Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
192 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Immissionsschutzrechtliche
Bewertung von fünf geplanten
Windenergieanlagen am Standort
Hürtgenwald-Peterberg
Bericht-Nr.: 3409-16-P1
Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz
IEL GmbH
—
Kirchdorfer Straße 26
—
26603 Aurich
' 04941-9558-0
Immissionsschutzrechtliche
Bewertung von fünf geplanten
Windenergieanlagen am Standort
Hürtgenwald-Peterberg
Bericht-Nr.:
3409-16-P1
Auftraggeber:
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Auftragnehmer:
IEL GmbH
Kirchdorfer Straße 26
26603 Aurich
Telefon: 04941 - 9558-0
Telefax: 04941 - 9558-11
email:
mail@iel-gmbh.de
Bearbeiter:
Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH))
(Technischer Leiter Schallschutz)
Ralf-Martin Marksfeldt
(Stellvertretender Leiter Rotorschattenwurf)
Textteil:
Anhang:
12 Seiten (inkl. Deckblätter)
siehe Anhangsverzeichnis
Datum:
19. Februar 2016
IEL GmbH
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ..............................................................................................................4
2.
Ausgangssituation ...............................................................................................4
3.
Geplante Windenergieanlagen, B-Plan K 14 ......................................................4
4.
Bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen ........................................7
5.
Immissionspunkte (Schall) ..................................................................................8
6.
Schalltechnische Berechnungen ........................................................................8
6.1 Vorbemerkung.............................................................................................8
6.2 Berechnung und Beurteilung ..................................................................10
7.
Rotorschattenwurfberechnung .........................................................................11
8.
Zusammenfassung ............................................................................................12
Anhang
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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IEL GmbH
1.
Einleitung
In der Gemeinde Hürtgenwald soll der
K 14 „Windpark Peterberg“ aufgestellt werden.
vorhabenbezogene
Bebauungsplan
Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss auch eine Aussage zum Immissionsschutz
getroffen und die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes nachgewiesen werden. Es
werden erste schalltechnische Berechnungen sowie Berechnungen zur Rotorschattenwurfdauer durchgeführt.
Bei den Berechnungen werden die insgesamt fünf konkret geplanten Windenergieanlagen (WEA) vom Anlagentyp ENERCON E-115 mit Nabenhöhen von 135,4 m bzw.
149 m und einer Nennleistung von jeweils 3.000 kW berücksichtigt.
2.
Ausgangssituation
Der Geltungsbereich befindet sich im nordrhein-westfälischen Kreis Düren, auf einer
Fläche im südlichen Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald, südlich der Bundesstraße
B 399. Südlich grenzt das Gebiet der Gemeinde Simmerath an.
Unmittelbar nördlich des Geltungsbereiches befinden sich insgesamt vier WEA am
Standort „Raffelsbrand“ in Betrieb. Südlich des Geltungsbereiches, auf dem Gebiet der
Gemeinde Simmerath, befinden sich insgesamt 15 WEA in Betrieb, weitere sieben
WEA sind genehmigt. Diese insgesamt 26 WEA werden im vorliegenden Fall als
Vorbelastung berücksichtigt.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Gutachters befinden sich im Untersuchungsbereich keine weiteren Schallquellen, die als schalltechnische Vorbelastung zu
berücksichtigen wären.
3.
Geplante Windenergieanlagen, B-Plan K 14
Derzeit ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Herstellers
ENERCON geplant.
Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten des
geplanten Anlagentyps zusammengefasst:
Anlagentyp:
Nabenhöhe:
Rotordurchmesser:
Nennleistung:
Leistungsregelung:
E-115
135,4 m (WEA 01) bzw. 149 m (WEA 02 bis WEA 05)
115,7 m
3.000 kW
pitch
Für diesen Anlagentyp liegen für verschiedene Betriebsmodi schalltechnische
Messberichte bzw. Auszüge aus den Messberichten vor. Die Messberichte und
Schallleistungspegel (höchster Messwert) sind in der nachfolgenden Tabelle
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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IEL GmbH
zusammengefasst. Weiterhin sind der Tabelle 1 die vom Hersteller angegebenen
Schallleistungspegel zu entnehmen.
BetriebsModus
Messstelle
BM 0 s
Deut. Windguard
Cons. GmbH
Bericht Nr.
Nennleistung
[kW]
Höchster
Messwert
LwA
[dB(A)]
Herstellerangabe
LwA
[dB(A)]
MN15078.A0
3.000
104,9
105,0
3.000
3.000
2.500
-
104,4
103,4
104,5
MN15071.A1
2.000
100,8
102,9
MN15077.A1
1.500
100,7
101,5
1.000
600
400
-
99,8
96,5
94,0
BM I s
BM II s
BM 2500 kW s
Deut. Windguard
Cons. GmbH
Deut. Windguard
BM 1500 kW s
Cons. GmbH
BM 1000 kW s
BM 600 kW s
BM 400 kW s
BM 2000 kW s
Tabelle 1: Messberichte und Herstellerangaben / E-115
Die Gegenüberstellung zeigt, dass die derzeit vorliegenden Messwerte immer unterhalb
der entsprechenden Herstellerangabe liegen.
Für den uneingeschränkten Betrieb im Betriebsmodus „BM 0s“ während der Tageszeit
wird für die fünf geplanten Windenergieanlagen jeweils ein Schallleistungspegel von
LwA,90 = 107,5 dB(A) [Herstellerangabe zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen
Vertrauensbereich] berücksichtigt.
Der Zuschlag von 2,5 dB ergibt sich aus folgenden Parametern
- Unsicherheit des Prognosemodells mit σprog = 1,5 dB
- die Serienstreuung mit σP = 1,2 dB
- die Ungenauigkeit der Schallemissions-Vermessung mit σR = 0,5 dB
(Standardwert für FGW-konform vermessene Windenergieanlagen)
und berechnet sich wie folgt:
z = 1,28 * s ges
(1)
mit
(2)
An dieser Stelle wird vorweggenommen, dass für alle fünf geplanten
Windenergieanlagen während der Nachtzeit ein schallreduzierter Betrieb erforderlich ist.
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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Die für die Berechnungen berücksichtigten Daten werden nachfolgend aufgelistet:
Bezeichnung
WEA 01 E-115
WEA 02 E-115
WEA 03 E-115
WEA 04 E-115
WEA 05 E-115
Koordinaten
UTM ETRS89
Zone 32
RW
HW
Nabenhöhe
[m]
135,4
149
149
149
149
310.450
310.824
311.100
311.130
311.864
5.616.438
5.616.215
5.615.892
5.615.600
5.615.668
LwA,90*
[dB(A)]
Tag
Nacht
107,5
107,5
107,5
107,5
107,5
104,0
104,0
104,0
105,9
105,9
Tabelle 2: Schalltechnische Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen B-Plan Nr. K 14
* inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich
Auf Grund der derzeit vorliegenden Ausgangsdaten entspricht der Schallleistungspegel
von LwA,90* = 105,9 dB(A) der Herstellerangabe für den Betriebsmodus BM IIs
zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich und der Schallleistungspegel
von
LwA,90* = 104,0 dB(A)
der
Herstellerangabe
für
den
Betriebsmodus
BM 1500 kW s zzgl. 2,5 dB Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich.
Im Bebauungsplan sollte nicht der entsprechende Betriebsmodus, sondern der
entsprechende Schallleistungspegel festgesetzt werden. Sollten durch weitere schalltechnische Vermessungen des geplanten Anlagentyps niedrigere Schallemissionswerte
ermittelt werden, sind auch andere Betriebsmodi möglich.
Nachfolgend sind die für die Rotorschattenwurfberechnungen relevanten Daten (Mittlere
Blatttiefe und die daraus resultierende Schattenreichweite) für den geplanten WEA-Typ
genannt.
Anlagentyp
ENERCON E-115
Schattenreichweite
Mittlere Blatttiefe
3,150 m
Schattenreichweite
2.146 m
Tabelle 3: Schattenreichweite, ENERCON E-115
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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4.
Bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen
Im Umfeld des Plangebietes sind insgesamt 26 WEA in Betrieb bzw. genehmigt. Die für
die Berechnungen berücksichtigten Daten werden nachfolgend aufgelistet:
Bezeichnung
WEA 06 E-40/5.40
WEA 07 E-40 6.44
WEA 08 E-82 E2
WEA 09 E-82 E2
WEA 10, V112-3.3 MW
WEA 11, V112-3.3 MW
WEA 12, V112-3.3 MW
WEA 13, V112-3.3 MW
WEA 14, V112-3.3 MW
WEA 15, V112-3.3 MW
WEA 16, V112-3.3 MW
WEA 17 E-66/18.70
WEA 18 E-66/18.70
WEA 19 E-66/18.70
WEA 20 E-66/18.70
WEA 21 E-66/18.70
WEA 22 E-66/18.70
WEA 23 E-66/18.70
WEA 24 E-53
WEA 25 E-66/20.70
WEA 26 E-66/20.70
WEA 27 E-66/20.70
WEA 28 E-66/20.70
WEA 29 E-66/20.70
WEA 30 E-66/20.70
WEA 31 E-66/20.70
Nabenhöhe
[m]
65,0
65,0
98,4
98,4
140,0
140,0
140,0
140,0
140,0
140,0
140,0
67,0
67,0
67,0
67,0
67,0
67,0
67,0
73,3
64,8
64,8
64,8
64,8
64,8
64,8
64,8
Koordinaten
UTM ETRS89
Zone 32
RW
HW
310.481
5.618.624
310.366
5.618.473
310.249
5.617.975
310.457
5.618.241
308.400
5.615.579
308.505
5.615.257
308.974
5.615.668
309.088
5.615.325
309.673
5.615.540
309.891
5.615.251
309.674
5.614.793
307.647,85
307.688,04
307.776,73
307.567,56
307.473,16
307.768,52
307.672,74
307.459,09
311.722,47
311.865,20
312.059,11
312.100,08
312.404,18
312.735,78
312.803,93
5.614.640,06
5.614.150,00
5.613.992,27
5.613.671,46
5.613.466,11
5.614.406,97
5.614.834,22
5.614.748,80
5.613.259,87
5.613.101,96
5.613.441,40
5.613.217,55
5.613.633,59
5.613.814,31
5.613.594,37
LwA,90*
[dB(A)]
Tag
103,3
102,7
106,5
106,0
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
103,6
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
Nacht
103,3
102,7
101,4
101,8
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
107,7
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
105,0
103,6
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
105,1
Tabelle 4: Schalltechnische Kennwerte der bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen
* inkl. Zuschlag für den oberen Vertrauensbereich
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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5.
Immissionspunkte (Schall)
Die schalltechnische Untersuchung wird für insgesamt acht Immissionspunkte
durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die nächstgelegenen Wohnhäuser im
Außenbereich (Immissionspunkte IP 01 bis IP 05 und IP 08) bzw. den nächstgelegenen
Wohnhäusern mit der Schutzbedürftigkeit „Allgemeines Wohngebiet (WA)“
(IP 06: Bebauungsplan Nr. L1 „Simonskall“; IP 07: Bebauungsplan Nr. K9
„Ortst. Vossenack“). Die berücksichtigten Immissionspunkte wurden schon bei den
schalltechnischen Voruntersuchungen berücksichtigt. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wurde im Oktober 2013 eine Standortbegehung durchgeführt. Für die
vorliegende Untersuchung wurde diese nicht wiederholt.
Die Daten der berücksichtigten Immissionspunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
Immissionspunkt
IP 01 Ringstraße 24
IP 02 Am Peterberg 1
IP 03 Am Peterberg 2
IP 04 Wollseifener Straße 5
IP 05 Wollseifener Straße 1
IP 06 Simonskall 1
IP 07 Trift 4
IP 08 Forsthaus Jägerhaus
UTM ETRS89 (Zone 32)
Rechtswert
Hochwert
310.414
310.729
310.798
311.529
311.912
312.810
312.501
309.041
5.616.859
5.616.762
5.616.764
5.616.203
5.616.171
5.616.056
5.617.800
5.616.492
Schutzbedürftigkeit
Außenbereich
Außenbereich
Außenbereich
Außenbereich
Außenbereich
WA
WA
Außenbereich
Richtwert
Tag/Nacht
[dB(A)]
60/45
60/45
60/45
60/45
60/45
55/40
55/40
60/45
Tabelle 5: Immissionspunkte (Schall)
6.
Schalltechnische Berechnungen
6.1
Vorbemerkung
Die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt gemäß der
DIN 18005-128.) „Schallschutz im Städtebau“. In dieser Norm sind entsprechende
Orientierungswerte aufgeführt, die nicht überschritten werden sollen. Da die
Orientierungswerte und die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm3.) zahlenmäßig identisch
sind und weiterhin die DIN 18005-128.) zur Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen
auf die TA-Lärm verweist, wird im Folgenden nicht mehr zwischen den beiden
Verfahren unterschieden
Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm3.) durchgeführt. In
der TA-Lärm sind grundsätzlich zwei Prognoseverfahren, die überschlägige und die
detaillierte Prognose, angegeben. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die
Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle
Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose
frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten
Schalldruckpegeln erfolgen.
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Die Berechnungen erfolgen frequenzunabhängig als detaillierte Prognose für freie
Schallausbreitung. Die Bodendämpfung Agr wird dabei gemäß DIN ISO 9613-24.),
Nr. 7.3.2 „Alternatives Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel“
berechnet. Abschirmung und Dämpfung durch Bebauung und Bewuchs bleiben
unberücksichtigt. Die Berechnungen werden mit dem Programmsystem IMMIÓ
(Version 2015 [405]) durchgeführt, welches die Anwendung der erforderlichen
Berechnungsmethoden ermöglicht.
Für die schalltechnische Beurteilung werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen “Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen“10.), das „Windenergiehandbuch“25.) (Windenergiehandbuch, M. Agatz, Stand
Dezember 2015) sowie der „Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen“11.) berücksichtigt.
Für die Berechnungen werden folgende meteorologische Parameter berücksichtigt:
Temperatur
Luftfeuchte
T
F
=
=
10° C
70 %
Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet erfolgt gemäß den
„Empfehlungen des LANUV NRW zu cmet“, Stand 26.09.201229.). Für die Berechnungen
werden die Daten der Station „Aachen“ zugrunde gelegt. Die sich gemäß 29.) für die
einzelnen Windrichtungen ergebenden Meteorologiefaktoren C0 werden in das
Schallberechnungsprogramm IMMIÓ implementiert. Die Software berechnet in
Abhängigkeit der Windrichtung und der Entfernung zwischen einzelner Schallquelle und
Immissionsort das Cmet.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die meteorologische Korrektur Cmet
abhängig ist von der Entfernung zwischen Quelle (hier: WEA) und Immissionspunkt. Es
gilt gemäß DIN ISO 9613-24.):
Cmet = 0
wenn
d p £ 10* (hs + hr )
Cmet = C0 *[1 -10* (hs + hr ) / d p ]
wenn
d p > 10 * (hs + hr )
Dabei ist:
hs
hr
dp
die Höhe der Quelle (hier: WEA) in Metern;
die Höhe des Aufpunktes (hier: Immissionspunkt) in Metern;
horizontaler Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt in Metern;
Beispiel: Bei einer Nabenhöhe von 149 m und einer Immissionspunkthöhe von 5 m
erreicht die meteorologische Korrektur Cmet erst ab einer Entfernung von > 1.540 m
einen Wert von > 0.
Hinweis 1:
In einer Studie hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz)
Nordrhein-Westfalen jetzt die Schallausbreitung von Windenergieanlagen untersucht,
um die Qualität der Geräuschimmissionsprognosen hoher Anlagen zu überprüfen und
gegebenenfalls zu verbessern. Im Rahmen der Untersuchung wurden die Emissionen
und Immissionen im Umfeld zweier Anlagen der 2 MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von
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98 m messtechnisch ermittelt und mit den gemäß dem „Alternativen Verfahren“
berechneten Pegeln verglichen. In einem nächsten Schritt wird nun geprüft, ob das
bisher angewendete Prognoseverfahren in konkreten Genehmigungsverfahren
zukünftig geändert werden soll. Für die Praxis der Genehmigungsbehörden ergeben
sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen.
6.2
Berechnung und Beurteilung
Gemäß TA-Lärm muss zur schalltechnischen Beurteilung die Gesamtbelastung an dem
jeweiligen Immissionspunkt ermittelt werden (Abschnitt 2.4 der TA-Lärm). Sie setzt sich
aus der Vorbelastung 26 Windenergieanlagen (WEA) und der Zusatzbelastung
(hier: fünf WEA) zusammen. In der nachfolgenden Tabelle werden die
Beurteilungspegel für die Nachtzeit für die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung
aufgelistet.
Immissionspunkt
IRW Nacht
[dB(A)]
Vorbelastung
[dB(A)]
Zusatzbelastung
[dB(A)]
Gesamtbelastung
[dB(A)]
45
45
45
45
45
40
40
45
36,4
35,6
35,3
33,7
32,2
28,4
27,8
42,2
43,4
44,4
43,8
44,8
43,8
33,0
27,6
30,6
44,2
45,0
44,4
45,1
44,1
34,3
30,7
42,5
IP 01 Ringstraße 24
IP 02 Am Peterberg 1
IP 03 Am Peterberg 2
IP 04 Wollseifener Straße 5
IP 05 Wollseifener Straße 1
IP 06 Simonskall 1
IP 07 Trift 4
IP 08 Forsthaus Jägerhaus
Tabelle 6: Berechnungsergebnisse / Nacht
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel
Gesamtbelastung den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt.
Immissionspunkt
IP 01 Ringstraße 24
IP 02 Am Peterberg 1
IP 03 Am Peterberg 2
IP 04 Wollseifener Straße 5
IP 05 Wollseifener Straße 1
IP 06 Simonskall 1
IP 07 Trift 4
IP 08 Forsthaus Jägerhaus
(gerundet)
der
IRW - Beurteilungspegel Beurteilungspegel Reserve
GB
GB gerundet
Nacht
zum IRW
[dB]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
45
45
45
45
45
40
40
45
44,2
45,0
44,4
45,1
44,1
34,3
30,7
42,5
44
45
44
45
44
34
31
43
1
0
1
0
1
6
9
2
Tabelle 7: Bildung der Beurteilungspegel (gerundet) / Nacht
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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Wie den Ergebnissen in Tabelle 7 zu entnehmen ist, wird der jeweils zulässige
Immissionsrichtwert an zwei Immissionspunkten (IP 02 und IP 04) ausgeschöpft und an
den restlichen Immissionspunkten um mindestens 1 dB unterschritten.
Für nicht gesondert berücksichtigte Immissionspunkte können die Beurteilungspegel
der Gesamtbelastung (Nacht) aus dem anliegenden Schallimmissionsraster
entnommen werden.
Während der Tageszeit (Sonntag) liegen die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung
(WEA) an allen untersuchten Immissionspunkten immer um > 10 dB unter dem jeweils
zulässigen Immissionsrichtwert (vgl. Zusatzbelastung im Anhang).
Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten
Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb
der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten
Betrieb während der Nachtzeit.
Hinweis 2:
Die dargestellten Ergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die hier betrachtete
Konfiguration. Sollten sich Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden
Vorbelastung bzw. den zu beurteilenden Immissionspunkten ergeben, sind die
ermittelten Ergebnisse nicht mehr gültig und es sind neue Berechnungen notwendig.
7.
Rotorschattenwurfberechnung
Für die in Abschnitt 3 dargestellte Planung von fünf WEA (WEA 01 - WEA 05) werden
unter Berücksichtigung der in Tabelle 4 aufgeführten Vorbelastung erste flächendeckende Berechnungen durchgeführt.
Dem Anhang sind zwei flächendeckende Darstellungen der Zusatz- und der
Gesamtbelastung (mit dem Einwirkungsbereich der geplanten Zusatzbelastung) zu
entnehmen.
