Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 1. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 17.09.2014:
10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der derzeit geltenden Fassung
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße
Beschluss:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Straßen
-Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
-Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße.
Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft eines
Fuß- und Radweges.
Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und
Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -