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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 89/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 021.231 04.09.2017 Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.07.2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Entwurf der dieser Vorlage beigefügten „Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung)“ zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung für eine der kommenden Ratssitzungen abstimmungsreif fertig zu stellen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja € Produkt: Sachverhalt: Die o. a. Satzung wurde nunmehr erstmalig beim Bürgerentscheid zur Frage bezüglich des Erhalts des Grundschulstandortes Bergstein angewendet. Die Satzung war anwend- und umsetzbar. Es hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere durch den Abstimmungszeitraum von sieben Tagen für die Urnenwahl ein immens hoher Personalaufwand betrieben werden muss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die den Wahlvorstand an der Urne gebildet haben, waren für die Dauer der Tätigkeit aus ihrem Tagesgeschäft herausgerissen. Dies führte teils zu organisatorischen Schwierigkeiten im gesamten Rathaus. - Seite 1 von 3 - Von Seiten der Verwaltungsleitung wurde das Erfordernis erkannt, die bestehende Satzung in diesem Bereich zu überprüfen und nach alternativen Möglichkeiten zu suchen. Die CDU –Fraktion stellt mit Schreiben vom 24.07.2017 (siehe Anlage 1) hierzu einen Antrag. Sie bezieht sich dem Grunde nach auf die „Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung)“ des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die Mustersatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 3 ist eine Synopse, die die bestehende Satzung einer neuen Satzung auf Grundlage der Mustersatzung erarbeiteten Variante, gegenüber stellt. Vorteil dieser Satzungsvariante ist, dass auf eine Urnenwahl verzichtet werden kann. Weder in der zuletzt gewählten Variante (ein Wahlvorstand im Rathaus für sieben Tage) noch in der an sonstige Wahlen angelehnten Variante (für einen Sonntag flächendeckend Wahllokale im Gemeindegebiet einzurichten), sind Lösungsmöglichkeiten zu finden, die einen einfachen und geringen Personaleinsatz bieten. Ferner ist es so, dass das Modul der Briefwahl deutlich häufiger in Anspruch genommen wird, als dies noch vor 10 Jahren der Fall war. Diese ermöglicht nämlich allen Wahlberechtigten ohne größeren Aufwand sich an anstehenden Entscheidungen zu beteiligen und ist somit äußerst bürgerfreundlich. Die Abstimmung per Brief erfolgt grundsätzlich wie bei allgemeinen Wahlen. Per Brief erhält jeder Abstimmberechtigte die Benachrichtigung an seine gemeldet Wohnadresse übersendet. Über einen Zeitraum von z. B. vier Wochen können die Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen postalisch, per Email oder auch online über die Homepage der Gemeinde Hürtgenwald anfordern und bis zum Tag des Bürgerentscheids zurücksenden oder abgeben. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Unterlagen zu erhalten und direkt beim Wahlamt seine Stimme abzugeben. Hierdurch wird eine gewisse Flexibilität für die Stimmberechtigten erreicht. Da wohl in den meisten Fällen von Bürgerentscheiden nicht alle Ortsteile gleichermaßen betroffen sind und die Beteiligung somit unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann, erscheint das Briefwahlverfahren auch in diesem Punkt sinnig zu sein. Die Rücksendung innerhalb einer z. B. auf vier Wochen festzulegenden Frist erscheint problemlos möglich. Das Ende der Stimmabgabe könnte z. B. auf einen Donnerstag, 16 Uhr, gelegt werden. Die sich unmittelbar anschließende Auszählung könnte von einer erforderlichen und angemessenen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung durchgeführt werden. Ein Ergebnis stünde dann je nach Beteiligung im Laufe des frühen Abends fest. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Personaleinsatz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wird deutlich geringer ausfallen, als beim zurückliegenden Bürgerentscheid, sodass die fiktiven Kosten gesenkt werden. Durch Hinzuziehung von politisch aktiven Bürgern, Ratsmitgliedern oder Initiatoren eines Bürgerentscheids, können diese Kosten weiter gesenkt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Bürgerentscheid und den oben aufgezeigten Änderungen sowie den sich daraus ergebenden Vereinfachungen im Ablauf, wird vorgeschlagen, - Seite 2 von 3 - zukünftig bei Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung die Abstimmungshandlung auszuführen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -