Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
03.04.14, 12:01
Aktualisiert
03.04.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
18.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Inklusionsgesetz
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Herr Reiner Limbach, Landkreistag NRW, gibt einen kurzen
Überblick über die chronologische Entwicklung des am
16.10.2013 im Landtag verabschiedeten Inklusionsgesetzes.
Weiterhin stellt er dar, dass es zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden und dem Land NRW bis dato nicht zu einer
Einigung in Sachen Konnexitätsfrage gekommen ist.
Hauptstreitpunkte der Verhandlungen sind zum einen die
Kosten für benötigte Integrationshelfer und zum anderen die
Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen an Schulen, die
einen barrierefreien Besuch einer Regelschule ermöglichen.
Aus dem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten von
Professor Klemm geht ebenfalls hervor, dass durch das
Inklusionsgesetz mit erheblichen Kostensteigerungen zu
rechnen ist.
Die vom Land angebotenen 175 Millionen € werden nach
Meinung der kommunalen Spitzenverbände nicht ausreichen,
um die Inklusion erfolgreich voran zu treiben, da es sich nicht
um einen "Einmaleffekt" handelt. Vielmehr wird das Thema
Inklusion für die Kommunen zukünftig eine Dauerbelastung
sein.
Aktuell haben sich lediglich der Städtetag und das Land
angenähert, während sowohl Landkreistag als auch Städte- und
Gemeindebund auch weiterhin der Meinung sind, dass der
Konnexitätsgrundsatz vorliegt und dass das Angebot der
Landesregierung nicht ausreicht.
Vor dem Hintergrund, dass das Gesetz am 01.08.2014 in Kraft
tritt und während eines möglichen Klageverfahrens - das sich
voraussichtlich über ca. 1,5 Jahre ziehen würde - keine
Zahlungen seitens des Landes getätigt würden, streben die
Spitzenverbände in erster Linie ein positives
Verhandlungsergebnis mit der Landesregierung an. Das
bedeutet aber nicht, dass die Spitzenverbände dem Vorschlag
des Landes unter allen Umständen zustimmen. Wie hoch die
Zahlungen des Landes sein müssten, damit die
Spitzenverbände sich einverstanden erklären, ist nicht genau
bekannt und müsste durch entsprechende Evaluierungen
ermittelt werden.
Aktuell befassen sich die Vorstände des Landkreistages und
des Städte- und Gemeindebundes mit einem
A 19/2013
Vereinbarungstext, der dem Land in den nächsten Wochen
vorgelegt werden soll.
Im Zusammenhang mit dem Inklusionsgesetz wird seitens
Herrn Limbach darauf hingewiesen, dass das Elternwahlrecht
durch die neue MindestgrößenVO erheblich eingeschränkt wird,
da viele Förderschulen dadurch in ihrem Bestand gefährdet
sind. Sollten Eltern auch zukünftig den Besuch einer
Förderschule für ihre Kinder wünschen, so müssen mitunter
weite Wege bis zur nächsten Förderschule zurückgelegt
werden.
Als positiv beurteilt Herr Limbach die Vielzahl an
Kooperationsgesprächen zwischen den Kommunen und
Kreisen mit dem Ziel, um auch zukünftig eine wohnortnahe
Förderschullandschaft vorhalten zu können.
Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Limbach für die
ausführliche Berichterstattung über den aktuellen Stand der
Verhandlungen.