Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
89/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 021.231
04.09.2017
Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde
Hürtgenwald;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.07.2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Entwurf der dieser Vorlage beigefügten „Satzung
über die Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung)“ zur
Kenntnis.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung für eine der kommenden Ratssitzungen
abstimmungsreif fertig zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
€
Produkt:
Sachverhalt:
Die o. a. Satzung wurde nunmehr erstmalig beim Bürgerentscheid zur Frage bezüglich des Erhalts
des Grundschulstandortes Bergstein angewendet. Die Satzung war anwend- und umsetzbar.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere durch den Abstimmungszeitraum von sieben
Tagen für die Urnenwahl ein immens hoher Personalaufwand betrieben werden muss. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die den Wahlvorstand an der Urne gebildet
haben, waren für die Dauer der Tätigkeit aus ihrem Tagesgeschäft herausgerissen. Dies führte
teils zu organisatorischen Schwierigkeiten im gesamten Rathaus.
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Von Seiten der Verwaltungsleitung wurde das Erfordernis erkannt, die bestehende Satzung in
diesem Bereich zu überprüfen und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen.
Die CDU –Fraktion stellt mit Schreiben vom 24.07.2017 (siehe Anlage 1) hierzu einen Antrag. Sie
bezieht sich dem Grunde nach auf die „Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung)“ des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Die Mustersatzung ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlage 3 ist eine Synopse, die die bestehende Satzung einer neuen Satzung auf Grundlage der
Mustersatzung erarbeiteten Variante, gegenüber stellt.
Vorteil dieser Satzungsvariante ist, dass auf eine Urnenwahl verzichtet werden kann. Weder in der
zuletzt gewählten Variante (ein Wahlvorstand im Rathaus für sieben Tage) noch in der an sonstige
Wahlen angelehnten Variante (für einen Sonntag flächendeckend Wahllokale im Gemeindegebiet
einzurichten), sind Lösungsmöglichkeiten zu finden, die einen einfachen und geringen
Personaleinsatz bieten.
Ferner ist es so, dass das Modul der Briefwahl deutlich häufiger in Anspruch genommen wird, als
dies noch vor 10 Jahren der Fall war. Diese ermöglicht nämlich allen Wahlberechtigten ohne
größeren Aufwand sich an anstehenden Entscheidungen zu beteiligen und ist somit äußerst
bürgerfreundlich.
Die Abstimmung per Brief erfolgt grundsätzlich wie bei allgemeinen Wahlen. Per Brief erhält jeder
Abstimmberechtigte die Benachrichtigung an seine gemeldet Wohnadresse übersendet. Über
einen Zeitraum von z. B. vier Wochen können die Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen
postalisch, per Email oder auch online über die Homepage der Gemeinde Hürtgenwald anfordern
und bis zum Tag des Bürgerentscheids zurücksenden oder abgeben. Ebenso besteht die
Möglichkeit, die Unterlagen zu erhalten und direkt beim Wahlamt seine Stimme abzugeben.
Hierdurch wird eine gewisse Flexibilität für die Stimmberechtigten erreicht. Da wohl in den meisten
Fällen von Bürgerentscheiden nicht alle Ortsteile gleichermaßen betroffen sind und die Beteiligung
somit unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann, erscheint das Briefwahlverfahren auch in
diesem Punkt sinnig zu sein.
Die Rücksendung innerhalb einer z. B. auf vier Wochen festzulegenden Frist erscheint problemlos
möglich. Das Ende der Stimmabgabe könnte z. B. auf einen Donnerstag, 16 Uhr, gelegt werden.
Die sich unmittelbar anschließende Auszählung könnte von einer erforderlichen und
angemessenen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung durchgeführt werden.
Ein Ergebnis stünde dann je nach Beteiligung im Laufe des frühen Abends fest.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Personaleinsatz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wird deutlich geringer
ausfallen, als beim zurückliegenden Bürgerentscheid, sodass die fiktiven Kosten gesenkt werden.
Durch Hinzuziehung von politisch aktiven Bürgern, Ratsmitgliedern oder Initiatoren eines
Bürgerentscheids, können diese Kosten weiter gesenkt werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Bürgerentscheid und den oben aufgezeigten
Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Vereinfachungen im Ablauf, wird vorgeschlagen,
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zukünftig bei Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung die Abstimmungshandlung
auszuführen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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