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Beschlußtext (KAG-Beitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 1. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 17.09.2014: 8. KAG-Beitragssatzung Seitens der CDU-Fraktion wird angefragt, warum im gemeindlichen Satzungsentwurf der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand bei den Anliegerstraßen der Höchstbetrag i.H.v. 80 % festgesetzt werden soll (lt. Mustersatzung 50-80 %) und bei den Haupterschließungsstraßen mit 50 % nicht der Höchstbetrag gelten soll (lt. Mustersatzung 30-60 %). FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Mustersatzung auch für Großstädte gelten würde, und die Gemeinde Leopoldshöhe sich bei den Haupterschließungsstraßen nicht mit Großstädten vergleichen könne. Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen führen aus, dass den hier genannten Argumentationen nicht gefolgt werden könne. Im Rahmen des Vortrages des Städte- und Gemeindebundes wurde von Empfehlungen gesprochen. Diesen Empfehlungen müsse man entweder konsequent oder gar nicht folgen. Seitens der Fraktion wird vorgeschlagen, dass bei den Anliegerstraßen der Höchstsatz auch um 10 % unterschritten und somit auf 70 % festgesetzt werden sollte. Die SPD-Fraktion legt dar, dass sie heute der Satzung nicht zustimmen könnte, da zum einen die Satzung erst der zweite Schritt nach dem Festlegen von Ausbaustandards sei, und dass zum anderen zunächst eine materielle Gegenüberstellung der Auswirkungen für die Bürger mit Grundstücksgrößen vorgelegt werden solle. FBL Herr Oortman entgegnet, dass der Beschluss, wie die Verwaltung damit umzugehen habe, bereits stehen würde. Dem Beschluss nach würde die Verwaltung 3 Jahre vorher die Bürger informieren und mit dem vorgestellten Programm vorweg die Vergleichsberechnung präsentieren. Seitens der SPD-Fraktion müssten die Bürger jedoch noch mehr informiert werden. Ferner sollte der Schaden der Straße durch genaue Belege nachgewiesen werden. Der Kanal im Berkenbruch sei z.Bsp. vor 1 ½ Jahren geprüft worden und im Ergebnis zwar als alt aber nutzbar erachtet worden. FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Zahlen seit Jahren vorliegen würden. AV Herr Habicht verweist darauf, dass es in diesem TOP nur um die Satzung und den von den Bürgern zu tragenden Kostenanteil gehen würde. AM Frau Risy schlägt vor, dass nach Feststellung der Schäden durch die Verwaltung anschließend noch ein Gutachten eingeholt werden sollte, da der Ausschuss nicht die Schäden einer Straße bewerten könne. Seitens der SPD-Fraktion wird dargestellt, dass diese belegen könne, dass die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zur Straße „Berkenbruch“ nicht richtig seien. Die Kanäle lägen dort tatsächlich in den Vorgärten. Darüber hinaus habe ein Anwohner bereits vor 1 ½ Jahren Einsicht in die Kanalaufzeichnungen erbeten, was bis heute nicht gewährt wurde. AV Herr Habicht verweist erneut darauf, dass dieses nicht Bestandteil dieses TOP sei. Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Hanning) wird vorgetragen, dass es überwiegend auch um die Höhe des Anliegeranteils ginge. FBL Herr Oortman führt aus, dass die Höhe lediglich ein Vorschlag der Verwaltung gewesen sei und der Ausschuss selbstverständlich weniger ansetzen könne. Weitere Einzelfragen zur Satzungsvorlage werden seitens der Verwaltung beantwortet. Seitens der SPD-Fraktion solle die Satzung zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung gehen. AV Herr Habicht betont erneut, dass die Satzung nichts mit den Bedenken bei den Ausbaustandards zu tun habe. Die SPD-Fraktion sieht jedoch Zusammenhänge und bleibt bei einer Zurückverweisung in die Fraktionen. Seitens Herrn Wehmeier wird erläutert, dass für die Vorstellung der Varianten die voraussichtlichen Kosten hinterlegt werden müssten. Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Amelung) wird nachgefragt, ob die alte Satzung noch für die alten Fälle gelten würde. AV Herr Habicht erläutert, dass die neue Satzung für die neuen Fälle ab 2016 gelten würde und dass die Verwaltung endlich eine Grundlage für die Berechnung benötige. Auch FBL Herr Oortman verweist auf die Dringlichkeit eines Beschlusses, da die Bürger lt. Beschluss 3 Jahre vorher über die ungefähren Kosten informiert werden sollen. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig zurück in die Fraktionen verwiesen. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen