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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
43 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 17.09.2014 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:44 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Amelung, Herr Brinkmann, Herr Burkamp, Herr Goedeke, Herr Hanning, Frau Marondel, Herr Meyer CDU: Herr Berg, Herr Habicht, Herr Niemann, Frau Risy, Herr Schulz, Herr Wehmeier B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister Verwaltung: FBL Herr Oortman, FBL Herr Taron, Frau Beckmann, Herr Offel, Herr Wehmeier Zuhörer: 5 Presse: 1 Weiteres freiwilliges RM: Graf von der Schulenburg (FDP) Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger AV Herr Habicht verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger Herrn Amelung, Herrn Meyer und Herrn Niemann gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NW. Da RM Frau Bode und Herr Schulz in dieser Wahlperiode noch nicht verpflichtet wurden, verpflichtet AV Herr Habicht beide ausschließlich für diese Sitzung. Die generelle Verpflichtung durch den BM muss noch erfolgen. 2. Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin Seitens der Verwaltung werden Frau Beckmann als Schriftführerin und Frau Wiemer als stellvertretende Schriftführerin vorgeschlagen. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag zu. 3. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anwohner der Straße „Am Berkenbruch“ weist darauf hin, dass die Beschreibung in der Vorlage zu TOP 9 Seite 24 in der Form nicht korrekt dargestellt werden würde. Er führt aus, dass ein -2- Regenwasserkanal durch die Vorgärten verlaufen würde und dort seien 4 von 14 Anliegern angeschlossen. Der zweite Regenwasserkanal würde unter der Regenrinne an der Straße verlaufen. Dies wolle er dem Ausschuss mitteilen, bevor -aufgrund von Missverständnissen durch die Vorlageeine Entscheidung getroffen werden würde. 4. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Burkamp verweist auf den vor gut 2 Jahren gestellten Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Errichtung einer Querungshilfe auf der Hauptstraße in Asemissen in Höhe des neuen Fußweges, der am alten Sportplatz herausführt. Bislang sollte die tatsächliche Wegeführung abgewartet werden und es wurde darauf verwiesen, dass die Errichtung im Kurvenbereich als schwer realisierbar gesehen werden würde. Er bittet um einen kurzen Sachstandsbericht. Ferner solle der Gehweg der Hauptstraße -an der Einmündung des Weges vom alten Sportplatzabgesenkt werden, dass die Radfahrer die Möglichkeit hätten, vom Schutzstreifen dort auffahren zu können. FBL Herr Taron führt aus, dass zwischenzeitlich eine Zählung durchgeführt und der Kontakt zum Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt aufgenommen wurde. Das Problem liege im SKurven-Bereich. Alle Beteiligten haben angegeben, dass dort eine Errichtung nicht möglich sei. Er verweist auf einen vergangenen ähnlichen Antrag für die Errichtung einer Querungshilfe auf der Heeper Str. in Höhe der Einmündung Obere Brede. Solange der Fußgänger den Verkehr im Kurvenbereich nicht einsehen könne, sei es nicht möglich, eine Querungshilfe zu errichten. Der Fachbereich hält die mögliche Errichtung rechtlich für ausgeschlossen. AM Herr Burkamp erkundigt sich ferner nach den im Zeitungsbericht vom 08.08.2014 angesprochenen Änderungen an den harten Verschwenkungen des Radschutzstreifens und ob die Nachmarkierungsarbeiten des Schutzstreifens nunmehr abgeschlossen seien. FBL Herr Taron erläutert, dass die Arbeiten zwischenzeitlich durchgeführt wurden. Vor einigen Monaten habe es einen großen Ortstermin mit der Bezirksregierung, dem Straßenbaulastträger, der Polizei und dem Straßenverkehrsamt gegeben. Der Termin sei sehr umfangreich gewesen und alle Beteiligten hätten sich viel Mühe gegeben. Dem Votum des Ausschusses –die Markierung im Bereich der Querungshilfen und der Bushaltestellen durchzuziehen- sei gefolgt worden. Auch gegenüber der Sparkasse habe es eine Änderung gegeben. Hier wurde nunmehr –unter Wegfall von Stellplätzennachgebessert und die Verschwenkung somit geändert. Leider seien noch Reste der vorherigen Markierung zu sehen. Dies sei bedauerlich aber nicht zu ändern. Insgesamt sei größtenteils den Anregungen des Ausschusses gefolgt worden. AM Herr Amelung verweist auf seine bisherigen Bedenken, dass die verbleibende Restbreite von 4,50 m nicht ausreichend sei und eine Gefahr für die Radfahrer mit sich bringen würde. AM Herr Hanning erkundigt sich nach einem Aufbruch in der Asemisser Allee (Zufahrt vor den Bahnschienen). Dieser Aufbruch bestände nunmehr seit fast einem Jahr. Den Anliegern sei vor der letzten Frostperiode seitens der Verwaltung gesagt worden, dass eine Schließung erst nach der nächsten Frostperiode erfolgen könne. Nunmehr stünde der nächste Winter bevor und der Aufbruch sei noch nicht verfüllt worden. Herr Offel erläutert, dass es sich um einen Aufbruch des Abwasserwerkes handeln würde und er das Abwasserwerk mehrfach darauf aufmerksam gemacht habe. FBL Herr Oortman sagt eine umgehende Erledigung zu. AM Herr Hachmeister führt aus, dass der Kreis Lippe ein Planungsbüro beauftragt habe, das Radwegesystem zu überprüfen. Er fragt an, inwieweit die Gemeinde Leopoldshöhe Projekte gemeldet habe. FBL Herr Oortman erläutert, dass der Kontakt bereits bestehe und die Straße „An der Windwehe“ mit aufgenommen werden solle. AM Frau Bode führt aus, dass Sie erwartet habe, dass bei der Nachbesserung der Markierung des Radfahrschutzstreifens an der Hauptstraße in Asemissen auch die Reste der alten Markierung mit entfernt worden wären. Sie fragt an, ob eine Nachbesserung noch erfolgen würde. FBL Herr Taron teilt mit, dass er bereits versucht habe, die zuständige Sachbearbeiterin zu erreichen. Ihm sei auch bekannt, dass eine Nachbesserung erfolgen müsse. Problematisch sei jedoch, dass nicht zu tief abgefräst werden könne, aufgrund der Gefahr, dass im Winter das Wasser in den Vertiefungen gefrieren würde. Protokollnotiz: -3- Nach Rücksprache mit Straßen NRW bezüglich der Phantommarkierungen sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Lt. der Markierungsfirma sind die nun noch vorhandenen Reste der alten Markierung nur mit sehr hohem Aufwand zu beseitigen. Es müsste tiefer gefräst und dann wieder verfüllt werden. Das lege einmal an den bisher vorgenommenen Demarkierungsarbeiten, aber auch an dem altersbedingten Zustand (Unebenheiten) der Fahrbahn. Die Markierungsfirma hat davon abgeraten, die Decke durch diese Fräsarbeiten noch weiter zu schwächen. Die noch vorhandenen Reste der alten Markierung oder die Spuren der Demarkierungen sollten eigentlich zu keinerlei Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führen. Sie befinden sich an Stellen, an denen die Verkehrsführung durch die neue Markierung eindeutig sei. AM Herr Niemann erkundigt sich, ob ein Förderantrag für barrierefreie Haltestellen gestellt wurde. Herr Offel führt aus, dass beabsichtigt sei, 8 Wartehallen barrierefrei aufzustellen. Seitens der Verwaltung seien die Stellen mitgeteilt worden, bei denen eine bevorzugte Umrüstung erfolgen sollte. AM Herr Niemann weist explizit darauf hin, dass die KVG im ÖPNV-Arbeitskreis verstärkt darauf hingewiesen hat, dass die Kommunen die erforderlichen Anträge stellen müssten und bittet, dass dies nunmehr entsprechend erfolgen solle. Herr Offel weist darauf hin, dass die Anträge auf Förderung erst gestellt werden könnten, wenn die eigenen Mittel im Haushalt eingeplant seien. AM Herr Brinkmann bittet um Angaben zu dem voraussichtlichen Baubeginn der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Heipke „Schackenburger Straße / Schötmarsche Straße“. FBL Herr Taron teilt mit, dass ein Termin noch nicht bekannt sei. Nach der Erfahrung bezüglich der „Hövenstr.“ sei von insgesamt 6 Monaten auszugehen. 5. Anregungen und Beschwerden 5.1 Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Herforder Straße Seitens der SPD-Fraktion wird angefragt, ob die Beleuchtung des Straßenabschnittes ebenfalls geändert werden müsste. Herr Offel führt aus, dass der Lampentyp derselbe sei, nur ein anderes Licht verwendet werden würde. Seitens der FDP-Fraktion werden die Kosten hinterfragt. FBL Herr Taron führt aus, dass lediglich das Schild versetzt werden müsse. Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach der künftigen Radverkehrsführung. Innerhalb des Tempo-30Bereiches müsse der Radverkehr bislang auf der Straße fahren. FBL Herr Taron erläutert, dass sich für den Radverkehr nichts ändern würde. In Höhe der Einmündung Jahnstr. sei ein Piktogramm auf dem Weg. Das bedeutet, dass der/die Radfahrer/in frei wählen könne, ob er auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren würde. Das Ende des jetzigen Tempo-30-Breiches sei bereits jetzt ein ganzes Stück nach der Jahnstraße, so dass die Regelung unverändert aufrecht erhalten bleiben könne. Ebenso sei auf der anderen Seite ortseinwärts ein entsprechendes Piktogramm nach der Bushaltestelle am Schulzentrum auf dem Gehweg. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Herforder Straße (Abschnitt Kreisel Schuckenbäumer Tor – Geschwister-Scholl-Straße) befürwortend an den Kreis Lippe (Straßenverkehrsamt) weiterzuleiten. - einstimmig 5.2 Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, und dem Bürgerantrag nicht zuzustimmen, da dieser Abschnitt der Straße nicht entsprechend ausgebaut ist. Ferner sollte die Verkehrszählung abgewartet werden. Jedoch könne bereits jetzt für die Schötmarsche Straße hinter dem Kreisverkehr -ab der Einmündung an der neuen Kindertagesstätte- Tempo 30 angeordnet werden. Die SPD-Fraktion schließt sich der Meinung der CDU-Fraktion an. -4- Eine Entscheidung über den Antrag auf Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bereich der Schötmarschen Straße (Abschnitt: Einmündung „Am Doktorkamp“ bis „Lothar-Gieselmann-Kreisel“) wird zurückgestellt, bis Ergebnisse hinsichtlich der Verkehrsanalyse nach Inbetriebnahme des Kindergartens vorliegen. Darüber hinaus soll die Verwaltung bereits jetzt einen entsprechend Antrag an den Kreis Lippe stellen, im Bereich der Schötmarschen Straße hinter dem Kreisverkehr -ab der Einmündung an der neuen Kindertagesstätte- Tempo 30 anzuordnen. - einstimmig 5.3 Antrag auf eine Abstellanlage für Zweiräder Seitens der SPD-Fraktion wird angefragt, ob die von Herrn Wächter vorgeschlagene Lösung ggf. kostengünstiger sei, als die bereits geplante Maßnahmen mit dem Eigenanteil i.H.v. 7.500,-- Euro. FBL Herr Oortman erläutert, dass die Vorlage leider einen Fehler enthalte. Tatsächlich wird eine Förderung von 90 % gewährt, so dass der Eigenanteil noch bei ca. 3.000,-- Euro liegen würde. Die von Herrn Wächter vorgeschlagene Lösung würde nicht geringere Kosten verursachen. Ferner weist die Fraktion darauf hin, dass Herr Wächter im ÖPNV-Arbeitskreis abschließbare Fahrradboxen angesprochen habe. FBL Herr Oortman merkt an, dass entsprechende abschließbare Boxen grundsätzlich nachgerüstet werden könnten. Die Sachdarstellung der Verwaltung wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und einstimmig befürwortet. 6. 6.1 Anträge der Fraktionen Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 6.1.1 Antrag "Umbau Waldstraße - Pinsellösung" Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird vorgetragen, dass nunmehr seit 8 Jahren ein Konzept eines möglichen Ausbaus/Rückbaus der Straße vorliegen würde. Da zeitweise ein hohes Aufkommen von Fußgängerverkehr vorliegen würde und es inzwischen absehbar sei, dass langfristig keine Mittel für einen großen Rückbau der Waldstraße zur Verfügung stehen werden, solle nunmehr kurzfristig eine kostengünstige Lösung umgesetzt werden. Bei dem der Sitzung vorausgegangen Ortstermin schien der Ausschuss einstimmig der Meinung zu sein, das im Einmündungsbereich der Waldstraße der Asphalt von den Seiten her aufgenommen werden soll und eine andere Lösung in Form eines Parkstreifens auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Waldstraße umgesetzt werden könnte. Darüber hinaus könnte das Ortseingangsschild etwas vorgezogen werden und in dem verbleibenden Teil der Waldstraße solle Tempo 50 angeordnet werden. AV Herr Habicht verweist darauf, dass ein Aufnehmen des Asphalts Kosten verursachen würde. Hier gebe es die kostengünstigere Möglichkeit einer Pinsellösung mit weißen dicken Streifen und z.Bsp. dicken Blumentöpfen oder Findlingen. Die SPD-Fraktion sieht aufgrund der angespannten Haushaltslage ebenfalls keine Möglichkeit die große Rückbaulösung umzusetzen und befürwortet ebenfalls eine kostengünstige Pinsellösung. FBL Herr Taron führt die im Ortstermin und in der Sitzung befürworteten Maßnahmen auf: - Anordnung eines Halteverbots / eingeschränktes Halteverbot auf der Straßenseite an der der provisorische Gehstreifen entlang läuft -Tempobegrenzung auf 50 km/h in beide Richtungen -Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Hier für müssten jedoch noch die genauen Breiten ermittelt werden - Trichterförmige Verengung der Einmündung - Aufstellen von Hinweisschildern bzgl. der neu fertig gestellten Parkplätze vom Heinrich-Lübke-Weg aus. FBL Herr Taron bittet den Ausschuss, der Verwaltung zunächst einen Auftrag zu erteilen, die einzelnen -5- Maßnahmen genau zu überprüfen (Ausmessen der Breiten, Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde, Kostenermittlung). Erst danach sollte eine endgültige Beschlussfassung erfolgen. AV Herr Habicht schlägt vor, lediglich für die Möglichkeit der Parkplätze an der Straße einen Prüfauftrag zu erteilen und über den Rest abzustimmen. Seitens AM Herrn Schulz wird vorgeschlagen, dass auf der Grester Straße im Einmündungsbereich der Waldstraße / am Jugendzentrum die Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabgesetzt wird. Dies könnte zeitgleich beantragt werden. Ferner müsse der TuS –wie im Ortstermin angesprochen- hingewiesen werden, das Tor zu den neu fertig gestellten Parkplätzen am Gustav-Heinemann-Weg offen zu halten. Seitens AM Herrn Burkamp wird befürwortet, an der Grester Straße ab der Einmündung „GustavHeinemann-Weg“ komplett Tempo 30 anzuordnen. In diesem Zusammenhang gibt AM Frau Risy bekannt, dass sie bezüglich der Grester Straße von Bürgern angesprochen worden sei, wonach dort grundsätzlich zu schnell gefahren und beschleunigt würde und dort regelmäßiger die Geschwindigkeit gemessen werden müsste. FBL Herr Taron verweist in Bezug auf Geschwindigkeitskontrollen auf die Zuständigkeit von Kreis und Polizei. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei noch fraglich, ob Striche und Blumenkübel im Einmündungsbereich der Waldstraße ausreichen würden. In dem damaligen Konzept sei für den Einmündungsbereich mit Aufnehmen des Asphalts ein Betrag i.H.v. 3.500,-- Euro angesetzt worden. Diese Möglichkeit solle ebenfalls Bestandteil des Prüfauftrages sein. AM Herrn Schulz erinnert an die guten Erfahrungen mit den beiden Kissen im Bereich der Einmündungen des Kastanienweges. Er regt an, dass in Höhe des Heinrich-Lübke-Weges ebenfalls ein Kissen eingebaut werden sollte. Aufgrund der Kosten wäre vielleicht auch eine kleinere Ausführung ausreichend. FBL Herr Taron bestätigt, dass die von AM Herrn Schulz angesprochenen Kissen in Höhe Einmündung Kastanienweg die Geschwindigkeit deutlich herabgesetzt haben. Charakteristisch für die Strecke sei der gerade Straßenverlauf. Hier könne man sehr gut erkennen, wie sich der Einbau von Hindernissen positiv auf die Geschwindigkeit ausgewirkt habe. Sollte die Diskussion im Ausschuss nunmehr weitergeführt werden bzgl. des evtl. Einbaus von Kissen, dann sollten diese im Bereich der Bebauung, Einmündung Heinrich-Lübke-Weg und dem Sportplatz eingeplant werden. AV Herr Habicht schlägt vor, dass die Verwaltung nunmehr doch ein Gesamtpaket der vielzählig genannten Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Diesem Vorschlag stimmt der Ausschuss einstimmig zu. - einstimmig 6.1.2 Antrag "Fußweg entlang der Grester Str. - Grease bis Einmündung Heinrich-LübkeWeg" AV Herr Habicht fasst zusammen, dass bei dem vorausgegangenen Ortstermin deutlich geworden sei, dass der Zaun direkt an der Böschung des Regenrückhaltebeckens verläuft und dass der gesamte Ausschuss zu der Erkenntnis gekommen sei, dass eine Versetzung des Zaunes kostenmäßig nicht möglich sei (Fundamente für Abstützung etc.). Ferner dürfe das Regenrückhaltebecken technisch nicht verkleinert werden, da es sodann nicht