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Beschlussvorlage (Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Brandenberg; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Beschlussvorlage (Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Brandenberg;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB) Beschlussvorlage (Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Brandenberg;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.07.2017 öffentlich TOP- Nr.: 79/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.412 F/Ra 26.06.2017 Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Brandenberg; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 10.05.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) im Zusammenhang mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid der Bezirksregierung vom 15.03.2017 genehmigt. Die Rechtskraft der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte mit der Veröffentlichung der Genehmigung Ende des vergangenen Monats. - Seite 1 von 2 - Zur Sicherung der Planung soll für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB mit dem Inhalt beschlossen werden, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie kann um ein Jahr verlängert werden. Sie tritt gem. § 17 Abs. 5 BauGB in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. B 5 (Windpark Ochsenauel) rechtsverbindlich wird. Die Veränderungssperre ist gem. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -