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Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation 2018 – 2020 und Satzung 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
237 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation 2018 – 2020  und Satzung 2018) Beschlussvorlage (Grundstücksentwässerungsanlagen;
hier: Gebührenkalkulation 2018 – 2020  und Satzung 2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 23.11.2017 144/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Schieffer / Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 700.313 (2018) 07.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 2 Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenkalkulation 2018 – 2020 und Satzung 2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die kalkulierten Gebühren werden auf 47,17 €/m³ bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 44,08 €/m³ bei der Entleerung von Kleinkläranlagen festgesetzt. 3. Die Gebührensatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Objektbezogene Einnahmen 40.237,59 € Produkt: 91121 Sachverhalt: - Seite 1 von 2 - € Es war politischer Wille die Kalkulationen sukzessive auf einen dreijährigen Turnus umzustellen. Äquivalent wie beim Winterdienst wird nun auch die Kalkulation für den Bereich "Grubenentleerung" umgestellt. Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Grundstücksentwässerungsanlagen“ für das Jahr 2016 hat zu einem Fehlbetrag von 4.377,82 € geführt. Dieser Fehlbetrag wirkt sich voll auf die Kalkulation aus. Aufgrund einer erforderlichen Neuvergabe für die Entleerung und den Transport von Klärschlamm steigen die Kosten im Vergleich zu 2017 um rd. 5.000,00 € auf 30.643,35 €. Während für das Jahr 2017 mit einer Menge von insgesamt 830,00 m³ kalkuliert wurde, werden für 2017 nun 852,00 m³ angesetzt. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2018 - 2020 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Ermittlung der Verwaltungskostenbeiträge und Personalkosten sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebührensätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 48,38 € je Kubikmeter (Vorjahr 29,24 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 44,43 € je Kubikmeter (Vorjahr 35,35 €). Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald (Anlage 3) berücksichtigt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -