Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
17.03.2014
Erstellt
01.04.14, 12:07
Aktualisiert
01.04.14, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 17.03.2014 im Vogelsang, 53937 Schleiden
TOP 7
IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR
GmbH)
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, den Entwurf des
Gesellschaftsvertrages bei nächster Gelegenheit dahingehend
zu ändern, dass nicht der Landrat alleiniges geborenes Mitglied
des Aufsichtsrates ist, sondern der Kreistag Euskirchen ein
Mitglied und einen Vertreter für den Aufsichtsrat bestimmen und
entsenden kann.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen fragen an, ob zu erwarten ist, dass sich die Kosten, die
dem Kreis Euskirchen durch seine Beteiligung an der
Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH)
entstehen, durch die Möglichkeit des Erhalts von Fördermitteln
amortisieren werden. Herr Poth erklärt, dass das Land NRW die
Förderung des Projektes "Geschäftsstelle" bis zum Jahr 2017
mit jährlich 500.000 fortführen wird. Darüber hinausgehende
Fördermittel sind nicht zu erwarten. Es gäbe beim Kreis
Euskirchen insbesondere im touristischen Bereich Projekte, mit
denen man sich gerne um eine Förderung bewerben würde.
Allerdings gibt Herr Poth zu bedenken, dass für den Fall, dass
Fördermittel zur Verfügung stehen würden, auch
Kofinanzierungsmittel aufgebracht und bereitgestellt werden
müssten.
Die FDP-Fraktion erklärt ihre Unzufriedenheit mit der gewählten
Organisationsstruktur der Innovationsregion Rheinisches Revier
(IRR GmbH). Sie hätte eine Organisationsform favorisiert, in der
der Zweckverband Region Aachen die Interessen der Region
Aachen gebündelt repräsentiert hätte.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag fasst im Hinblick auf die Gründung der IRR –
Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH folgende
Beschlüsse:
1.
Der Kreistag stimmt der unmittelbaren Beteiligung des
Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in
Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des als Anlage
1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand:
19.02.2014) zu. Diese Zustimmung gilt auch insoweit, als
an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im
D 16/2014
Rahmen
von
künftigen
Beratungen
oder
des
Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen
vorgenommen werden, die die inhaltliche Aussage des
Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung
gilt insbesondere erteilt für die Aufnahme des
Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW.
2.
Der Kreistag beschließt, Mittel für einen jährlichen
Gesellschafterzuschuss
gem.
§
20
Abs.
2
Gesellschaftsvertrag
(Geschäftsbereich
1
"Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe
von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017
bereitzustellen.
3.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch ____ Person(en)
vertreten werden soll.
4.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung die IRR – Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter:
(gebundene Vertretung)
______________________
_____________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
KrO)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5
______________________
_____________________
______________________
_____________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von
den
ordentlichen
Mitgliedern
wird
______________________
zum/zur
Stimmführer/in
gewählt.
5.
Der Kreistag nimmt die unmittelbare Beteiligung des
Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit
einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf
der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des
Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zustimmend
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss spricht sich mit
Mehrheit, bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/ Die Grünen), für
die Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR GmbH
sowie die Bereitstellung des jährlichen
Gesellschafterzuschusses, gemäß Dringlichkeitsentscheidung,
aus. Er spricht sich außerdem einstimmig, bei einer Enthaltung
(Die Linke), für den Vorschlag der CDU-Fraktion aus, den
Gesellschaftsvertrag bei nächster Gelegenheit so zu ändern,
dass der Kreistag Euskirchen ein Aufsichtsratsmitglied und
dessen Vertreter frei bestimmen kann.
Die Entscheidung über die Zahl der Vertreter des Kreises
Euskirchen, die diesen in der Gesellschafterversammlung
vertreten sollen, sowie die Wahl der Vertreter (ordentliche
Mitglieder und Stellvertreter) wird in den Kreisausschuss
verwiesen.