Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
09.04.14, 12:07
Aktualisiert
09.04.14, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2014 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21
Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises
Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist
der Auffassung, dass man die Aussage "probeweise"
konkretisieren und insofern auf ein Jahr begrenzen sollte.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stimmt dem
grundsätzlich zu und geht davon aus, dass man sich im Herbst
sicherlich schon mit Zwischenergebnissen beschäftigen könne.
AV Poth bestätigt diese Ansicht und verweist auf die
Beschlussempfehlung des Fachausschusses, die dies bereits
beinhalte.
Der Kreisausschuss empfiehlt sodann folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015
probeweise die Wahlfreiheit des Untersuchungsortes für die
Schuleingangsuntersuchungen einzuführen. Die Eltern werden
von der Verwaltung über die Wahlfreiheit mit Hinweis auf die
fehlende Barrierefreiheit in Schleiden informiert. Es soll eine
regelmäßige Berichterstattung zur Entwicklung bzw.
Inanspruchnahme der Untersuchungsorte erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
A 27/2013