mehr den vorgeschriebenen Anforderungen Genüge tun würde. Zu überlegen sei nunmehr, ob vorzeitig entlang der Grester Straße ein Fußweg angelegt werden könne, da dieser in der Finanzplanung erst ab 2018 enthalten sei. Seitens der antragstellenden Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird klargestellt, dass der Antrag ein Anstoß geben sollte. Wie sich im Ortstermin gezeigt habe, sei die Idee aus Kosten- und technischen Gründen nicht umsetzbar. Somit könnten zunächst vielleicht andere verkehrsberuhigende Maßnahmen (Kissen, Herabsetzen der Geschwindigkeit) vorrangig ungesetzt werden. Sollte bis zu der nächsten Sitzung seitens der Verwaltung das unter TOP 6.1.1 in Auftrag gegebenen Gesamtpaket erarbeitet worden sein, könnten die Planungen vielleicht auf 2016/2017 vorgezogen werden. -6- Bzgl. der Anlegung eines Gehweges entlang der Grester Straße befürwortet Herr Wehmeier die Ausführung eines Hochboards, da ein Flachboard eher zum Parken verleiten würde. Die ergänzend Anregungen zur Erarbeitung eines Gesamtpaketes (zusammen mit TOP 6.1.1) durch die Verwaltung finden im Ausschuss allgemeine Zustimmung. 6.2 Antrag der CDU-Fraktion hier: Verkehrsregelung im Bereich der L 805, nach Änderung des Knotenpunktes Ostwestfalen-Straße (L 712) in Bexten (Stadt Bad Salzuflen) Seitens AM Herrn Niemann wird dargelegt, dass eine erforderliche und wichtige Verbindung einfach durchgeschnitten wurde. Die Kirchgänger, Sportler und Busse müssten sich jetzt durch engste Straßen zwängen. Der Weg durch den Kuhtunnel würde viel genutzt. Jedoch stände dort bei Regen das Wasser bis zu 50-60 cm hoch. Die Fraktion bittet darum einen Ortstermin durchzuführen und den Kontakt zu Straßen NRW aufzunehmen. Seitens AV Herrn Habicht wird jedoch die Schwierigkeit in der Angelegenheit gesehen, dass es sich nicht um Leopoldshöher Gebiet handelt und die Gemeinde Leopoldshöhe somit keine Anträge stellen könne. Es könnte lediglich eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen NRW gerichtet werden, ob eine Lösung angeboten werden könne. Seitens der SPD-Fraktion wird von AM Herrn Brinkmann ebenfalls die nun mehr weggefallene Verbindung als eine traditionsreiche verkehrswichtige Verbindung gesehen. Auch für den Feuerwehrbereich für Wülfer-Bexten sei der Knotenpunkt verkehrstechnisch wichtig. Allerdings sei es Salzufler Gebiet. Der Ortsausschuss sei auch bereits mit dem Thema beschäftigt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird auch bestätigt, dass es zwar kein Leopoldshöher Gebiet sei, jedoch die Leopoldshöher Gemeinde durch die Abbindung des Ortsteils schon davon betroffen sei. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Anfrage an Straßen NRW zu stellen. - einstimmig 7. Fettpottstraße hier: Fortführung der Beratungen sowie Beschlussfassung AV Herr Habicht fasst zusammen, dass in dem in der letzten Legislaturperiode gestellten Bürgerantrag auf Schließung der Fettpottstr. nur wenige Unterschriften von tatsächlichen Anlieger enthalten waren. Bei der Ortsbegehung und den Gesprächen vor Ort haben von den 15 anwesenden Anliegern lediglich 3 für eine Schließung und die restlichen 12 Anlieger auf Offenhaltung gestimmt. Viele Firmen haben anschaulich die Folgen einer evtl. Schließung dargelegt (Umweglänge, Zeitverlust, Benzinverbrauch, Immissionen und dieses größtenteils zu Lasten der Nachbarkommune). Die CDU-Fraktion spricht sich für ein Offenhalten und die Sanierung der Fettpottstraße im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 30.000,-- Euro aus. Mit diesem Betrag solle im unteren Teil des Dorfes im Bereich der Kurven begonnen werden und dann soweit saniert werden, wie die Mittel reichen. Für die SPD-Fraktion befürwortet AM Herr Brinkmann ebenfalls die Lösung, die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 30.000,-- Euro für die von der CDU-Fraktion genannten Bereiche zu verwenden. Zeitgleich gebe es somit eine Teststrecke für Alternativen. Ferner könne er der Aussage zustimmen, dass der Verkehr nicht über Oerlinghauser Gebiet umgeleitet werden sollte. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erinnert daran, dass sie bislang immer darum gebeten habe, auch eine Lösung für die Radfahrer und Fußgänger mit einzubringen. Wenn dies nicht erfolgt, spricht sich diese Fraktion weiterhin für eine Schließung der Fettpottstraße aus. Die Anlieger seien größtenteils Gewerbetreibende und dafür sei die Straße auch allein aufgrund der Breite nicht ausgelegt (siehe Randstreifen). Aus diesem Grunde werde auch die Sanierung in kürzester Zeit wieder kaputtgefahren werden. Diese Maßnahme sei somit sinnlos. Seitens der CDU-Fraktion wird durch Frau Risy auf die Bürgerversammlung hingewiesen, wo die Anzahl der anwesenden Anwohner gegenüber den anwesenden Gewerbetreibenden überwogen habe, und diese Anwohner haben sich für Offenhalten ausgesprochen. Ferner ginge die Fraktion davon aus, dass eine Sanierung auch nur auf einem festen Unterbau durchgeführt wird. -7- Herr Offel erläutert, dass geplant sei, einen zweilagigen Belag aufzutragen und die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen. Ein kompletter Ausbau verursache Kosten weit über 400.000,-- Euro. AV Herr Habicht regt an, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung vorstellt, was genau für Arbeiten mit den zur Verfügung stehenden 30.000,-- Euro ausgeführt werden. FBL Herr Oortman weist jedoch darauf hin, dass die Arbeiten dann erst im nächsten Haushaltsjahr beginnen könnten. Herr Offel legt dar, dass am letzten Hof mit der Sanierung angefangen werden soll und bis zu den Schäden im Kurvenbereich eine Sanierung erfolgen könne. Die Sanierung würde ohne die Verlegung eines neuen Rohres erfolgen. Dies könne zu späterer Zeit auch noch nachgerüstet werden. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird der formelle Antrag auf Sperrung der Fettpottstraße für den Verkehr gestellt. AV Herr Habicht lässt sodann über den Antrag wie folgt abstimmen: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Fettpottstraße für den Verkehr zu sperren. - 2 Ja-Stimme(n), 13 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Fettpottstraße im ersten Abschnitt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 30.000,-- Euro durchzuführen. Zielsetzung ist hierbei, die Schäden zwischen der Hofanlage Fettpottstraße 89 und der Kurve hinter dem Bauchlauf so zu beseitigen, dass ein gefahrloses Befahren der Straße möglich ist. - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 8. KAG-Beitragssatzung Seitens der CDU-Fraktion wird angefragt, warum im gemeindlichen Satzungsentwurf der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand bei den Anliegerstraßen der Höchstbetrag i.H.v. 80 % festgesetzt werden soll (lt. Mustersatzung 50-80 %) und bei den Haupterschließungsstraßen mit 50 % nicht der Höchstbetrag gelten soll (lt. Mustersatzung 30-60 %). FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Mustersatzung auch für Großstädte gelten würde, und die Gemeinde Leopoldshöhe sich bei den Haupterschließungsstraßen nicht mit Großstädten vergleichen könne. Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen führen aus, dass den hier genannten Argumentationen nicht gefolgt werden könne. Im Rahmen des Vortrages des Städte- und Gemeindebundes wurde von Empfehlungen gesprochen. Diesen Empfehlungen müsse man entweder konsequent oder gar nicht folgen. Seitens der Fraktion wird vorgeschlagen, dass bei den Anliegerstraßen der Höchstsatz auch um 10 % unterschritten und somit auf 70 % festgesetzt werden sollte. Die SPD-Fraktion legt dar, dass sie heute der Satzung nicht zustimmen könnte, da zum einen die Satzung erst der zweite Schritt nach dem Festlegen von Ausbaustandards sei, und dass zum anderen zunächst eine materielle Gegenüberstellung der Auswirkungen für die Bürger mit Grundstücksgrößen vorgelegt werden solle. FBL Herr Oortman entgegnet, dass der Beschluss, wie die Verwaltung damit umzugehen habe, bereits stehen würde. Dem Beschluss nach würde die Verwaltung 3 Jahre vorher die Bürger informieren und mit dem vorgestellten Programm vorweg die Vergleichsberechnung präsentieren. Seitens der SPD-Fraktion müssten die Bürger jedoch noch mehr informiert werden. Ferner sollte der Schaden der Straße durch genaue Belege nachgewiesen werden. Der Kanal im Berkenbruch sei z.Bsp. vor 1 ½ Jahren geprüft worden und im Ergebnis zwar als alt aber nutzbar erachtet worden. FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Zahlen seit Jahren vorliegen würden. AV Herr Habicht verweist darauf, dass es in diesem TOP nur um die Satzung und den von den Bürgern zu tragenden Kostenanteil gehen würde. AM Frau Risy schlägt vor, dass nach Feststellung der Schäden durch die Verwaltung anschließend noch ein Gutachten eingeholt werden sollte, da der Ausschuss nicht die Schäden einer Straße bewerten könne. -8- Seitens der SPD-Fraktion wird dargestellt, dass diese belegen könne, dass die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zur Straße „Berkenbruch“ nicht richtig seien. Die Kanäle lägen dort tatsächlich in den Vorgärten. Darüber hinaus habe ein Anwohner bereits vor 1 ½ Jahren Einsicht in die Kanalaufzeichnungen erbeten, was bis heute nicht gewährt wurde. AV Herr Habicht verweist erneut darauf, dass dieses nicht Bestandteil dieses TOP sei. Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Hanning) wird vorgetragen, dass es überwiegend auch um die Höhe des Anliegeranteils ginge. FBL Herr Oortman führt aus, dass die Höhe lediglich ein Vorschlag der Verwaltung gewesen sei und der Ausschuss selbstverständlich weniger ansetzen könne. Weitere Einzelfragen zur Satzungsvorlage werden seitens der Verwaltung beantwortet. Seitens der SPD-Fraktion solle die Satzung zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung gehen. AV Herr Habicht betont erneut, dass die Satzung nichts mit den Bedenken bei den Ausbaustandards zu tun habe. Die SPD-Fraktion sieht jedoch Zusammenhänge und bleibt bei einer Zurückverweisung in die Fraktionen. Seitens Herrn Wehmeier wird erläutert, dass für die Vorstellung der Varianten die voraussichtlichen Kosten hinterlegt werden müssten. Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Amelung) wird nachgefragt, ob die alte Satzung noch für die alten Fälle gelten würde. AV Herr Habicht erläutert, dass die neue Satzung für die neuen Fälle ab 2016 gelten würde und dass die Verwaltung endlich eine Grundlage für die Berechnung benötige. Auch FBL Herr Oortman verweist auf die Dringlichkeit eines Beschlusses, da die Bürger lt. Beschluss 3 Jahre vorher über die ungefähren Kosten informiert werden sollen. Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig zurück in die Fraktionen verwiesen. Zurückverwiesen 9. Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016 Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen werden Nachfragen zu den Schadensklassen 8 und 7 gestellt und warum nicht die höhere Schadensklasse zuerst ausgebaut werden würde. Ferner könne die Fraktion sich sehr gut vorstellen, dass eine Straße wie der Berkenbruch von den Anliegern übernommen werden könnte. Seitens FBL Herrn Oortman werden Bedenken geäußert, dass Anlieger eine kaputte Straße übernehmen sollen. Außerdem sei die Frage der Einleitungserlaubnis zu sehen. Sollten die Anlieger die Straße tatsächlich übernehmen wollen, würde sie entwidmet werden. Machbar sei dies durchaus. Bezüglich der Schadensklassen wird seitens Herrn Wehmeier eine fundierte Präsentation vorgeführt, welche im Ratsinformationssystem als Anlage zu diesem TOP beigefügt ist. Auf die Frage, warum die Schadensklasse 7 vor 8 umgesetzt werden soll, erläutert Herr Wehmeier, dass dies u.a. auch vom Gebrauchswert abhängig sei. Der Unterhaltungsaufwand würde zum Vergleich herangezogen werden und auch die Wechselwirkung mit anstehenden Kanalbau- oder Versorgungsmaßnahmen spielten hierbei eine Rolle. Hinzu kämen noch die Bedeutsamkeit einer Straße und die finanzielle Umsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Verwaltung würde sodann eine Einschätzung abgeben. AV Herr Habicht bedankt sich für die anschauliche Präsentation. Seitens AM Herrn Hanning wird erneut darauf hingewiesen, dass eine bessere Aufbruchkontrolle erfolgen müsse. Auch bei Aufbrüchen durch Versorgungsunternehmen müsse besser darauf geachtet werden, dass diese fachmännisch wieder verschlossen werden. Es sei nicht akzeptabel, dass für Versäumnisse der Verwaltung der Bürger später zahlen müsse. Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen schlägt vor, mit den Straßenanliegern der beiden Straßen Gespräche aufzunehmen, inwieweit diese das Interesse haben, die Straße als Privatstraße zu übernehmen. Wenn kein Interesse bestünde, sollte nach dem beschlossenen Standardprogramm ausgebaut werden. -9- Seitens der SPD-Fraktion wäre es wichtig, den tatsächlichen Straßenzustand durch Kernbohrungen, Plattendruckversuche und Schürfgruben zu belegen. Herr Offel führt aus, dass die Verwaltung laufend jeden Straßenzustand erfasst und fortführt. Alle Schäden die bekannt sind, sind erfasst. AV Herr Habicht bekundet sein Erstaunen, dass seitens des Ausschusses kein Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung gebracht wird. Jedes Wort würde seitens des Ausschusses hinterfragt werden. Seitens AM Frau Marondel wird von Ihren eigenen Erfahrungen mit dem Ausbau der Straße „Am Mühlenbach“ berichtet. Die Verwaltung sei regelmäßig vor Ort gewesen und habe sich die Arbeiten genau angesehen. Bei Beanstandungen wurden die Firmen direkt aufgefordert nachzubessern. Die Kontrolle und Umsetzung sei sehr gut erfolgt. Seitens Graf von der Schulenburg wird die Präsentation ebenfalls als sehr gut bewertet. Er fasst zusammen, dass grundsätzlich die Anlieger gemäß dem aufgestellten Prioritätenkatalog informiert werden sollten. Dies sei der grundsätzliche Rahmen. Einzelfälle könnten auch noch im Nachhinein geklärt werden. Seitens AV Herrn Habicht wird festgestellt, dass die CDU-Fraktion nicht über das Straßenbauprogramm abstimmen könne, da die Satzung nicht beschlossen wurde und diese für die CDU-Fraktion maßgeblich sei für das Straßenbauprogramm. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmt dieser Aussage zu, da zunächst die Betragssätze stehen müssten. Der Tagesordnungspunkt wird zurück in die Fraktionen verwiesen unter der Maßgabe, in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses im November endgültig einen Beschluss zu fassen. Zurückverwiesen 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Straßen -Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen -Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße. Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft eines Fuß- und Radweges. Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig 11. Mitteilungen der Verwaltung 11.1 Zebrastreifen Herforder Straße FBL Herr Taron informiert den Ausschuss, dass für einen Zebrastreifen in Höhe der Sparkasse - 10 - nunmehr eine Anordnung vorliegen würde. Die Beleuchtung sei bereits in den letzten Tagen angepasst worden und eine Markierung würde bald folgen. 11.2 Bürgerradweg Schackenburger Straße FBL Herr Oortman verweist auf die –der Einladung beigefügte- Mitteilungsvorlage. Es werden keine Fragen gestellt. 11.3 L967 Baumaßnahme von Straßen NRW Herr Wehmeier weist daraufhin, dass die Umgestaltung der L967 auf Oerlinghauser Gebiet nunmehr fertig gestellt wurde. Es hat sich nunmehr die Frage gestellt, welche Veränderungen auf Leopoldshöher Gebiet erfolgen werden. Den geplanten Ausbau stellt er anhand von Lageplänen vor. Diese sind im Ratsinformationssytem dem TOP beigefügt. Ferner weist er darauf hin, dass für eine evtl. Weiterführung des Bürgerradweges von Helpup nach Lage entlang der Helpuper Straße die Gespräche mit den Leopoldshöher Eigentümern bereits alle positiv erfolgt sind. Bei einer Mittelbewilligung könne auf Leopoldshöher Gebiet kurzfristig mit einem Bau begonnen werden. 11.4 weitere Mitteilungen FBL Herr Taron berichtet, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen hinsichtlich der Müllabfuhr in der Stettiner Straße gekommen ist, da Fahrzeuge nicht StVO-konform geparkt waren. Seitens der Anlieger sei darum gebeten worden, ein entsprechendes Hinweisschreiben an alle Anlieger zu verteilen, wo auf die Problematik hingewiesen werden sollte. Dies ist sodann seitens der Verwaltung auch entsprechend umgesetzt worden. Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:41 Uhr. Habicht Ausschussvorsitzender Beckmann Schriftführer/in