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Beschlussvorlage (Alttextilien-Container)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Beschlussvorlage (Alttextilien-Container) Beschlussvorlage (Alttextilien-Container) Beschlussvorlage (Alttextilien-Container)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 88/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Gerold und Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 721.56 26.07.2017 öffentlich TOP- Nr.: Alttextilien-Container Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Anzahl der Altkleidersammel-Großcontainer auf öffentlichen Aufstellungsflächen zu begrenzen, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. In der Gemeinde Hürtgenwald sollen nicht mehr als die vorhandenen 14 Container aufgestellt werden, da die Containerdichte bei weitem ausreicht. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 911111 € Sachverhalt: In einer Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 12.07.2017 wird folgende Thematik behandelt: Die Anträge von gewerblichen Abfallsammlern zur Aufstellung von Alttextilien-Containern auf öffentlichen Flächen haben in der letzten Zeit bei den Gemeinden wieder zugenommen. Wie der Städte- und Gemeindebund mitteilt, laufen zurzeit mehrere - Seite 1 von 3 - Klageverfahren, weil beantragte Sondernutzungserlaubnisse durch die Gemeinden abgelehnt worden sind. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch eines gewerblichen Abfallsammlers auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines AlttextilienSammelbehälters auf einer öffentlichen Fläche, wenn straßenrechtliche Gründe entgegenstehen. Ein zentraler straßenrechtlicher Gesichtspunkt ist die Unterbindung einer „Übermöblierung“ durch Sammelcontainer im öffentlichen Verkehrsraum, weil insbesondere bei nicht rechtzeitig entleerten und voll befüllten Containern etwa für Alttextilien die begründete Gefahr besteht, dass Abfallsäcke mit Alttextilien vor den Containern abgelagert werden und z.B. auf die Straße fallen und hierdurch Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hinzu kommt, dass Alttextilien-Container auch auf privaten Grundstücken aufgestellt werden können, wenn das Einverständnis des privaten Grundstückseigentümers zuvor durch den gewerblichen Sammler eingeholt worden ist. Zwar ist der jeweilige Aufsteller gehalten, für den ordnungsgemäßen Zustand der Containerstandorte zu sorgen. Die Gemeinde muss aber die Einhaltung dieser Pflichten der Containeraufsteller ständig überwachen und, wenn ein Aufsteller seiner Pflicht nicht nachkommt, ggfls. selber für die Beseitigung von Verschmutzungen und Müllablagerungen sorgen. Besondere Probleme entstehen dabei, wenn Standorte durch mehrere gewerbliche Sammler genutzt werden, da in diesem Fall eventuell auftretende Missstände kaum zugeordnet werden können und der einzelne Aufsteller sich möglicherweise nicht in der Pflicht sieht, für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Vor diesem Hintergrund sieht es das Verwaltungsgericht Aachen als zulässig an, dass eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nur an einen Sammler vergeben wird, weil hierdurch die Sammlung und Wartung aus einer Hand erfolgt und gleichzeitig die regelmäßige Entleerung und Reinigung der Containerstandplätze besser sichergestellt werden kann, was unter dem straßenrechtlichen Gesichtspunkt auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient. (Die gesamte Mitteilung ist als Anlage 1 beigefügt). Die Gemeinde Hürtgenwald ist flächendeckend mit 14 Alttextilien-Containern durch das Deutsche Rote Kreuz ausgestattet. Grundlage ist eine mündliche Vereinbarung, die aufgrund eines Antrages des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Düren, vom 13.11.1990 gestellt wurde. Wenn man die Einwohnerzahl von ca. 9000 zugrunde legt, entspricht dies einer Dichte von 640 Einwohnern pro Container. Da die Container regelmäßig entleert werden, ist eine weitere Aufstellung von Containern entbehrlich. Aus dem vorgenannten Grund sollten keine weiteren Alttextilien-Container aufgestellt werden, weil der öffentliche Straßenraum auch nicht mit Sammelcontainern - Seite 2 von 3 - überfrachtet werden und hierdurch das Orts- und Straßenbild erheblich beeinträchtigt werden soll. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes wird empfohlen einen Ratsbeschluss in dieser Angelegenheit zu fassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -