Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
30 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
17.10.14, 21:17
Aktualisiert
17.10.14, 21:17
Stichworte
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Niederschrift
über die 2. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 25.09.2014
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:30 Uhr
Ende:
19:34 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Dück, Herr Goedeke,
Herr Heidemann, Herr Kühnel, Frau Lehne, Frau Marondel, Herr Puchert-Blöbaum,
Herr Thimm
CDU:
Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Meckelmann,
Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier
B90/Grüne:
Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim
FDP:
Graf von der Schulenburg
Verwaltung:
FBL Herr Taron, Schriftführerin Frau Sunkovsky
Zuhörer:
2
Presse:
1
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Herr Büker, Frau Drewes-Meyer, Herr Grünert, Herr Jahn und Herr
Hohberger.
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Sodann verweist BM Herr Schemmel auf die verteilte Tischvorlage und schlägt vor, die Tagesordnung um
den TOP 17 „Entsendung von BM Schemmel als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Abfallentsorgung (GAL)“ zu erweitern. Des Weiteren erinnert er an die Beratungen im
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 17.09.2014, wonach der TOP 8.5 „Änderung der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen für straßenbaurechtliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe“ abgesetzt werden sollte, da
die Angelegenheit zunächst noch einmal im Fachausschuss beraten werden soll.
Im Folgenden schlägt RM Herr Hachmeister vor, den TOP 8.1.2 „Teilnahmerechte von Ausschussmitgliedern“ sowie den TOP 8.2 „Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe
(Zuständigkeitsordnung); hier: Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Biotopvernetzung in Leopoldshöhe“ abzusetzen. Auch RM Herr Puchert-Blöbaum sieht noch Beratungsbedarf in den
Angelegenheiten und unterstützt den Vorschlag von RM Herrn Hachmeister.
Der Rat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu, so dass die Tagesordnungspunkte 8.1.2, 8.2 und
8.5 abgesetzt werden und die Tagesordnung um den o.g. TOP 17 erweitert wird.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
-2-
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Verpflichtung und Einführung von Ratsmitgliedern
BM Herr Schemmel verpflichtet die Ratsmitglieder Frau Bode, Herrn Dove und Herrn Schulz gem. § 67
Abs. 3 GO NW durch Verlesen folgender Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde
erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Sodann führt er die Ratsmitglieder in ihr Amt ein und bittet diese, die zuvor verteilte Niederschrift über
die Verpflichtung zu unterzeichnen und an die Verwaltung zurückzugeben.
2.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Anfragen der Ratsmitglieder
Auf die Frage von RM Herrn Burkamp nach dem Baubeginn für die B 66 neu entgegnet BM Herr
Schemmel, dass er diesbezüglich Rücksprache mit der Bezirksregierung halten werde. Sodann bittet
RM Herr Burkamp die Verwaltung um Prüfung einer an ihn herangetragenen Anregung einer Bürgerin,
wonach das Eingangsportal des Scherenkrugs als Erinnerung an das historische Gebäude erhalten
bleiben solle, beispielsweise durch Installierung auf dem Kreisel.
RM Herr Kantim bittet um Erläuterung eines am Tag der Sitzung erschienenen Zeitungsartikels, wonach
die Schulden der Gemeinde Leopoldshöhe nochmals gestiegen seien. Hierauf entgegnet BM Herr
Schemmel, dass es sich bei dem Artikel um eine Statistik des Bundes der Steuerzahler handele und bei
der Berechnung die Schulden des Kreises Lippe anteilmäßig der Gemeinde Leopoldshöhe zugerechnet
worden seien. Sodann versichert er, dass die in der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses durch die Verwaltung bekanntgegebenen Zahlen gültig seien.
Nachfolgend bittet RM Graf von der Schulenburg um Erläuterung, warum die Fa. Hunter ihren Standort
in Leopoldshöhe aufgebe. Hierauf führt BM Herr Schemmel aus, dass dem Unternehmen vor Jahren
ein freies Areal im Gewerbegebiet Asemissen West angeboten worden sei, seitens der Firma jedoch
kein akuter Bedarf bestanden habe. Als dieser dann gegeben war, sei keine Fläche mehr verfügbar
gewesen. Jedoch seien Gespräche mit der Bezirksregierung über eine Erweiterung auf einem Territorium unmittelbar neben dem bisherigen Gebäude geführt worden, wobei jedoch offensichtlich keine Einigung mit dem privaten Grundeigentümer erzielt worden sei.
Sodann fragt RM Herr Hachmeister nach, inwieweit die Politik in Bezug auf die Teilnahme am LEADERProjekt hätte beteiligt werden müssen. BM Herr Schemmel erwidert hierauf, dass es zunächst einmal
um den Wettbewerb gehe, wodurch keine längerfristige Bindung entstehe und es sich dabei um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Die Entscheidung hierüber sei erst zu Beginn der Ferienzeit gefallen und auch dadurch habe sich die Information etwas verzögert.
4.
Informationen des Bürgermeisters
BM Herr Schemmel informiert an dieser Stelle darüber, dass der Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe
einen bundesweiten Wettbewerb der Fachzeitschrift KommunalTechnik in der Kategorie „Bester Gesamtauftritt" gewonnen habe. Die offizielle Preisverleihung werde am 27.10.2014 auf dem Bauhof erfolgen, eine Einladung hierzu werde in den nächsten Tagen versandt.
5.
Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien
Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien vor.
-3-
6.
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25.05.2014
Entsprechend der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vom 03.07.2014 erklärt der Rat die am
25.05.2014 in der Gemeinde Leopoldshöhe durchgeführten Kommunalwahlen gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) für gültig.
- einstimmig 7.
Besetzung von Ausschüssen
hier: Beratende Mitglieder in Ausschüssen
7.1 Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen
hier: Beschluss nach § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Der Rat beschließt gem. § 9 Abs. 3 S. 2 der Hauptsatzung für die Gemeinde Leopoldshöhe, dass das
RM Graf von der Schulenburg folgenden Fachausschüssen mit beratender Stimme angehört:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Hochbau- und Planungsausschuss
- Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
- einstimmig 7.2 Benennung von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen und Kirchengemeinden
Der Rat beschließt, folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen der gemeindlichen Schulen sowie
der Katholischen Kirchengemeinde St. Michael Oerlinghausen, der ev.-ref. Kirchengemeinden Leopoldshöhe und Asemissen-Bechterdissen/Greste mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung
und Kultur zu entsenden:
Mitglied:
Vertreter/in:
Grundschule Nord
Schmidt, Cornelia
Klarhorst, Madlen
Grundschule Asemissen
Kropp, Simone
Fleer, Diana
Felix-Fechenbach-Gesamtschule
Scheele, Uwe
Gollner, Beate
Kath. Kirchengemeinde St. Michael
Oerlinghausen
Glatthor, Stefan
nicht benannt
Christian Weber
Mansel, Sybille
Ev.-ref. Kirchengemeinden
Asemissen-Bechterdissen/Greste
und Leopoldshöhe
- einstimmig 8.
Ortsrecht
8.1
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe
8.1.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Eingangs zu diesem TOP erläutert RM Herr Meckelmann kurz, dass die CDU-Fraktion dem zur Abstimmung stehenden Antrag nicht zustimmen werde und begründet dies im Wesentlichen damit, dass
seine Fraktion keine gravierende Verbesserung darin sehe und -da das Instrumentarium der Sitzungsunterbrechung bereits auch schon in der Vergangenheit eingesetzt worden sei- die jetzige Regelung als
ausreichend angesehen werde.
Nachfolgend stellt RM Herr Puchert-Blöbaum die Praktikabilität der angestrebten Geschäftsordnungsänderung in Frage und zitiert einen Auszug aus dem Kommentar zur Gemeindeordnung, wonach den
Bürgerinnen und Bürgern explizit kein Mitspracherecht eingeräumt wird. Weiter stellt er klar, dass das
Unterbrechen einer Sitzung das Fingerspitzengefühl des Ausschussvorsitzenden erfordere, rechtlich
-4-
jedoch bedenklich sei. Auch RM Herr Meckelmann betont, dass eine Sitzungsunterbrechung im Ermessen des Ausschussvorsitzenden stehe und dies bei großen Problemen keine Lösung darstelle, sondern
dann eine nochmalige Verweisung in die Fraktionen erfolge.
Hierauf entgegnet RM Herr Hachmeister, dass es darum gehe, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, während einer Sitzungsunterbrechung neue Aspekte einzubringen, nicht jedoch ein
Mitspracherecht einzuräumen. Zudem führt er ein Protokoll der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 27.05.1999 an, in dem eine Sitzungsunterbrechung erfolgt sei, um Bürgerinnen und
Bürger zu Wort kommen zu lassen.
RM Frau Bode resümiert, dass eine Sitzungsunterbrechung nach der zur Zeit geltenden Geschäftsordnung nicht rechtmäßig sei und plädiert daher dafür, um nicht länger der Willkür des Ausschussvorsitzenden ausgeliefert zu sein, der beantragten Änderung der Norm zuzustimmen.
Nach kurzer Diskussion besteht -mit Ausnahme der antragstellenden Fraktion- Einigkeit, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht gesetzeskonform sei. BM Herr Schemmel lässt sodann
über den Antrag abstimmen:
Der Rat beschließt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.08.2014 auf Änderung der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe zuzustimmen.
- 4 Ja-Stimme(n), 26 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
Somit ist der Antrag abgelehnt.
8.1.2 Teilnahmerechte von Ausschussmitgliedern
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
8.2 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung)
hier: Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Biotopvernetzung in Leopoldshöhe
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
8.3 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.09.2014 beschließt der Rat,
der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
- einstimmig –
(Die Verordnung ist in der beschlossenen Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.)
8.4 Büchereiverwaltung
hier: Änderung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei
Leopoldshöhe
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 23.09.2014 beschließt der
Rat die 1. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung mit Gebührentarif für die Gemeindebücherei
Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 47/2014).
- einstimmig –
(Die Benutzungsordnung ist in der beschlossenen Form als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.)
8.5 Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbaurechtliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe
-5-
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
9.
Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
hier: Nachbenennung von Beisitzerinnen und Beisitzern
RM Herr Meckelmann erklärt, dass die CDU-Fraktion nur zwei Beisitzer für die Einigungsstelle benennen könne, da nicht mehr Mitglieder die Voraussetzung, im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes beschäftigt zu sein, erfüllen. Da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2014 erklärt hat, dass sie aus demselben Grund
keine Beisitzerin bzw. keinen Beisitzer benennen könne, besteht Einigkeit darüber, dass seitens der
SPD-Fraktion 4, anstatt 3, Beisitzer benannt werden.
Sodann fasst der Rat entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss vom 04.09.2014
folgenden Beschluss:
Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgelegt.
Folgende Beisitzer/innen werden seitens des Rates nachbenannt:
SPD:
Amelung, Jörg
Banze, Maic
Droste, Klaus
Leiding, Horst
CDU:
Domke, Ulrich
Schmidt, Frank
- einstimmig 10. Schulgesetz NRW
Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Schulkonferenz bei
hier:
der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie Benennung von bis zu
drei weiteren beratenden Vertreterinnen oder Vertretern
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 23.09.2014 beschließt der
Rat, für den Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in den Schulkonferenzen den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultur, Herrn Kühnel,
und als Vertreterin die stellvertretende Vorsitzende, Frau Risy, zu benennen.
Des Weiteren werden benannt:
persönlicher Vertreter:
beratendes Mitglied:
Verw.:
Schemmel, Gerhard
Strauß, Wolfgang
SPD:
Müller, Frank
Banze, Maic
B90/G:
Kampmann, Birgit
Lasar, Ulrich
- einstimmig 11. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der derzeit geltenden Fassung
Anlagen: Im kleinen Werder / Stettiner Straße / Tilsiter Straße
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 17.09.2014 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
Die Straßen
- Im kleinen Werder – Flurstück 35, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
- Stettiner Straße – Flurstück 56, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
- Tilsiter Straße – Flurstück 81, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen
erhalten die Eigenschaft einer Anliegerstraße.
Die Wegeflächen – Flurstück 34 + 55, Flur 4, Gemarkung Bechterdissen erhalten die Eigenschaft eines
Fuß- und Radweges.
-6-
Die Verkehrsflächen werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und
Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen ( StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
- einstimmig 12. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Veränderungssperre über den Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
hier: Beschluss zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 09.07.2014 über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Aufstellung beschlossenen 11. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung gem. § 17 (2) BauGB in der
vorgelegten Fassung. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage zu Drucksache 36/2014 ersichtlich.
- einstimmig BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 13 bis
15 während der Beratungen zur Einsichtnahme vorliegen.
13. 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im
Ortsteil Asemissen
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
- Satzungsbeschluss
a) Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat, dem in der Drucksache 49/2014 aufgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ zu der Stellungnahme der IHK Lippe zu Detmold als sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b) Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses beschließt der Rat die 11.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ als Satzung und die zugehörige Begründung in der vorgelegten Fassung (Drucksache 49/2014).
- einstimmig 14. 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Durchführungsplan „Evenhauser Holz“)
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
1. Der Rat beschließt die in der Anlage der Drucksache 51/2014 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
2. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB in der vorgelegten Fassung.
- einstimmig -
-7-
15. Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich
Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste
Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich
Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste
hier:
- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschlüsse
BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass der städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB hierzu zwischenzeitlich vorliegt.
RM Herr Hachmeister stellt fest, dass er auf eine Nachfrage bezüglich der Einbeziehungssatzung und
der Gestaltungssatzung für das Dorf Greste seitens der Verwaltung auf TOP 4 des Protokolls der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 06.03.2014 verwiesen worden sei. Da danach jedoch die Einbeziehungssatzung durch einen privaten Auftraggeber erfolgt sei und die Gemeinde bei der
Gestaltungssatzung als Auftraggeber und Ausführende gleichzeitig auftrete, bittet er die Verwaltung
diesbezüglich um Stellungnahme.
BM Herr Schemmel entgegnet, dass bereits mehrfach erläutert worden sei, dass in der Vergangenheit
privaten Antragstellern seitens des Fachausschusses empfohlen werde, Bauleitplanverfahren auf eigene Kosten durch einen Dritten (Planer) durchführen zu lassen, um das Vorhaben zeitnah zu realisieren.
Auch in diesem Fall sei so verfahren worden und es handele sich um ein renommiertes Planungsbüro,
dessen Kompetenz nicht in Frage gestellt werden sollte.
Hinsichtlich der durch RM Herrn Hachmeister angesprochenen inhaltlichen Aspekte, wie z.B. der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen und Lichtbändern, wird auf die Beschlüsse des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 verwiesen.
Sodann signalisieren RM Herr Puchert-Blöbaum, RM Herr Meckelmann und RM Graf von der Schulenburg ihre Zustimmung zu dem Tagesordnungspunkt, da sie das Verfahren als von Anfang an für transparent und sachlich ansehen und die Planungen für bedeutend und wichtig halten.
Anschließend lässt BM Herr Schemmel über den Tagesordnungspunkt abstimmen:
1. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der
Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht
stattgegeben.
2. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ als Satzung und die
zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung.
3. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die in der Anlage der Drucksache 55/2014 aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu der
Stellungnahme der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW in der vorgelegten Fassung, mit Ausnahme
der Stellungnahme des RA Zurheide (lfd. Nr. I 1). Dieser wird gemäß Abwägungsmatrix nicht stattgegeben.
4. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 10.09.2014 beschließt
der Rat die Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW als Satzung und die zugehörige Begründung jeweils in der vorgelegten Fassung.
- 26 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
-8-
16. Lärmaktionsplanung der Stufe 2
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 18.09.2014 beschließt der Rat, in die Lärmaktionsplanung einzusteigen und den Beschluss des Rates vom
18.12.2008 aufzuheben.
- einstimmig 17. Entsendung von BM Schemmel als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Abfallentsorgung (GAL)
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem TOP verteilte Tischvorlage, die auch im Ratsinformationssystem hinterlegt ist.
Ohne Aussprache beschließt der Rat, BM Herrn Schemmel als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallentsorgung (GAL) zu entsenden.
- einstimmig –
(BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)
Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.34 Uhr.
Schemmel
(Bürgermeister)
Sunkovsky
(Schriftführerin)