Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 11
124/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 021.231
06.10.2017
Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde
Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die
dieser Vorlage beigefügte Satzungsvorlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Grds. Ja, abhängig von Variante
Produkt:
902510 - Wahlen
€
Sachverhalt:
Auf die Beschlussvorlage Nr. 89/2017 und die Niederschrift zur Ratssitzung vom 04.09.2017 wird
verwiesen.
Die in der Sitzung vorgebrachte Meinung, dass eine Urnenwahl an einem Abstimmungstag (z.B.
Sonntag) die beste Lösung sei, wird seitens der Verwaltung wie folgt gesehen:
Eine Urnenwahl an einem Abstimmungstag würde folgende Voraussetzungen erforderlich
machen:
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In allen Ortsteilen müssen z. B. entsprechend der Wahlbezirke bei einer Kommunalwahl
Wahlvorstände und Wahllokale eingerichtet werden. Die Wahlvorstände müssen mit mind. 6
Personen besetzt sein. Um kurzfristigen Ausfällen entgegenwirken zu können, werden
grundsätzlich 8 Personen einberufen. Bei 14 Wahlbezirken (Kommunalwahl) wären insgesamt 112
Wahlhelfer erforderlich; bei 10 Wahlbezirken (Bundestagswahl) 88 Wahlhelfer:
Da in jedem Fall die Möglichkeit einer Briefwahl aufgrund der gesetzlichen Wahlrechtsgrundsätze
Bestandteil eines Bürgerentscheides ist müssen mind. 2 Briefwahlvorstände mit 16 Wahlhelfern
eingerichtet werden.
Gesamt wären also bei einer Stichtagswahl ca. 100 bis 130 Wahlhelfer erforderlich. Die
Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von derzeit ca. 25 Euro, insgesamt demnach ca.
2.500 Euro. Hinzu kommen selbstverständlich die gesamten vorbereitenden Arbeiten wie bei einer
Wahl: Wahllokale herrichten und für anderweitige Nutzungen sperren, Schließdienste sicherstellen
usw..
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Seitens der Verwaltung wird daher an dem Vorschlag, der sich aus der Vorlage 89/2017 ergibt,
festgehalten. Die dort erarbeitete Satzung ist dieser Beschlussvorlage erneut beigefügt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die beigefügte Satzung zu
beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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