Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
03.04.14, 12:01
Aktualisiert
03.04.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
18.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015
Herr Poth teilt mit, dass die Vorlage in dieser Form mit der Stadt
Euskirchen abgestimmt ist.
Weiterhin teilt er mit, dass die Bezirksregierung Köln Vertretern
der Stadt Euskirchen sowie des Kreises Euskirchen in einem
gemeinsamen Gespräch am 10.03.2014 mitgeteilt hat, dass die
Vorgehensweise von Stadt und Kreis eine Problemlösung mit
Vorbildcharakter darstellt. Diese Vorgehensweise wird von der
Bezirksregierung befürwortet.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der
Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule
(Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen
(LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale
Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom
01.08.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der
Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur
Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu
vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung
von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel bei der
Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr
2015 einzuplanen.
2. Der
Kreistag
beschließt,
die
Bildung
der
Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab
V 108/2014
dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen:
2.1.
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine
Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
2.2.
Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen
mit
dem
Förderschwerpunkt
Geistige
Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.Nikolaus-Schule).
2.3.
Förderschulen
mit
sonstigen
Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine
weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56
Abs. 4 KrO.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen