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Beschlusstext (Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
09.04.14, 12:07
Aktualisiert
09.04.14, 12:07
Beschlusstext (Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ist der Auffassung, dass man die Aussage "probeweise" konkretisieren und insofern auf ein Jahr begrenzen sollte. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) stimmt dem grundsätzlich zu und geht davon aus, dass man sich im Herbst sicherlich schon mit Zwischenergebnissen beschäftigen könne. AV Poth bestätigt diese Ansicht und verweist auf die Beschlussempfehlung des Fachausschusses, die dies bereits beinhalte. Der Kreisausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 probeweise die Wahlfreiheit des Untersuchungsortes für die Schuleingangsuntersuchungen einzuführen. Die Eltern werden von der Verwaltung über die Wahlfreiheit mit Hinweis auf die fehlende Barrierefreiheit in Schleiden informiert. Es soll eine regelmäßige Berichterstattung zur Entwicklung bzw. Inanspruchnahme der Untersuchungsorte erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig A 27/2013