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Beschlusstext (Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
09.04.14, 12:07
Aktualisiert
09.04.14, 12:07
Beschlusstext (Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreisausschusses am 26.03.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen hier: Antrag der UWV-Fraktion UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt an, wo die Nummern der KFZ-Briefe, die außerhalb des Kreises Euskirchen gestohlen wurden, eingesehen werden können. Herr Rosell, GBL II, entgegnet, dass dies nur über eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt möglich sei, die ein Bürger zwar nicht selber stellen könne, jedoch mit der potenziellen Briefnummer beim Straßenverkehrsamt erfahren könne, ob dieser Brief gestohlen sei oder nicht. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke empfiehlt, die Bevölkerung hierüber nochmals ausdrücklich zu informieren. Landrat Rosenke gibt diesen Wunsch ebenfalls an die anwesenden Pressevertreter weiter. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) bittet um Auskunft, welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen nun in Schleiden ergriffen wurden. Herr Rosell, GBL II, erläutert, dass die räumliche Unterbringung, auch in Bezug auf die KFZ-Briefe, anders gewählt wurde und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurde, die aber aus nachvollziehbaren Gründen an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden können. Der Antrag wird auf Nachfrage von Landrat Rosenke als erledigt betrachtet. A 36/2014