Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.09.2014:
8.
KAG-Beitragssatzung
Seitens der CDU-Fraktion wird angefragt, warum im gemeindlichen Satzungsentwurf der Anteil der
Beitragspflichtigen am Aufwand bei den Anliegerstraßen der Höchstbetrag i.H.v. 80 % festgesetzt
werden soll (lt. Mustersatzung 50-80 %) und bei den Haupterschließungsstraßen mit 50 % nicht der
Höchstbetrag gelten soll (lt. Mustersatzung 30-60 %).
FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Mustersatzung auch für Großstädte gelten würde, und die
Gemeinde Leopoldshöhe sich bei den Haupterschließungsstraßen nicht mit Großstädten vergleichen
könne.
Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen führen aus, dass den hier genannten Argumentationen nicht
gefolgt werden könne. Im Rahmen des Vortrages des Städte- und Gemeindebundes wurde von
Empfehlungen gesprochen. Diesen Empfehlungen müsse man entweder konsequent oder gar nicht
folgen. Seitens der Fraktion wird vorgeschlagen, dass bei den Anliegerstraßen der Höchstsatz auch um
10 % unterschritten und somit auf 70 % festgesetzt werden sollte.
Die SPD-Fraktion legt dar, dass sie heute der Satzung nicht zustimmen könnte, da zum einen die
Satzung erst der zweite Schritt nach dem Festlegen von Ausbaustandards sei, und dass zum anderen
zunächst eine materielle Gegenüberstellung der Auswirkungen für die Bürger mit Grundstücksgrößen
vorgelegt werden solle.
FBL Herr Oortman entgegnet, dass der Beschluss, wie die Verwaltung damit umzugehen habe, bereits
stehen würde. Dem Beschluss nach würde die Verwaltung 3 Jahre vorher die Bürger informieren und
mit dem vorgestellten Programm vorweg die Vergleichsberechnung präsentieren.
Seitens der SPD-Fraktion müssten die Bürger jedoch noch mehr informiert werden. Ferner sollte der
Schaden der Straße durch genaue Belege nachgewiesen werden. Der Kanal im Berkenbruch sei z.Bsp.
vor 1 ½ Jahren geprüft worden und im Ergebnis zwar als alt aber nutzbar erachtet worden.
FBL Herr Oortman weist darauf hin, dass die Zahlen seit Jahren vorliegen würden.
AV Herr Habicht verweist darauf, dass es in diesem TOP nur um die Satzung und den von den Bürgern
zu tragenden Kostenanteil gehen würde.
AM Frau Risy schlägt vor, dass nach Feststellung der Schäden durch die Verwaltung anschließend
noch ein Gutachten eingeholt werden sollte, da der Ausschuss nicht die Schäden einer Straße
bewerten könne.
Seitens der SPD-Fraktion wird dargestellt, dass diese belegen könne, dass die Ausführungen in der
Sitzungsvorlage zur Straße „Berkenbruch“ nicht richtig seien. Die Kanäle lägen dort tatsächlich in den
Vorgärten. Darüber hinaus habe ein Anwohner bereits vor 1 ½ Jahren Einsicht in die
Kanalaufzeichnungen erbeten, was bis heute nicht gewährt wurde.
AV Herr Habicht verweist erneut darauf, dass dieses nicht Bestandteil dieses TOP sei.
Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Hanning) wird vorgetragen, dass es überwiegend auch um die
Höhe des Anliegeranteils ginge.
FBL Herr Oortman führt aus, dass die Höhe lediglich ein Vorschlag der Verwaltung gewesen sei und
der Ausschuss selbstverständlich weniger ansetzen könne.
Weitere Einzelfragen zur Satzungsvorlage werden seitens der Verwaltung beantwortet.
Seitens der SPD-Fraktion solle die Satzung zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung gehen.
AV Herr Habicht betont erneut, dass die Satzung nichts mit den Bedenken bei den Ausbaustandards zu
tun habe. Die SPD-Fraktion sieht jedoch Zusammenhänge und bleibt bei einer Zurückverweisung in die
Fraktionen.
Seitens Herrn Wehmeier wird erläutert, dass für die Vorstellung der Varianten die voraussichtlichen
Kosten hinterlegt werden müssten.
Seitens der SPD-Fraktion (AM Herr Amelung) wird nachgefragt, ob die alte Satzung noch für die alten
Fälle gelten würde.
AV Herr Habicht erläutert, dass die neue Satzung für die neuen Fälle ab 2016 gelten würde und dass
die Verwaltung endlich eine Grundlage für die Berechnung benötige.
Auch FBL Herr Oortman verweist auf die Dringlichkeit eines Beschlusses, da die Bürger lt. Beschluss 3
Jahre vorher über die ungefähren Kosten informiert werden sollen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig zurück in die Fraktionen verwiesen.
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen