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Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
03.04.14, 12:01
Aktualisiert
03.04.14, 12:01
Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015) Beschlusstext (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 18.03.2014 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015 Herr Poth teilt mit, dass die Vorlage in dieser Form mit der Stadt Euskirchen abgestimmt ist. Weiterhin teilt er mit, dass die Bezirksregierung Köln Vertretern der Stadt Euskirchen sowie des Kreises Euskirchen in einem gemeinsamen Gespräch am 10.03.2014 mitgeteilt hat, dass die Vorgehensweise von Stadt und Kreis eine Problemlösung mit Vorbildcharakter darstellt. Diese Vorgehensweise wird von der Bezirksregierung befürwortet. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom 01.08.2015. Die Verwaltung wird beauftragt, š die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen. š in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. š den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten. š die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2015 einzuplanen. 2. Der Kreistag beschließt, die Bildung der Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab V 108/2014 dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen: 2.1. Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. 2.2. Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.Nikolaus-Schule). 2.3. Förderschulen mit sonstigen Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen