Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
237 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
144/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Schieffer /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
700.313 (2018)
07.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 2
Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation 2018 – 2020 und Satzung 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 47,17 €/m³ bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 44,08 €/m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt.
3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Objektbezogene Einnahmen
40.237,59 €
Produkt:
91121
Sachverhalt:
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€
Es war politischer Wille die Kalkulationen sukzessive auf einen dreijährigen Turnus umzustellen.
Äquivalent wie beim Winterdienst wird nun auch die Kalkulation für den Bereich
"Grubenentleerung" umgestellt.
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2016
hat zu einem Fehlbetrag von 4.377,82 € geführt. Dieser Fehlbetrag wirkt sich voll auf die
Kalkulation aus.
Aufgrund einer erforderlichen Neuvergabe für die Entleerung und den Transport von Klärschlamm
steigen die Kosten im Vergleich zu 2017 um rd. 5.000,00 € auf 30.643,35 €.
Während für das Jahr 2017 mit einer Menge von insgesamt 830,00 m³ kalkuliert wurde, werden
für 2017 nun 852,00 m³ angesetzt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2018 - 2020 ist als Anlage 1 beigefügt. Die
Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für
geschlossene Gruben in Höhe von 48,38 € je Kubikmeter (Vorjahr 29,24 €) und für die Entleerung
von Kleinkläranlagen 44,43 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,35 €).
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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