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Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“) hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB -Satzungsempfehlung an den Rat über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
26.09.14, 21:16
Aktualisiert
26.09.14, 21:16
Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“)
hier: -Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
-Satzungsempfehlung an den Rat über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 10.09.2014: 6. 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“) hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ Nach kurzer Zusammenfassung durch AV Herrn Puchert-Blöbaum beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 3. Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - einstimmig -