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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 öffentlich TOP- Nr.: 11 124/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 021.231 06.10.2017 Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die dieser Vorlage beigefügte Satzungsvorlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Grds. Ja, abhängig von Variante Produkt: 902510 - Wahlen € Sachverhalt: Auf die Beschlussvorlage Nr. 89/2017 und die Niederschrift zur Ratssitzung vom 04.09.2017 wird verwiesen. Die in der Sitzung vorgebrachte Meinung, dass eine Urnenwahl an einem Abstimmungstag (z.B. Sonntag) die beste Lösung sei, wird seitens der Verwaltung wie folgt gesehen: Eine Urnenwahl an einem Abstimmungstag würde folgende Voraussetzungen erforderlich machen: - Seite 1 von 2 - In allen Ortsteilen müssen z. B. entsprechend der Wahlbezirke bei einer Kommunalwahl Wahlvorstände und Wahllokale eingerichtet werden. Die Wahlvorstände müssen mit mind. 6 Personen besetzt sein. Um kurzfristigen Ausfällen entgegenwirken zu können, werden grundsätzlich 8 Personen einberufen. Bei 14 Wahlbezirken (Kommunalwahl) wären insgesamt 112 Wahlhelfer erforderlich; bei 10 Wahlbezirken (Bundestagswahl) 88 Wahlhelfer: Da in jedem Fall die Möglichkeit einer Briefwahl aufgrund der gesetzlichen Wahlrechtsgrundsätze Bestandteil eines Bürgerentscheides ist müssen mind. 2 Briefwahlvorstände mit 16 Wahlhelfern eingerichtet werden. Gesamt wären also bei einer Stichtagswahl ca. 100 bis 130 Wahlhelfer erforderlich. Die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von derzeit ca. 25 Euro, insgesamt demnach ca. 2.500 Euro. Hinzu kommen selbstverständlich die gesamten vorbereitenden Arbeiten wie bei einer Wahl: Wahllokale herrichten und für anderweitige Nutzungen sperren, Schließdienste sicherstellen usw.. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Seitens der Verwaltung wird daher an dem Vorschlag, der sich aus der Vorlage 89/2017 ergibt, festgehalten. Die dort erarbeitete Satzung ist dieser Beschlussvorlage erneut beigefügt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die beigefügte Satzung zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -