Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
163 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 13.07.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
80/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
621.418 F/Ra
27.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. K 14 "Windpark Peterberg" im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§ 3 Abs. 1; § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB,
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird
a) den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Offenlagen gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 4 a Abs. 3 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1,
§ 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB gefolgt,
b) der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. K 14 „Windpark Peterberg“ als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. K 14 „Windpark
Peterberg“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.05.2012 gefasst.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.11.2012 wurde die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.11. bis zum
- Seite 1 von 3 -
20.12.2012. In diesem Zeitraum wurden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.03.2016 wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 30.05. bis zum 01.07.2016. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum um Stellungnahme gebeten.
Eine erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07. bis zum
26.08.2016. Diese erneute Offenlage war auf das Gutachten „Optisch bedrängende Wirkung“ beschränkt.
In den beigefügten Anlagen 5 und 6 sind die eingegangenen Anregungen aus den vorgenannten
Beteiligungsverfahren in tabellarischer Form mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den
jeweiligen Beschlussvorschlägen aufgeführt. In der Anlage 5 sind die Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit, in der Anlage 6 die Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange
dargelegt.
Entsprechend den Abwägungsvorschlägen sind die Bestandteile des Bebauungsplanentwurfes
(Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) entsprechend angepasst worden. Die einzelnen Bestandteile des Bebauungsplanes liegen der Vorlagen als Anlagen 1 bis 18
bei. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: VEP-Satzung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Abwägung Öffentlichkeit
Anlage 6: Abwägung TÖB
Anlage 7: Umweltbericht
Anlage 8: Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 9: Artenschutzprüfung
Anlage 10: Protokolle zur Artenschutzprüfung
Anlage 11: Emissionsgutachten
Anlage 12: Emissionsgutachten, Anhang Teil 1
Anlage 13: Emissionsgutachten, Anhang Teil 2
Anlage 14: Emissionsgutachten, Anhang Teil 3
Anlage 15: Landschaftsbildbewertung
Anlage 16: Optisch bedrängende Wirkung
Anlage 17: Laserscan
Anlage 18: Laserscan Anhang
Hinweis:
Aufgrund der umfangreichen Anlagen können diese nicht kopiert werden. Die Anlagen sind auf der
Homepage der Gemeinde Hürtgenwald unter „Sitzungsdienst“ für die vorgenannte Sitzung einzusehen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Im Bereich des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 - Windpark Peterberg – ist von der Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH (Vorhabenträger) die Errichtung von fünf Windkraftanlagen geplant.
- Seite 2 von 3 -
Über die Durchführung und Sicherung der vom Vorhabenträger geplanten Maßnahme
wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein entsprechender Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 3 von 3 -