Für die Beurteilung von Rotorschattenwurf gelten die vom LAI (Länderausschuss für
Immissionsschutz; 13.03.2002; Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen
Immissionen von Windenergieanlagen; WEA-Schattenwurf-Hinweise) empfohlenen
Orientierungswerte:
- maximal 30 Stunden im Jahr (astronomisch möglich) und
- maximal 30 Minuten pro Tag
Die Immissionspunkte, an welchen mit Überschreitungen der Orientierungswerte von
30 Stunden pro Jahr (worst-case) bzw. max. 30 Minuten pro Tag zu rechnen ist,
befinden sich allesamt im Außenbereich. Eine explizite Betrachtung der Immissionspunkte ist in einer später zu erfolgenden Rotorschattenwurfberechnung vorzunehmen.
Die jährlichen Belastungen der Zusatz- und der Gesamtbelastung können den flächendeckenden Darstellungen im Anhang grob entnommen werden.
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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Eine Kombination aus der zu erfolgenden Rotorschattenwurfberechnung und den
daraus zu ermittelnden Rotorschattenwurfabschaltzeiten, unter Berücksichtigung von
technischen Einrichtungen an den betroffenen Anlagen, müssen dafür sorgen, dass die
zulässigen Orientierungswerte eingehalten werden.
8.
Zusammenfassung
In der Gemeinde Hürtgenwald soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan K 14
„Windpark Peterberg“ aufgestellt werden.
Im Rahmen dieser Bauleitplanung muss auch eine Aussage zum Immissionsschutz
getroffen und die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes nachgewiesen werden. Es
werden erste schalltechnische Berechnungen sowie Berechnungen zur Rotorschattenwurfdauer durchgeführt.
Innerhalb des Geltungsbereiches sind fünf Windenergieanlagen (WEA) vom Anlagentyp
ENERCON E-115 mit Nabenhöhen von 135,4 m bzw. 149 m und einer Nennleistung
von jeweils 3.000 kW geplant.
Im Umfeld des Geltungsbereiches sind insgesamt 26 WEA in Betrieb bzw. genehmigt.
Diese wurden im vorliegenden Fall als Vorbelastung berücksichtigt.
Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten
Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb
der geplanten Windenergieanlagen während der Tageszeit bzw. den reduzierten
Betrieb während der Nachtzeit.
Aus Sicht des Rotorschattenwurfes könnte eine Genehmigung mit der Maßgabe von
Auflagen erteilt werden. Dabei sind für die geplanten WEA entsprechende technische
Einrichtungen zum Schutz von Rotorschattenwurf betroffener Immissionspunkte
vorzusehen. Zur Festsetzung der maximal zulässigen Rotorschattenwurfdauer bieten
die vom LAI empfohlenen Beurteilungskriterien einen sinnvollen Rahmen.
Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte
Konfiguration. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit
verwendet werden.
Aurich, den 19. Februar 2016
Bericht verfasst durch
Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH))
Ralf-Martin Marksfeldt
(Technischer Leiter Schallschutz)
(Stellvertretender Leiter Rotorschattenwurf)
Bericht-Nr.: 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg
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IEL GmbH
Anhang
Übersichtskarte
- Alle Windenergieanlagen und Immissionspunkte (1 Seite / DIN A3)
Schalltechnische Berechnungen:
Datensatz (6 Seiten)
Berechnungsergebnisse (13 Seiten)
Schallimmissionsraster Nacht / Gesamtbelastung (1 Seite / DIN A3)
Legende zu den Berechnungsergebnissen (1 Seite)
Schalltechnische Daten ENERCON E-115 / 3.000 kW / Betriebsmodi 0 s, I s, II s und
leistungsreduzierte Betriebe mit TES (Trailing Edge Serrations)
- Herstellerangabe, 01.12.2015, Dokument-ID D0388624-2 (34 Seiten)
Literaturverzeichnis (3 Seiten)
Rotorschattenwurfberechnung:
Flächendeckende Darstellung Zusatzbelastung (ZB)
„Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite / DIN A3)
Flächendeckende Darstellung Gesamtbelastung (GB)
„Astronomisch mögliche Rotorschattenwurfdauer“ (1 Seite / DIN A3)
Bericht-Nr. 3409-16-P1 / Hürtgenwald-Peterberg