Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,1 MB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan Auftraggeber Gemeinde Hürtgenwald Herr Frank Heidbüchel August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Projekt Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Auftragnehmer Kommunal Agentur NRW GmbH Cecilienallee 59 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 43077-0 Telefax: 0211 43077-22 Projekt-Nr./Datum 054 16 047 / 05.09.2017 Entwurf Bearbeitung Anne Kathrin Esser, M.Sc. Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Inhalt Inhalt .............................................................................................................................. 2 1. Einleitung .............................................................................................................. 8 2. Rechtsgrundlagen ................................................................................................ 9 2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. 2015 S. 886) in aktueller Fassung ......... 9 2.2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NW) vom 01.03.2000 in aktueller Fassung .................................................................... 10 2.3 Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW) vom 12. Oktober 2000 in aktueller Fassung .............................................................................. 11 2.4 Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –SBauVO) vom 17.11.2009 in aktueller Fassung ..... 12 2.5 Erlass: Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73-52.06.04 – 11.09.2012 .................................. 12 2.6 Erlass: Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, Gem. RdErl. d. Innenministeriums 73-52.09.03 u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung-222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.05.2000 ........ 13 2.7 Sonstige ........................................................................................................ 13 3. Aufgaben der Feuerwehr ................................................................................... 14 4. Gefährdungspotential ........................................................................................ 16 4.1 Allgemeines zur Gemeinde ............................................................................ 16 4.1.1 Drehleiterpflichtige Objekte ..................................................................... 17 4.1.2 Löschwasserversorgung ......................................................................... 17 4.2 Besondere Objekte der Gemeinde ................................................................. 19 4.3 Besondere Risiken der Gemeinde ................................................................. 21 4.4 Einsatzzahlen ................................................................................................ 21 4.5 Risikoanalyse ................................................................................................ 22 4.6 Zusammenfassung ........................................................................................ 25 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 2 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 5. Schutzzieldefinition............................................................................................ 26 5.1 Grundlagen .................................................................................................... 26 5.2 Auswertung der Schutzzielerreichung ............................................................ 29 5.3 Schutzzielfestlegung ...................................................................................... 31 6. IST-Struktur ........................................................................................................ 32 6.1 Organisation .................................................................................................. 32 6.2 Standorte ....................................................................................................... 33 6.2.1 Straß ....................................................................................................... 35 6.2.2 Gey ......................................................................................................... 36 6.2.3 Großhau.................................................................................................. 37 6.2.4 Hürtgen ................................................................................................... 38 6.2.5 Vossenack .............................................................................................. 40 6.2.6 Bergstein................................................................................................. 41 6.2.7 Löschgruppe Kleinhau ............................................................................ 42 6.2.8 Jugendfeuerwehr .................................................................................... 43 6.3 Organisatorische Regelungen........................................................................ 44 6.4 Ausstattung / Technik .................................................................................... 45 6.5 Grafische Darstellung von Erreichbarkeiten ................................................... 46 6.5.1 Abdeckung Nacht .................................................................................... 46 6.5.2 Abdeckung Tag ....................................................................................... 50 6.6 7. 8. Zusammenfassung IST .................................................................................. 51 SOLL-Struktur .................................................................................................... 52 7.1 Organisationsstruktur ..................................................................................... 52 7.2 Standorte und Standortstruktur ...................................................................... 52 7.3 Technik und Ausstattung ............................................................................... 53 7.4 Fahrzeugkonzept ........................................................................................... 53 7.5 Personelle Aufstellung ................................................................................... 56 Maßnahmen ........................................................................................................ 61 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 3 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 9. 8.1 Organisationsstruktur ..................................................................................... 61 8.2 Standorte und Standortstruktur ...................................................................... 61 8.3 Technik und Ausstattung ............................................................................... 62 8.4 Fahrzeugkonzept ........................................................................................... 62 8.5 Personelle Aufstellung ................................................................................... 62 Fortschreibung und Berichtswesen.................................................................. 63 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 4 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Daten der Gemeinde..........................................................................16 Tabelle 2 Flächen der Gemeinde ......................................................................16 Tabelle 3 Objekte mit Brandmeldeanlage ..........................................................19 Tabelle 4 Industrie / Gewerbebetriebe ...............................................................19 Tabelle 5 Schulen, Kindergärten, Jugendheime ................................................20 Tabelle 6 Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten....................................20 Tabelle 7 Einsatzzahlen der Jahre 2014 bis 2016 .............................................21 Tabelle 8 Bisheriges Schutzziel .........................................................................29 Tabelle 9 Neugewähltes Schutzziel ...................................................................31 Tabelle 10 Fahrzeuge Löschgruppe Straß...........................................................35 Tabelle 11 Qualifikationen Löschgruppe Straß ....................................................35 Tabelle 12 Fahrzeuge Löschgruppe Gey .............................................................36 Tabelle 13 Qualifikationen Löschgruppe Gey ......................................................37 Tabelle 14 Fahrzeuge Löschgruppe Großhau .....................................................38 Tabelle 15 Qualifikationen Löschgruppe Großhau ...............................................38 Tabelle 16 Fahrzeuge Löschgruppe Hürtgen.......................................................39 Tabelle 17 Qualifikationen Löschgruppe Hürtgen ................................................39 Tabelle 18 Fahrzeuge Löschgruppe Vossenack ..................................................40 Tabelle 19 Qualifikationen Löschgruppe Vossenack ...........................................41 Tabelle 20 Fahrzeuge Löschgruppe Bergstein ....................................................42 Tabelle 21 Qualifikationen Löschgruppe Bergstein ..............................................42 Tabelle 22 Qualifikationen Löschgruppe Kleinhau ...............................................43 Tabelle 23 Maßnahmen an Objekten...................................................................53 Tabelle 24 Fahrzeugbedarf Straß ........................................................................54 Tabelle 25 Fahrzeugbedarf Gey ..........................................................................54 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 5 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Tabelle 26 Fahrzeugbedarf Großhau...................................................................54 Tabelle 27 Fahrzeugbedarf Hürtgen ....................................................................54 Tabelle 28 Fahrzeugbedarf Bergstein..................................................................55 Tabelle 29 Fahrzeugbedarf Vossenack ...............................................................55 Tabelle 30 Fahrzeugbedarf Kleinhau ...................................................................55 Tabelle 31 Fahrzeugbedarf C-Dienst ...................................................................56 Tabelle 32 Beschaffungsfolge .............................................................................56 Tabelle 33 Personalbedarf ..................................................................................57 Tabelle 34 Qualifikationen ...................................................................................60 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 6 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Verteilung der Einsatzarten im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre .22 Abbildung 2 Risikoanalyse: Parameter und Grenzwerte ........................................23 Abbildung 3 Risikoanalyse: Einstufung der Ortsteile ..............................................23 Abbildung 4 Risikoanalyse: Grafische Darstellung .................................................24 Abbildung 5 CO-Summenkurve aus der ORBIT-Studie .........................................27 Abbildung 6 Prozentuale Verteilung der Funktionsverteilung in Abhängigkeit der Zeit über die zeitkritischen Einsätze 2014 - 2016 ...............................30 Abbildung 7 Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald .....................33 Abbildung 8 Standorte der Feuerwehr Hürtgenwald ..............................................34 Abbildung 9 Grafische Darstellung der ersten Hilfsfrist nachts ...............................47 Abbildung 10 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Nord nachts .......................................................................................48 Abbildung 11 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Süd nachts .........................................................................................49 Abbildung 12 Grafische Darstellung der Abdeckung durch die Tagesbereitschaft Kleinhau tagsüber ..............................................................................50 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 7 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 1. Einleitung Die Brandschutzbedarfsplanung ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinde Hürtgenwald kommt mit diesem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan sowohl Ihrer Pflicht zur Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr nach und trägt somit Gewähr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hürtgenwald. Die Gemeinde Hürtgenwald ist mit ca. 9.000 Einwohnern eine der kleinsten Gemeinden im Kreis Düren. Die Gemeinde liegt am Rande des Nationalparks Eifel. Die Gemeinde Hürtgenwald ist in 13 Gemeindeteile untergliedert. Die Freiwillige Feuerwehr setzt sich aus sechs Löschgruppen mit rund 130 Mitgliedern und einer Löschgruppe als Tagesbereitschaft sowie einer Jugendfeuerwehr mit 50 Jungen und Mädchen zusammen. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 8 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 2. Rechtsgrundlagen Nachfolgend werden wichtige gesetzliche Grundlagen für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in NRW zusammengefasst. Seit der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2009 ist eine wesentliche Änderung mit der Ablösung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zum 01.01.2016 erfolgt. Zudem hat die Wiederaufnahme der Begriffe „Katastrophe“ und „Katastrophenschutz“ die Folge, dass der Verweis auf das Zivilschutzgesetz des Bundes entfällt. 2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (GV. NRW. 2015 S. 886) in aktueller Fassung Teil 1 Ziel und Anwendungsbereich, Aufgaben und Träger § 1 Ziel und Anwendungsbereich (1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten 1. bei Brandgefahren (Brandschutz), 2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und 3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz). […] § 2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung, […] (2) Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. […] § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. (2) […] Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 9 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald (3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. […] § 4 Aufgaben der Kreise § 5 Aufgaben des Landes § 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein Teil 2 Organisationen Kapitel 1: Feuerwehr Kapitel 2: Katastrophenschutz Kapitel 3: Rechtsstellung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz Teil 3 Gesundheitswesen Teil 4 Einrichtungen, vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen Kapitel 1: Vorbeugender Brandschutz Kapitel 2: Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen für Schadens- und Großeinsatzlagen sowie Katastrophen Teil 5 Durchführung der Abwehrmaßnahmen Kapitel 1: Einsatzleitung Kapitel 2: Krisenmanagement Kapitel 3: Überörtliche Hilfeleistung Teil 6 Rechte und Pflichten der Bevölkerung Teil 7 Kosten Teil 8 Aufsicht Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften 2.2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NW) vom 01.03.2000 in aktueller Fassung § 54 Sonderbauten (1) Für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können im Einzelfall gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 10 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald a) wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen und Räume oder b) wegen der besonderen Anforderungen nach Satz 1 nicht bedarf. (2) Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf […] 5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen, […] (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für die in § 68 Abs. 1 Satz 3 aufgeführten Vorhaben. § 72 Behandlung des Bauantrages […] (6) Legt die Bauherrin oder der Bauherr Bescheinigungen einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen im Sinne des § 85 Abs. 2 Nr. 4 vor, so wird vermutet, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen insoweit erfüllt sind. Im Hinblick auf die Standsicherheit und den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage solcher Bescheinigungen verlangen. Die Bauaufsichtsbehörde ist zu einer Überprüfung des Inhalts der Bescheinigungen nicht verpflichtet. Mit der Vorlage der Bescheinigungen sind der Bauaufsichtsbehörde die staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 zu benennen, die mit den stichprobenhaften Kontrollen der Bauausführung beauftragt worden sind. Die Sätze 1 bis 5 gelten im Hinblick auf den Brandschutz einer baulichen Anlage nicht für Sonderbauten (§ 54). 2.3 Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW) vom 12. Oktober 2000 in aktueller Fassung (54) Sonderbauten (§ 54) (54.33) Beteiligung der Brandschutzdienststellen (72) Behandlung des Bauantrages (§ 72) (72.622) Die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes haben 1. im vereinfachten Genehmigungsverfahren - soweit es sich nicht um Sonderbauten (§ 54) handelt zu bescheinigen, dass das Bauvorhaben nach Prüfung der einzureichenden Bauvorlagen den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 11 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald (§ 72 Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauO NRW in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 SV-VO). Zur Bescheinigung gehören der Prüfbericht und eine Ausfertigung der brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SV-VO). Die Sachverständigen haben den zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu entsprechen (§ 16 Abs. 2 SV-VO), dies ist in der Bescheinigung zum Ausdruck zu bringen; 2. in der Freistellungsregelung (§ 67 Abs. 4 Satz 2) die in Ziffer 1 genannte Bescheinigung auszustellen. 2.4 Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –SBauVO) vom 17.11.2009 in aktueller Fassung Teil 1 Versammlungsstätten Teil 2 Beherbergungsstätten Teil 3 Verkaufsstätten Teil 4 Hochhäuser Teil 5 Garagen Teil 6 Betriebsräume für elektrische Anlagen 2.5 Erlass: Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73-52.06.04 – 11.09.2012 „Nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung […] setze ich hiermit die nachfolgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften in Kraft:         Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –„ (Ausgabe September 2006) Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ (Ausgabe Januar 2012) Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (Ausgabe Februar 2008) Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) „Atemschutz“ (Ausgabe August 2004) Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV 8) „Tauchen“ (Ausgabe August 2004) Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) „Die tragbaren Leitern“ (Ausgabe 1996) Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100) „Führung und Leitung im Einsatz-Führungssystem“ (Ausgabe März 1999) Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500) „Einheiten im ABC-Einsatz“ (Ausgabe Januar 2012)“ Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 12 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 2.6 Erlass: Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, Gem. RdErl. d. Innenministeriums 7352.09.03 u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.05.2000 2.2 Die örtlich zuständige Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen. 2.7 Sonstige      Unfallverhütungsvorschriften (UVV Feuerwehr GUV-V C53) DVGW-Arbeitsblatt 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung Schutzzieldefinition der AGBF – Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung der Spitzenverbände (Schnellbrief 194/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW) Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesfeuerwehrverband NRW e.V. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 13 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 3. Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes. In der Gemeinde Hürtgenwald werden u.a. die nachstehenden Aufgaben von der Feuerwehr wahrgenommen: Aufgaben nach BHKG:             vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz) Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz) Stellung von Brandsicherheitswachen Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen Beteiligung an der Brandschau Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zur Verhütung von Bränden, zum sachgerechten Umgang mit Feuer, zum Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Amtshilfe für andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Ausleuchten, Leichenbergung, Gestellung von Fahrzeugen oder Gerätschaften) Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen Einsatz und Beteiligung bei Großschadensereignissen Überörtliche Hilfeleistung Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 14 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben:                Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, soweit nicht Aufgabe nach BHKG Tiertransport und Tierfang Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt, Umweltamt, Lebensmittelbehörde und Untere Wasserbehörde Mitwirkung bei Kreiskonzepten Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung auf Gemeinde- und Kreisebene Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährdete Objekte Mitwirken bei der Ausschreibung von Fahrzeugen u. Geräten, Fremdvergaben und Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Überwachung, Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Ausrüstung Mitwirken bei der Bauunterhaltung bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt/Bauamt Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen Regelmäßige Pressearbeit in Tageszeitungen und dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Hürtgenwald (während des Einsatzes und als Nachbereitung) Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen und im Rahmen von Veranstaltungen anderer Vereine Begleitung von Umzügen, Prozessionen und Kranzniederlegungen (Verkehrssicherung auf Anforderung der Polizei) Unterstützung von Vereinen des Ortes Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 15 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 4. Gefährdungspotential Das folgende Kapitel „Gefährdungspotenzial“ beschreibt in den Kapiteln 4.1 bis 4.4 verschiedene Gefahrenmerkmale der Gemeinde Hürtgenwald. Im Kapitel 4.5 wird anhand von vier Parametern eine Risikoanalyse durchgeführt. Abschließend fasst das Kapitel 4.6 das Gefährdungspotential für die Gemeinde Hürtgenwald zusammen. 4.1 Allgemeines zur Gemeinde Daten der Gemeinde Bundesland Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Köln Kreis Düren Geographische Lage Ausdehnung 50° 41‘ 46‘‘ nördliche Breite 6° 21‘ 26‘‘ östliche Länge Nord-Süd ~14,7 km Ost-West ~12,4 km Höchster Punkt 566 m über NN (Jägerhaus) Niedrigster Punkt 170 m über NN (Staubecken Obermaubach) Tabelle 1 Daten der Gemeinde Hürtgenwald liegt in einem topografisch anspruchsvollen Gebiet. Die 13 Ortsteile verteilen sich auf Höhenlagen von 170 m über NN bis 566 m über NN. Auch die Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen sind durch einflussreiche Höhenunterschiede geprägt. Zudem führen die Straßen z.T. durch Waldgebiete und Serpentinen. Flächen der Gemeinde Fläche Anteil bebaute Fläche, einschl. Hofräume und Hausgärten 4,05 qkm 4,60 % Verkehrsflächen 2,81 qkm 3,19 % Grünflächen 0,17 qkm 0,19 % landwirtschaftliche Flächen 27,64 qkm 31,40 % Wasserflächen 1,67 qkm 1,90 % Flächen für die Forstwirtschaft 51,15 qkm 58,13 % Sonstige Flächen 0,52 qkm 0,59 % Summe 88 qkm Tabelle 2 Flächen der Gemeinde Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 16 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Die bedeutendste Straße im Gemeindegebiet ist die B 399, die das Gemeindegebiet auf der Nord-Süd-Achse durchquert und den Kreis Düren mit Belgien verbindet. Darüber hinaus gibt es weitere stark befahrene Landes- und Kreisstraßen. In Folge der Einführung der LKW-Maut hat der Schwerlastverkehr im Gemeindegebiet zugenommen. Auch das Gefahrenpotential an zwei größeren Kreuzungen der B399n hat in Folge dessen zugenommen. Durch das Gemeindegebiet führt eine ca. 350 m lange Bahnstrecke, die für den Personenverkehr genutzt wird. 4.1.1 Drehleiterpflichtige Objekte In der Gemeinde Hürtgenwald sind nahezu alle Gebäude von geringer Höhe. Bei den wenigen Objekten nicht geringer Höhe handelt es sich im Wesentlichen um Beherbergungsstätten mit einem zweiten, baulich sichergestellten Rettungsweg. Auch gibt es wenige ältere Objekte, die eine Baugenehmigung unter Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über eine 3-teilige Schiebleiter erhalten haben. Die Feuerwehr hält daher derzeit eine 3-teilige Schiebleiter vor. Sofern für weitere Objekte mit einem Aufenthaltsraum oberhalb des zweiten Obergeschosses ein Bauantrag gestellt wird, werden diese Objekte nur unter Auflage der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über bauliche Maßnahmen genehmigt. Daher besteht für das Gemeindegebiet Hürtgenwald kein Bedarf zur Vorhaltung einer eigenen Drehleiter. Zur überörtlichen Bedarfsabdeckung hält der Kreis Düren für die Feuerwehren der Städte und Gemeinden im Kreis Düren Einsatzfahrzeuge und Gerätschaften, so auch eine Drehleiter, am Feuerschutztechnischem Zentrum in Stockheim vor. Diese Drehleiter wie auch eine Drehleiter aus dem benachbarten Gemeindegebiet der Gemeinde Simmerath wird in örtlicher Abhängigkeit über die Alarm- und Ausrückeordnung zeitgleich alarmiert. Sofern die Drehleiter des Feuerschutztechnischen Zentrums in einem anderen Einsatz gebunden ist oder personell nicht besetzt werden kann, wird die Drehleiter der Stadt Düren alarmiert. 4.1.2 Löschwasserversorgung1 Im besiedelten Gebiet der Gemeinde steht eine größtenteils ausreichende Versorgung mit Löschwasser über das Hydrantennetz zur Verfügung. In wenigen bebauten Gebieten ist die Löschwasserversorgung nicht an die Bebauungspläne angepasst worden, sodass einige Landwirte sich eigenständig Löschwasser bevorraten. Derzeit besteht keine Zuständigkeit des Wasserversorgers bezüglich der Löschwasserversorgung. Für die Wartung des Hydrantennetzes ist der Wasserleitungszweckverband Perlenbach verantwortlich. Sofern im Rahmen des alljährlichen Hydranten-Winterdienstes durch die Feuerwehr Mängel festgestellt werden, werden diese gebündelt über das Ordnungsamt an den Wasserleitungszweckverband Perlenbach weitergeleitet. 1 Die Beurteilung der Löschwasserversorgung beruht auf den Angaben der Feuerwehr. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 17 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Darüber hinaus gibt es in einigen Gebieten eine unabhängige Löschwasserversorgung. Diese wird über offene Gewässer wie die Bäche Kall, Rur und Wehebach mit geeigneten Entnahmestellen in Simonskall und Zerkall sowie die Wehebachtalsperre sichergestellt. An den Freizeitanlagen Steinbach in Hürtgen sowie Bosselbach in Vossenack werden Teiche für die Löschwasserversorgung vorgehalten. Am Gut Hocherbach in Horm gibt es auf einem privaten Grundstück ebenfalls einen Teich, der in Ausnahmefällen zur Wasserentnahme genutzt werden könnte. Zudem können insgesamt drei Schwimmbecken im Gemeindegebiet für die Löschwasserversorgung genutzt werden. Für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet gibt es sechs Wasserhochbehälter. Diese bieten derzeit jedoch keine Möglichkeit zur Entnahme als Löschwasser durch die Feuerwehr. Schwierig wird die Löschwasserversorgung an der Ringstraße eingeschätzt. Da dort nicht direkte Wasserentnahmestellen zur Verfügung stehen, wird ein Anhänger mit 2.000 m Schlauch von der Feuerwehr vorgehalten. Ebenfalls schwierig ist die Löschwasserversorgung für die nahezu 60 % einnehmenden Waldflächen im Gemeindegebiet. Die Waldflächen grenzen nur in wenigen Bereichen an die bebauten Gebiete an. Innerhalb der Waldflächen ist die Löschwasserversorgung über Pendelverkehr und geeignete Gerätschaften der Feuerwehr aufrecht zu halten. Der Wasserversorgungszweckverband Perlenbach wird der Gemeinde im Laufe des Jahres ein Berechnungsprogramm zur Verfügung stellen. Dann kann eigenständig die Verfügbarkeit der Wassermengen im Leitungsnetz punktgenau abgerufen werden. Damit ist die Löschwasserversorgung insgesamt als ausreichend einzustufen. Langfristig muss jedoch die Löschwasserversorgung beobachtet werden, da durch die Vergrößerung der Abstände zwischen den Hydranten sowie durch die Verringerung der Rohrdurchschnitte und damit der Durchflussmengen bei der Neuverlegung oder Sanierung der Leitungen durch den Wasserversorger die Löschwasserversorgung gegebenenfalls beeinflusst werden kann. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 18 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 4.2 Besondere Objekte der Gemeinde Im Gemeindegebiet Hürtgenwald sind insgesamt sieben Objekte mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die auf die Kreisleitstelle Düren aufgeschaltet sind. Objekte mit Brandmeldeanlage Blindenwohnheim Antoniusstraße, Gey Mega Pellet Holzpelletsanlage Germeter, Vossenack Blindenwerkstätten An der Binnesburg, Straß AWA Restmüllverwertung Entsorgungs- / Logistikzentrum Pfarrer Pleus Straße, Straß Landhotel Kallbach Simonskall, Vossenack Altenheim Geschwister Louis Haus Baptist Palm Platz, Vossenack Hotel „Zum alten Forsthaus“ Germeter, Vossenack Tabelle 3 Objekte mit Brandmeldeanlage Darüber hinaus gibt es weitere Objekte, die aufgrund ihrer Nutzungsart oder der Anzahl an versammelten Personen eine besondere Betrachtung erforderlich machen. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Industrie, Gewerbebetriebe Biogasanlage Rinnebachstraße, Kleinhau Papierfabrik Zerkall Gustav-Renker-Straße 5, Bergstein Tabelle 4 Industrie / Gewerbebetriebe Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 19 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Schulen, Kindergärten, Jugendheime Villa Wackelzahn Brandenberger Straße 64, Brandenberg "Eifelzwerge" Gey Friedhofsstraße 15, Gey Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Kleinhau Katholische Kindertageseinrichtung "FATIMA" Kreuzstraße 7, Kleinhau Pfarrer-Dickmann-Straße 6, Vossenack Grundschule Vossenack Im Oberdorf 16, Vossenack Burgstraße 48, Bergstein Grundschule Gey-Straß Hormer Straße 5, Straß Schulzentrum Sekundarschule Nordeifel (Haupt- und Realschule) Franziskus-Gymnasium Vossenack (privat, mit Jungen-Internat) Jugendwaldheim Tabelle 5 August-Scholl-Straße 4, Kleinhau Franziskusweg 1, Vossenack Am Peterberg 8, Vossenack Schulen, Kindergärten, Jugendheime Insbesondere die Ortsteile Vossenack und Simonskall sind touristisch gut erschlossen. In Simonskall ist die Bettenanzahl der Beherbergungsstätten größer als die Einwohnerzahl in diesem Bereich. Beherbergungsstätten (mit mehr als 12 Betten) Jugendzeltplatz Schevenhüttener Straße, Kleinhau Hotel „Im Wiesengrund“ Simonskall 12, Vossenack Hotel „Talschenke“ Simonskall 1, Vossenack Hotel Pension Sonneneck Simonskall 21, Vossenack Tabelle 6 Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten Die vorhandenen Waldflächen werden zudem für die Freizeitgestaltung – Hochseilgarten Raffelsbrand, Mountainbike-Park Raffelsbrand - genutzt. Zur Koordinierung von Notfällen innerhalb des Waldes sind sogenannte Rettungspunkte markiert. Zudem sind eine Motorcross-Strecke sowie ein Segelflugplatz als Objekte mit besonderer Nutzung anzusehen. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 20 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 4.3 Besondere Risiken der Gemeinde Aufgrund der großen Anteile der Waldflächen an der Gesamtgemeindefläche ist das Risiko der Waldbrandgefahr als hinreichend wahrscheinlich einzustufen. Bei dem Waldgebiet handelt es sich um Mischwald, größtenteils Fichten. Die topografische Lage des Gemeindegebietes auf einem Höhenrücken führt dazu, dass Unwetterlagen sich häufig vor dem Höhenrücken teilen und am Gemeindegebiet vorbeiziehen. In seltenen Fällen ziehen die Unwetterlagen über das Gemeindegebiet und führen dann zu besonders starken Auswirkungen. 4.4 Einsatzzahlen Auf Grundlage der von der Gemeinde Hürtgenwald bereitgestellten Einsatzdaten ergeben sich folgende Werte: 2014 2015 2016 ∅ Brände 16 10 22 16 Kleinbrände 14 4 16 11 Mittelbrände 2 5 5 4 Großbrände 0 1 1 1 Hilfeleistungen 64 61 61 62 TH 37 28 29 31 Türöffnung 1 2 4 2 Sturm / Wasser 0 2 1 1 Öl 8 15 11 12 ABC-Einsätze 1 2 2 2 Tierrettung 12 10 3 8 Amtshilfe / Sonstige Einsätze 5 2 11 6 Brandwachen 2 5 5 4 Fehlalarme (BMA) 2 6 4 4 Summe 84 82 92 86 Tabelle 7 Einsatzzahlen der Jahre 2014 bis 2016 Die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald hatte im Durchschnitt über die letzten drei Kalenderjahre 86 Einsätze. Es ist festzustellen, dass die Einsatzzahlen der letzten drei Jahren insgesamt sehr konstant sind. Durchschnittlich 72 % aller Einsätze fallen auf Hilfeleistungen aller Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 21 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Art. Die Anteile von Brandwachen und Fehlalarmen an den Gesamteinsätzen sind mit weniger als 5 % als geringfügig zu betrachten. Verteilung der Einsatzarten im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre 5% 5% 18% Brände Hilfeleistungen Brandwachen Fehlalarme 72% Abbildung 1 Verteilung der Einsatzarten im Durchschnitt über die letzten 3 Jahre 4.5 Risikoanalyse Für die Beurteilung des Risikos im Gemeindegebiet wurde durch die Kommunal Agentur NRW eine heute übliche Methode zur Risikoanalyse angewendet. Die Methode der Risikoanalyse lässt eine differenzierte Betrachtung der Ortschaften zu. Für die Ortschaften wurde die in der Satzung der Gemeinde festgelegten Gemarkungen übernommen. Zu der Gemarkung Straß gehören auch die Ortschaften Horm und Schafberg, zu Bergstein zählt Zerkall sowie zu Vossenack gehören Simonskall und Raffelsbrand. Folgende Parameter und Grenzwerte wurden zugrunde gelegt:     Einwohnerdichte Risiko-Objektdichte Einsatzdichte Sondereinflüsse (bspw. Kriminalität, Sozialstruktur) Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 22 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 2 Risikoanalyse: Parameter und Grenzwerte Die Grenzwerte wurden dabei gegenüber den für die Methode üblichen Grenzwerten verschärft, da die Gemeindegröße und -struktur nur bedingt mit anderen Kommunen übereinstimmt. Würde man die in anderen Städten üblichen Grenzwerte (z. B. Punktwert 1 bis 500 Einwohner / km2) ansetzen, ergäbe sich für alle Ortschaften ein geringes Gesamtrisiko (Punktwert 1). Ziel der Risikoanalyse ist jedoch eine Differenzierung des Risikos zwischen den einzelnen Ortsteilen. Ein Vergleich mit anderen Städten ist aufgrund der verschärften Grenzwerte nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Abbildung 3 Risikoanalyse: Einstufung der Ortsteile Durch die Anwendung der deutlich verschärften Grenzwerte ergibt sich folgende grafische Darstellung für die Verteilung des Risikos über das Gesamtgemeindegebiet: Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 23 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Gey Großhau Straß Kleinhau Hürtgen Brandenberg Bergstein Vossenack Abbildung 4 Risikoanalyse: Grafische Darstellung Insgesamt betrachtet, besteht für die Gemeinde Hürtgenwald ein geringes Risiko. Die Ortsteile Gey und Vossenack werden in Risikogruppe 2 mit einem leicht erhöhten Risiko eingestuft. Lediglich der Ortsteil Straß wird in Risikogruppe 3 von 4 mit einem mittleren Risiko eingestuft. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 24 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Diese Einstufung ergibt sich insbesondere aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, da die Flächenanteile des Ortsteiles Straß im Verhältnis zu den anderen besonders ländlich geprägten Ortseilen gering sind. 4.6 Zusammenfassung Die Gemeinde Hürtgenwald ist eine topografisch anspruchsvolle Flächengemeinde. Die dezentrale Verteilung der Objekte und Einrichtungen stellt ebenso ein Risiko dar, wie die großen Waldflächen, welche zur Freizeitgestaltung einladen. Ebenso ist die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen auf der Bundes- sowie den Landes- und Kreisstraßen als kritisch zu betrachten. Die insgesamt homogene Verteilung des Risikos führt zu der Schlussfolgerung, dass kein Bereich besonders betrachtet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden müssen. Vielmehr sollte es Ziel sein, alle Ortsteile gleichermaßen abzudecken. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 25 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 5. Schutzzieldefinition 5.1 Grundlagen Nach § 3 BHKG ist es Aufgabe der Gemeinde eine „den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ zu unterhalten. Die Unterhaltung der Feuerwehr umfasst dabei die personelle Aufstellung, die materielle Ausstattung und die ständige Unterhaltung. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird darüber hinaus über das im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Schutzziel beschrieben. Für die Frage der Leistungsfähigkeit und der Bemessung der Feuerwehr ist dabei allein auf die (politische) Gemeinde abzustellen. Zur Orientierung bezüglich der Wahl des Schutzziels werden allgemein anerkannte Regeln der Technik, Empfehlungen von Fachverbänden und Handreichungen herangezogen. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat in der Vollversammlung am 19.11.2015 erneut die Fachempfehlung für Berufsfeuerwehren aus dem Jahr 1998 bestätigt. Darin sind als Qualitätskriterien die Hilfsfrist, die Funktionsstärke und der Erreichungsgrad festgelegt. Diese Kriterien werden in Anlehnung an ein standardisiertes Schadensereignis, den kritischen Wohnungsbrand, bemessen. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass es neben dem kritischen Wohnungsbrand auch andere Schadensereignisse gibt, in denen eine wirksame und schnelle Hilfeleistung, bspw. bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, erforderlich ist. Hilfsfrist: Als Hilfsfrist nach DIN 14011 wird die Zeit zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen der Kräfte am Einsatzort bezeichnet. Betrachtet man den kritischen Wohnungsbrand, so ist die Rettung von Personen maßgeblich für den Erfolg des Einsatzes. Im Rahmen der ORBIT-Studie wurde in den 70er Jahren die Erträglichkeits- und Reanimationsgrenze für Menschen durch Rauchgasintoxikation untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Erträglichkeitsgrenze bei 13 Minuten und die Reanimationsgrenze bei 17 Minuten nach Brandausbruch liegen. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 26 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 5 CO-Summenkurve aus der ORBIT-Studie Aufgrund dieser medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ist es das Ziel, spätestens 17 Minuten nach Brandausbruch die Person zur Reanimation an den Rettungsdienst zu übergeben. Der zeitliche Ablauf von Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Maßnahmen sieht wie folgt aus: Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 27 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Zeitpunkt 1 Zeitabschnitt Brandausbruch > Entdeckungszeit 2 Brandentdeckung > Meldezeit 3 Betätigung einer Meldeeinrichtung > Aufschaltzeit 4 Beginn der Notrufabfrage > Gesprächs- und Dispositionszeit 5 Alarmierung der Einsatzkräfte > Ausrückezeit 6 Ausrücken der Einsatzkräfte > Anfahrtzeit 7 Eintreffen der Einsatzkräfte > Erkundungszeit 8 Erteilung des Einsatzauftrages > Entwicklungszeit 9 Wirksamwerden der Maßnahmen Die von der Gemeinde festzusetzende Hilfsfrist umfasst ausschließlich die von den Einsatzkräften beeinflussbaren Zeiten bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle (s. Fettdruck oben). Die festgelegte Hilfsfrist (z. B. 8 Minuten) kann von der Gemeinde durch organisatorische Maßnahmen der Feuerwehr beeinflusst werden. Die verbleibenden Minuten bis zur Erträglichkeitsbzw. Reanimationsgrenze nach 13 bzw. 17 Minuten fallen für Brandentdeckung und Meldung (vgl. Zeitpunkt 1-4) sowie die Einleitung von Maßnahmen (vgl. Zeitpunkt 7-9) an und sind nicht durch die Feuerwehr beeinflussbar. Funktionsstärke: Die Funktionsstärke beschreibt die erforderliche Personalstärke, die zur Erreichung des Schutzziels benötigt wird. Zur Einhaltung der Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften muss die ersteintreffende Einheit mindestens 6 Funktionen (taktische Einheit „Staffel“) umfassen, damit bei Einsatz eines Trupps zur Brandbekämpfung (bestehend aus 2 Funktionen) ein weiterer Trupp als Sicherungstrupp bereitsteht. Alle 4 Funktionen müssen Atemschutzgeräteträger sein. Komplettiert wird die Staffel durch den Staffelführer und den Maschinisten, der für die Bedienung der Aggregate am Fahrzeug verantwortlich ist. Die ersteintreffende Einheit ist in der Regel vollständig mit ihren Tätigkeiten gebunden, sodass für jede weitere Aufgabe, bspw. die Kontrolle der Nachbargebäude auf das Eindringen von Rauch, der Einsatz weiterer Funktionen erforderlich ist. Aber auch bei Einsätzen technischer Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 28 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Hilfe ist die Staffel vollständig gebunden und auf das Nachrücken weiterer Kräfte angewiesen. Die AGBF legt für die weiteren Arbeiten eine erforderliche Gesamtpersonalstärke von 16 Funktionen fest. Erreichungsgrad: Der Erreichungsgrad beschreibt, in wie vielen Fällen, die selbstgewählte Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist erreicht wird. Wählt man bspw. den Erreichungsgrad mit 80 % bedeutet dies, dass in 4 von 5 Einsätzen Hilfsfrist und Funktionsstärke eingehalten werden müssen. Ein Erreichungsgrad von 100 % ist u.a. durch folgende, nicht beeinflussbare Parameter, nicht erreichbar:    Duplizität von Einsätzen, Verzögerungen in der Anfahrt durch wetterbedingte Einflussfaktoren (Glatteis, Schnee etc.), Gemeindestruktur. Als tatsächlich möglicher Erreichungsgrad ist nach Fachempfehlungen2 ein Erreichungsgrad zwischen 80 % und 100 % anzustreben. Die Wahl des Erreichungsgrades kann nicht wie Hilfsfrist und Funktionsstärke durch wissenschaftliche Ansätze bestimmt werden. Der Erreichungsgrad wird insbesondere durch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sowie die Höhe des einzugehenden Risikos bestimmt. 5.2 Auswertung der Schutzzielerreichung Im fortzuschreibenden Brandschutzbedarfsplan wurden die Schutzziele der Gemeinde Hürtgenwald wie folgt festgelegt: Qualitätskriterium Schutzziel 1 Schutzziel 2 Hilfsfrist 8 Minuten 13 Minuten Funktionsstärke 9 Funktionen 21 Funktionen Zielerreichungsgrad 80 % 80 % Tabelle 8 Bisheriges Schutzziel Zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades werden die zeitkritischen Einsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 ausgewertet und mit dem Schutzziel abgeglichen. Als zeitkritische Einsätze wurden alle in diesem Zeitraum anfallende Einsätze bewertet, die mit den Alarmierungsstichworten Brand 2 und 3 (BD 2, 3), Person eingeklemmt 1 und 2 (PE 1, 2), Person hinter Tür 2 R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung? Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 29 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald (PET) und ABC 1 und 2 alarmiert wurden. Zu den zeitkritischen Einsätzen wurden keine Alarmierungen mit dem Stichwort „BMA“ hinzugezogen, da die BMA-Einsätze aufgrund der hohen Abbruchquote nicht mit den anderen zeitkritischen Einsätzen vergleichbar sind. Die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald hatte in den Jahren 2014 und 2015 jeweils sechs, sowie im Jahr 2016 zehn zeitkritische Einsätze. Der tatsächliche Zielerreichungsgrad bezieht sich jeweils auf die Anzahl der zeitkritischen Einsätze (100%). Der Zielerreichungsgrad im Jahr 2014 lag für die Schutzziele 1 und 2 bei 17 %. Im Jahr 2015 ist eine deutliche Verbesserung im Schutzziel 1 auf 43 % und im Schutzziel 2 auf 29 % ersichtlich. Im Jahr 2016 verschlechterte sich der Zielerreichungsgrad für Schutzziel 1 und 2 auf 10 % aller zeitkritischen Einsätze. Dieser Rückgang des Zielerreichungsgrades kann auf die Umstellung (Handhabung, Bedienung) auf den Digitalfunk zurückzuführen sein. Der Zielerreichungsgrad wird maßgeblich von der geringen Anzahl der zeitkritischen Einsätze beeinflusst. Diese hat zur Folge, dass jeder einzelne Einsatz besonders hohen Einfluss auf die Auswertung hat. Einsatzabbrüche vor Eintreffen aller Kräfte und fehlende Statusmeldungen führten vereinzelt ebenfalls dazu, dass die Annahme des nicht rechtzeitigen Eintreffens der Funktionen getroffen werden muss. Die Auswertung der Einsätze hat dabei ergeben, dass kein signifikanter Unterschied bezüglich des Erreichungsgrades tagsüber oder nachts besteht. Vielmehr lässt die Auswertung feststellen, dass der Einsatzort und die damit verbundene Fahrzeit ausschlaggebend sind für die Zielerreichung. Die prozentuale Verteilung des Erreichens der erforderlichen Funktionsstärke von 9 Funktionen in Abhängigkeit der Zeit über alle zeitkritischen Einsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 zeigt Abbildung 6. Abbildung 6 16 min 15 min 14 min 13 min 12 min 11 min 10 min 9 min 8 min 7 min 6 min 5 min 4 min 3 min 2 min 1 min 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Prozentuale Verteilung der Funktionsverteilung in Abhängigkeit der Zeit über die zeitkritischen Einsätze 2014 - 2016 Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 30 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 5.3 Schutzzielfestlegung In Anlehnung an die Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der kommunalen Spitzenverbände, werden in Wahrnehmung des kommunalen Selbstverantwortungsrechts die folgenden Schutzziele 1 bis 3 für zeitkritische Einsätze in der Gemeinde Hürtgenwald festgelegt: Qualitätskriterium Schutzziel 1 Schutzziel 2 Schutzziel 3 Hilfsfrist 8 Minuten 12 Minuten 16 Minuten Funktionsstärke 6 Funktionen 12 Funktionen 18 Funktionen Zielerreichungsgrad 75 % 75 % 75 % Tabelle 9 Neugewähltes Schutzziel Als zeitkritische Einsätze werden solche definiert, die mit den Alarmierungsstichworten Brand 2 und 3 (BD 2, 3), Person eingeklemmt 1 und 2 (PE 1, 2), Person hinter Tür (PET) und ABC 1 und 2 belegt sind. Die Wahl der drei Schutzziele wird wie folgt begründet: Aufgrund der homogen verteilten Risiken ist es das Ziel, in allen dicht besiedelten Bereichen innerhalb kürzester Zeit eine Einheit für Erstmaßnahmen am Einsatzort vorweisen zu können. Die benachbarten Löschgruppen führen dann innerhalb der Schutzziele 2 und 3 je eine weitere Staffel für unterstützende Maßnahmen und weiterführende Aufgaben zu. Die Zielerreichung soll mit dem Ziel der langfristigen Erhöhung des Erreichungsgrades in den kommenden Jahren engmaschig überprüft werden. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 31 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 6. IST-Struktur 6.1 Organisation Die Gemeinde Hürtgenwald betreibt eine rein freiwillige Feuerwehr. Die Feuerwehr ist verwaltungsintern der Abteilung 1 innerhalb des Fachbereichs 1 zugeordnet. Der Fachbereich 1 wird von Herrn Bürgermeister Axel Buch geleitet. So besteht ein enger Kontakt zwischen Leitung der Feuerwehr, Abteilungsleitung und Bürgermeister. Die Gemeinde Hürtgenwald hat einen Leiter der Feuerwehr, namentlich Herrn Walter Kurth, sowie zwei Stellvertreter, Herrn Reinhold Pickart und Herrn Sebastian Schwindt, bestellt. Der Leiter der Feuerwehr sowie seine Stellvertreter nehmen die Aufgaben ehrenamtlich wahr. Der Feuerwehr steht zur Wahrnehmung des C-Dienstes (Einsatzleitung) ein KdoW zur Verfügung. Dieser wird wöchentlich zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinen Stellvertretern getauscht und unter der Woche von weiteren Führungskräften besetzt. Die Feuerwehr Hürtgenwald ist in zwei Löschzüge unterteilt, die sich jeweils aus drei Löschgruppen zusammensetzen. Die Löschgruppe Kleinhau unterstützt in der Tagesbereitschaft mit Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung die ehrenamtlichen Löschzüge. Zudem wird in jeder Löscheinheit eine Jugendfeuerwehr zur Förderung des Nachwuchses unterhalten. Weiterhin besteht eine Alters- und Ehrenabteilung. Eine sonstige Abteilung nach § 9 BHKG befindet sich derzeit im Aufbau. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 32 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Bürgermeister Leiter der Feuerwehr Stv. Leiter der Feuerwehr Löschgruppe Kleinhau (Tagesbereitschaft) C-Dienst (Tagesbereitschaft) Stv. Leiter der Feuerwehr Löschzug Nord Löschzug Süd Jugendfeuerwehr Hürtgenwald Löschgruppe Straß Löschgruppe Hürtgen Jugendfeuerwehr Straß Löschgruppe Gey Löschgruppe Vossenack Jugendfeuerwehr Gey Löschgruppe Großhau Löschgruppe Bergstein Jugendfeuerwehr Großhau Jugendfeuerwehr Hürtgen Jugendfeuerwehr Vossenack Jugendfeuerwehr Bergstein Abbildung 7 Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald 6.2 Standorte Die Feuerwehr Hürtgenwald betreibt sechs Feuerwehrgerätehäuser. Darüber hinaus wird tagsüber am Rathaus der Gemeinde (Standort Kleinhau) ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) stationiert, mit dem die Mitarbeiter der Verwaltung zum Einsatz ausrücken können. Die Einheit wird, soweit erforderlich, im Kapitel 6.2.7 beschrieben. Abbildung 9 stellt die räumliche Verteilung der Standorte im Gemeindegebiet Hürtgenwald dar. Der Standort Kleinhau, der nur tagsüber besetzt ist, ist ebenfalls in der Abbildung enthalten. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 33 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 8 Standorte der Feuerwehr Hürtgenwald Aufgrund der Lage am Rande des Nationalparks Eifel sind alle Großfahrzeuge mindestens geländefähig, wenn nicht sogar geländegängig. Für alle Standorte der Gerätehäuser gilt, dass der Winterdienst nicht ausreichend sichergestellt ist, da der Bauhof erst auf einer der letzten Touren die Gerätehäuser anfährt. Ein frühzeitiger Winterdienst ist zur Vermeidung von Unfallgefahren beim Anfahren der Privatfahrzeuge an die Gerätehäuser und beim Ausrücken der Einsatzfahrzeuge erforderlich. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 34 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 6.2.1 Straß Das Gerätehaus der Löschgruppe Straß ist im Jahr 1998 erbaut worden. Es verfügt über einen Stellplatz. Entlang des Stellplatzes werden Materialien gelagert, somit musste eine organisatorische Regelung zum Besetzen des Fahrzeuges (Maschinist fährt das Fahrzeug aus der Halle, erst vor der Halle wird von der Mannschaft aufgesessen) getroffen werden. In der hinteren Hälfte des Stellplatzes grenzt eine weitere Halle an, in denen zum Teil Spinde aufgestellt sind oder (offene) Kleiderhaken angebracht sind. Eine separate Umkleide für weibliche Mitglieder ist nicht vorhanden. Zwischen dem Stellplatz und der Umkleide gibt es keine bauliche Trennung. Das Fahrzeug wird über eine Ladeerhaltung mit Strom, jedoch nicht mit Druckluft, versorgt und verfügt über eine Absauganlage. Im Außenbereich stehen 3 Parkplätze zur Verfügung. Weitere Einsatzkräfte parken an der Straße, an welcher sich auch eine Grundschule befindet. Darüber hinaus gibt es keine weitere Übungsfläche. An die Umkleide schließt sich ein Unterrichtsraum an. Je Geschlecht wird eine Toilette vorgehalten. Eine Dusche befindet sich im Raum der Damentoilette. Diese wird von beiden Geschlechtern genutzt. Es ist kein Schwarz-Weiß-Bereich eingerichtet. Im Obergeschoss des Gebäudes ist ein Aufenthaltsraum eingerichtet. Zur Lagerung von weiteren Materialen ist hinter dem Gebäude eine Garage aufgestellt. Fahrzeug Baujahr Ausstattung LF 10 1998 Gruppenkabine, mobiler Wasserwerfer, Tragkraftspritze Bemerkungen Tabelle 10 Fahrzeuge Löschgruppe Straß Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 2 Zugführer F IV 0 Gruppenführer F III 0 Truppführer 5 Maschinist mit Führerschein Kl. C 9 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 10 Freistellung durch den Arbeitgeber 5 Anzahl Aktiver 20 Tabelle 11 Qualifikationen Löschgruppe Straß Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 35 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem unzureichenden Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut, jedoch können die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 in nahezu allen Punkten nicht eingehalten werden. Es ist erstrebenswert die Lagerflächen entlang des Stellplatzes aus Gründen des Unfallschutzes zu entfernen. Die Umkleide sollte baulich von der Fahrzeughalle abgetrennt werden. Bei der Neubeschaffung eines Fahrzeuges ist zu prüfen, wie eine Unterstellung des Fahrzeuges unter Beachtung der Sicherheit der Ehrenamtlichen erfolgen kann. 6.2.2 Gey Das Gerätehaus der Löschgruppe Gey stammt aus dem Jahre 1981. In der Fahrzeughalle sind zwei Einstellplätze für Großfahrzeuge. Da auf einem Stellplatz nur ein Mannschaftstransportfahrzeug abgestellt ist, wurde im hinteren Bereich eine abgetrennte Lagerfläche eingezogen. Zwischen den beiden Stellplätzen ist noch ein Anhänger zur Verkehrssicherung abgestellt. Die Spinde der Löschgruppenmitglieder sowie der Jugendfeuerwehr Gey sind in der Fahrzeughalle aufgestellt. Eine separate Umkleide für weibliche Mitglieder ist nicht vorhanden. Die Fahrzeuge werden über eine Ladeerhaltung mit Strom versorgt. Da keine Einrichtung zur Erhaltung der Druckluft vorhanden ist, muss das Fahrzeug vom ersteintreffenden Maschinisten gestartet werden, damit bis zum Ausrücken des Fahrzeuges ausreichend Druckluft zur Lösung der Bremsen gebildet werden kann. Eine Absauganlage ist nicht vorhanden. Im Außenbereich ist ein Vorplatz, der für Übungen genutzt werden kann. Parkplätze, die ausschließlich durch die Feuerwehrangehörigen genutzt werden, sind nicht vorhanden. Die Beleuchtung im Außenbereich erfolgt über einen Außenstrahler und über die Straßenbeleuchtung. In dem erdgeschossigen Gebäude befinden sich noch ein Schulungsraum, ein kleiner Aufenthaltsraum und eine Nasszelle mit 3 Duschen. Diese werden jedoch von den Mitgliedern nicht genutzt. Es wird eine Toilette vorgehalten. Separate Duschen oder Toiletten für die weiblichen Mitglieder gibt es nicht. Fahrzeug Baujahr Ausstattung LF 20 2015 Gruppenbesatzung, 3000 l Wassertank MTF 2005 Anhänger 2004 Bemerkungen Verkehrsabsicherung Tabelle 12 Fahrzeuge Löschgruppe Gey Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 36 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 0 Zugführer F IV 0 Gruppenführer F III 2 Truppführer 5 Maschinist mit Führerschein Kl. C 9 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 2 Freistellung durch den Arbeitgeber 0 Anzahl Aktiver 21 Tabelle 13 Qualifikationen Löschgruppe Gey Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem ausreichenden Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut und die Platzverhältnisse sind ausreichend. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 zur Vermeidung der Kontaminationsverschleppung können nicht eingehalten werden. Es empfiehlt sich, das Gebäude so zu ertüchtigen, dass eine separate Umkleide mit Duschen zur Einhaltung einer Schwarz-Weiß-Trennung eingerichtet werden kann. Außerdem ist eine Absauganlage ebenso wie eine Druckluft-Ladeerhaltung nachzurüsten. 6.2.3 Großhau Das Gerätehaus der Löschgruppe Großhau wurde in den 70er Jahren erbaut und im Jahr 2004 erweitert. Es ist ein Einstellplatz vorhanden. Das dort abgestellte Fahrzeug wird über eine Ladeerhaltung mit Strom versorgt und verfügt über eine Absauganlage, sodass die Abgase während der Vorlaufzeit des Fahrzeuges abgesaugt werden. An dem Einstellplatz werden Materialien gelagert, da es an weiteren Lagerflächen fehlt. Im Außenbereich sind keine Parkplätze und kein Übungshof vorhanden. Links vom Gebäude schließt sich eine gemeindeeigene Freifläche an, die aufgrund eines Höhenunterschieds jedoch derzeit nicht zum Parken oder Üben genutzt werden kann. Räumlich abgetrennt von der Halle befindet sich die Umkleide. Dort stehen den männlichen und weiblichen Mitgliedern Spinde zur Verfügung. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum mit angrenzender Küche sowie getrennte Toiletten für Damen und Herren. Innerhalb des Raumes der Damentoilette ist eine Dusche vorhanden, die sowohl von Damen und Herren genutzt wird. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 37 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Fahrzeug Baujahr Ausstattung Bemerkungen HLF 10 2006 Gruppenbesatzung, Schere, Spreizer Technische Hilfe Ausstattung für den Löschzug Nord Tabelle 14 Fahrzeuge Löschgruppe Großhau Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 1 Zugführer F IV 1 Gruppenführer F III 1 Truppführer 6 Maschinist mit Führerschein Kl. C 6 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 5 Freistellung durch den Arbeitgeber 9 Anzahl Aktiver 25 Tabelle 15 Qualifikationen Löschgruppe Großhau Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können nur in Teilen eingehalten werden, bspw. fehlt eine SchwarzWeiß-Trennung. Es fehlt an ausreichend Lager-, Park- und Übungsflächen, die jedoch langfristig auf der Erweiterungsfläche geschaffen werden können. 6.2.4 Hürtgen Die Löschgruppe Hürtgen ist in einem Gerätehaus mit zwei Einstellplätzen untergebracht. Die Fahrzeuge werden über Ladeerhaltungen mit Strom versorgt und verfügen über eine Absauganlage. Zurzeit sind auf den zwei Stellplätzen zwei Großfahrzeuge sowie ein ELW untergestellt. Die beiden Großfahrzeuge werden voraussichtlich im Mai 2017 durch ein HLF ersetzt, sodass sich dann die Raumsituation deutlich verbessert. Ein Stellplatz verfügt über eine Arbeitsgrube, die mit Holzbohlen gegen ein Hereinfallen gesichert ist. In der Fahrzeughalle stehen auch die Spinde der Löschgruppenmitglieder und die Kleiderhaken der Jugendfeuerwehr Hürtgen sind an der Wand angebracht. Angrenzend an die Fahrzeughalle ist ein Lagerraum Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 38 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald sowie eine Werkstatt angeordnet. Im Außenbereich sind Parkplätze sowie ein Übungshof vorhanden. Die Beleuchtung wird über Bewegungsmelder gesteuert. Es schließt sich ein Sozialtrakt an, in dem ein Schulungsraum mit angrenzender Küche sowie nach Geschlecht getrennte Toiletten- und Duschmöglichkeiten vorhanden sind. Der Duschraum wird, ebenso wie der Heizungsraum, als zusätzliche Lagerfläche genutzt. Eine Besonderheit stellt im Schulungsraum die Bereithaltung von zwei Dispositionsplätzen dar. Diese werden bei verstärktem Einsatzaufkommen, bspw. bei Sturmlagen, durch ausgebildete Kräfte besetzt. Fahrzeug Baujahr HLF 20 2017 ELW 2003 Ausstattung Bemerkungen Funkausstattung, Besatzung 1:4 Technische Ausstattung wird derzeit überarbeitet Tabelle 16 Fahrzeuge Löschgruppe Hürtgen Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 1 Zugführer F IV 1 Gruppenführer F III 3 Truppführer 5 Maschinist mit Führerschein Kl. C 13 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 9 Freistellung durch den Arbeitgeber 3 Anzahl Aktiver 26 Tabelle 17 Qualifikationen Löschgruppe Hürtgen Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können insbesondere hinsichtlich der Kontaminationsverschleppung (Schwarz-Weiß-Bereich) nicht eingehalten werden. Es fehlt an ausreichenden Lagerflächen. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 39 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 6.2.5 Vossenack Das Gerätehaus Vossenack wurde im Jahre 1967 erbaut und im Jahr 2002 durch einen Anbau erweitert. Insgesamt sind vier Stellplätze vorhanden. Zwei der Stellplätze sind im Anbau, welcher auf einem anderen Höhenniveau als das Ursprungsgebäude liegt. Die Fahrzeuge werden über Ladeerhaltungen mit Strom versorgt und verfügen über eine Absauganlage. In der Fahrzeughalle ist eine Stiefelwaschanlage vorhanden. Angrenzend an die Fahrzeughalle ist eine separate Umkleide mit angrenzenden Sanitäranlagen für die Herren vorhanden. Für die derzeit einzige Dame steht im Raum der Damen-Toilette ein Spind. Duschen für Damen werden nicht vorgehalten. Im Außenbereich sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Die Zufahrt der Einsatzkräfte zum Feuerwehrgerätehaus und das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge erfolgt über eine schmale Zufahrt. Im Keller des Gebäudes sind der Heizungsraum sowie ein Lager untergebracht. Weitere Lagerflächen finden sich im Obergeschoss, in dem auch ein Schulungsraum mit angrenzender Küche sowie ein Raum der Jugendfeuerwehr Vossenack vorhanden ist. Fahrzeug Baujahr Ausstattung LF 20 2012 Gruppenbesatzung, 3000 l Wassertank LF 10 1995 Gruppenbesatzung MTF 1999 Anhänger 1999 Bemerkungen 2000 m Schlauch Tabelle 18 Fahrzeuge Löschgruppe Vossenack Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 40 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 0 Zugführer F IV 2 Gruppenführer F III 1 Truppführer 6 Maschinist mit Führerschein Kl. C 11 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 9 Freistellung durch den Arbeitgeber 10 Anzahl Aktiver 25 Tabelle 19 Qualifikationen Löschgruppe Vossenack Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem guten Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut und es ist ausreichend Platz vorhanden. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können in weiten Teilen eingehalten werden. 6.2.6 Bergstein Das Feuerwehrgerätehaus Bergstein stammt aus dem Jahr 1965. Es stehen zwei Stellplätze zur Verfügung, auf denen insgesamt drei Fahrzeuge untergestellt sind. Die Kleinfahrzeuge MTF und GW stehen hintereinander. Eine Fahrzeughalle verfügt über eine Arbeitsgrube, die gegen Hereinfallen gesichert ist. Die Fahrzeuge werden dauerhaft mit Strom versorgt. Eine Einrichtung zur Erhaltung der Druckluft ist ebenso wie eine Absaugung nicht vorhanden. Die Spinde sind in der Fahrzeughalle aufgestellt. Durch die Vorlaufzeit des Fahrzeuges und die fehlende Absaugung wird die Bekleidung mit Dieselmotoremissionen kontaminiert. An die Fahrzeughalle grenzt ein kleiner Aufenthaltsraum an. Außerdem sind im Erdgeschoss noch ein kleines Lager sowie die Herrentoilette untergebracht. Duschmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Im Außenbereich befinden sich wenige Parkplätze auf dem Vorplatz. Im Obergeschoss des Gebäudes sind ein Schulungsraum sowie eine Küche untergebracht. Außerdem befindet sich dort eine Toilette für die Kameradinnen. Fahrzeug Baujahr LF 20 2013 GW 1993 MTF 2009 Projekt Nr.: 054 16 047 Ausstattung Bemerkungen Gruppenbesatzung, 3000 l Wassertank Gerätewagen für Gefahrgut Seite 41 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Tabelle 20 Fahrzeuge Löschgruppe Bergstein Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 2 Zugführer F IV 0 Gruppenführer F III 5 Truppführer 6 Maschinist mit Führerschein Kl. C 13 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 13 Freistellung durch den Arbeitgeber 6 Anzahl Aktiver 25 Tabelle 21 Qualifikationen Löschgruppe Bergstein Das Feuerwehrgerätehaus ist in einem befriedigenden Zustand. Die bauliche Substanz des Gebäudes ist augenscheinlich gut, jedoch sind die Platzverhältnisse beengt. Die Anforderung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie der DIN 14092 - 1 können zu großen Teilen nicht eingehalten werden. Es sollte ein abgetrennter Umkleidebereich mit Schwarz-Weiß-Trennung eingerichtet werden. Zudem sind eine Absauganlage ebenso wie eine Druckluft-Ladeerhaltung nachzurüsten. 6.2.7 Löschgruppe Kleinhau Die Löschgruppe Kleinhau ist als reine Tagesbereitschaft der Verwaltung eingerichtet. Den Mitarbeitern steht im Rathaus ein Umkleideraum mit angrenzenden Sanitäranlagen zur Verfügung. Mit dem MTF wird das nächstliegende Feuerwehrgerätehaus angefahren, um ein Löschfahrzeug mit an die Einsatzstelle zu führen. Folgendes Personal steht in der Tagesbereitschaft zur Verfügung: Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 42 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Qualifikation Anzahl Verbandsführer F B V / IV 0 Zugführer F IV 0 Gruppenführer F III 0 Truppführer 1 Maschinist mit Führerschein Kl. C 0 Atemschutzgeräteträger mit G26.3 0 Freistellung durch den Arbeitgeber 10 Anzahl Aktiver 10 Tabelle 22 Qualifikationen Löschgruppe Kleinhau Der Standort ist für die Bereitstellung einer Tagesbereitschaft zweckmäßig. Die sanitären Einrichtungen können durch einen von der Gemeindeverwaltung separierten Eingang betreten werden, sodass eine Kontamination Dritter ausgeschlossen werden kann. 6.2.8 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald setzt sich aus sechs Jugendfeuerwehrgruppen zusammen. Die Gruppen Straß und Gey haben sich aufgrund geringer Mitgliederzahlen für die Ausübung der Gruppenstunden im Gerätehaus Gey zusammengeschlossen. In Gey und Hürtgen wird die Kleidung in der Fahrzeughalle des jeweiligen Gerätehauses aufbewahrt. Die Gruppen Großhau und Bergstein bewahren ihre Dienstkleidung zuhause auf. Der Gruppe Vossenack steht ein Raum zur Verfügung, der aufgrund fehlender Spinde und der gleichzeitigen Nutzung als Dienstraum den Anforderungen einer Kleideraufbewahrung nicht ausreichend gerecht wird. Alle Gruppen dürfen die Räumlichkeiten und Fahrzeuge der jeweiligen Löschgruppe nutzen. Eigene Fahrzeuge stehen nicht zur Verfügung. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 43 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 6.3 Organisatorische Regelungen Tagesalarmbereitschaft Die Tagesbereitschaft ist wie in Kap. 6.2.7 beschrieben organisiert. Einsatzleitung (C-Dienst) Es besteht eine Standardeinsatzregel „Einsatzleitung“, in der die Bildung und Strukturierung der Einsatzleitung und Hierarchien der Führungskräfte organisatorisch festgelegt sind. Ölspuren Tagsüber werden Ölspuren vom Bauhof der Gemeinde Hürtgenwald bearbeitet. Außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofs wird die jeweils zuständige Löscheinheit alarmiert. Alle Löscheinheiten haben dann Zugriff auf den am Bauhof stationierten Anhänger zur Ölspurbeseitigung. Dieser ist mit Streumittel beladen und verfügt über einen festinstallierten Bindemittelstreuer. Tiereinsätze Tiereinsätze werden innerhalb der Arbeitszeiten der Verwaltung vom Ordnungsamt bearbeitet. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Freiwillige Feuerwehr zuständig. Um die Löschgruppen nicht zu sehr zu belasten, ist in jedem Kalenderjahr eine andere Löscheinheit für die Abarbeitung der Tiereinsätze im gesamten Gemeindegebiet zuständig. Das erforderliche Material (Tierbox, Leinen etc.) wird dann im jeweiligen Gerätehaus gelagert. Überörtliche Unterstützung Bei Einsätzen der technischen Hilfe wird aus den Hilfeleistungslöschfahrzeugen der Einheiten Großhau und Hürtgen sowie der örtlich zuständigen Löscheinheit ein Rüstzug gebildet. Dieser wird überörtlich durch einen RW2 aus dem Feuerwehrtechnischen Zentrum des Kreises Düren unterstützt. Dies ist in der AAO geregelt. Für Einsätze mit dem Stichwort „ABC“ ist eine überörtliche Hilfe im Kreis Düren organisatorisch geregelt. Daher hält jede Gemeinde nur die nach Kreiskonzept erforderlichen Materialien für den Einsatz mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen vor. Die Alarmierung erfolgt gem. AAO. Ebenfalls in der AAO ist die Alarmierung der Drehleiter des Feuerwehrschutztechnischen Zentrums des Kreises Düren sowie der Gemeinde Simmerath im Rahmen der überörtlichen Hilfe organisiert. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 44 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Im Gemeindeteil Zerkall führt ca. 350 m einer Bahnlinie durch das Gemeindegebiet. Die Zuständigkeit hierfür wurde schriftlich an die Stadt Nideggen übertragen, die geeignete Gerätschaften vorhält. Die Unterstützung durch das Feuerwehrschutztechnische Zentrum ist eine sinnvolle Einrichtung, die allen Gemeinden im Kreisgebiet zu Gute kommt. Die Kapazitäten des Zentrums sind jedoch aufgrund der personellen Besetzung mit zwei Stellen im 24h-Stunden-Dienst mitunter schnell ausgeschöpft. Vorbeugender Brandschutz Die Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes wird durch die Stadt Düren für die Gemeinde Hürtgenwald wahrgenommen. Die Leitung der Feuerwehr wird über die Durchführung von Brandschauen informiert und kann nach eigenem Ermessen über ihre Teilnahme entscheiden. Auch bei Nichtteilnahme werden die Informationen von der Stadt Düren der Leitung der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. 6.4 Ausstattung / Technik Alarmierung Organisatorisch ist die Alarmierung in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Hürtgenwald schriftlich niedergelegt. Die Gemeinde ist an die Leitstelle des Kreises Düren angeschlossen, die nach Alarm- und Ausrückeordnung die Alarmierung ausführt. Die Alarmierung der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt über Funkmeldeempfänger. Zusätzlich alarmiert die Feuerwehr Hürtgenwald über eine SMS-Alarmierung, um die Erreichung aller Mitglieder durch die Redundanz sicherzustellen. In der Alarm- und Ausrückeordnung ist für die zeitkritischen Einsätze auch die Alarmierung über Sirenenanlagen im Gemeindegebiet hinterlegt. Kommunikation Der Kreis Düren hat die Leitstelle des Kreises und den Leitstellenfunk vollständig auf DigitalFunk umgestellt. Dazu wurden alle Fahrzeuge mit den hierfür erforderlichen Gerätschaften ausgestattet und die Feuerwehrmitglieder geschult. Die Einsatzstellenkommunikation wird weiterhin über Analog-Funk abgedeckt. Eine Umstellung auf Digital-Funk ist kreisweit noch nicht geplant. Ausbildungs- und Übungsvorbereitung Jeder Löschgruppe steht ein Laptop und ein Beamer für die Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungs- und Übungsdiensten zur Verfügung. Ein Büro für Führungskräfte, das für die Organisation des Personals, Personalgespräche o.ä. genutzt werden kann, steht in keinem Gerätehaus zur Verfügung. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 45 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Persönliche Ausstattung Alle Mitglieder sind mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Derzeit wird die Einrichtung einer Kleiderkammer in einem leerstehenden Raum in einer Schule in Straß geprüft. Dort soll dann auch die Bekleidung der Jugendfeuerwehr zentral gelagert werden. Für die Einrichtung einer Kleiderkammer ist die Bestimmung eines Kleiderwartes sinnvoll. Die Reinigung der Nomex-Kleidung erfolgt zentral über den Kreis Düren. Die Reinigung aller weiteren Kleidungsstücke erfolgt in den Privathaushalten der Mitglieder. Für die Zeit der Reinigung, geplant und nach Einsätzen, steht keine Reservekleidung zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zur Verfügung. Gerätewartung Es sind ehrenamtliche Gerätewarte ausgebildet und benannt. Weitere Gerätewarte sollen auf einem auf Kreisebene organisierten Lehrgang nachgezogen werden. Einige der erforderlichen Prüfungen werden durch die Gerätewarte durchgeführt und protokolliert. Sofern eine Durchführung selber nicht möglich ist, sind die Prüfung an externe Dienstleister vergeben. 6.5 Grafische Darstellung von Erreichbarkeiten Für die Berechnung der jeweiligen grafischen Darstellung der Erreichbarkeiten werden die definierten Hilfsfristen von 8, 12 bzw. 16 Minuten als Grundlage genommen. Davon werden jeweils eine Minute Rüstzeit im Gerätehaus sowie die (maximale) Anfahrtszeit der jeweils 6. Funktion (bspw. 4 Minuten) abgezogen. Es verbleibt dann für jedes Gerätehaus eine individuelle Fahrtzeit. In den Erläuterungen zu den grafischen Darstellungen wird zur Vereinfachung jeweils nur von der zu Grunde gelegten Hilfsfrist 1, 2 und 3 gesprochen. 6.5.1 Abdeckung Nacht In der Nacht kann für nahezu alle bebauten Bereiche eine gute Abdeckung innerhalb der ersten Hilfsfrist erreicht werden (vgl. Abb. 9). Aufgrund der örtlichen Lage stellen die Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall kritische Bereiche dar. Für die Hilfsfristen 2 und 3 ist in allen doppelt abgedeckten Bereichen (Schraffur dunkler) ein Erreichen sichergestellt. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 46 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 9 Grafische Darstellung der ersten Hilfsfrist nachts Die Staffelung der Hilfsfristen hat zur Folge, dass bei einem Ereignis im Bereich Straß die Löschgruppe Straß innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein muss, die Löschgruppe Gey nach 12 Minuten und die Löschgruppe Großhau nach 16 Minuten. Die Kombination dieser Alarmierung wird in Abbildung 10 dargestellt und stellt eine gute Abdeckung fest. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 47 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 10 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Nord nachts Betrachtet man die Abdeckung innerhalb der drei Hilfsfristen für den südlichen Bereich des Gemeindegebietes bei einem Ereignis in Bergstein, so ergibt sich analog Abbildung 11. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 48 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Abbildung 11 Grafische Darstellung der gegenseitigen Ergänzung des Löschzuges Süd nachts Abbildung 11 zeigt dabei auch, dass innerhalb der Hilfsfristen 2 und 3 eine Abdeckung der Bereiche Raffelsbrand und Simonskall durch die Einheiten Vossenack und Hürtgen gegeben ist. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 49 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 6.5.2 Abdeckung Tag Tagsüber wird die Abdeckung im Wesentlichen durch die Tagesbereitschaft Verwaltung / Bauhof sichergestellt. Die Abdeckung der ersten Hilfsfrist durch die Tagesbereitschaft stellt Abbildung 12 dar. Abbildung 12 Grafische Darstellung der Abdeckung durch die Tagesbereitschaft Kleinhau tagsüber Weitere grafische Darstellungen der Erreichbarkeiten tagsüber sind aufgrund niedriger Personalstärken in den einzelnen Löscheinheiten nicht generierbar. Jedoch ist nicht damit zu rechnen, dass keine weiteren Einsatzkräfte die Tagesbereitschaft Kleinhau tagsüber unterstützen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass im Rendezvous-System aus jeder alarmierten Einheit Fahrzeuge mit einer geringen Besatzungsstärke zum Einsatzort kommen und sich vor Ort zu Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 50 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald einer taktischen Einheit (bspw. der Gruppe) zusammensetzen. Dies bestätigt auch die Einsatzauswertung der vergangenen Jahre. 6.6 Zusammenfassung IST Die beschriebenen organisatorischen Regelungen sind geeignet gewählt und führen insgesamt zu einem strukturierten Aufbau der Feuerwehr. In der Nacht ist bis auf die Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall eine gute Abdeckung mit ausreichend Reserven sichergestellt. Tagsüber ist insgesamt mit einer ausreichenden Personalstärke zu rechnen, die jedoch durch ein Rendezvous-System an der Einsatzstelle zusammenwachsen muss. Es ist damit zu rechnen, dass ein rechtzeitiges Erreichen der Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall innerhalb der ersten Hilfsfrist tagsüber, ebenso wie nachts, nicht möglich ist. Die Standorte weisen mittel- bis langfristig einen Investitionsbedarf auf. Insbesondere die Anpassung an die Unfallverhütungsvorschriften sowie die DIN 14092 – Teil 1 sollten zur Sicherheit der Kameradinnen und Kameraden während ihrer Tätigkeit umgesetzt werden. Das von der Wehrleitung bisher verfolgte Fahrzeugkonzept zur gleichmäßigen Ausstattung aller Einheiten für Brandeinsätze ist weiterzuführen. Darüber hinaus sind Sonderaufgaben gleichmäßig an die Einheiten zu vergeben, sodass jede Einheit angemessen gefordert wird. Betrachtet man die Personalstruktur über alle Löschgruppen und -züge, so stellt man fest, dass alle Löscheinheiten nahezu gleichgroß sind. Die Altersverteilung ist konstant und der Altersdurchschnitt in den Löscheinheiten liegt etwa bei 35 Jahren. Lediglich der Altersdurchschnitt der Tagesalarmbereitschaft weicht mit 45 Jahren ab. Die Verteilung der Qualifikationen in den jeweiligen Einheiten ist ebenfalls als konstant zu betrachten. Auffällig wenige Atemschutzgeräteträger werden in den Einheiten Gey und Großhau vorgehalten. Die Anzahl dieser sollte langfristig erhöht werden. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 51 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 7. SOLL-Struktur Zur Aufrechterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angepassten leistungsfähigen Feuerwehr wird nachfolgend der Bedarf beschrieben. 7.1 Organisationsstruktur Die bestehende Organisationsstruktur der Feuerwehr Hürtgenwald hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Auch die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Leitung der Feuerwehr und der Verwaltung ist aufrecht zu erhalten. Anpassungen an der Organisationsstruktur wurden hinsichtlich allgemein sinkender Tagesbereitschaften durch die Einrichtung einer Verwaltungsstaffel vorgenommen. Die Aus- und Fortbildung sowie die technische Ausstattung der neu gebildeten Verwaltungsstaffel sind kontinuierlich zu fördern. Die Entwicklung der Tagesalarmbereitschaft insgesamt ist engmaschig zu überprüfen. Auch die Einrichtung von Tagesbereitschaften in ortsansässigen Unternehmen ist eine denkbare Möglichkeit. Ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung stellt die Jugendfeuerwehr dar. In jedem Standort wird eine Jugendfeuerwehr betrieben. Die organisatorischen Gegebenheiten sind so anzupassen, dass ein möglichst reibungsloser Dienstbetrieb stattfinden kann. Dies umfasst die Unterstützung der Jugendwarte sowie die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Fahrzeuge. Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser ist elementare Bedingung für die Bekämpfung größerer Brandereignisse. Die Gemeinde ist für die ausreichende Löschwasserversorgung verantwortlich. Um diese sicherzustellen, ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Wasserversorger zu erzielen. 7.2 Standorte und Standortstruktur Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sind alle Standorte beizubehalten. Die Abdeckung der Bereiche Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall ist tagsüber wie auch nachts trotz der Vielzahl der Einheiten aufgrund der langen Fahrzeiten nicht vollständig sichergestellt. Es ist organisatorisch zu prüfen, ob die Einrichtung einer Löschgruppe und / oder einer Tagesbereitschaft in Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall mit einem Löschfahrzeug und einer Soll-Stärke von 18 Ehrenamtlichen (3 mal 6 Funktionen) organisatorisch möglich ist. Zudem sollten in Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall verstärkt Maßnahmen der Brandschutzerziehung durchgeführt werden und die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Alle Standorte weisen hinsichtlich Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften sowie der DIN 14092 – Teil 1 unterschiedlich gefahrenwirksame Mängel auf. Alle Standorte sollten mit einer Druckluft-Ladeerhaltung nachgerüstet werden, um Dieselmotoremissionen durch Vorlaufzeiten der Fahrzeuge auszuschließen. Die Gefahren sind in einem Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 52 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Maßnahmenplan aufzunehmen und zu priorisieren, um diese in einem absehbaren Zeitabschnitt umzusetzen. Maßnahmen an Objekten Standort Beschreibung Umsetzung Straß Bergstein Bauliche Trennung von Fahrzeughalle zu Umkleide Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung einer getrennten Umkleide sowie eines Schwarz-Weiß-Bereichs Schaffung eines zweiten Einstellplatzes sowie bauliche Maßnahmen zur Verbesserung von Lager- / Park- und Übungsflächen Schaffung eines zweiten (größeren) Einstellplatzes kurzfristig mittelfristig Hürtgen Gey Großhau Straß mittelfristig mittelfristig langfristig langfristig Tabelle 23 Maßnahmen an Objekten 7.3 Technik und Ausstattung Die Feuerwehr Hürtgenwald ist für alle mit einer ausreichend hohen Eintrittswahrscheinlichkeit behafteten Einsatzszenarien geeignet ausgestattet. Für die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung und die Bereitstellung ist die Einrichtung einer Kleiderkammer wünschenswert. Zudem sollte ein Reservepool an persönlicher Schutzausrüstung für die einsatzbedingte Reinigung zentral bereitgestellt werden. 7.4 Fahrzeugkonzept Das Fahrzeugkonzept sieht eine gleichwertige Grundausstattung für den Brandschutz und Erstmaßnahmen anderer Einsatzarten in allen Einheiten vor. Die meisten Einheiten erhalten darüber hinaus Material zur Wahrnehmung einer Sonderaufgabe für das gesamte Gemeindegebiet. Sofern nicht bereits vorhanden, soll jede Einheit ein Mannschaftstransport (MTF) zur Verfügung gestellt bekommen. Diese werden insbesondere aus einsatztaktischen Gründen zur Nachführung weiterer Einsatzkräfte zum Schutzziel 2 und 3 benötigt. Darüber hinaus sind MTF´s zur Bearbeitung von Kleineinsätzen (bspw. Tierfang) und zur Wahrnehmung der Sonderaufgabe AGT (gemeindeweite Nachführung von Atemschutzgeräteträgern) taktisch wertvoll. Zugleich wird mit den MTF´s die Jugendarbeit, als wichtiges Instrument der langfristigen Mitgliederwerbung, gefördert. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 53 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Für die Löschgruppen Bergstein und Vossenack steht in 2018 bzw. 2020 jeweils die Beschaffung eines Gerätewagens an. Unter Einbeziehung der Löschgruppen kann in Erwägung gezogen werden, ein kombiniertes Fahrzeug zu beschaffen. Hierzu sind jedoch weiterführende Gespräche erforderlich, sodass dazu auch geeignete räumliche Verhältnisse und personelle Aufstellungen vorhanden sind. Die nachfolgenden Tabellen (Tab. 24 bis 31) zeigen den Fahrzeugbestand und -bedarf je Löscheinheit auf. Straß Bestand LF 10 Baujahr 1998 Sitzplätze 9 Ersatzbeschaffung LF 10 (mit 3-teiliger Schiebleiter) MTF (Sonderaufgabe AGT) in 2019 2017 Tabelle 24 Fahrzeugbedarf Straß Gey Bestand LF 20 MTF Anhänger Verkehrsabsicherung Baujahr 2015 2005 2004 Sitzplätze 9 8 Ersatzbeschaffung in MTF 2020 Ersatzbeschaffung in MTF 2018 Ersatzbeschaffung in ELW 1 2021 Tabelle 25 Fahrzeugbedarf Gey Großhau Bestand HLF 10 Baujahr 2006 Sitzplätze 9 Tabelle 26 Fahrzeugbedarf Großhau Hürtgen Bestand HLF 20 ELW 1 Baujahr 2017 2003 Sitzplätze 9 5 Tabelle 27 Fahrzeugbedarf Hürtgen Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 54 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Bergstein Bestand LF 20 Gerätewagen Gefahrgut MTF Baujahr 2013 1993 Sitzplätze 9 2 2009 8 Ersatzbeschaffung in Gerätewagen Gefahrgut 2018 Ersatzbeschaffung in Gerätewagen Logistik MTF ggf. Umladung auf Gerätewagen Logistik 2020 2019 Ersatzbeschaffung TSF-W / LF 10 in in Abhängigkeit der Qualifikation Tabelle 28 Fahrzeugbedarf Bergstein Vossenack Bestand LF 20 LF 10 MTF Anhänger Schlauch Baujahr 2012 1995 1999 1999 Sitzplätze 9 9 8 Tabelle 29 Fahrzeugbedarf Vossenack Kleinhau Bestand MTF Baujahr 2009 Sitzplätze 8 Tabelle 30 Fahrzeugbedarf Kleinhau Für die Wahrnehmung des C-Dienstes gem. Standardeinsatzregel „Einsatzleitung“ steht zudem ein Kommandowagen (KdoW) aus dem Baujahr 2010 zur Verfügung. Dieser wird von dem Leiter der Feuerwehr und seinen Stellvertretern im Wechsel als Bereitschaftsdienst von zuhause und unter der Woche von weiteren Führungskräften besetzt. Eine Ersatzbeschaffung ist für das Jahr 2025 vorzuplanen und sollte bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2022 näher definiert werden. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 55 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald C-Dienst Bestand KdoW Baujahr 2010 Sitzplätze 5 Ersatzbeschaffung KdoW in im Brandschutzbedarfsplan 2022 festzulegen Tabelle 31 Fahrzeugbedarf C-Dienst Aus der Fahrzeugbedarfsplanung ergeben sich bis zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2022 folgende Beschaffungen: Beschaffungen Fahrzeugtyp MTF MTF Gerätewagen Gefahrgut LF 10 MTF MTF Gerätewagen Logistik ELW 1 TSF-W / LF 10 Jahr 2017 2018 2018 2019 2019 2020 2020 2021 in Abhängigkeit der Qualifikation Löschgruppe / Löschzug Straß Großhau Bergstein Straß Vossenack Gey Vossenack Hürtgen Kleinhau Tabelle 32 Beschaffungsfolge 7.5 Personelle Aufstellung Auf Grundlage der einsatzrelevanten Fahrzeuge und der Mannschaftstransportfahrzeuge als Gespann mit den entsprechend einsatzrelevanten Anhängern wird die erforderliche Personalstärke in Anlehnung an das Schutzziel (6 Funktionen) mit einer Personalreserve von 200 % ermittelt (vgl. Tab. 25). Eine Ausnahme bildet bei der Personalreserve die Tagesbereitschaft. Diese wird mit einer geringeren Personalreserve von 100 % berechnet, da mit einer Freistellung durch den Arbeitgeber zu rechnen ist und nur wenige Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit anzunehmen sind. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 56 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Weiteres Personal kann bei größeren Einsatzlagen mit den zusätzlichen Fahrzeugen (bspw. MTF) zur Einsatzstelle befördert werden. Standort Fahrzeuge Sitzplätze Funktionen gem. Schutzziel Sollstärke (200 %) Straß LF 10 + MTF3 9 6 18 9 2 6 2 Gey LF 20 + MTF + Anhänger Verkehrs absicherung Großhau HLF 10 + MTF3 9 6 Hürtgen HLF 20 ELW 9 4 6 4 Bergstein LF 20 GW-G + MTF3 9 2 6 2 Vossenack LF 20 + GW-L oder MTF + Anhänger Schlauch 9 2 6 2 Kleinhau MTF 8 6 24 18 30 24 24 12 Tabelle 33 Personalbedarf 3 Die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) der Löschgruppen Straß, Großhau und Bergstein dienen insbesondere der Personalnachführung und werden daher nicht gesondert mit Personalstärken berechnet. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 57 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald Alle Sollstärken sind im Rahmen der allgemein sinkenden Tagesverfügbarkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen als Mindeststärken anzusehen. Eine Überschreitung der Sollstärken ist damit wünschenswert. Neben der Gesamt-Soll-Stärke ist auch zwingend die Qualifikation der einzelnen Funktionen zu beachten. Betrachtet man die erforderlichen Qualifikationen in Abhängigkeit der Zuordnung der Einsatzfahrzeuge zu den Löschgruppen, so ergibt sich folgende Tabelle: 20 SOLLFunktionen (6) SOLLStärke 18 Verbandsführer F B V / IV 2 0 0 +2 Zugführer F IV 0 0 0 ±0 Gruppenführer F III 0 1 3 -3 Truppführer 5 2 6 -1 9 1 3 +6 10 4 12 -2 ABC-Ausbildung Teil 1 3 - - - ABC-Ausbildung Teil 2 0 - - - Gey 21 (6) + (2) 24 -3 Verbandsführer F B V / IV 0 0 0 ±0 Zugführer F IV 0 0 0 ±0 Gruppenführer F III 2 1 3 -1 Truppführer 5 2 6 -1 9 1 3 +6 2 4 12 - 10 ABC-Ausbildung Teil 1 0 - - - ABC-Ausbildung Teil 2 0 - - - Einheit IST-Stärke Straß Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Projekt Nr.: 054 16 047 Differenz +2 Seite 58 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 25 SOLLFunktionen (6) SOLLStärke 18 Verbandsführer F B V / IV 1 0 0 +1 Zugführer F IV 1 0 0 +1 Gruppenführer F III 1 1 3 -2 Truppführer 6 2 6 ±0 6 1 3 +3 5 4 12 -7 ABC-Ausbildung Teil 1 2 - - - ABC-Ausbildung Teil 2 1 - - - Hürtgen 26 (6) + (4) 30 -4 Verbandsführer F B V / IV 1 0 0 +1 Zugführer F IV 1 1 3 -2 Gruppenführer F III 3 2 6 -3 Truppführer 5 4 12 -7 13 1 3 + 10 9 4 12 -3 ABC-Ausbildung4 Teil 1 4 3 9 -5 ABC-Ausbildung Teil 2 4 1 3 +1 Bergstein 25 (6) + (2) 24 +1 Verbandsführer F B V / IV 2 0 0 +2 Zugführer F IV 0 0 0 ±0 Gruppenführer F III 5 2 6 -1 Truppführer 6 3 9 -3 13 1 3 + 10 13 4 12 +1 ABC-Ausbildung5 Teil 1 10 4 12 -2 ABC-Ausbildung Teil 2 3 2 6 -3 Einheit IST-Stärke Großhau Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Differenz +7 4 Die SOLL-Stärke der ABC-Ausbildung wird für die Löschgruppe Hürtgen aufgrund der Sonderaufgabe ABC berechnet. Grundlage für die Berechnung der SOLL-Stärke bildet die taktische Einheit „Gruppe“, in der alle Truppführer die Qualifikation ABC Teil 1 und der Gruppenführer die Qualifikation ABC Teil 2 haben sollen. 5 Die SOLL-Stärke der ABC-Ausbildung wird für die Löschgruppe Bergstein aufgrund der Sonderaufgabe ABC berechnet. Für die „Gruppe“ erfolgt die Berechnung analog zur Löschgruppe Hürtgen. Zudem wird für die Besatzung des Gerätewagens Gefahrgut mit einer Qualifikation ABC Ausbildung Teil 1 und einer Qualifikation ABC Ausbildung Teil 2 die SOLL-Stärke berechnet. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 59 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 25 SOLLFunktionen (6) + (2) SOLLStärke 24 Verbandsführer F B V / IV 0 0 0 ±0 Zugführer F IV 2 0 0 +2 Gruppenführer F III 1 2 6 -5 Truppführer 6 3 9 -3 11 2 6 +5 9 4 12 -3 ABC-Ausbildung Teil 1 4 - - - ABC-Ausbildung Teil 2 0 - - - Kleinhau 10 (6) 12 -2 Verbandsführer F B V / IV 0 0 0 ±0 Zugführer F IV 0 0 0 ±0 Gruppenführer F III 0 1 2 -2 Truppführer 1 2 4 -3 0 1 2 -2 0 4 8 -8 ABC-Ausbildung Teil 1 0 - - - ABC-Ausbildung Teil 2 0 - - - Einheit IST-Stärke Vossenack Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Maschinist mit Führerschein Kl. C Atemschutzgeräteträger mit G26.3 Differenz +1 Tabelle 34 Qualifikationen Bei der Einzelbetrachtung der Löschgruppen sind außer für den ELW erst einmal keine Zugund Verbandsführer erforderlich. Betrachtet man jedoch die Gesamtstruktur so ist der Vorhalt von Zug- und Verbandführern zur Führung von mehr als einer Löscheinheit im Einsatz erforderlich. Mit den derzeit insgesamt 10 ausgebildeten Zug- und Verbandsführern ist sichergestellt, dass der ELW sowie der C-Dienst mit qualifizierten und mit ausreichenden Personalreserven besetzt ist und die Organisationsstruktur der Freiwilligen Feuerwehr aufrecht erhalten bleiben kann. Die Löschgruppe Hürtgen und insbesondere die Löschgruppe Bergstein übernehmen die Sonderaufgabe „Einsätze mit atomaren, biologischen und chemischen Gefahren“ (ABC). Daher wurden die SOLL-Stärken für diese beiden Gruppen auf Grundlage der vorgehaltenen Fahrzeuge berechnet. Die weiteren Löschgruppen unterstützen diese Aufgabe. Daher ist die Vorhaltung von insgesamt 10 Personen mit der Qualifikation ABC Ausbildung Teil 1 in den Unterstützungseinheiten angemessen. Die Anzahl der Personen mit der Qualifikation ABC Ausbildung Teil 2 kann hingegen von einer Person auf drei Personen in den Unterstützungseinheiten erhöht werden. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 60 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 8. Maßnahmen Aus dem Abgleich von IST-Struktur und SOLL-Struktur leiten sich zusammengefasst die folgenden Maßnahmen ab. 8.1 Organisationsstruktur      Die Einbindung der Feuerwehr in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde ist weiterhin zu stärken und die gute Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Verwaltung fortzusetzen. Die Löschwasserversorgung sollte insgesamt z. B. durch einen Konzessionsvertrag mit dem Wasserversorger und die Nachrüstung der Wasserhochbehälter zur Löschwasserentnahme verbessert werden. Die Bereitstellung eines Planes zur Information über Hydranten und sonstige Löschwasserentnahmestellen durch den Wasserversorger ist als eine wichtige Maßnahme anzusehen. Die überörtliche Unterstützung ist organisiert. Zur weiteren Verbesserung sollten Gespräche mit dem Kreis Düren zur personellen Aufstockung des Feuerschutztechnischen Zentrums des Kreises Düren gesucht werden. Der Erreichungsgrad der Schutzziele ist engmaschig in den kommenden Jahren zu überprüfen. Sollten sich im ersten Schutzziel Defizite ergeben, weil die Fahrzeuge mit 9 Funktionen und somit später ausrücken, ist die Aufstellung einer Dienstanweisung zum Ausrücken mit einer SOLL-Stärke von 6 Funktionen bei Beachtung der Qualifikationen als Maßnahme zu prüfen. Insbesondere in den Bereichen Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall ist die Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Maßnahmen zu fördern. 8.2 Standorte und Standortstruktur    Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Fahrzeiten sind alle Standorte6 beizubehalten. Zur Verbesserung der Abdeckung im südlichen bzw. südwestlichen Bereich sind die Einrichtung von Löschgruppen und / oder Tagesbereitschaften in den Bereichen Raffelsbrand, Simonskall und Zerkall oder andere Möglichkeiten, bspw. durch interkommunale Zusammenarbeit, zu prüfen. Die Standorte sind zur Verbesserung des Unfallschutzes zu ertüchtigen. Dabei ist die Rangfolge der Maßnahmen (baulich, organisatorisch, persönlich) zu beachten. 6 Im Norden der Gemeinde besteht durch die Standorte Gey und Straß eine sehr gute Abdeckung. Trotzdem empfiehlt es sich dringend beide Standorte beizubehalten. Durch eine Zusammenlegung der Standorte würden die Fahrzeiten der ehrenamtlichen zum Gerätehaus erhöht, was zu einem verzögerten Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Einsatzort führen würde. Zudem ist bei einer Zusammenlegung ein deutliches Risiko des Personalverlustes gegeben. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 61 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 8.3 Technik und Ausstattung    Die technische Ausstattung ist beizubehalten und regelmäßig an den Bedarf anzupassen. Für die Sicherstellung des zweiten Rettungswegs bei Objekten mit einer entsprechenden, älteren Baugenehmigung ist eine weitere 3-teilige Schiebleiter anzuschaffen und dem Löschzug Nord zuzuordnen. Die Einrichtung einer Kleiderkammer sowie eines Reservepools ist empfehlenswert. 8.4 Fahrzeugkonzept   Das Fahrzeugkonzept sieht vor, dass jede Löscheinheit ein Fahrzeug für den Brandschutz zur Verfügung hat. Darüber hinaus sind den jeweiligen Löscheinheiten Sonderaufgaben zugewiesen. Die aus dem Fahrzeugkonzept abgeleiteten Fahrzeugbeschaffungen sind umzusetzen. Das Fahrzeugkonzept ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. 8.5 Personelle Aufstellung     Die Einrichtung der Tagesbereitschaft war und ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit. Damit ein schnelles Eingreifen möglich ist, ist es dringend erforderlich die Qualifikation der Tagesbereitschaft zu fördern, sodass ausreichend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stehen. Um das Defizit an Atemschutzgeräteträgern insgesamt, aber insbesondere in den Löschgruppen Gey und Großhau sowie der Tagesalarmbereitschaft, auszugleichen, sollte gemeinsam mit dem Kreis ein geeignetes Ausbildungsmodell, bspw. an mehreren Abenden unter der Woche, für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang und auch für weitere Lehrgänge gesucht werden. Die Einheiten Straß und Bergstein verfügen über viele Atemschutzgeräteträger. Daher sollten diese Einheiten die Sonderaufgabe AGT zugewiesen bekommen, um bei Brandereignissen im gesamten Gemeindegebiet mit einem MTF Atemschutzgeräteträger zuzuführen. In den jeweiligen Löscheinheiten ist die Erreichung der festgestellten SOLL-Stärken mindestens anzustreben. Dabei ist die erforderliche Qualifikation zu beachten. Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 62 von 63 Brandschutzbedarfsplan Hürtgenwald 9. Fortschreibung und Berichtswesen Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist dieser bestehende Brandschutzbedarfsplan spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist für das Jahr 2022 vorzusehen. Eine vorzeitige Fortschreibung kann bei wesentlichen Änderungen erforderlich werden. Wesentliche Änderungen können grundlegende Veränderungen im Bestand der Ressourcen (bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Personal, Finanzen) sein. Aber auch das Verfehlen des festgelegten Schutzziels kann zum Bedarf der vorzeitigen Fortschreibung führen. Dr. Mathias Frölich Anne Kathrin Esser, M.Sc. Kontakt Kommunal Agentur NRW GmbH Cecilienallee 59 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 43077-0 Telefax: 0211 43077-22 Ihre Ansprechpartner: Anne Kathrin Esser Projekt Nr.: 054 16 047 Seite 63 von 63