über Sirenenanlagen im Gemeindegebiet hinterlegt.
Kommunikation
Der Kreis Düren hat die Leitstelle des Kreises und den Leitstellenfunk vollständig auf DigitalFunk umgestellt. Dazu wurden alle Fahrzeuge mit den hierfür erforderlichen Gerätschaften
ausgestattet und die Feuerwehrmitglieder geschult. Die Einsatzstellenkommunikation wird
weiterhin über Analog-Funk abgedeckt. Eine Umstellung auf Digital-Funk ist kreisweit noch
nicht geplant.
Ausbildungs- und Übungsvorbereitung
Jeder Löschgruppe steht ein Laptop und ein Beamer für die Vorbereitung und Durchführung
von Ausbildungs- und Übungsdiensten zur Verfügung. Ein Büro für Führungskräfte, das für die
Organisation des Personals, Personalgespräche o.ä. genutzt werden kann, steht in keinem
Gerätehaus zur Verfügung.
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Persönliche Ausstattung
Alle Mitglieder sind mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Derzeit wird die Einrichtung einer Kleiderkammer in einem leerstehenden Raum in einer Schule in Straß geprüft. Dort
soll dann auch die Bekleidung der Jugendfeuerwehr zentral gelagert werden. Für die Einrichtung einer Kleiderkammer ist die Bestimmung eines Kleiderwartes sinnvoll.
Die Reinigung der Nomex-Kleidung erfolgt zentral über den Kreis Düren. Die Reinigung aller
weiteren Kleidungsstücke erfolgt in den Privathaushalten der Mitglieder. Für die Zeit der Reinigung, geplant und nach Einsätzen, steht keine Reservekleidung zur Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft zur Verfügung.
Gerätewartung
Es sind ehrenamtliche Gerätewarte ausgebildet und benannt. Weitere Gerätewarte sollen auf
einem auf Kreisebene organisierten Lehrgang nachgezogen werden.
Einige der erforderlichen Prüfungen werden durch die Gerätewarte durchgeführt und protokolliert. Sofern eine Durchführung selber nicht möglich ist, sind die Prüfung an externe Dienstleister vergeben.
6.5
Grafische Darstellung von Erreichbarkeiten
Für die Berechnung der jeweiligen grafischen Darstellung der Erreichbarkeiten werden die definierten Hilfsfristen von 8, 12 bzw. 16 Minuten als Grundlage genommen. Davon werden jeweils eine Minute Rüstzeit im Gerätehaus sowie die (maximale) Anfahrtszeit der jeweils 6.
Funktion (bspw. 4 Minuten) abgezogen. Es verbleibt dann für jedes Gerätehaus eine individuelle Fahrtzeit. In den Erläuterungen zu den grafischen Darstellungen wird zur Vereinfachung
jeweils nur von der zu Grunde gelegten Hilfsfrist 1, 2 und 3 gesprochen.
6.5.1
Abdeckung Nacht
In der Nacht kann für nahezu alle bebauten Bereiche eine gute Abdeckung innerhalb der ersten Hilfsfrist erreicht werden (vgl. Abb. 9). Aufgrund der örtlichen Lage stellen die Bereiche
Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall kritische Bereiche dar. Für die Hilfsfristen 2 und 3 ist in
allen doppelt abgedeckten Bereichen (Schraffur dunkler) ein Erreichen sichergestellt.
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Abbildung 9
Grafische Darstellung der ersten Hilfsfrist nachts
Die Staffelung der Hilfsfristen hat zur Folge, dass bei einem Ereignis im Bereich Straß die
Löschgruppe Straß innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein muss, die Löschgruppe Gey
nach 12 Minuten und die Löschgruppe Großhau nach 16 Minuten. Die Kombination dieser
Alarmierung wird in Abbildung 10 dargestellt und stellt eine gute Abdeckung fest.
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Abbildung 10 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Nord nachts
Betrachtet man die Abdeckung innerhalb der drei Hilfsfristen für den südlichen Bereich des
Gemeindegebietes bei einem Ereignis in Bergstein, so ergibt sich analog Abbildung 11.
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Abbildung 11 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Süd nachts
Abbildung 11 zeigt dabei auch, dass innerhalb der Hilfsfristen 2 und 3 eine Abdeckung der
Bereiche Raffelsbrand und Simonskall durch die Einheiten Vossenack und Hürtgen gegeben
ist.
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6.5.2
Abdeckung Tag
Tagsüber wird die Abdeckung im Wesentlichen durch die Tagesbereitschaft Verwaltung / Bauhof sichergestellt. Die Abdeckung der ersten Hilfsfrist durch die Tagesbereitschaft stellt Abbildung 12 dar.
Abbildung 12 Grafische Darstellung der Abdeckung durch die Tagesbereitschaft Kleinhau tagsüber
Weitere grafische Darstellungen der Erreichbarkeiten tagsüber sind aufgrund niedriger Personalstärken in den einzelnen Löscheinheiten nicht generierbar. Jedoch ist nicht damit zu rechnen, dass keine weiteren Einsatzkräfte die Tagesbereitschaft Kleinhau tagsüber unterstützen.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass im Rendezvous-System aus jeder alarmierten Einheit
Fahrzeuge mit einer geringen Besatzungsstärke zum Einsatzort kommen und sich vor Ort zu
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einer taktischen Einheit (bspw. der Gruppe) zusammensetzen. Dies bestätigt auch die Einsatzauswertung der vergangenen Jahre.
6.6 Zusammenfassung IST
Die beschriebenen organisatorischen Regelungen sind geeignet gewählt und führen insgesamt zu einem strukturierten Aufbau der Feuerwehr.
In der Nacht ist bis auf die Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall eine gute Abdeckung
mit ausreichend Reserven sichergestellt. Tagsüber ist insgesamt mit einer ausreichenden Personalstärke zu rechnen, die jedoch durch ein Rendezvous-System an der Einsatzstelle zusammenwachsen muss. Es ist damit zu rechnen, dass ein rechtzeitiges Erreichen der Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall innerhalb der ersten Hilfsfrist tagsüber, ebenso wie
nachts, nicht möglich ist.
Die Standorte weisen mittel- bis langfristig einen Investitionsbedarf auf. Insbesondere die Anpassung an die Unfallverhütungsvorschriften sowie die DIN 14092 – Teil 1 sollten zur Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden während ihrer Tätigkeit umgesetzt werden.
Das von der Wehrleitung bisher verfolgte Fahrzeugkonzept zur gleichmäßigen Ausstattung
aller Einheiten für Brandeinsätze ist weiterzuführen. Darüber hinaus sind Sonderaufgaben
gleichmäßig an die Einheiten zu vergeben, sodass jede Einheit angemessen gefordert wird.
Betrachtet man die Personalstruktur über alle Löschgruppen und -züge, so stellt man fest,
dass alle Löscheinheiten nahezu gleichgroß sind. Die Altersverteilung ist konstant und der
Altersdurchschnitt in den Löscheinheiten liegt etwa bei 35 Jahren. Lediglich der Altersdurchschnitt der Tagesalarmbereitschaft weicht mit 45 Jahren ab. Die Verteilung der Qualifikationen
in den jeweiligen Einheiten ist ebenfalls als konstant zu betrachten. Auffällig wenige Atemschutzgeräteträger werden in den Einheiten Gey und Großhau vorgehalten. Die Anzahl dieser
sollte langfristig erhöht werden.
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7.
SOLL-Struktur
Zur Aufrechterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angepassten leistungsfähigen Feuerwehr wird nachfolgend der Bedarf beschrieben.
7.1 Organisationsstruktur
Die bestehende Organisationsstruktur der Feuerwehr Hürtgenwald hat sich bewährt und soll
beibehalten werden. Auch die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Leitung der Feuerwehr und der Verwaltung ist aufrecht zu erhalten.
Anpassungen an der Organisationsstruktur wurden hinsichtlich allgemein sinkender Tagesbereitschaften durch die Einrichtung einer Verwaltungsstaffel vorgenommen. Die Aus- und Fortbildung sowie die technische Ausstattung der neu gebildeten Verwaltungsstaffel sind kontinuierlich zu fördern. Die Entwicklung der Tagesalarmbereitschaft insgesamt ist engmaschig zu
überprüfen. Auch die Einrichtung von Tagesbereitschaften in ortsansässigen Unternehmen ist
eine denkbare Möglichkeit.
Ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung stellt die Jugendfeuerwehr dar. In jedem
Standort wird eine Jugendfeuerwehr betrieben. Die organisatorischen Gegebenheiten sind so
anzupassen, dass ein möglichst reibungsloser Dienstbetrieb stattfinden kann. Dies umfasst
die Unterstützung der Jugendwarte sowie die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und
Fahrzeuge.
Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser ist elementare Bedingung für die Bekämpfung
größerer Brandereignisse. Die Gemeinde ist für die ausreichende Löschwasserversorgung
verantwortlich. Um diese sicherzustellen, ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Wasserversorger zu erzielen.
7.2 Standorte und Standortstruktur
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sind alle Standorte beizubehalten.
Die Abdeckung der Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall ist tagsüber wie auch
nachts trotz der Vielzahl der Einheiten aufgrund der langen Fahrzeiten nicht vollständig sichergestellt. Es ist organisatorisch zu prüfen, ob die Einrichtung einer Löschgruppe und / oder einer
Tagesbereitschaft in Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall mit einem Löschfahrzeug und einer
Soll-Stärke von 18 Ehrenamtlichen (3 mal 6 Funktionen) organisatorisch möglich ist. Zudem
sollten in Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall verstärkt Maßnahmen der Brandschutzerziehung durchgeführt werden und die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt
werden.
Alle Standorte weisen hinsichtlich Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften sowie der DIN 14092 – Teil 1 unterschiedlich gefahrenwirksame Mängel auf. Alle
Standorte sollten mit einer Druckluft-Ladeerhaltung nachgerüstet werden, um Dieselmotoremissionen durch Vorlaufzeiten der Fahrzeuge auszuschließen. Die Gefahren sind in einem
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Maßnahmenplan aufzunehmen und zu priorisieren, um diese in einem absehbaren Zeitabschnitt umzusetzen.
Maßnahmen an Objekten
Standort
Beschreibung
Umsetzung
Straß
Bergstein
Bauliche Trennung von Fahrzeughalle zu Umkleide
Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten
Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs
Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten
Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs
Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten
Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs
Schaffung eines zweiten Einstellplatzes sowie bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung von Lager- / Park- und
Übungsflächen
Schaffung eines zweiten (größeren) Einstellplatzes
kurzfristig
mittelfristig
Hürtgen
Gey
Großhau
Straß
mittelfristig
mittelfristig
langfristig
langfristig
Tabelle 23 Maßnahmen an Objekten
7.3 Technik und Ausstattung
Die Feuerwehr Hürtgenwald ist für alle mit einer ausreichend hohen Eintrittswahrscheinlichkeit
behafteten Einsatzszenarien geeignet ausgestattet.
Für die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung und die Bereitstellung ist die Einrichtung einer Kleiderkammer wünschenswert. Zudem sollte ein Reservepool an persönlicher
Schutzausrüstung für die einsatzbedingte Reinigung zentral bereitgestellt werden.
7.4 Fahrzeugkonzept
Das Fahrzeugkonzept sieht eine gleichwertige Grundausstattung für den Brandschutz und
Erstmaßnahmen anderer Einsatzarten in allen Einheiten vor. Die meisten Einheiten erhalten
darüber hinaus Material zur Wahrnehmung einer Sonderaufgabe für das gesamte Gemeindegebiet. Sofern nicht bereits vorhanden, soll jede Einheit ein Mannschaftstransport (MTF) zur
Verfügung gestellt bekommen. Diese werden insbesondere aus einsatztaktischen Gründen
zur Nachführung weiterer Einsatzkräfte zum Schutzziel 2 und 3 benötigt. Darüber hinaus sind
MTF´s zur Bearbeitung von Kleineinsätzen (bspw. Tierfang) und zur Wahrnehmung der Sonderaufgabe AGT (gemeindeweite Nachführung von Atemschutzgeräteträgern) taktisch wertvoll. Zugleich wird mit den MTF´s die Jugendarbeit, als wichtiges Instrument der langfristigen
Mitgliederwerbung, gefördert.
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Für die Löschgruppen Bergstein und Vossenack steht in 2018 bzw. 2020 jeweils die Beschaffung eines Gerätewagens an. Unter Einbeziehung der Löschgruppen kann in Erwägung gezogen werden, ein kombiniertes Fahrzeug zu beschaffen. Hierzu sind jedoch weiterführende Gespräche erforderlich, sodass dazu auch geeignete räumliche Verhältnisse und personelle Aufstellungen vorhanden sind.
Die nachfolgenden Tabellen (Tab. 24 bis 31) zeigen den Fahrzeugbestand und -bedarf je
Löscheinheit auf.
Straß
Bestand
LF 10
Baujahr
1998
Sitzplätze
9
Ersatzbeschaffung
LF 10 (mit 3-teiliger
Schiebleiter)
MTF
(Sonderaufgabe AGT)
in
2019
2017
Tabelle 24 Fahrzeugbedarf Straß
Gey
Bestand
LF 20
MTF
Anhänger
Verkehrsabsicherung
Baujahr
2015
2005
2004
Sitzplätze
9
8
Ersatzbeschaffung
in
MTF
2020
Ersatzbeschaffung
in
MTF
2018
Ersatzbeschaffung
in
ELW 1
2021
Tabelle 25 Fahrzeugbedarf Gey
Großhau
Bestand
HLF 10
Baujahr
2006
Sitzplätze
9
Tabelle 26 Fahrzeugbedarf Großhau
Hürtgen
Bestand
HLF 20
ELW 1
Baujahr
2017
2003
Sitzplätze
9
5
Tabelle 27 Fahrzeugbedarf Hürtgen
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Bergstein
Bestand
LF 20
Gerätewagen
Gefahrgut
MTF
Baujahr
2013
1993
Sitzplätze
9
2
2009
8
Ersatzbeschaffung
in
Gerätewagen Gefahrgut
2018
Ersatzbeschaffung
in
Gerätewagen Logistik
MTF
ggf. Umladung auf Gerätewagen Logistik
2020
2019
Ersatzbeschaffung
TSF-W / LF 10
in
in Abhängigkeit der
Qualifikation
Tabelle 28 Fahrzeugbedarf Bergstein
Vossenack
Bestand
LF 20
LF 10
MTF
Anhänger
Schlauch
Baujahr
2012
1995
1999
1999
Sitzplätze
9
9
8
Tabelle 29 Fahrzeugbedarf Vossenack
Kleinhau
Bestand
MTF
Baujahr
2009
Sitzplätze
8
Tabelle 30 Fahrzeugbedarf Kleinhau
Für die Wahrnehmung des C-Dienstes gem. Standardeinsatzregel „Einsatzleitung“ steht zudem ein Kommandowagen (KdoW) aus dem Baujahr 2010 zur Verfügung. Dieser wird von
dem Leiter der Feuerwehr und seinen Stellvertretern im Wechsel als Bereitschaftsdienst von
zuhause und unter der Woche von weiteren Führungskräften besetzt. Eine Ersatzbeschaffung
ist für das Jahr 2025 vorzuplanen und sollte bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2022 näher definiert werden.
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C-Dienst
Bestand
KdoW
Baujahr
2010
Sitzplätze
5
Ersatzbeschaffung
KdoW
in
im Brandschutzbedarfsplan
2022 festzulegen
Tabelle 31 Fahrzeugbedarf C-Dienst
Aus der Fahrzeugbedarfsplanung ergeben sich bis zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2022 folgende Beschaffungen:
Beschaffungen
Fahrzeugtyp
MTF
MTF
Gerätewagen Gefahrgut
LF 10
MTF
MTF
Gerätewagen Logistik
ELW 1
TSF-W / LF 10
Jahr
2017
2018
2018
2019
2019
2020
2020
2021
in Abhängigkeit der Qualifikation
Löschgruppe / Löschzug
Straß
Großhau
Bergstein
Straß
Vossenack
Gey
Vossenack
Hürtgen
Kleinhau
Tabelle 32 Beschaffungsfolge
7.5 Personelle Aufstellung
Auf Grundlage der einsatzrelevanten Fahrzeuge und der Mannschaftstransportfahrzeuge als
Gespann mit den entsprechend einsatzrelevanten Anhängern wird die erforderliche Personalstärke in Anlehnung an das Schutzziel (6 Funktionen) mit einer Personalreserve von 200 %
ermittelt (vgl. Tab. 25). Eine Ausnahme bildet bei der Personalreserve die Tagesbereitschaft.
Diese wird mit einer geringeren Personalreserve von 100 % berechnet, da mit einer Freistellung durch den Arbeitgeber zu rechnen ist und nur wenige Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit anzunehmen sind.
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Weiteres Personal kann bei größeren Einsatzlagen mit den zusätzlichen Fahrzeugen (bspw.
MTF) zur Einsatzstelle befördert werden.
Standort
Fahrzeuge
Sitzplätze
Funktionen gem.
Schutzziel
Sollstärke
(200 %)
Straß
LF 10
+ MTF3
9
6
18
9
2
6
2
Gey
LF 20
+ MTF
+ Anhänger
Verkehrs
absicherung
Großhau
HLF 10
+ MTF3
9
6
Hürtgen
HLF 20
ELW
9
4
6
4
Bergstein
LF 20
GW-G
+ MTF3
9
2
6
2
Vossenack
LF 20
+ GW-L oder
MTF
+ Anhänger
Schlauch
9
2
6
2
Kleinhau
MTF
8
6
24
18
30
24
24
12
Tabelle 33 Personalbedarf
3
Die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) der Löschgruppen Straß, Großhau und Bergstein dienen insbesondere der Personalnachführung und werden daher nicht gesondert mit Personalstärken berechnet.
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Alle Sollstärken sind im Rahmen der allgemein sinkenden Tagesverfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen als Mindeststärken anzusehen. Eine Überschreitung der Sollstärken ist damit wünschenswert.
Neben der Gesamt-Soll-Stärke ist auch zwingend die Qualifikation der einzelnen Funktionen
zu beachten. Betrachtet man die erforderlichen Qualifikationen in Abhängigkeit der Zuordnung
der Einsatzfahrzeuge zu den Löschgruppen, so ergibt sich folgende Tabelle:
20
SOLLFunktionen
(6)
SOLLStärke
18
Verbandsführer F B V / IV
2
0
0
+2
Zugführer F IV
0
0
0
±0
Gruppenführer F III
0
1
3
-3
Truppführer
5
2
6
-1
9
1
3
+6
10
4
12
-2
ABC-Ausbildung Teil 1
3
-
-
-
ABC-Ausbildung Teil 2
0
-
-
-
Gey
21
(6) + (2)
24
-3
Verbandsführer F B V / IV
0
0
0
±0
Zugführer F IV
0
0
0
±0
Gruppenführer F III
2
1
3
-1
Truppführer
5
2
6
-1
9
1
3
+6
2
4
12
- 10
ABC-Ausbildung Teil 1
0
-
-
-
ABC-Ausbildung Teil 2
0
-
-
-
Einheit
IST-Stärke
Straß
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Projekt Nr.: 054 16 047
Differenz
+2
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
25
SOLLFunktionen
(6)
SOLLStärke
18
Verbandsführer F B V / IV
1
0
0
+1
Zugführer F IV
1
0
0
+1
Gruppenführer F III
1
1
3
-2
Truppführer
6
2
6
±0
6
1
3
+3
5
4
12
-7
ABC-Ausbildung Teil 1
2
-
-
-
ABC-Ausbildung Teil 2
1
-
-
-
Hürtgen
26
(6) + (4)
30
-4
Verbandsführer F B V / IV
1
0
0
+1
Zugführer F IV
1
1
3
-2
Gruppenführer F III
3
2
6
-3
Truppführer
5
4
12
-7
13
1
3
+ 10
9
4
12
-3
ABC-Ausbildung4 Teil 1
4
3
9
-5
ABC-Ausbildung Teil 2
4
1
3
+1
Bergstein
25
(6) + (2)
24
+1
Verbandsführer F B V / IV
2
0
0
+2
Zugführer F IV
0
0
0
±0
Gruppenführer F III
5
2
6
-1
Truppführer
6
3
9
-3
13
1
3
+ 10
13
4
12
+1
ABC-Ausbildung5 Teil 1
10
4
12
-2
ABC-Ausbildung Teil 2
3
2
6
-3
Einheit
IST-Stärke
Großhau
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Differenz
+7
4
Die SOLL-Stärke der ABC-Ausbildung wird für die Löschgruppe Hürtgen aufgrund der Sonderaufgabe ABC berechnet. Grundlage für die Berechnung der SOLL-Stärke bildet die taktische Einheit „Gruppe“, in der alle Truppführer die Qualifikation ABC
Teil 1 und der Gruppenführer die Qualifikation ABC Teil 2 haben sollen.
5
Die SOLL-Stärke der ABC-Ausbildung wird für die Löschgruppe Bergstein aufgrund der Sonderaufgabe ABC berechnet. Für
die „Gruppe“ erfolgt die Berechnung analog zur Löschgruppe Hürtgen. Zudem wird für die Besatzung des Gerätewagens Gefahrgut mit einer Qualifikation ABC Ausbildung Teil 1 und einer Qualifikation ABC Ausbildung Teil 2 die SOLL-Stärke berechnet.
Projekt Nr.: 054 16 047
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
25
SOLLFunktionen
(6) + (2)
SOLLStärke
24
Verbandsführer F B V / IV
0
0
0
±0
Zugführer F IV
2
0
0
+2
Gruppenführer F III
1
2
6
-5
Truppführer
6
3
9
-3
11
2
6
+5
9
4
12
-3
ABC-Ausbildung Teil 1
4
-
-
-
ABC-Ausbildung Teil 2
0
-
-
-
Kleinhau
10
(6)
12
-2
Verbandsführer F B V / IV
0
0
0
±0
Zugführer F IV
0
0
0
±0
Gruppenführer F III
0
1
2
-2
Truppführer
1
2
4
-3
0
1
2
-2
0
4
8
-8
ABC-Ausbildung Teil 1
0
-
-
-
ABC-Ausbildung Teil 2
0
-
-
-
Einheit
IST-Stärke
Vossenack
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Maschinist mit Führerschein Kl. C
Atemschutzgeräteträger
mit G26.3
Differenz
+1
Tabelle 34 Qualifikationen
Bei der Einzelbetrachtung der Löschgruppen sind außer für den ELW erst einmal keine Zugund Verbandsführer erforderlich. Betrachtet man jedoch die Gesamtstruktur so ist der Vorhalt
von Zug- und Verbandführern zur Führung von mehr als einer Löscheinheit im Einsatz erforderlich. Mit den derzeit insgesamt 10 ausgebildeten Zug- und Verbandsführern ist sichergestellt, dass der ELW sowie der C-Dienst mit qualifizierten und mit ausreichenden Personalreserven besetzt ist und die Organisationsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr aufrecht erhalten
bleiben kann.
Die Löschgruppe Hürtgen und insbesondere die Löschgruppe Bergstein übernehmen die Sonderaufgabe „Einsätze mit atomaren, biologischen und chemischen Gefahren“ (ABC). Daher
wurden die SOLL-Stärken für diese beiden Gruppen auf Grundlage der vorgehaltenen Fahrzeuge berechnet. Die weiteren Löschgruppen unterstützen diese Aufgabe. Daher ist die Vorhaltung von insgesamt 10 Personen mit der Qualifikation ABC Ausbildung Teil 1 in den Unterstützungseinheiten angemessen. Die Anzahl der Personen mit der Qualifikation ABC Ausbildung Teil 2 kann hingegen von einer Person auf drei Personen in den Unterstützungseinheiten
erhöht werden.
Projekt Nr.: 054 16 047
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8.
Maßnahmen
Aus dem Abgleich von IST-Struktur und SOLL-Struktur leiten sich zusammengefasst die folgenden Maßnahmen ab.
8.1 Organisationsstruktur
Die Einbindung der Feuerwehr in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde ist weiterhin
zu stärken und die gute Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Verwaltung fortzusetzen.
Die Löschwasserversorgung sollte insgesamt z. B. durch einen Konzessionsvertrag mit
dem Wasserversorger und die Nachrüstung der Wasserhochbehälter zur Löschwasserentnahme verbessert werden. Die Bereitstellung eines Planes zur Information über
Hydranten und sonstige Löschwasserentnahmestellen durch den Wasserversorger ist
als eine wichtige Maßnahme anzusehen.
Die überörtliche Unterstützung ist organisiert. Zur weiteren Verbesserung sollten Gespräche mit dem Kreis Düren zur personellen Aufstockung des Feuerschutztechnischen Zentrums des Kreises Düren gesucht werden.
Der Erreichungsgrad der Schutzziele ist engmaschig in den kommenden Jahren zu
überprüfen. Sollten sich im ersten Schutzziel Defizite ergeben, weil die Fahrzeuge mit
9 Funktionen und somit später ausrücken, ist die Aufstellung einer Dienstanweisung
zum Ausrücken mit einer SOLL-Stärke von 6 Funktionen bei Beachtung der Qualifikationen als Maßnahme zu prüfen.
Insbesondere in den Bereichen Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall ist die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
8.2 Standorte und Standortstruktur
Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Fahrzeiten
sind alle Standorte6 beizubehalten.
Zur Verbesserung der Abdeckung im südlichen bzw. südwestlichen Bereich sind die
Einrichtung von Löschgruppen und / oder Tagesbereitschaften in den Bereichen Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall oder andere Möglichkeiten, bspw. durch interkommunale Zusammenarbeit, zu prüfen.
Die Standorte sind zur Verbesserung des Unfallschutzes zu ertüchtigen. Dabei ist die
Rangfolge der Maßnahmen (baulich, organisatorisch, persönlich) zu beachten.
6
Im Norden der Gemeinde besteht durch die Standorte Gey und Straß eine sehr gute Abdeckung. Trotzdem empfiehlt es sich
dringend beide Standorte beizubehalten. Durch eine Zusammenlegung der Standorte würden die Fahrzeiten der ehrenamtlichen zum Gerätehaus erhöht, was zu einem verzögerten Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Einsatzort führen würde. Zudem
ist bei einer Zusammenlegung ein deutliches Risiko des Personalverlustes gegeben.
Projekt Nr.: 054 16 047
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
8.3 Technik und Ausstattung
Die technische Ausstattung ist beizubehalten und regelmäßig an den Bedarf anzupassen.
Für die Sicherstellung des zweiten Rettungswegs bei Objekten mit einer entsprechenden, älteren Baugenehmigung ist eine weitere 3-teilige Schiebleiter anzuschaffen und
dem Löschzug Nord zuzuordnen.
Die Einrichtung einer Kleiderkammer sowie eines Reservepools ist empfehlenswert.
8.4 Fahrzeugkonzept
Das Fahrzeugkonzept sieht vor, dass jede Löscheinheit ein Fahrzeug für den Brandschutz zur Verfügung hat. Darüber hinaus sind den jeweiligen Löscheinheiten Sonderaufgaben zugewiesen.
Die aus dem Fahrzeugkonzept abgeleiteten Fahrzeugbeschaffungen sind umzusetzen. Das Fahrzeugkonzept ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.
8.5 Personelle Aufstellung
Die Einrichtung der Tagesbereitschaft war und ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit. Damit ein schnelles Eingreifen möglich ist, ist es dringend erforderlich die Qualifikation der Tagesbereitschaft zu fördern, sodass ausreichend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen.
Um das Defizit an Atemschutzgeräteträgern insgesamt, aber insbesondere in den
Löschgruppen Gey und Großhau sowie der Tagesalarmbereitschaft, auszugleichen,
sollte gemeinsam mit dem Kreis ein geeignetes Ausbildungsmodell, bspw. an mehreren Abenden unter der Woche, für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang und auch für
weitere Lehrgänge gesucht werden.
Die Einheiten Straß und Bergstein verfügen über viele Atemschutzgeräteträger. Daher
sollten diese Einheiten die Sonderaufgabe AGT zugewiesen bekommen, um bei Brandereignissen im gesamten Gemeindegebiet mit einem MTF Atemschutzgeräteträger
zuzuführen.
In den jeweiligen Löscheinheiten ist die Erreichung der festgestellten SOLL-Stärken
mindestens anzustreben. Dabei ist die erforderliche Qualifikation zu beachten.
Projekt Nr.: 054 16 047
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Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald
9.
Fortschreibung und Berichtswesen
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist dieser bestehende Brandschutzbedarfsplan spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist für das Jahr 2022 vorzusehen.
Eine vorzeitige Fortschreibung kann bei wesentlichen Änderungen erforderlich werden. Wesentliche Änderungen können grundlegende Veränderungen im Bestand der Ressourcen
(bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Personal, Finanzen) sein. Aber auch das Verfehlen des festgelegten Schutzziels kann zum Bedarf der vorzeitigen Fortschreibung führen.
Dr. Mathias Frölich
Anne Kathrin Esser, M.Sc.
Kontakt
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43077-0
Telefax: 0211 43077-22
Ihre Ansprechpartner:
Anne Kathrin Esser
Projekt Nr.: 054 16 047
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