Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
09.04.14, 12:07
Aktualisiert
09.04.14, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2014 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der
Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule
(Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen
(LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale
Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom
01.08.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der
Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur
Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu
vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung
von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel bei der
Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr
2015 einzuplanen.
2. Der
Kreistag
beschließt,
die
Bildung
der
Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab
dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen:
2.1.
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine
Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
2.2.
Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen
mit
dem
Förderschwerpunkt
Geistige
Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.Nikolaus-Schule).
V 108/2014
2.3.
Förderschulen
mit
sonstigen
Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine
weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56
Abs. 4 KrO.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig