Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB, b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
             § 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB,
         b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
             § 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB,
         b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
             § 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB,
         b) Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.07.2017 öffentlich TOP- Nr.: 80/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.418 F/Ra 27.06.2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand; hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB, b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird a) den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Offenlagen gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 4 a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB gefolgt, b) der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ als Satzung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.05.2012 gefasst. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.11.2012 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.11. bis zum - Seite 1 von 3 - 20.12.2012. In diesem Zeitraum wurden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.03.2016 wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 30.05. bis zum 01.07.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum um Stellungnahme gebeten. Eine erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07. bis zum 26.08.2016. Diese erneute Offenlage war auf das Gutachten „Optisch bedrängende Wirkung“ beschränkt. In den beigefügten Anlagen 5 und 6 sind die eingegangenen Anregungen aus den vorgenannten Beteiligungsverfahren in tabellarischer Form mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den jeweiligen Beschlussvorschlägen aufgeführt. In der Anlage 5 sind die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, in der Anlage 6 die Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange dargelegt. Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind die Bestandteile des Bebauungsplanentwurfes (Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) entsprechend angepasst worden. Die einzelnen Bestandteile des Bebauungsplanes liegen der Vorlagen als Anlagen 1 bis 18 bei. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Anlagen: Anlage 1: Planzeichnung Anlage 2: VEP-Satzung Anlage 3: Begründung Anlage 4: Textliche Festsetzungen Anlage 5: Abwägung Öffentlichkeit Anlage 6: Abwägung TÖB Anlage 7: Umweltbericht Anlage 8: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 9: Artenschutzprüfung Anlage 10: Protokolle zur Artenschutzprüfung Anlage 11: Emissionsgutachten Anlage 12: Emissionsgutachten, Anhang Teil 1 Anlage 13: Emissionsgutachten, Anhang Teil 2 Anlage 14: Emissionsgutachten, Anhang Teil 3 Anlage 15: Landschaftsbildbewertung Anlage 16: Optisch bedrängende Wirkung Anlage 17: Laserscan Anlage 18: Laserscan Anhang Hinweis: Aufgrund der umfangreichen Anlagen können diese nicht kopiert werden. Die Anlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hürtgenwald unter „Sitzungsdienst“ für die vorgenannte Sitzung einzusehen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Im Bereich des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 - Windpark Peterberg – ist von der Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH (Vorhabenträger) die Errichtung von fünf Windkraftanlagen geplant. - Seite 2 von 3 - Über die Durchführung und Sicherung der vom Vorhabenträger geplanten Maßnahme wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein entsprechender Durchführungsvertrag abgeschlossen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -